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Rücktritt Privatverkauf

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 28. Februar 2016 um 9:29

Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich habe mein Golf 6 verkauft und jetzt ruft der neue Besitzer an das das Fahrzeug ein Vorschaden hat, nun zu meiner Frage, ich habe gerade im Kaufvertrag nachgesehen von dem Autohaus wo ich es damals gekauft habe und da steht tatsächlich drinnen Vorschaden Hagel Schaden. Muß ich nun eine Wertminderung zahlen oder kann ich das Fahrzeug einfach zurück nehmen? Ich hab selbst bei damaligen Kauf das Hagel Schaden überlesen da der Golf wirklich top da stand.

Beste Antwort im Thema

Biete ihm als Zeichen des guten Willlens 300 Euro (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und verlange einen von ihm unterschriebenem Zettel, dass jetzt alle Ansprüche endgültig abgegolten sind) an und sage, mehr gibt es nicht.

Die 300 oder nichts. (Oder mach gleich "No Risk, no Fun": Zahle gar nichts mit der Begründung, er hat gar keinen Anspruch. Dann kommt es darauf an, ob er ne Rechtsschutzversicherung hat ;) )

Dann stell Dich absolut taub, beantworte keinen Brief und keine Mail, und lass Dich verklagen.

Das dürfte unter dem Strich billiger sein, als wenn Du entweder jetzt gleich zum Anwalt rennst (der Dir dann viele Aktivitäten aufs Auge drückt, er will ja auch leben) oder wenn Du das Auto zurück nimmst. Dann kommen noch mehr Forderungen auf diversen Schadenersatz von der Gegenseite.

Ich bin kein Jurist, das ist meine private Meinung dazu, ich würde das aussitzen.

Ein nochmaliger und penetrant oft wiederholter Hinweis auf den ohnehin günstigen Kaufpreis bringt Dich bei aus demn Ufer laufender Diskussion immer wieder zurück ins "Spiel".

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Hast du dem Käufer den alten Kaufvertrag mit übergeben und/oder gezeigt?

Oder habt ihr explizit festgehalten, dass keine Vorschäden bestehen?

Denn wenn der Käufer deinen damaligen Kaufvertrag vorliegen hat(te), dann kann er sich ja nicht darauf berufen getäuscht worden zu sein...

Hallo,

einen Hagelschaden (auch wenn dieser fachmännisch repariert wurde) musst du natürlich im Kaufvertrag angeben. Was fordert denn der neue Besitzer von dir? Möchte er Zugeständnisse beim Kaufpreis oder Rückabwicklung des Kaufvertrages? Letztlich ist beides möglich. Werdet ihr euch preislich nicht einig, wirst du das Fahrzeug zurücknehmen müssen.

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 9:39

Nein er hat nur die Aussage von mir, auf dem Kaufvertrag steht das in meiner Zeit keine Schäden passiert sind. Und in der vorzeit keinen Unfallschaden oder sonstige Beschädigungen hatte

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 9:40

Er möchte 1000€ aber ich bin der Meinung das ich den Wagen lieber zurücknehme und selber fahre da kein SchadenSchaden sichtbar ist

Gut, wenn ihr euch preislich nicht einigen könnt oder wollt, dann bleibt letztlich nur die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 9:46

Ok also kann ich den Wagen zurücknehmen? Muß ich seine Anmeldung und Gutachten zahlen

Wie lange hat der Käufer denn den Wagen gefahren? Hier stünde dir dann ein gewisses Nutzungsentgelt zu. Letztlich wirst du die dem Käufer entstandenen Kosten übernehmen müssen. Aber vielleicht könnt ihr das ja mit dem Nutzungsentgelt kompensieren - und gut ist.

Zitat:

@Sandrogolf schrieb am 28. Februar 2016 um 10:29:29 Uhr:

[.....] Muß ich nun eine Wertminderung zahlen oder kann ich das Fahrzeug einfach zurück nehmen? [.....]

Beides ist möglich.

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 9:59

Er ist mit dem Wagen keine 50 km gefahren, hat aber bereits neue Alufelgen gekauft obwohl Sommer wie Winterreifen neuwertig waren. Ich will den Wagen zurücknehmen, er will 1000€ wegen dem verschwiegenen Hagel Schaden den selbst ich leider überlesen hatte deswegen nehme ich auch lieber den Wagen zurück.

Hört sich irgendwie so an, als ob der Käufer keine Rückabwicklung des Kaufvertrages möchte, sondern wirklich nur einen Preisnachlass, da er ja anscheinend schon kräftig in das Fahrzeug investiert hat. Das macht die ganze Sache natürlich nicht einfacher.

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 10:09

Sehe ich auch so. Er hat eigentlich nur Felgen und Anmeldung investiert und jetzt ein Gutachten weil er feststellte das irgendwelche schrauben am Kotflügel schon mal gelöst waren. Ich glaube er wollte oder hat es tiefer gelegt aber am Ende wenn ich drauf bestehe muß er mir das Fahrzeug gegen Kaufpreis wieder aushändigen oder

Zitat:

@Sandrogolf schrieb am 28. Februar 2016 um 11:09:17 Uhr:

Sehe ich auch so. Er hat eigentlich nur Felgen und Anmeldung investiert und jetzt ein Gutachten weil er feststellte das irgendwelche schrauben am Kotflügel schon mal gelöst waren. Ich glaube er wollte oder hat es tiefer gelegt aber am Ende wenn ich drauf bestehe muß er mir das Fahrzeug gegen Kaufpreis wieder aushändigen oder

Oh tiefer gelegt , hat er schon veränderungen vorgenommen ??

Er will warscheinlich nur nen Preisnachlass , 1000 verlangt , miteinander geredet und sich auf 3-500

allerdings , ohne Schuldeingeständnis .

Ist von dem Hagelschaden denn etwas zurück geblieben ? Was wurde ersetzt oder Erneuert und nachlackiert .

Das Gutachten geht auf ihn . musste ja nich sein ,hätte ja mit dir noch mal reden können

Das wird immer verzwickter. Ich empfehle dir, mal mit einem Rechtsanwalt zu klären, wer im Falle der Rückabwicklung welche Kosten zu tragen hat (also wer zahlt die Alufelgen, die Tieferlegung, das Gutachten, Zulassungskosten etc.).

Ob du dann nicht mit einem Preisnachlass (vielleicht kann man sich da noch auf einen geringeren Betrag einigen) besser aus der Sache rauskommst?

Der Gang zum Anwalt wird dir sicherlich nicht erspart bleiben, auch ein Gutachten bezüglich der Wertminderung wäre für dich sehr hilfreich.

Mir ist 2013 jemand hinten drauf gefahren, Schaden an dem damals knapp fünf Jahre alten Golf ca. 7.700 EUR. Wertminderung laut DEKRA 350 EUR (!)

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