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Rücktritt vom Kauf Möglich?

Themenstarteram 27. September 2015 um 8:55

Hallo,

ich schildere euch mal folgenden Sachverhalt:

Mein Nachbar hat sich vor 3 Wochen einen BMW 2er Active Tourer als Vorführer gekauft - inkl. Leasing. Bei Vertragsunterzeichnung wurden alle relevanten Daten wie Ausstattung, Zugaben, Km-Stand usw. angegeben. Da es sich um ein Vorführfahrzeug handelt, war klar, dass sich der km-Stand noch ändert bis zu Übergabe. Der Händler suchte das Fahrzeug aus dem Computer raus mit 4000km auf der Uhr - lt. Bestellung waren ca. 5.500 km aufgeführt.

Jetzt bekam mein Nachbar dieser Tage eine Auftragsbestätigung, in der ein km Stand von 13.000 km aufgeführt ist - bei gleichem Kaufpreis/Berechnungspreis. Zudem fehlen noch die versprochenen und in der Bestellung aufgeführten Winterkompletträder.

Was hat man da für Möglichkeiten?? Anzahlung ist noch keine Überweisen worden, Rate auch noch keine bezahlt. Selbst der Finanzierungsvertrag ist noch nicht unterschrieben, da der Nachbar in der Zwischenzeit im Urlaub war und die ganze Aktion etwas zwischen Tür und Angel ablief.

Er würde am liebsten vom Kauf zurücktreten. Was meint ihr??

Was kann man da als Nachlass erwarten, wenn das Auto ca. 7000 km mehr auf der Uhr hat als Vereinbart? Um die Winterräder mache ich mir keine Gedanken, die wird der Verkäufer schon irgendwie auftreiben, aber der km-Stand ist der Punkt.

Vielen Dank schonmal im voraus für eure Einschätzungen und Ratschläge. Solltet ihr noch Fragen haben, nur zu!!

Beste Antwort im Thema

Das Leasing ist an die Finanzierung geknüpft, sog. verbundene Verträge. Wenn der noch nicht unterschrieben ist, dann ist bisher auch nichts zustande gekommen.

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Das Leasing ist an die Finanzierung geknüpft, sog. verbundene Verträge. Wenn der noch nicht unterschrieben ist, dann ist bisher auch nichts zustande gekommen.

Themenstarteram 27. September 2015 um 16:47

Was wäre denn, wenn KEIN Leasing-/FInanzierungsvertrag dabei wäre - also Barzahlung?? Eigentlich handelt es sich ja um ein "völlig anderes Auto", als gekauft, oder?

"Da es sich um ein Vorführfahrzeug handelt, war klar, dass sich der km-Stand noch ändert bis zu Übergabe."

Das ist der entscheidende Satz. War denn geklärt, wie viel noch dazu kommt oder war das offen?

Themenstarteram 27. September 2015 um 18:06

Das Auto wurde vor 3 Wochen mit 4000km aus dem System rausgesucht (kommt von einer anderen Niederlassung aus Norddeutschland). Die Bestellung, die dann unterschrieben wurde, war mit ca. 5.500 km ausgewiesen. Das Fahrzeug ist 6 Monate alt. Bei Vertragsabschluss wurde sicher gesagt, dass die 5.500 km ein ungefährer Wert sind. Ich habe selber schon 2 BMW auf diese Art und weise gekauft und beide Fahrzeuge wurden sogar mit weniger km geliefert.

Interssant ist halt, dass in 6 Monaten 4000 km gefahren wurden und jetzt in 3 Wochen etwa 9000 km.

Ja, nochmal, war ein fester KM-Stand vereinbart oder war klar, dass die Angabe nur ein Schätzwert ist?

Falls klar war, dass das nur ein Schätzwert ist und der echte KM-Stand erst bei Übergabe fest steht und man das so unterschreibt, dann war das die Katze im Sack und man hat wenig Chancen.

Die fehlenden Winterreifen stellen einen Mangel dar, der Händler hat die Reifen gemäß den Vertragsbedingungen nachzuliefern oder die Differenz zu begleichen.

Bei den Kilometern sollte genauer in den Vertrag geschaut werden, ggf stellt der erhöhte Kilometerstand einen Minderwert war welcher mit 0,30 € / km verrechnet werden sollte, als Kunde würde ich dieses so anstreben.

Ein Rücktritt von Kauf ist nur innerhalb von 14 Tagen durch einen Widerruf des Kreditvertrages möglich, wenn es sich hier um eine wirtschaftliche Einheit handelt so ist dann auch der Kaufvertrag für das Fahrzeug widerrufen, man spricht hier von einem verbundenen Vertrag.

Themenstarteram 27. September 2015 um 18:47

Kreditvertrag ist noch keiner unterzeichnet. Nochmal: bei 500 km mehr würde keiner was sagen, aber ein um das 2,5-fache erhöhter km Stand finde ich jetzt schon heftig und mein Nachbar fühlt sich zurecht verarscht.

Die Winterräder sind das kleinste Problem - die werden wir schon bekommen. Aber fast ist, der vereinbarte und für die Finanzierung dargelegte Kauf-/Finanzierungspreis basiert auf einer km Angabe von "ca. 5.500". Ich finde, "ca. 5.500" sind keine 13 TSD. Letztlich muss er mit dem Preis runter oder sich was anderes einfallen lassen.

Der Rücktritt vom Verkauf wäre die allerletzte Tat, das Auto passt perfekt. Dennoch bekommt man jetzt ein anderes Fahrzeug als verkauft!

Überlegt euch mal, ihr kauft einen Gebrauchten. Bei Probefahrt und Preisverhandlung hat die Karre 50 TSD km auf der Uhr. 4 Tage später bei Abholung und Bezahlung dann 60TSD km . . .

Themenstarteram 27. September 2015 um 19:10

Und: mit einem Kilometerstand über 6000 km nach 6 Monaten hätte das Auto keiner verkauft!! Der Wagen wurde mit angegebener Laufleistung angegeben.

Ich habe erst kürzlich für meine Frau bei Mercedes eine A-Klasse gekauft. Wir haben das Fahrzeug bestellt und er wurde 6 Monate auf das Autohaus als Vorführer angemeldet. Kaufgrundlage bei Bestellung waren 7000 km - Circa!! Übernommen haben wir ihn mit 4277 km. Wären 13000 km drauf gewesen hätte ich Theater gemacht!

am 27. September 2015 um 20:06

Aus meiner Sicht ist der vereinbarte km-Stand von 5.500 km eine zugesicherte Eigenschaft. Dem vereinbarten Kaufpreis liegt nicht nur die Ausstattung des Fahrzeugs zugrunde, sondern auch der km-Stand.

Da der vereinbarte km-Stand nun zweieinhalb Mal so hoch ist, entspricht das Fahrzeug in diesem Punkt nicht dem zugesicherten Zustand.

Letzten Endes liegt es an Deinem Nachbarn, ob er bereit ist, dafür den selben Preis zu bezahlen oder das Fahrzeug überhaupt abzunehmen. Faktisch wäre dies m. E. ein Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 27. September 2015 um 20:12

morgen hat er einen Termin beim Freundlichen - der meiner Meinung wahrscheinlich gar nix dafür kann und die Sache nun ausbaden muss. Das Fahrzeug kommt von einer anderen Niederlassung, die das Ganze wohl versaut haben. Der Wagen steht noch gar nicht beim Autohaus, welches den Wagen vermittelt/verkauft hat.

Ich denke mal, mit einer Wertminderung wäre der Nachbar zufrieden. Letztlich ist es ihm egal, ob 5 oder 13 tkm - dann muss aber ein anderer Preis zugrunde gelegt werden.

Naja, hoch gepokert und verloren. Weniger km nimmt man gern, aber mehr bitte nicht...

[Ironie]Irgendwie nicht ganz fair, oder? Dann solltest du beim nächsten Mal dem Händler mehr zahlen, wenn du weniger km als erwartet bekommst...[/Ironie]

Warum unterschreibt man so einen Kaufvertrag, wenn man nicht weiß, wie viele km es sein werden?

am 27. September 2015 um 20:44

Zitat:

@hydrou schrieb am 27. September 2015 um 22:40:10 Uhr:

Naja, hoch gepokert und verloren. Weniger km nimmt man gern, aber mehr bitte nicht...

Mit Pokern hat dies m. E. nichts zu tun. Wenn der Händler einen VF-Wagen mit 5.500 km verkauft (so steht es lt. TE im Kaufvertrag), dann sollte er diesen auch liefern, von mir aus mit einer Abweichung von 10%, nicht aber mit einer Abweichung von 150%!

Gruß

Der Chaosmanager

Er hat aber nicht 5500 zugesichert, sondern ca. 5500...

Ca. bedeutet im Handelswesen 5 - 10 % mehr oder weniger. Demnach wären ca. 5.500 km maximal 6.050 km und nicht 13.000 km.

@TE: Kann es sein, dass in der Auftragsbestätigung ein Versehen beim Kilometerstand vorliegt? In meiner stehen z. B. Ledersitze drin, obwohl ich keine bestellt habe und die Gesamtsumme passt zu Stoffsitzen.

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