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Rücktritt vom Kaufvertrag - Abstandazahlung

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 8:51

Guten Morgen,

folgender Fall: Am Freitag (Spätnachmittag) hat meine Freundin beim freundlichen Opelhändler (nicht jede(r) steht auf Audi) einen Kaufvertrag für einen Corsa unterschrieben. Leider hat sie zu spät bemerkt, dass das im Vertrag verkaufte Auto, nicht das am Mittwoch besichtigte Auto war. Nachdem der Irrtum klar war, sind wir am Samstag Morgen gleich zum Händler, und wollten vom Vertrag zurücktreten. Der Chef selbst war leider nicht da, sodass wir auf Montag vertröstet wurden. Heute (Montag) erklärte uns der Händler (telefonisch), dass wenn sie aus dem Vertrag wolle, sie eine Abstandszahlung von 20 % der Kaufsumme (9000 €) zu leisten hätte (=1800 €).

Frage an euch: 1800 Euro, für das, dass der Händler keinen Aufwand und keinen Verlust gehabt hat? Er hätte das Auto direkt am nächsten Tag (Samstag) wieder weiter verkaufen können. Die 20% scheinen mir überzogen zu sein, gibt es irgend welche Richtlinien über die Höhe einer solchen Abstandszahlung, oder sind den Händlern Tür und Tor geöffnet? Gibt es einen Weg ohne Rechtsanwalt und Gericht??

Grüsse Speedy

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54 Antworten
am 8. Mai 2006 um 8:57

Also bei 1800 Euro lohnt sich der Anwalt. Ohne genauer zu wissen wie das gelaufen ist, ist das ohnehin schwierig zu beurteilen.

Nur soviel:

Sie hat am Mittwoch einen Wagen probegefahren und hat dann am Freitag dem Händler gesagt, dass sie EBEN DIESEN Wagen kaufen will? Und der hat dann die falschen Daten in den KV eingetragen? Dann sollte das relativ leicht zu lösen sein, denn diesen Irrtum hat der Händler zu vertreten. Der Verbraucherschutz hat in der deutschen Rechtssprechung einen sehr hohen Stellenwert.

Will sie denn den probegefahrenen Wagen haben? Auch dann sollte das leicht zu lösen sein - ohne Anwalt.

Falls Euch jetzt das Autohaus suspekt ist und ihr gar nichts mehr dort kaufen wollt: Der Weg zum Anwalt hilft. Oder auch Verbraucherzentrale - das ist vielleicht sogar der beste (erste) Weg.

LG

Dennie

Sollte der Wagen finanziert oder geleast werden? Dann habt ihr eh eine 14 Tägige Rücktrittsfrist.

Aber wie Dennie schon sagt, wenn ihr wirklich den anderen Wagen haben wolltet das ist es sicherlich nicht euer Problem! ;)

Gruß Scoty81

PS: Es gibt hier auch nen Opel Forum! ;)

wenn ihr ne Rechtsschutz-Vers. habt, dann lohnt sich's ja schon ab dem 1.Euro ...

Wie auch immer, mit DIESEM Autohaus würde ich nur noch per Anwalt kommunizieren und selbstverständlich dort KEIN Auto kaufen!

Und sei das angebotene noch so schön .....

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 9:12

@Dennie: Die Modellbezeichnung "Edition" ist bei allen die selbe und die steht im Vertrag, nur nicht die zusätzlichen Extras (Alus, CD radio etc.). Mit diesen Extras wurde das Fahrzeug als "Schnäppchen" angeboten, aber leider vertraglich nicht so fixiert. Ein anderes Auto bei diesem Händler kommt aus ihrer Sicht auch nicht in Frage.

@Scoty81: Leider sollte es ein Barkauf werden, somit zieht die Rücktrittsfrist aus dieser Sicht nicht. Bezüglich des Forums fühle ich mich aber hier viel viel wohler :D :D.

Grüße Speedy

am 8. Mai 2006 um 9:42

Was ist denn das so ein Händler? Er macht doch so gut wie keine Verluste und hat immerhin ein weiteres Auto verkauft. Ich verstehe nicht, dass er euch da so ein Verhalten entgegen bringt. Ich würde da auch nichts (mehr) kaufen wollen und die Verbaucherschutzzentrale / Anwalt einschalten wenn ihr so nicht weiterkommt!

am 8. Mai 2006 um 10:49

Das ist totaler Blödsinn, Grundsätzlich hat man als Käufer immer ein 14-tägiges Wiederrufsrecht. Wenn du einen Kaufvertrag mit einem Händler hast muss das auch so da drin stehen. Beim Kauf von Privat an Privat wäre das anders, das ist aber in dem Fall nicht so. Solltest du auf dein Wiederrufsrecht nicht hingewiesen worden sein verlängert es sich unter Umständen sogar auf 4 Wochen. Deshalb wartet jeder Freundliche auch 14 Tage bis er die Bestellung an Audi faxt, denn erst danach ist es rechtskräftig. Wieso sollte das denn nur bei Leasing/Finanzierung so sein?

Schau halt mal in die AGB ob da was von Entschädigung steht, 20% sind definitiv nicht angebracht

am 8. Mai 2006 um 10:54

Normalerweise sind bei Barkäufen max. 10% als Abstandszahlung vor Gericht durchzusetzen und das auch nur, wenn der Händler bereits einen finanziellen Aufwand hatte. Diesen müsste er ggf. erst mal nachweisen, da ihr ja bereits am nächsten Tag vom Vertrag zurückgetreten seid. Falls noch nicht geschehen, macht den Rücktritt auf alle Fälle schriftlich und lasst es euch bestätigen.

Also ab zum Händler und nochmal über die Sache reden. Falls er sich quer stellt ab zum Anwalt. Vor Gericht ist das imo eine eindeutige Sache zu euren Gunsten.

Gruß

RedNeck

Zitat:

Original geschrieben von ABT_AS3

Das ist totaler Blödsinn, Grundsätzlich hat man als Käufer immer ein 14-tägiges Wiederrufsrecht.

Ach? Kam der Autoverkäufer etwa zu den beiden nach Hause?

Matthias

am 8. Mai 2006 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Pianist28

Ach? Kam der Autoverkäufer etwa zu den beiden nach Hause?

Matthias

Häh? Wieso das denn? Er als Händler muss ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gewähren, verstehe die Aussage nicht

Zitat:

Original geschrieben von ABT_AS3

Häh? Wieso das denn? Er als Händler muss ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gewähren, verstehe die Aussage nicht

Diese Aussage ist falsch. Es gibt kein Anspruch auf ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Dieses gibt es nur im Rahmen von Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften.

Sonst nicht. Auch wenn sich dieser Quatsch schon sehr lange hält...

Grüße

Jan

am 8. Mai 2006 um 12:11

Kann da hoinzi nur zustimmen!

am 8. Mai 2006 um 12:32

Zitat:

Diese Aussage ist falsch. Es gibt kein Anspruch auf ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Dieses gibt es nur im Rahmen von Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften.

und bei Finazierungsverträgen besteht eine 14-tägige Widerufsfrist.

ansonsten gilt nach erfolgter Unterschrift besteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag ohne Rücktritt, es sei denn man man hat es mit dem Verkäufer schriftlich vereinbart.

LG

Marcus

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 12:50

@kreisL

 

Demnach haben wir nun einen rechtsgültigen Kaufvertrag. So weit so schlecht. Nun scheint es dann nur noch um die Höhe der Abstandszahlung zu gehen. Selbst 10% sind mir noch zu hoch - hallo, der Händler hatte doch keinerlei Ausgaben!

Grüsse Speedy

Die Frage ist ja schon gekommen: Was steht denn in den AGB? Pauschalierter Schadenersatz (und nichts anderes ist das hier) in Höhe von 20 % erscheint mir zu viel und könnte evtl. daher nichtig sein.

Daraus resultiert, daß der Händler einen tatsächlich entstandenen Schaden darlegen und beweisen muß, was nicht ganz einfach sein dürfte.

Grüße

Jan

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