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Rücktritt vom Kaufvertrag - gibt´s eine Möglichkeit?
Hallo zusammen,
hier mal eine Frage von mir ob es eine Möglichkeit gibt von einer Neuwagenbestellung zurückzutreten. Konkret geht´s hier um den Liefertermin. Es muss jetzt nicht auf biegen und brechen sein, falls es da aber Lösungen geben sollte.... Folgende Situation :
Skoda Octavia, bestellt beim Händler (Verbindliche Bestellung) am 17.08.21
Liefertermin Kunde (unverbindlich) : 02.2022
1. Auftragsbestätigung am 09.09.21
Liefertermin unverbindlich : "Ohne Woche"
2. Auftragsbestätigung am 29.09.21
Liefertermin unverbindlich : 31.05.22
Finde das ganze jetzt schon ziemlich ärgerlich und sehr wahrscheinlich wird dieser Termin noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. Laut einer Händlerseite im Netz ist der Octavia in meiner Ausführung bereits bei 10 Monaten Lieferzeit.
Falls es da eine Möglichkeit geben sollte relativ problemlos aus dem Vertrag auszusteigen würde ich das evtl. nutzen und mich anderweitig umsehen. Ansonsten muss ich halt warten. Das ich 6 Wochen nach dem unverb. Liefertermin eine Frist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten kann ist mir bekannt...
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32 Antworten
Und nach was möchtest Du Dich „anderweitig umsehen“? Nur damit Du es auf dem Schirm hast - es könnte dann nur ein Lagerwagen oder (im Moment relativ teurer) Gebrauchter sein. Weil derzeit so gut wie kein Hersteller für individuelle Fahrzeuge auf Bestellung seriös etwas sagen kann. Früher wird es woanders eher nicht wenn Du jetzt bestellen möchtest.
Statt vom Kaufvertrag zurückzutreten, macht es mehr Sinn, diesen auf dem freien Markt anzubieten. Mit einem genannten Liefertermin (wenn auch noch unverbindlich) 31.05.2022 wird es für Neubesteller schon durchaus attraktiv, in einen bestehenden Vertrag einzusteigen.
Gibt es einen Grund zur Eile?
TÜV Termin für den Alten oder...?
8 Monate Wartezeit waren schon 2018, als ich meinen Golf bestellt hatte. Alternativ sollte es damals der Octavia werden. Von daher hat sich bei dem Modell nicht viel verändert. Hattest du denn nach der Lieferzeit bei der Bestellung gefragt?
me3
Chipkrise, Aluminiumkrise, Magnesiumkrise, . . .
Egal, was man bestellt - wird eh dauern.
Ich würde einfach mal den Händler fragen, vielleicht ist der ja froh, wenn er jemand anderes das Fahrzeug für mehr Geld anbieten kann.
Die Leute stehen ja Schlange.
Aktuell sind ja pauschal 12 Monate Lieferzeit normal. Bei Campern ist es noch abgedrehter, wenn ich jetzt bestelle, bekomme ich nen California mit Glück in der ersten Hälfte 2023...
Zitat:
@Alex.D. schrieb am 30. Oktober 2021 um 14:22:01 Uhr:
Ich würde einfach mal den Händler fragen, vielleicht ist der ja froh, wenn er jemand anderes das Fahrzeug für mehr Geld anbieten kann.
Der TE hat mehr davon, wenn er das Fahrzeug selbst auf dem Markt anbietet.
Selbst anbieten, so mit allen Risiken? Er wäre dann der Verkäufer.
Oder den Vertrag anbieten? Da könnte ein Blick in die AGB's des Händlers ernüchternd sein.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. Oktober 2021 um 15:28:31 Uhr:
Selbst anbieten, so mit allen Risiken? Er wäre dann der Verkäufer.
Oder den Vertrag anbieten?
Natürlich den Vertrag anbieten. Das Fahrzeug ist ja schließlich im Moment noch nicht verfügbar. Er wäre dann Vermittler. Verkäufer ist immer noch das Autohaus.
Wo siehst du da Risiken für den Vermittler?
"...er das Fahrzeug selbst auf dem Markt anbietet..."
Steht nicht Vertrag, sondern Fahrzeug.
Keine, aber eventuell schließen die AGB's des Händlers die Weitergabe des Vertrags aus.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. Oktober 2021 um 15:35:37 Uhr:
Keine, aber eventuell schließen die AGB's des Händlers die Weitergabe des Vertrags aus.
Eine solche Klausel, falls sie existiert, würde den Käufer unangemessen benachteiligen und wäre daher unwirksam.
Ein Verkäufer (hier das Autohaus / der Händler) kann sich immernoch aussuchen, mit wem er einen Vertrag eingeht. Du kannst mit einem Vertrag nicht handeln, wie es Dir beliebt.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 30. Oktober 2021 um 16:01:32 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. Oktober 2021 um 15:35:37 Uhr:
Keine, aber eventuell schließen die AGB's des Händlers die Weitergabe des Vertrags aus.
Eine solche Klausel, falls sie existiert, würde den Käufer unangemessen benachteiligen und wäre daher unwirksam.
Zitat:
@keksemann schrieb am 30. Oktober 2021 um 16:12:49 Uhr:
Ein Verkäufer (hier das Autohaus / der Händler) kann sich immernoch aussuchen, mit wem er einen Vertrag eingeht. Du kannst mit einem Vertrag nicht handeln, wie es Dir beliebt.
Hier kommen wir in den Bereich der Rechtsberatung.
Also was eigentlich nur Anwälte dürfen.
Und vermutlich auch nur nach Durchsicht der AGB und des Vertrages können.
Nicht wirklich.
Es ist allgemeiner Konsens, daß AGB-Klauseln, welche den Käufer unangemessen benachteiligen, nicht wirksam sind.
Davon abgesehen, ist die Weitervermittlung von Kaufverträgen auch in der KFZ-Branche mittlerweile Tagesgeschäft.
Deswegen findet man Klauseln wie die hier postulierte ja mittlerweile in praktisch keinem KFZ-Kaufvertrag mehr.