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Rücktritt vom Kaufvertrag

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 15. Februar 2005 um 12:35

Hi,

hab mir am Freitag im Internet einen gebrauchten Wagen vom Audi Händler gekauft,hab den Wagen allerdings nur auf Fotos gesehen.

Haben den Kaufvertrag usw. per Fax erledigt.

Soll das Geld überweisen,und er schickt mir den Brief zu.Dann würde ich es anmelden und abholen.

Will jetzt aber vom Kaufvertrag zurücktreten.Hab es mir doch anders überlegt.Ist so etwas überhaupt möglich?

Wenn ja,muß ich irgendwas bezahlen (so ne Art Strafe?)

Oder bin ich jetzt verpflichtet den Wagen abzunehmen?

Danke euch schon mal für die Antworten.

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15 Antworten
am 15. Februar 2005 um 13:05

mmmhhh ?? ... gute Frage, hab schon mal was vom "Fernabnahmegesetz" oder so ähnlich gehört, das besagt, dass bei Geschäften, die über das Internet abgewickelt werden ein 2 wöchiges Rücktrittsrecht besteht ... bin mir aber nicht sicher !

Haste mal gegoogelt ?

ralle

am 15. Februar 2005 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von trekuslongus

mmmhhh ?? ... gute Frage, hab schon mal was vom "Fernabnahmegesetz" oder so ähnlich gehört, das besagt, dass bei Geschäften, die über das Internet abgewickelt werden ein 2 wöchiges Rücktrittsrecht besteht ... bin mir aber nicht sicher !

Haste mal gegoogelt ?

ralle

Aber ich bin mir sicher, das ist tatsächlich so :) . Die richtige Bezeichnung ist allerdings "Fernabsatzgesetz". Dasselbe gilt auch für sog. "Haustürgeschäfte" (Vertreter) usw.

servus,

hab was gefunden. gilt für internetkauf genauso.

Nach Abschluss des Kaufvertrages über einen Kleinwagen hat es sich überraschender Weise ergeben, dass meine Frau und ich Familienzuwachs erwarten. Den veränderten Umständen entsprechend würden wir nun lieber einen Kombi oder Van anschaffen. Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Kaufreue, die ihre Ursache allein in der Sphäre des Käufers hat, berechtigt grundsätzlich nicht zum Rücktritt. Daher ist unter den vorliegenden Umständen der Kunde an den Vertrag gebunden. Lehnt er gleichwohl die Erfüllung ab, hat der Verkäufer die Wahl, ob er auf der Durchführung des Vertrages besteht oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt (§ 281 BGB). In der Praxis bieten Händler dem Kunden insoweit in der Regel an, ihn gegen eine Stornogebühr von 15 % des Bruttokaufpreises aus dem Vertrag zu entlassen. Im vorliegenden Falle könnte der Verkäufer sogar geneigt sein, auf seine Schadensersatzforderung gegenüber dem Kunden zu verzichten, sofern dieser quasi als Kompensation das gewünschte größere und teurere Kraftfahrzeug ebenfalls bei ihm erwirbt. Einen Anspruch hat der Kunde darauf aber nicht.

Themenstarteram 15. Februar 2005 um 13:25

Ja gegoogelt hatt ich schon ein wenig,Blick da aber totzdem nicht so durch...

Also kann ich ohne Angabe von Gründen einfach den Vertrag wiederrufen?

Hab nämlich auch mal etwas von 10% gelesen,die der Händler dann von mir verlangen kann..?? Ist das so?

Themenstarteram 15. Februar 2005 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von sauhund

servus,

hab was gefunden. gilt für internetkauf genauso.

Nach Abschluss des Kaufvertrages über einen Kleinwagen hat es sich überraschender Weise ergeben, dass meine Frau und ich Familienzuwachs erwarten. Den veränderten Umständen entsprechend würden wir nun lieber einen Kombi oder Van anschaffen. Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Kaufreue, die ihre Ursache allein in der Sphäre des Käufers hat, berechtigt grundsätzlich nicht zum Rücktritt. Daher ist unter den vorliegenden Umständen der Kunde an den Vertrag gebunden. Lehnt er gleichwohl die Erfüllung ab, hat der Verkäufer die Wahl, ob er auf der Durchführung des Vertrages besteht oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt (§ 281 BGB). In der Praxis bieten Händler dem Kunden insoweit in der Regel an, ihn gegen eine Stornogebühr von 15 % des Bruttokaufpreises aus dem Vertrag zu entlassen. Im vorliegenden Falle könnte der Verkäufer sogar geneigt sein, auf seine Schadensersatzforderung gegenüber dem Kunden zu verzichten, sofern dieser quasi als Kompensation das gewünschte größere und teurere Kraftfahrzeug ebenfalls bei ihm erwirbt. Einen Anspruch hat der Kunde darauf aber nicht.

Das hört sich ja nicht gut an..

Ist das wirklich so? In dem Fall würde ich dann wohl eher das Auto nehmen..

servus,

also den text hab ich aus mdr.de. ratgeber recht (autokauf). grundsätzlich ist der kaufvertrag bindend. aber bei verschwiegenen mängeln usw. kannst du vom vertrag zurücktreten. ein rücktritt ist bei (ich habs mir anders überlegt ) laut gesetz nicht möglich. der händler kann auf sein recht, der erfüllung des kaufvertrages, im extremfall bestehen. aber ich würd anrufen und ihm ne geschichte erzählen, dann kommst bestimmt mit nem blauen auge davon(stornogebühr). oder vielleicht hat er ja ein anderes fahrzeug da, was dir eher zusagt. so hats ein bekannter gemacht.

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

 

Zitat:

Original geschrieben von Caine80

Hi,

hab mir am Freitag im Internet einen gebrauchten Wagen vom Audi Händler gekauft,hab den Wagen allerdings nur auf Fotos gesehen.

Haben den Kaufvertrag usw. per Fax erledigt.

Soll das Geld überweisen,und er schickt mir den Brief zu.Dann würde ich es anmelden und abholen.

Will jetzt aber vom Kaufvertrag zurücktreten.Hab es mir doch anders überlegt.Ist so etwas überhaupt möglich?

Wenn ja,muß ich irgendwas bezahlen (so ne Art Strafe?)

Oder bin ich jetzt verpflichtet den Wagen abzunehmen?

Danke euch schon mal für die Antworten.

Sagen wir es mal so, das Fernabsatzgesetz greift nach erhalt der Ware bei einem Kauf im Internet (zusendung durch Verkäufer)

Dies ist bei dir aber nicht der Fall, denn du holst die Ware ab!

Was ich sehr komisch finde ist, das du vorab zahlen muss. Geht nicht Barzahlung bei Übergabe?

Dann hole ein Tageskennzeichen und fertig. Dann Siehst du immerhin was du kaufst.

Aber hat er deinen Personalausweis schon gesehen?

Wenn nicht, dan melde dich einfach nicht. Und wenn mal was kommt wegen Einhaltung der Kaufvertrages, dann sag doch einfach dass du es nicht bestellt hast und jemand sich einen scherz auf deine Kosten leistet *g*

Somit muss er dir nachweisen dass du es bestellt hast - das wird er nicht können und schon biste raus :D

Themenstarteram 15. Februar 2005 um 13:45

Also der Wagen kostet mich 15000 Euro.

8000 Zahle ich an ,100 Euro Raten auf 3 Jahre,und dann ne Schlußrate.

Deswegen sollt ich Ihm das Geld überweisen,er schickt mir den Brief zu,ich laß den Wagen zu,fahr mit den schilder und Brief zu Ihm,machen die Finanzierungssache und das wärs.

Also meinen Personalausweis hat er noch nicht gesehen.Sollte ich dann mitbringen wenn ich den Wagen abhole.

Jedoch hab ich den Kaufvertrag unterschrieben,und von meinem Fax aus zurückgesendet.

Hallo,

was machst du für Geschäfte???

Ein Auto kaufen ohne es gesehne zu haben - find ich klasse.

Warum willst du es denn jetzt nicht???

Gruß

Marco

Wenn du im ADAC bist ruf da mal bei der Rechtsberatung an, ansonsten investiere 50 Euro für ein Gespräch mit dem Anwalt.

Bist du im adac ??

dann frag doch da einfach mal in der rechtsabteilung nach,

kostet ja nicht, als mitglied.

p.s. für insider: ein vorteil gegenüber der mob.-garantie :D

Hallo, hättest Dir halt vorher etwas besser überlegen müssen.

Wenn ein Händler ein Auto bestellt, vielleicht noch einen gelben für einen kunden, und nach 10 Tagen fällt es dem Käufer ein er hätte doch gern einen blauen, wieviele Autos hat der Händler bald auf Halde stehen?

Ein Kaufvertrag ist halt mal ein Vertrag, bei dem der Käufer sein Fahrzeug garantiert bekommt, der Händler weiss, dass der Kunde das Fahrzeug abnimmt !

UNd der waternman meint er ist ein ganz schlauer: personalausweis noch nicht gesehen , .. usw.

Schon etwas sehr naiv ! Wo man heute jede Nummer zurückverfolgen kann, usw.

Unter diesem Thema existieren schon komische Anschauungen.

am 15. Februar 2005 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von Marco78

Hallo,

was machst du für Geschäfte???

Ein Auto kaufen ohne es gesehne zu haben - find ich klasse.

Warum willst du es denn jetzt nicht???

... ehrlich gesagt, hab ich das bei meinem sTToppel so gemacht :D ... hatte halt nur'n Dutzend hochauflösende Pics und das "Wort" des Geschäftsführers ... tja, Glück gehabt ! ... oder Menschenkenntnis ... oder auch nur Bock auf TT-R ;)

Gruß

ralle

Wenn das ne Finanzierung ist, hast du grundsätzlich 14 Tage Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen! Hast du da nicht für unterschrieben das du vom Verkäufer darüber aufgeklärt wurdest?

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