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Rücktritt vom Kaufvertrag, wann ist das möglich?

Themenstarteram 12. November 2017 um 12:11

Hallo,

 

ich bin mir nicht sicher ob das Thema in dieses Unterforum passt, wenn nicht bitte verschieben!

 

Ich habe die Suchfunktion bereits genutzt aber für meinen Fall keine passende Antwort erhalten.

 

Nun zu meinem Anliegen:

 

Ich habe letzten Donnerstag mich für ein Auto entschieden welches ich online auf mobile.de bei einem Ford Händler entdeckt habe. Nach kurzem Telefonat und Abklärung der Modalitäten habe ich dem Verkäufer telefonisch zugesagt den Wagen zu kaufen.

 

Er hat mir dann per Mail ein Formular gesendet mit der Überschrift „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs“.

 

Dieses habe ich ausgefüllt, unterschrieben und ihm per Mail zurück gesendet. Hinzu habe ich den Gesamtbetrag vom Kaufpreis am gleichen Tag überwiesen.

In der Bestellung die mir der Verkäufer gesendet hat, steht im Anhang unter den Bedingungen:

„Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.“

 

Der Wagen soll übernächste Woche zu mir geliefert werden, da ich das Auto nicht selber abhole. Da das Fahrzeug knapp 500 km weit entfernt steht. Vor Auslieferung wollte das Autohaus nun noch einen neuen TÜV und Inspektion durchführen.

 

Da ich jedoch gestern ein deutliches attraktiveres Angebot gefunden habe, möchte ich fragen ob es jetzt schon zu spät ist vom Vertrag zurückzutreten bzw. welche Kosten auf mich zukommen würden.

 

Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

 

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Weil es die meisten tun muss man nicht so tun.

Liefert der VK nicht Vertragsgerecht > kommt man mit der Rechtskeule

Will man den Wagen nicht Vertragsgerecht > kommt man mit der Rechtskeule

Wie wäre es mal mit: Sich vorher gut Überlegen was man tut?

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„Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.“

Da steht doch alles.

Mit der Zahlung wurde jedoch der Kaufvertrag vom Käufer angenommen. Der Verkäufer hat den Kaufvertrag bestätigt und liefert.

Da gibt es kein zurück mehr.

Wieso kauft man eigentlich ein Fahrzeug ungesehen, das dazu noch 500 km entfernt steht und überweist vorher auch schon den Kaufpreis. Das muss ja eigentlich ein Superangebot gewesen sein, oder entpuppt es sich jetzt doch nachträglich als nicht so toll?

Themenstarteram 12. November 2017 um 12:29

Vielen Dank für deine Antwort!

 

Ja das Angebot war bzw. ist auch noch sehr gut.

Es war jetzt durch Zufall das ein Händler bei mir in der Nähe das identische Fahrzeug mit geringerer Laufleistung und besserer Ausstattung zum nahezu gleichen Preis verkauft.

 

Ich bin auch mit dem Wagen zufrieden den ich jetzt gekauft habe, doch wäre die Möglichkeit noch gegeben hätte ich gerne zum Angebot in der Nähe gewechselt :)

Warum sollte hier das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht gelten? Welche der Ausnahmen aus §312g BGB treffen denn hier zu?

am 12. November 2017 um 12:41

Immer diese Geiz ist Geil Mentalität. Du hast ein gutes Angebot und bist zufrieden mit dem Wagen. Belasse es dabei. Selbst wenn du die Möglichkeit hättest, wäre es ein Unding jetzt noch nen Rückzieher zu machen. Jagst du ständig dem besten Angebot hinterher, dann greifst du früher oder später gehörig in den Mist.

Themenstarteram 12. November 2017 um 13:01

Vielen Dank für eure Antworten!

Ja natürlich soll man nicht jedem Angebot hinterher rennen, die nähere Distanz ist für mich hier einfach ausschlaggebend, da ich bei Problemen die in Verbindung mit der Garantie behoben werden könnten, einen kürzeren Weg zum Händler hätten.

 

Ist es denn nun richtig das ein Rücktritt nicht mehr möglich ist oder gilt hier doch noch das Widerrufsrecht des Fernabsatzvertrag?

 

Würde mich freuen wenn mich jemand dazu noch ausführlicher aufklärt! :-)

http://...cht-strafrecht-muenchen.de/.../...tritt-autokauf-im-internet

Themenstarteram 12. November 2017 um 13:32

Ja das hatte ich mir bereits vor dem Schreiben hier im Forum durchgelesen, so schlau war ich um selber Google zu benutzen ;)

 

Aber mir ist daraus immer noch nicht schlüssig ob ich nun zurücktreten kann oder nicht. Hab den Vertrag ja nicht über mobile.de gemacht sondern dort angerufen und es telefonisch besprochen

Dann würde ich erstmal abwarten was der Verkäufer dazu sagt. Ja oder Nein. Wenn nein, Rechtsschutz (wenn vorhanden), Anwalt.

am 12. November 2017 um 13:58

Zitat:

@Rarus schrieb am 12. November 2017 um 14:32:06 Uhr:

Ja das hatte ich mir bereits vor dem Schreiben hier im Forum durchgelesen, so schlau war ich um selber Google zu benutzen ;)

Aber so schlau, den Händler einfach mal anzusprechen, warst du dann doch nicht? :p

Mal im Ernst, ruf dort so schnell wie möglich an und bespreche das ganze mit ihm. Er wird dir den Wagen in einigen Tagen durch halb Deutschland vor dir Tür liefern lassen, da solltest du dich nicht in Ruhe zurücklehnen und hier im Forum auf Rat von irgendwelchen Hobby Anwälten hoffen, während der Händler den Transport vorbereitet. Und dann nach der Lieferung sagen "ich darf aber noch vom Vertrag zurückgetreten." Da spielt das rechtliche keine Rolle. Selbst wenn du kein Recht mehr darauf hast, zurückzutreten, kann der Händler aus Kulanz sagen er macht das trotzdem. KOMMUNIKATION.

Finde, man sollte sich halt auch mal gew. Werte in den Sinn Rufen!

Ein Mann ein Wort, Handschlag od. schriftl. Zustimmung,... zu all dem sollte man stehen egal wie die Gesetzeslage ist.

Hier die gesetzl. Regeln zu beanspruchen wäre noch zu verstehen, wenn das Fahrzeug einen Mangel,... aufweisen würde, od. der Händler einen sehr schlechten Ruf hätte wo man sich nicht mehr sicher ist,...und man da erst nach Zustimmung erfährt, das Fahrzeug heillos überteuert ist,... usw.

Auch andere triftige Gründe wie zb. Änderung der Fam. Verhältnisse (Frau eröffnet einem am Abend nach Kauf sich Scheiden zu lassen, sie Zwillinge bekommt, Todesfall in Fam., Arbeitsverlust,...) wären ein Grund welches Verständnis für einen Rücktritt aufkommen lassen könnte. Da wird auch ein Händler oft Verständnis dafür haben.

Aber weil das Angebot marginal schlechter ist als ein gerade entdecktes?:confused::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 12. November 2017 um 14:37:07 Uhr:

Dann würde ich erstmal abwarten was der Verkäufer dazu sagt. Ja oder Nein. Wenn nein, Rechtsschutz (wenn vorhanden), Anwalt.

Also ich bin zwar für Gesetze - aber die Rechtskeule sollte nicht immer gleich zum Einsatz kommen. Selbst wenn der Händler Nein sagen würde, sollte man Überlegen: Kann ich mit meiner Entscheidung ev.Leben statt mir einen Rechtsweg mit all seinen Folgen anzutun?

Dem Käufer erwarten ja keine großartigen Nachteile.

Rein rechtlich hast du die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurück zu treten, wenn bisher tatsächlich alles online oder per Telefon ablief.

Ob es moralisch in Ordnung ist, muss jeder für sich entscheiden.

am 12. November 2017 um 14:40

Lustig wird, wenn der Händler schon TÜV, Transport oder dergleichen organisiert bzw bezahlt hat. Sowas kann er dann in Rechnung als Schadenersatz geltend machen.

 

Hast du dir überhaupt einen der Wagen jemals angeschaut?

Hört sich so an als ob du blind Autos kaufst. Irgendwelche Verträge via Internet unterschreiben und Geld senden. Da würde ich Mal vorsichtig sein. Gibt hier viele die so abgezockt werden.

Reden mit dem Geschäftspartner schadet nie. Vielleicht ist es dem VK auch Recht und stimmt ohne Umschweife zu?

Und dann Entscheiden ob man zu seinem Wort steht und damit Leben kann oder das Recht durchsetzt!

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