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Rücktritt vom Kaufvertrag wegen falscher Informationen?
Hallo,
ich hätte mal eine Frage:
am 30.4. kurz vor Feierabend haben wir von einem Autohändler "im Auftrag" ein Auto gekauft, Kaufpreis 1750,- und er wollte noch eine AHK anbauen. Dafür wurde beim Preis nicht gehandelt.
Er bekam eine Anzahlung von 200,-.
In der Anzeige stand, daß der Zahnriemen gewechselt wäre.
Im Motorraum war auch tatsächlich ein Aufkleber für den Zahnriemenwechsel, bei km sowieso 2011.
Nun sagte ich dem VK, das wäre aber schon recht lange her, wann denn der nächste gemacht werden müßte.
Er sagte daraufhin, da hätte man noch Zeit, alle 80.000 km.
Auf meinen Einwand, es gäbe doch auch eine Zeitbegrenzung sagte er, das gäbe es bei Fiat nicht.
Abends habe ich dann mal im Internet recherchiert, der Zahnriemen sollte entweder soundsoviel km oder alle 5 Jahre gewechselt werden, bei dem Auto also nächstes Jahr.
Das habe ich dem Händler geschrieben und gefragt, was wir da machen können, allein will ich solche Kosten nicht tragen.
Der Händler rief am 2.5. dann an, der Wechsel würde bei ihm 400,- kosten, außerdem hätte er schon die AHK bestellt, die würde 500,- kosten.
Daraufhin sagte ich ihm, daß er die doch wohl zurückgeben könne (kam mir aber auch sehr hoch vor), und ich alles nochmal mit meinem Mann besprechen würde.
Wir kamen jedoch zu dem Schluß, das uns das Auto dann viel zu teuer würde, und somit schrieb ich dem VK, daß wir vom Kaufvertrag aus eben diesen Gründen zurücktreten und er die Anzahlung überweisen soll.
Bis heute habe ich nichts vom VK gehört. Auch das Geld nicht bekommen.
Das Auto hatte er einige Tage später aber verkauft.
Soll man damit zum Anwalt gehen, oder was tun?
Danke und Gruß
Martina
Beste Antwort im Thema
Auch meine Meinung. Nie im Kundenauftrag kaufen.
Und dann, was denken sich manche? Da wird ein Auto fuer ca 1700 Euro gekauft. Dann wird erwartet das da kostenlos noch ne Anhaengerkupplung dran kommt und der Zahnriemen gewechselt wird??? Hallo? Wollt ihr am liebsten die Karre plus 500 Euro haben wollen? Koennte ja noch was kaputt gehen an dem alten Hobel.
Kaufvertrag habt ihr unterschrieben und Anzahlung gemacht. Darauf hin hat der Haendler sicher die Anhaengekupplung gekauft. Nun soll er darauf sitzen bleiben? Die 200 Euro seit ihr los.
Ich mag Autohaendler nicht die im Auftrag verkaufen, sowie Haendler die so billig Schrott vertreiben der eher Entsorgt oder nach Afrika verschifft gehoert. Aber manche Kunden sind schlimmer als solche Haendler
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32 Antworten
Denke mal, dass du hier nicht viel machen kannst. Der Kaufvertrag war ja unterschrieben, die Anzahlung wird er hier gleich als entgangenen Gewinn verbucht haben.
Denke mal ist auch nicht mehr wie richtig wenn der Verkäufer das so macht wie der Thread Teilnehmer vor mir geschrieben hat. Irgendwo sind Grenzen und auch ein Käufer muss sich vorher informieren und nicht erst wenn er unterschrieben hat und kann nicht nach Lust und Laune unterschreiben und dann den Vertrag stornieren wollen. Selbst da war es von dem Verkäufer noch kulant wenn er nicht auf den Vertrag bestanden hat und der Thread Ersteller kann froh sein, wenn nicht noch was nach kommt.
Zitat:
@GTITyp schrieb am 12. Mai 2015 um 14:21:09 Uhr:
Denke mal ist auch nicht mehr wie richtig wenn der Verkäufer das so macht wie der Thread Teilnehmer vor mir geschrieben hat. Irgendwo sind Grenzen und auch ein Käufer muss sich vorher informieren und nicht erst wenn er unterschrieben hat und kann nicht nach Lust und Laune unterschreiben und dann den Vertrag stornieren wollen.
Das stimmt so nicht. Die Käuferin hat sich ja vorher informiert, nämlich beim Verkäufer, der ihr daraufhin eine unrichtige Angabe gemacht hat. Dass sie den Wahrheitsgehalt jeder Aussage eines professionellen Verkäufers selber prüft, kann man nicht verlangen - in etlichen Punkten wird sie dazu noch nicht einmal in der Lage sein. 400 bei einem Auto, das noch 1750 kostet, das ist schon ein relevanter Betrag. Andererseits wird man bei so einer, entschuldigung, Schrottmühle, auch damit rechnen müssen, dass da demnächst mal grössere Kosten anfallen.
Wenn der Händler den Wagen anderweitig verkauft hat, dann wird er die Anzahlung wohl zurückzahlen müssen, sofern im Kaufvertrag nichts anderes steht. Entgangenen Gewinn kann man erfahrungsgemäß nur schwer geltend machen - zudem ist das Auto ja eben verkauft und wir wissen gar nicht, ob er vom Käufer weniger bekommen hat als die 1750. Nur dann könnte man theoretisch überhaupt einen entgangenen Gewinn annehmen.
Zitat:
Selbst da war es von dem Verkäufer noch kulant wenn er nicht auf den Vertrag bestanden hat und der Thread Ersteller kann froh sein, wenn nicht noch was nach kommt.
Was bitte soll da noch kommen? Eine Das-gurkt-mich-aber-an-Entschädigung?
Im Gegenteil, der Verkäufer hätte wenn schon auf der Einhaltung des Vertrages bestehen müssen. Einfach nicht antworten und das Auto anderweitig verkaufen, dann aber die Anzahlung behalten wollen, das geht nicht - sofern eben nicht ein Passus im Vertrag das so regelt. Mit dem Verkauf geht er implizit ja davon aus, dass zwischen ihm und der TE kein rechtsgültiger Vertrag (mehr) besteht.
War halt eine bei Kauf erstattungsfähige Reservierungsgebühr .
Nein, die Frage ist, was hat die TE schriftlich in der Hand?
Ein Wechselintervall nach dem Alter eines Zahnriemens steht seltenst in den technischen Anleitungen zum Fahrzeug. Meist ist nur das Kilometerintervall exakt festgelegt, die Zeit wird nur empfohlen. Selbst wenn: die falsche Aussage des Händlers wird man kaum nachweisen können.
Versucht wenigstens die Anzahlung zurückzubekommen. Wird schwer genug, bei dem Streitwert fängt auch kein Anwalt an zu arbeiten.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. Mai 2015 um 15:14:52 Uhr:
Meist ist nur das Kilometerintervall exakt festgelegt, die Zeit wird nur empfohlen.
Es ist eigentlich immer beides exakt festgelegt (kenne kein Beispiel, wo das nicht so ist).
Am Ende ist es aber immer nur eine Empfehlung des Herstellers, denn ob du das Ding an deinem Auto wechselst oder nicht, ist komplett dir selbst überlassen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. Mai 2015 um 15:14:52 Uhr:
Selbst wenn: die falsche Aussage des Händlers wird man kaum nachweisen können.
Wenn, dann dürfte das der Haken an der Sache sein. Er hat das Auto aber mit gewechseltem Zahnriemen ausgeschrieben, dadurch also bis zu einem gewissen Grade schon den Eindruck von "neu" erweckt, das ist ja beweisbar. Zudem gibt es die Korrespondenz bzw. die Nichtreaktion des Händlers. Das deutet zumindest dahin, dass die TE sich die Geschichte nicht nur ausgedacht hat. Wie ein Gericht entscheiden würde, kann man hier aber kaum vorhersagen.
Zitat:
Versucht wenigstens die Anzahlung zurückzubekommen. Wird schwer genug, bei dem Streitwert fängt auch kein Anwalt an zu arbeiten.
Müsste eigentlich gehen. Wenn da nichts im Vertrag steht, dass er die behalten darf, dann hat er keine Chance (wie gesagt, er hätte auf die Erfüllung des Vertrages pochen müssen, tat das aber überhaupt nicht) - aber natürlich hat man erst einmal viel Ärger und ggf. weitere Auslagen.
Zitat:
@wollywachtel schrieb am 12. Mai 2015 um 13:55:21 Uhr:
Hallo,
ich hätte mal eine Frage:
am 30.4. kurz vor Feierabend haben wir von einem Autohändler "im Auftrag" ein Auto gekauft, Kaufpreis 1750,- und er wollte noch eine AHK anbauen. Dafür wurde beim Preis nicht gehandelt.
Er bekam eine Anzahlung von 200,-.
In der Anzeige stand, daß der Zahnriemen gewechselt wäre.
Im Motorraum war auch tatsächlich ein Aufkleber für den Zahnriemenwechsel, bei km sowieso 2011.
Nun sagte ich dem VK, das wäre aber schon recht lange her, wann denn der nächste gemacht werden müßte.
Er sagte daraufhin, da hätte man noch Zeit, alle 80.000 km.
Auf meinen Einwand, es gäbe doch auch eine Zeitbegrenzung sagte er, das gäbe es bei Fiat nicht.
Abends habe ich dann mal im Internet recherchiert, der Zahnriemen sollte entweder soundsoviel km oder alle 5 Jahre gewechselt werden, bei dem Auto also nächstes Jahr.
Das habe ich dem Händler geschrieben und gefragt, was wir da machen können, allein will ich solche Kosten nicht tragen.
Der Händler rief am 2.5. dann an, der Wechsel würde bei ihm 400,- kosten, außerdem hätte er schon die AHK bestellt, die würde 500,- kosten.
Daraufhin sagte ich ihm, daß er die doch wohl zurückgeben könne (kam mir aber auch sehr hoch vor), und ich alles nochmal mit meinem Mann besprechen würde.
Wir kamen jedoch zu dem Schluß, das uns das Auto dann viel zu teuer würde, und somit schrieb ich dem VK, daß wir vom Kaufvertrag aus eben diesen Gründen zurücktreten und er die Anzahlung überweisen soll.
Bis heute habe ich nichts vom VK gehört. Auch das Geld nicht bekommen.
Das Auto hatte er einige Tage später aber verkauft.
Soll man damit zum Anwalt gehen, oder was tun?
Danke und Gruß
Martina
Geh damit zum Rechtsanwalt. Erstgespräch ist kostenlos. Rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden und am Ende kommen hier eh 5 verschiedene Antworten von Hobbyjuristen, die denken und glauben und von denen nur die 6te Antwort der Wahrheit entspricht. Zudem das Auto nicht mehr verfügbar ist, wir die (Vor-)Verträge nicht kennen etc.
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 12. Mai 2015 um 15:50:21 Uhr:
Geh damit zum Rechtsanwalt. Erstgespräch ist kostenlos. Rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden und am Ende kommen hier eh 5 verschiedene Antworten von Hobbyjuristen, die denken und glauben und von denen nur die 6te Antwort der Wahrheit entspricht. Zudem das Auto nicht mehr verfügbar ist, wir die (Vor-)Verträge nicht kennen etc.
Das ist nun definitiv nicht so. Als Mitglied gewisser Verkehrsclubs etc. bekommt man vielleicht eine kostenlose Beratung in dem Sinne, dass dann eben dieser Club zahlt. Aber kostenlos beraten darf ein Anwalt gar nicht. Zudem ist der Anwalt in der gegenwärtigen Situation überflüssig. Einfach mal anrufen und nachfragen, wann er die Anzahlung zurück überweisen werde. Wenn er dann sagt, er behalte die, dann kann man über weitere Schritte nachdenken.
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 12. Mai 2015 um 15:50:21 Uhr:
Geh damit zum Rechtsanwalt. Erstgespräch ist kostenlos.
Das denkst aber auch nur du. Ein Anwalt kann es zwar kostenlos gestalten, muss es aber nicht. Und er ist nicht mal verpflichtet, die Kosten für eine Erstberatung auszuschildern . Nur die Höhe ist für Privatpersonen gedeckelt. Trotzdem darf ein Anwalt hier bis zu 190 € verlangen.
Es würde sich also kaum lohnen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Mai 2015 um 16:03:32 Uhr:
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 12. Mai 2015 um 15:50:21 Uhr:
Geh damit zum Rechtsanwalt. Erstgespräch ist kostenlos.
Das denkst aber auch nur du. Ein Anwalt kann es zwar kostenlos gestalten, muss es aber nicht. Und er ist nicht mal verpflichtet, die Kosten für eine Erstberatung auszuschildern . Nur die Höhe ist für Privatpersonen gedeckelt. Trotzdem darf ein Anwalt hier bis zu 190 € verlangen.
Es würde sich also kaum lohnen.
Stimmt das war eine Fehlinformation, das gilt nur, wenn man das Angebot annimmt, wenn man einem Automobilclub angehörig ist. Irgendwo für müssen die Beiträge ja gut sein, außer für die monatliche Klolektüre. Ansonsten lohnt es sich eher nicht und man sollte auf jeden Fall nochmal probieren, den Verkäufer telefonisch um die Überweisung bitten, zudem das Auto verkauft ist.
Ich lese hier so mit und kann nur mit dem Kopf schütteln....man sollte sich schon vor der Unterschrift informieren, ist doch noch 1 Jahr Zeit mit dem Zahnriemen....was gibt's da zu meckern...und vor allem hinterher..
Manchmal glaub ichs nicht, alles volljährige Menschen....
Lasst den Anwalt ruhig verdienen....ich hätte das Geld lieber für den Zahnriemen genommen
Gruss aus Kassel
Hallo,
erstmal danke für die vielen Antworten.
Ich war eben der Meinung, wenn in der Anzeige steht, daß der Zahnriemen gewechselt wurde, daß da nicht schon wieder ein neuer Wechsel ansteht, der nun mal mit erheblichen Kosten zu Buche schlägt.
Somit habe ich mich auf die Aussage des VK verlassen und konnte das erst nachher recherchieren.
Übrigens war ein Freund mit dabei, der ebenfalls alles gehört hat.
ich werde ihn morgen mal anrufen, mal sehen, was dann passiert.
Danke und Gruß
Martina
Wobei bei der ganzen Geschichte der sogenannte Verkäufer gar nicht der Verkäufer ist. Das Fahrzeug wurde im Auftrag verkauft. Somit ist Verkäufer jemand anders und der sogenannte Verkäufer ist lediglich der Vermittler.