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Rücktritt vom Vertrag A45 AMG (Versuch)

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 23. Juli 2015 um 13:36

Hallo zusammen,

ich hatte hier im Forum schon mal mein Problem mit dem Klappern im Bereich der Beifahrertür beschrieben. Trotz vier Werkstattbesuchen wurde der Mangel nicht behoben.

Ich habe deshalb durch meinen Anwalt den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Diesen akzeptiert Mercedes zunächst nicht. Das überrascht mich auch nicht weiter. Wäre ja zu einfach.

Überrascht bin ich jedoch von der Begründung. Es wird behauptet dass das Fahrzeug, nach Rücksprache mit der Niederlassung, aktuell in einem mangelfreien Zustand ist. Diese Behauptung wird aufgestellt obwohl ich zahlreiche Tonaufnahmen von dem Klappergeräusch habe, die zum Teil auch der Niederlassung vorliegen.

Ich habe erst am Montag wieder einen Termin beim Anwalt. Aber ist es nicht unklug eine Behauptung aufzustellen (Mangelfreiheit), obwohl man genau weiß dass diese Behauptung klar zu widerlegen ist?

Soll mal einer verstehen. Bin gespannt wie es weiter geht.

 

LG

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8 Antworten
am 23. Juli 2015 um 14:10

Sie haben aber leider recht.

Klappern ist kein Mangel. Eventuell werden sie sogar Fachleute stellen die noch nicht einmal ein klappern hören.

Soll ich dir mal aufzählen was meine Kiste alles hat? Dann bin ich morgen noch am Schreiben. Das schlimmste ist, das er nun während den Fahrstunden schon zweimal liegen geblieben ist.

Trotzdem sagt Mercedes er hätte keinen technischen Mangel.

Da musst du also schon mit mehr als nur diesem klappern kommen. Wundert mich das du überhaupt einen Fachmann gefunden hast der nicht nur gelacht sondern sich auch wirklich dem Fall angenommen hat.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 23. Juli 2015 um 16:10:06 Uhr:

Sie haben aber leider recht.

Klappern ist kein Mangel. Eventuell werden sie sogar Fachleute stellen die noch nicht einmal ein klappern hören.

Soll ich dir mal aufzählen was meine Kiste alles hat? Dann bin ich morgen noch am Schreiben. Das schlimmste ist, das er nun während den Fahrstunden schon zweimal liegen geblieben ist.

Trotzdem sagt Mercedes er hätte keinen technischen Mangel.

Da musst du also schon mit mehr als nur diesem klappern kommen. Wundert mich das du überhaupt einen Fachmann gefunden hast der nicht nur gelacht sondern sich auch wirklich dem Fall angenommen hat.

Ohne jetzt auf alles einzugehen, aber: Klappern ist kein Mangel??? Hab jetzt nur bisl gegoogelt und schon recht vieles gefunden, wo dies definitiv als Mangel zählt. Sofern das Wohlbefinden des Fahrers dadurch nachweislich beeinträchtigt ist.

am 24. Juli 2015 um 7:50

Dann zeig mir bitte diese Rechtsprechung wo ein Gericht das als Mangel deklariert hat.

Wenn du etwas mitliest, weist du vielleicht welche Macken mein Wagen so alles hat. Neuerdings hat er sogar noch eine Delle von der Werkstatt, was aber die Werkstatt in erster Linie versucht zu bestreiten.

Egal, fakt ist das weder der Kundendienst in der Schweiz noch der in Maastricht eingesteht das der Wagen Mängel hat. Er würde fahren und somit wäre alles kein Mangel. Sie gehen sogar soweit und sagen er hätte keinen technischen Defekt. Ein technischer Defekt wäre wenn der Wagen nicht mehr läuft.

Ich komme an keiner Stelle weiter, ich hatte sogar den Vorschlag gemacht ein neues Fahrzeug zu kaufen, in der Hoffnung das diese Mängel nur die A-Klasse betreffen. Hätte ich CHF 14'000 auf den Tisch gelegt, hätten sie mir das gewährt oder anders ausgedrückt, sie sind mir selbst hier nicht entgegen gekommen.

Und da ich das Gesetz ziemlich gut kenne und auch danach Recherchieren kann um mit dem richtigen Gesetzesartikel zu kommen, kann ich gleichviel wie die meisten Rechtsschutzversicherungen auch können und damit gehts nicht weiter.

Und am Ende einen richtigen Anwalt einzuschalten, mehrere tausend Franken bezahlen, ohne Fahrzeug dastehen usw. da kann ich gleich mit diesem Fahrzeug bis zum Ende des Vertrages weiterkämpfen.

Themenstarteram 24. Juli 2015 um 8:26

Mein Anwalt hat durchaus ein paar Urteile gefunden in denen ein Klappergeräusch für einen Rücktritt vom Vertrag reichte. Es kommt sicher immer auf den Einzelfall an wie groß die Beeinträchtigung durch die Störgeräusche sind.

Aber bei dir klappert oder vibriert nur die beifahrertür? Warst du schon bei andere garagisten? Bei mir haben die gurtstraffer vibriert und die Türen. Da ist alles ausgewechselt oder verbessert und seitdem alles Top.

Ich kann fast nicht verstehen das du dadurch dein fahrzeug wandeln möchte, ansonsten ist es doch ein tolles Fahrzeug?

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 24. Juli 2015 um 09:50:34 Uhr:

Dann zeig mir bitte diese Rechtsprechung wo ein Gericht das als Mangel deklariert hat.

Wenn du etwas mitliest, weist du vielleicht welche Macken mein Wagen so alles hat. Neuerdings hat er sogar noch eine Delle von der Werkstatt, was aber die Werkstatt in erster Linie versucht zu bestreiten.

Egal, fakt ist das weder der Kundendienst in der Schweiz noch der in Maastricht eingesteht das der Wagen Mängel hat. Er würde fahren und somit wäre alles kein Mangel. Sie gehen sogar soweit und sagen er hätte keinen technischen Defekt. Ein technischer Defekt wäre wenn der Wagen nicht mehr läuft.

Ich komme an keiner Stelle weiter, ich hatte sogar den Vorschlag gemacht ein neues Fahrzeug zu kaufen, in der Hoffnung das diese Mängel nur die A-Klasse betreffen. Hätte ich CHF 14'000 auf den Tisch gelegt, hätten sie mir das gewährt oder anders ausgedrückt, sie sind mir selbst hier nicht entgegen gekommen.

Und da ich das Gesetz ziemlich gut kenne und auch danach Recherchieren kann um mit dem richtigen Gesetzesartikel zu kommen, kann ich gleichviel wie die meisten Rechtsschutzversicherungen auch können und damit gehts nicht weiter.

Und am Ende einen richtigen Anwalt einzuschalten, mehrere tausend Franken bezahlen, ohne Fahrzeug dastehen usw. da kann ich gleich mit diesem Fahrzeug bis zum Ende des Vertrages weiterkämpfen.

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/397410/

http://www.business-netz.com/.../Ruecktritt-vom-Kaufvertrag

Das war das Ergebnis aus 10 sek. googeln. Gibt noch mehr, aber das kannst du selber auch machen.

Ich will im übrigen gar nicht abstreiten, dass der ganze Vorgang schwierig werden kann. Aber das von vornherein auszuschließen, dass es überhaupt möglich ist deswegen vom KV zurückzutreten, ist wohl auch zu weit hergeholt. Kommt halt immer auch drauf an, bei wem oder wo man ist ;)

Klappern der Beifahrertür könnte am Steuergerät in der Tür liegen. War bei mir auch so. Wurde ohne Widerrede behoben.

Themenstarteram 28. Juli 2015 um 14:22

Zitat:

@snellepiet schrieb am 24. Juli 2015 um 12:57:56 Uhr:

Aber bei dir klappert oder vibriert nur die beifahrertür? Warst du schon bei andere garagisten? Bei mir haben die gurtstraffer vibriert und die Türen. Da ist alles ausgewechselt oder verbessert und seitdem alles Top.

Ich kann fast nicht verstehen das du dadurch dein fahrzeug wandeln möchte, ansonsten ist es doch ein tolles Fahrzeug?

Ja, es ist (jetzt nur noch) die Beifahrertüre. Die Gurtstraffer hatte ich auch schon, wurde aber umgehend behoben. Mit der Türe war ich nun eben schon vier Mal in der Vertragswerkstatt, und es ist nicht besser geworden. Und da die Werkstatt beim letzten Besuch den Mangel abgestritten hat habe ich keine andere Möglichkeit gesehen als den Rücktritt zu erklären.

Das es ansonsten ein super Auto ist ist unstrittig.

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