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Rücktritt von Autoverkauf Vertrag nach 1,5 Jahren Privatperson
Hallo liebe Motor Talk Gemeinde, und zwar habe ich folgende Frage...Ich habe als Privatperson April 2020 einen Renault Twingo der Ersten Generation verkauft, das Mädel hat den anbezahlt und wollte den Mitte bis Ende des Jahres wegen Führerschein fertig machen abholen. Nun ist es so dass der Wagen immer noch bei mir steht, sie wohl kein Bock mehr darauf hat und der Mutter dass in die Hände gegeben hat. Den Kaufvertrag hatte ich aber mit der Tochter gemacht. Ich möchte jetzt vom Kaufvertrag zurück treten weil ich denke dass hier nach 1,5 Jahren immer noch nicht abholen und ewiges hinterher gelaufe irgendwann mal Schluss sein muss. Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten ?
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38 Antworten
Hallo!
Ich bin einer der Forenpaten im Renault-Bereich. Eine meiner Aufgaben ist, Threads ggf. in passendere Unterforen zu verschieben, was ich hiermit getan habe. Hier im passenden Unterforum zu Autoverkauf wirst du am ehesten Hilfe finden (ich gehe mal davon aus, dass du die Suchfunktion schon mal genutzt hast).
Such mal im Internet nach "nichterfüllung kaufvertrag abnahme" oder so. IANAL, aber es könnte cleverer sein, nicht vom Kaufvertrag zurückzutreten, sondern wg. Nichterfüllung des Kaufvertrags durch die Käufer zu klagen. Auch wegen Schadenersatz, weil das Auto in der unerwarteten zusätzl. Zeit sicher noch mehr an Wert verloren hat bzw. du ggf. Kosten für Wartung/HU hattest. Denke ein Denkzettel von ein paar 100EUR schadet so einem "Käufer" nicht, gerade weil noch recht jung und es hier nicht um 1000e EUR geht.
Könnte aber ein etwas komplizierterer Fall sein, weil du so lange nach Ende der Abnahmefrist gewartet hast, bis du was unternommen hast. Ich weiß, Anwalt ist teuer und das Auto wohl billig...
notting
Warum wartet man 1,5 Jahre, ohne etwas zu unternehmen??
Frist setzen zur Abholung und danach entweder verschrotten oder anderweitig verkaufen.
Die Anzahlung natürlich einbehalten.
Die hat die Käuferin nach der Zeit eh abgeschrieben. Dürfte sich ja eh max um ein paar hundert Euro handeln.
Falls Rechtsschutz vorhanden kann man sich auch mal von seinem RA beraten lassen. Ansonsten ist jeder weiter investierte Cent in solch einem Fall rausgeschmissen Geld.
abgemacht war hier abholung, mitte bis Ende des Jahres 2020, doch dann war sie von der Bildfläche verschwunden. Plötzlich andere Nummer ohne mir Bescheid zu geben. Jetzt haben die intern umgemodelt und Ihre Mutter will den haben, will aber die entstanden mehrkosten durch die Standzeit nicht bezahlen. Bremsen verostet, Lamdasonde defekt, Bremsseil abgerissen...
Zitat:
@chrissy012 schrieb am 20. November 2021 um 10:22:06 Uhr:
abgemacht war hier abholung, mitte bis Ende des Jahres 2020, doch dann war sie von der Bildfläche verschwunden. Plötzlich andere Nummer ohne mir Bescheid zu geben. Jetzt haben die intern umgemodelt und Ihre Mutter will den haben, will aber die entstanden mehrkosten durch die Standzeit nicht bezahlen. Bremsen verostet, Lamdasonde defekt, Bremsseil abgerissen...
Dann bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt......
RS werdet ihr ja wohl hoffentlich haben.
Zitat:
@chrissy012 schrieb am 20. November 2021 um 10:22:06 Uhr:
Ihre Mutter will den haben, will aber die entstanden mehrkosten durch die Standzeit nicht bezahlen. Bremsen verostet, Lamdasonde defekt, Bremsseil abgerissen...
Wenn du der Mutter das Fahrzeug unrepariert übergibst, liegt es in ihrer Entscheidung und Verantwortung, die Mängel beseitigen zu lassen.
Wieso reißen Bremsseile vom Rumstehen?
Clio aus erster Generation klingt nach ca. 300,-/500,- € Rest-TÜV/Export-Auto. Da lohnt für alle Seiten exakt garkein Aufwand mehr.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. November 2021 um 21:31:59 Uhr:
Clio aus erster Generation klingt nach ca. 300,-/500,- € Rest-TÜV/Export-Auto. Da lohnt für alle Seiten exakt garkein Aufwand mehr.
Twingo, nicht Clio, also noch eine Klasse darunter ;-)
notting
ah ... verguggt ... danke für den Hinweis ...
Ähm ... woher weiß sie denn, das die Lambdasonde und das Bremsseil defekt ist, wenn der Wagen noch bei dir steht? Hat die Gegenseite hellseherische Fähigkeiten? Die Bremse kann (nicht muss!) ein Standschaden sein. Festgegammelt ist ein neuer Schaden, massiver Rostwulst ohne Bremsleistung wäre schon damals ein bekannter Schaden gewesen.
Entweder das stand damals schon mit im Vertrag oder es fehlt was an der Geschichte. Das jemand einen nicht fahrtüchtigen Wagen im Vorraus kauft, wäre sehr ungewöhnlich.
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 20. November 2021 um 09:42:42 Uhr:
Warum wartet man 1,5 Jahre, ohne etwas zu unternehmen??
Frist setzen zur Abholung und danach entweder verschrotten oder anderweitig verkaufen.
Die Anzahlung natürlich einbehalten.
Die hat die Käuferin nach der Zeit eh abgeschrieben. Dürfte sich ja eh max um ein paar hundert Euro handeln.
Falls Rechtsschutz vorhanden kann man sich auch mal von seinem RA beraten lassen. Ansonsten ist jeder weiter investierte Cent in solch einem Fall rausgeschmissen Geld.
Spannend. "Die Anzahlung natürlich einbehalten" kann durchaus Probleme mit sich bringen.
Selbstverständlich kann man sich auch ohne Rechtsschutz vom Anwalt beraten lassen.
Die entscheidende Frage fehlt hier:
Stand der Wagen jetzt 1 Jahr abgemeldet herum oder war es noch angemeldet und du bist damit noch „ab und zu“ gefahren?
Um welchen Kaufpreis ging es da und wie hoch war die Anzahlung?
War die Käuferin schon volljährig oder kurz vor 18?
Das Mädel war 25, hatte 500 anbezahlt, dann in 50 er Schritten nochmal 350....dann war mehrere Monate Funkstille weil sie plötzlich ne andere Nummer hatte ( ich erreiche die immer noch nicht und die meldet sich auch nicht ) ...ihre Mutter meldet sich sowie sie Bock hat..ignoriert aber auch meine Nachrichten. Der Wagen war zu dem Zeitpunkt Mai 2020 abgemeldet und eingemottet, hatte da noch 1 Monat tüv
Gut, woher kommt dann das gerissene Handbremsseil und die teildefekte Abgasanlage?
Deinen größten Fehler "Geld gegen Wagen+Dokumente" kannst du ja nicht mehr korrigieren. Vermutlich kommst du am besten, wenn du denen ihr Geld komplett (mit Nachweis) zurück gibst.