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Rücktrittsrecht beim privaten Auto(ver)kauf?!

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 15:40

Hallo!

Mal angenommen, ich hätte vergangenes Wochenende meinen BMW von privat an privat veräußert.

Hätte der Käufer die Möglichkeit, am Tag der Abholung anzurufen und zu sagen, er habe ein anderes Fahrzeug in seiner Wunschfarbkombination gefunden, welches auch noch 3000 Euro günstiger sei als meins - und wolle deshalb, sofern ich nicht 2000 Euro nachlasse, vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wäre das ohne Weiteres möglich? Müsste er Kosten tragen (falls ja, welche - und in welcher Höhe)?

Inwiefern wäre es von Relevanz, wenn ich beim Verkaufsgespräch - in Gegenwart eines Zeugen - angemerkt hätte, im Falle einer Nichtabnahme seien 10% des Kaufpreises fällig? Da der Käufer jedoch meinte, "nein, nein - ich nehme das Fahrzeug auf alle Fälle", sei dies nicht im Vertrag vermerkt worden.

Da es sich um einen Kaufvertrag aus dem Internet handeln soll, wurden dort keinerlei Angaben zum Rücktritt gemacht.

Wer kann mir sagen, was in diesem Fall rechtens ist und was nicht?

Danke + Gruss,

Adam

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14 Antworten

Hmm, also generell gibt es nur Rücktritssrecht bei Fernabsatzgeschäften (Telefon, I-Net) Wenn ein Vertrag geschlossen wurde (schriftlich) gibts da eigentlich keinen Weg mehr raus. Ist der Vertrag mündlich zustande gekommen gilt das ebenso, jedoch kommen dann die Probleme der Beweisbarkeit! Zum Schluss hat dann jeder 67 Zeugen für das was er gesagt haben will ;)

Edit: Kostenübernahme ist nach nachweiß schon möglich, aber ob sich deswegen ein Rechtsstreit lohnt lass ich mal dahingestellt ;)

Grüße

Steini

am 1. Mai 2008 um 16:28

/me stimmt steini zu!

ausserdem klingt alles SEHR wage und wenn es wirklich so war (vorgeschichte) wuerde ich niemals an diesen verkaufen.

(und wenn dann nur mit einem wasserdichten vertrag)

Harry

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 17:27

Sagen wir mal so - da ich schon ein wenig Unsicherheit verspürt habe und bis zur Aussage, "ich nehm' den Wagen" nicht davon ausging, den Selbigen zu veräußern, habe ich die Sache mit den 10% erwähnt (wie es ja bei Händlern üblich ist).

Mir erscheint es auch ein wenig komisch, daß sich der Käufer nach dem Erwerb noch groß nach einem anderen Fahrzeug umgesehen hat - und sich zufälligerweise ein deutlich besseres gefunden haben soll...

Gruß,

Adam

Deswegen würde ich immer eine Mindestanzahlung von 10% nehmen, vorher mach erst gar keinen Vertrag ;)

Die rechtliche Geschichte kann dir nur ein Anwalt erklären, kannst es natürlich mal versuchen mit etwas Druck zu ner Entschädigung zu kommen, ansonsten ---> autoscout und mobile und nochmal auf Anfang.

Grüße

Steini

am 1. Mai 2008 um 20:55

Einer der ehernen Grundsätze im Deutschen Recht lautet: pacta sunt servanda. (Verträge müssen erfüllt werden.)

am 1. Mai 2008 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von Housil

Einer der ehernen Grundsätze im Deutschen Recht lautet: pacta sunt servanda. (Verträge müssen erfüllt werden.)

und einer der (gerufenen) rechtsanwaelte: sie muessen bewiesen werden ;)

oder nicht ?

Harry

...wenn ein Vertrag mit zwei Unterschriften (Käufer und Verkäufer) vorliegt, würde ich den Käufer auf Erfüllung verpflichten (mittels Anwalt).  

Wenn es sich um ein reales auto zu einem realen Preis handelt würde ich mir den Streß nicht machen sondern nen neuen Käufer suchen ;)

Grüße

Steini

Moin,

Also grundsätzlich gilt, das ein zustande gekommener und beweisbarer Vertrag erfüllt werden muss, sofern im Vertrag keine ausdrücklichen Rücktrittsklauseln vermerkt sind, oder sie dem Käufer gesetzlich zugestanden werden.

Bei einem Verkauf von Privat ist anhand des BGB zu prüfen, ob der Käufer als Schuldner ggf. das Recht auf Rücktritt hat, die hätte er z.B. bei "irreführender Bewerbung", "arglistiger Täuschung", "Irrtum" etc.pp.

Das der Käufer irgendwo sonst ein besseres Angebot gefunden hat, ist im Grunde KEIN Rücktrittsgrund.

Räumst Du dem Käufer trotzdem ein Rücktrittsrecht ein, so hast du im Grunde Anspruch auf Schadensersatz.

Dieser setzt sich aus deinen Aufwendung (Kosten für Anzeigen, Fotos, Reinigung, verfahrenes Benzin während der Probefahrt, Telefonate etc.pp.), sowie im Falle eines Verkaufes unterhalb des vereinbarten Kaufpreises auf die dir entstandene merkantile Wertminderung. Wenn du mehr Geld erzielst ... müßtest du dies eben auch entsprechend berücksichtigen und auf die entstandenen Kosten anrechnen. Die pauschale Forderung von 10 oder 20% des vereinbarten Kaufpreises wurde von einigen Gerichten im Privaten Bereich bereits als nicht automatisch statthaft angesehen. Du musst den dir entstandenen Schaden auflisten und darfst in der Tat nur den real entstandenen Schaden beanspruchen. Über den Daumen gepeilt ... beläuft sich der Schadensersatz im Normalfall auf 100-150 Euro ...

Das Problem ist ... die Kosten für eine Zivilklage stehen in der Regel nicht in einer guten Relation zum Ergebnis, denn gerade bei solchen Streitfällen wird von Gerichten meistens auf einen Vergleich hingearbeitet ... so dass am Ende die Kosten für Anwalt, Gericht und Co. höher sind ... als das zugesprochene Geld.

Also : Prinzipiell muss der Käufer das Fahrzeug wie vertraglich vereinbart abnehmen, dies durchzusetzen kann aber schnell zu "Eulen nach Athen tragen" ausarten. Wenn der Käufer das Fahrzeug partout nicht haben will ... einige dich eben irgendwie mit dem Käufer auf einen Auflösungsvertrag gegen einen akzeptablen Schadensersatz.

MFG Kester

Versteh die Sache grad nicht, schriftlicher Vertrag liegt vor, Verkäufer kriegt Kohle, im Gegenzug der Käufer das Auto, fertig. Auto verkauft, Rücktrittsrecht nicht vorgesehen.

Wo liege ich falsch?

So würde ich das zumindest abwickeln......

am 2. Mai 2008 um 7:56

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Versteh die Sache grad nicht, schriftlicher Vertrag liegt vor, Verkäufer kriegt Kohle, im Gegenzug der Käufer das Auto, fertig. Auto verkauft, Rücktrittsrecht nicht vorgesehen.

 

Wo liege ich falsch?

 

So würde ich das zumindest abwickeln......

Für mich klingt es so als wolle der Käufer nachträglich den Preis drücken!!!!!!

Ja gut, aber wenn es so läuft wie in meinem Beispiel, kann da keiner hintenrum kommen und alles anders wollen.....

Irgendwas scheint da anders gelaufen zu sein......

Es wurde halt nur ein Vertrag gemacht, die komplette bezahlung sollte erst bei übergabe später abgewickelt werden. Daher hat der Verkäufer noch sein Auto aber noch keinen cent in der tasche. Iss doch net schwer zu verstehen??

Grüße

Steini

Moin,

Tja ... nur WATT nützt dir der Vertrag ... wenn du keine Kohle hast ... und der Käufer sich nicht sehen läßt ?! Dann musste klagen ... und ob sich datt rechnet ... steht in den Sternen ;)

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Versteh die Sache grad nicht, schriftlicher Vertrag liegt vor, Verkäufer kriegt Kohle, im Gegenzug der Käufer das Auto, fertig. Auto verkauft, Rücktrittsrecht nicht vorgesehen.

Wo liege ich falsch?

So würde ich das zumindest abwickeln......

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