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Rückwärts aufgefahren?

Themenstarteram 14. Februar 2013 um 14:36

Hallo an Alle :-)

Folgender Sachverhalt:

Ein Auto kommt aus einer Kurve heraus und sieht einen Mini-Bus in einer Einfahrt stehen mit eingeschalteter Warnblinkanlage (also praktisch quer zur Straße, aber mit dem Heck noch leicht auf der Straße, weil in der Einfahrt noch ein Auto stand). Er denkt, der lädt da was aus. Als der Bus zurückrollt, bleibt das Auto stehen. Der Autofahrer denkt, der Bus wolle drehen und sehe ihn. Dann färt der Bus aber schräg, weil er über die Straße hinweg in eine gegenüberliegende Einfahrt will. Anscheinend übersieht er das Auto und fährt drauf.

Der Fahrer des Busses behauptet nun, dass der Autofahrer hinter ihm vorbeiwollte und IHM somit aufgefahren sei. Der Autofahrer meint, wie die Polizei auch, dass derjenige, der rückwärts fährt eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat und aufpassen muss. Außerdem passt das Schadenbild gar nicht zur einem Auffahren (viel zu gering).

Wie ist hier die Rechtslage? Der Autofahrer STAND definitiv, aber nehmen wir mal an, dem Fahrer des Busses wird Glaube geschenkt.

Danke und Gruß :-)

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tigra-1.6

Wie ist hier die Rechtslage? Der Autofahrer STAND definitiv, aber nehmen wir mal an, dem Fahrer des Busses wird Glaube geschenkt.

Danke und Gruß :-)

Grundsätzlich hat der Autofahrer erst einmal Vorfahrt, wenn der "Busfahrer" vom Grundstück kam.

Beim einfädeln in den Verkehr ist besondere Rücksicht geboten.

Allerdings muss man (theoretisch) als Autofahrer so fahren, dass man jederzeit zum Stehen kommen kann.

In diesem Fall kommt es also maßgeblich darauf an, wie gut der Anwalt des Busfahrers ist. :)

Wenn es also doof läuft, bekommen beide Teilschuld. Dass der Autofahrer 100% der Schuld zugesprochen bekommt halte ich zwar für sehr unwarscheinlich, aber nichts ist unmöglich..

Ansonsten (soweit der Post eine Einschätzung zulässt) liegt die Schuld beim Busfahrer.

Beim Einfahren in die Straße (= in den - theoretisch - fließenden Verkehr) gilt eine besondere Vorsicht. Hier scheint schon ein erste grobe Fahrlässigkeit des Bussfahrers vorzuliegen. Verschärft wird dies noch dadruch, dass rückwärts gefahren wurde.

Mir ist vor Jahren mal jemand rückwärts auf die Frondstoßstange gefahren. Da hieß es von der Polizei sinngemäß "der andere hat (natürlich) Schuld, ABER leistungspflichte Versicherungen schließen ganz gern bei solchen Sachverhalten auf die ´Anscheinsvermutung´" Dies führt dann dazu , dass der eigentlich Nichtschuldige plötzlich in der Beweislast ist, dass er eben nicht aufgefahren (= Anschein) ist.

Gibt es Zeugen ?

Themenstarteram 14. Februar 2013 um 15:53

Nunja, es gibt eine Beifahrerin beim Autofahrer, der Fahrer des Transporters war allein.

EDIT:

Zudem fuhr er ja so, dass er jederzeit zum Stehen kommen konnte, denn er stand ja ;-)

Themenstarteram 14. Februar 2013 um 16:02

Noch eine Frage... Es sind klare Spuren am Auto, an denen man erkennt, dass es kein Auffahren gewesen sein kann. Der Transporter ist mit seiner Stoßstange seitlich an der des Gegners hängengeblieben. Natürlich wäre es nun einfach, einen Kostenvoranschlag einzuholen, aber ein Gutachten wäre doch die sicherere Variante. Der Schaden dürfte bei 1000 - 1500 Euro liegen.

Was tun???

Kontakt mit der gegnerischen Versicherung (die hast Du doch ?!) aufnehmen und fragen, ob sie ein Gutachten wollen. Wer den Gutachter beauftrag zahlt ihn... also schlimmstenfalls bleibst Du auf den Kosten sitzen weil die Versicherung im Nachhinein sagen kann "wir hätten auch ohne Gutachten reguliert". Wichtig ist erstmal die Klärung / Anerkennung der Schuldfrage.

Themenstarteram 14. Februar 2013 um 16:11

Das Problem ist ja hier die Beweissicherung... Die werden jetzt natürlich sagen, dass der Fahrer nicht schuld war. Der streitet ernsthaft ab, dass er aufgefahren ist und behauptet, man sei IHM aufgefahren. Trotz Zeugin und Polizei, die es auch eher so sieht, dass er Schuld hat. Ein KVA sichert keine Beweise...

am 14. Februar 2013 um 17:02

Ein Gutachten sichert auch keine Beweise, maximal die Höhe des Schadens...

Themenstarteram 14. Februar 2013 um 18:11

So, dennoch wurde der Schaden soeben vom Gutachter aufgenommen. Ging recht fix :-)

Die Beweise wurden sehr wohl gesichert. Es konnte alleine durch das Schadensbild klar nachvollzogen werden, dass der Transporter ins Auto gefahren ist und es umgekehrt nicht gewesen sein kann. Das ergeben die Kratzspuren. Bei diesen Beschädigungen kann unter gar keinen Umständen ein Aufprall stattgefunden haben, sondern das von rechts kommende Fahrzeug ist am gegnerischen Fahrzeug vorbeigeschrabbt.

Man sieht es auch einfach ganz deutlich "von rechts nach links". Gesichert ist ja so auf alle Fälle auch der Zustand und es wurden Bilder gemacht.

Themenstarteram 2. März 2013 um 8:17

So, Nachtrag mit Nachfrage:

Der Gutachter hat den dargestellten Unfallhergang aufgrund der Spuren als nahezu einzig plausiblen aufgenommen und dazu geschrieben, dass das so aus Sicht eines Sachverständigen nachvollziehbar ist. Weiterhin hat er geschrieben, dass die Spuren augenscheinlich nur zulassen, dass das begutachtete Fahrzeug gestanden haben muss.

Zwischenzeitlich habe ich auch die Unfallanzeige der Polizei erhalten. Nach Auswertung der Spuren kommen auch die zu dem Ergebnis, dass es sich genauso zugetragen hat. Der Tathergang scheint also geklärt.

1.) Das müsste reichen, um die Sache als eindeutig anzusehen, selbst wenn der Gegner bei seiner Version bleibt, oder? Er ist halt in der Probezeit - logisch, dass er alles versucht, nicht die Schuld zu bekommen.

2.) Sehe ich das richtig, dass der Beweis des ersten Anscheins zu meinen Gunsten liegt und der Gegner das Gegenteil beweisen muss (was er nicht kann - Zeuge, Polizei, Gutachten, Unfallspuren)

3.) Wenn die Versicherung doch rumzickt (welchen Grund könnte sie haben?): Ich bräuchte das Geld zum reparieren recht dringend, so kann das nicht bleiben... Kann ich es dann der Vollkasko melden, den Schaden abzgl. Gutachterkosten auszahlen lassen und sobald das Geld von der gegn. Versicherung kommt alles wieder zurückzahlen?

Danke :-)

Hallo,

das ist doch ganz klar das der Busfahrer die vollw Schukd am Unfall hat. Ich spreche hier aus Erfahrung hatte den ähnlichen Unfall und mein Unfallgegner hat die volle Schuld bekommen.

Wer rückwärts aus einer Einfahrt in den fließenden Verkehr einfährt und den Verkehr nicht richtig einsehen kann muß sich einweisen lassen.

am 3. März 2013 um 19:21

Zitat:

[3.) Wenn die Versicherung doch rumzickt (welchen Grund könnte sie haben?): Danke :-)

Wenn die Versicherung rumzickt, weil die immer wieder damit durchkommen und Kosten sparen, soll dein RA die Klage einreichen. Hier müsste es schnell über die Bühne gehen. Ich kenne einige ähnliche Fälle, wo die Versicherung kurz vorm Gerichtstermin die Kostenüberenahme zu 100 % mitteilt. :)

Themenstarteram 5. März 2013 um 21:41

Da der Fall ja tatsächlich absolut eindeutig ist, denke ich eigentlich, dass die Versicherung bei der relativ geringen Schadenhöhe zügig zahlt. Inkl. Gutachter und Schadenpauschale für den Anwalt liegen wir bei deutlich unter 3.000,- Euro und es gibt nun wirklich keinen Anlass, irgendwas anzuzweifeln.

Was mir noch ein wenig Kopfzerbrechen bereitet:

In meinem letzten Gutachten wurde vom Sachverständigen ein Stundensatz errechnet, welcher sich aus dem Durchschnitt der freien Werkstätten in der Region zusammensetzte. Damit war ich generell auch mehr als zufrieden. Zusätzlich zum Gutachten hat mir mein Vertragsshändler diesmal auch noch einen KVA ausgedruckt. Mich hatte einfach auf die Schnelle interessiert, wie hoch der Schaden in etwa sein wird, noch bevor ich das Gutachten hatte und wegen des klaren Umfangs ging das innerhalb von zwei Minuten. Das Gutachten brauchte hingegen ein paar Tage und der Gutachter konnte es nur sehr ungenau vorhersagen.

Mir fiel auf, dass die Vertragswerkstatt gut 50 Euro pro Stunde über dem Satz der freien Werkstätten liegt. Ich habe dann meinen Anwalt angerufen und ihn gefragt, ob es nicht Sinn macht, den Gutachter gleich zu bitten, diesen Satz auch anzugeben. HINWEIS: Mein Fahrzeug ist EZ 2006 und absolut lückenlos scheckheftgepflegt. Er meinte dann, dass ich das tun könne und es grundsätzlich auch mein Recht wäre, er das aber fürs erste lassen würde, wenn ich einverstanden bin. Das würde bei den paar Stunden nur wenig ausmachen (hat er Recht), könne die Sache aber dafür in die Länge ziehen. Und da ich ja nicht in der Vertragswerkstatt reparieren lasse, mein Geld aber schnell haben wolle, um mein Auto wieder machen zu können, würde er es für diplomatisch sinnvoller halten, es dabei zu belassen. Da ich voll seiner Meinung war und nach wie vor bin, bin ich so vorgegangen.

Nun hat der Gutachter aber ganz ohne Hinweis von mir einen höheren Satz angegeben. Der liegt so in der Mitte und bildet den Durchschnitt der Vertragswerkstätten in meiner Region (es sind knapp 30 Euro mehr pro h).

Eigentlich steht mir dieser Satz doch auch zu oder liege ich da falsch? Wenn die Versicherung nun kürzt, werde ich zwar kein großes Fass aufmachen, aber ich frage mich halt, ob da in aller Regel gekürzt wird und ob ich durch Vorlage des Scheckheftes schnell zum Mehrbetrag komme?

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