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Rückwandlung des Autos - Abwrackprämie zurückzahlen?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 12. Mai 2010 um 5:36

Hallo

Heute habe ich eine Rückwandlung meines Fahrzeuges bei VW.

Habe das Fahrzeug vor 8 Monaten über die Abwrackprämie erworben.

Muss ich nun die Abwrackprämie zurückzahlen?

Rechtsabteilung von ADAC sagt dazu:

"Diesen Fall hatten wir auch noch nicht, wir würden uns freuen, wenn Sie ein Verfahren einleiten würden.

Wir würden dieses dann mit Spannung verfolgen."

D.h. es gibt keine nachträgliche Regelung oder Bestimmungen nach dem Kauf?

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14 Antworten

Hallo,

wenn man es nüchtern betrachtet, dann ja. Wandlung heißt ja Rückabwicklung des Kaufes. Und nur beim Kauf eines Neuwagens hattest Du Anspruch auf die Prämie. Anders verhält es sich, wenn Du jetzt einen gleichwertigen Ersatz für Dein Auto erhalten würdest.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

Hallo,

wenn man es nüchtern betrachtet, dann ja. Wandlung heißt ja Rückabwicklung des Kaufes. Und nur beim Kauf eines Neuwagens hattest Du Anspruch auf die Prämie. Anders verhält es sich, wenn Du jetzt einen gleichwertigen Ersatz für Dein Auto erhalten würdest.

Gruß Axel

Naja, ganz streng genommen, müsste dann ja auch das abgewrackte Auto zurück gegeben werden - das scheidet ja schon mal aus.

Ich würde erstmal nix machen und abwarten.

Tulura

Ich denke mal die Abwrackprämie diente dazu die Neuwagenindustrie anzukurbeln, das Auto wurde gebaut und verkauft, damit sind doch alle Voraussetzungen erfüllt, glaube nicht, dass da noch was kommt.

Hallo,

ich denke der Kaufpreis hat sich ja über die AWP reduziert und über den letztlich von Dir bezahlten Kaufpreis läuft mit der

Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Km die Wandlung Deines Autos.

Gruß Jazzsjb

Also meiner wurde auch gewandelt bzw die wandlung läuft da der neue bestellt wurde und ich noch auf den warte. Es lief auch mit abwrackprämie, dieses wurde dem neuen Auto gutgeschrieben.

Wenn du aber keinen neuen bestellst darfst du das geld vergessen von VW halt.

Die saatliche umweltprämie muss nicht erstattet werden!

am 12. Mai 2010 um 13:14

nein, die richtlinien wurden am tag der zulassung des neufahrzeuges alle erfüllt.

hier nochmal einen auszug aus der Richtlinie

zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen?

vom 20. Februar 2009

mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009

und vom 26. Juni 2009

Zitat:

4.3 Voraussetzungen bezüglich des Neufahrzeuges

• Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw handeln.

• Das Fahrzeug muss hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die

Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 gemäß Richtlinie 98/69/EG – Stufe B –

oder eine der nachfolgenden Richtlinien erfüllen.

• Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen sein.

Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.

• Der Erwerb des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember

2009 erfolgt sein. Die Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009

und dem 30. Juni 2010 erfolgt sein.

• Das Fahrzeug

• muss zum ersten Mal zugelassen sein

oder

- 4 -

. . .

• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die

Antragstellerin - längstens 14 Monate einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen

Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine

herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine

Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).

Themenstarteram 14. Mai 2010 um 5:41

Hallo

Ich habe es nun so gemacht, das ich das Auto an das Autohaus verkauft habe. Die Rückwandlung wollte das Autohaus nicht durchführen, als ich nochmals die Abwrackprämie angesprochen habe. Denn dort hat man sich dann nochmals informiert und den Fall im Hause gehabt, dass jemand die Abwrackprämie zurückzahlen musste, weil der Fall vor Gericht geendet hatte und dies der Staatsanwalt so entschieden hatte. Ich hoffe nun, das nichts folgen wird.

... würde mal sagen, die haben dir einen Bären aufgebunden - Staatsanwälte entscheiden nichts, das machen die Richter!

Aber egal, wenn du durch den Rückkauf nicht mehr Verlust als bei Wandlung gemacht hast ist es ja ok.

Tulura

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 9:36

Es wäre wirklich war gewesen.

Heute kam die Anrwort von der BAFA:

Sehr geehter Herr ...,

Wenn eine Rückabwicklung stattfindet müssen Sie die 2.500,00 Euro an

das Bafa zurückzahlen.

In Ihrem Fall ist die Reservierungsfrist noch nicht abgelaufen, sie

endet am 1.06.10. Sie können bis dahin ein Neufahrzeug bzw. einen

anderen Jahreswagen erwerben, der dann wieder förderfähig ist.

Dies müssten sie uns dann mitteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ihr BAFA

 

JETZT BIN ICH PLATT. Wo steht das bitteschön?

Gott seit dank gab es keine Rückwandlung bei mir.

woher hat die bafa eigentlich erfahren das dein Auto zurück ging???

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 10:05

Ich habe nur allgemein vorher angefragt, ohne meinen Namen zu erwähnen:-)

Wird es nicht mitgeteilt, wird man von der BAFA angezeigt.

Zitat:

Original geschrieben von klattihome

In Ihrem Fall ist die Reservierungsfrist noch nicht abgelaufen, sie

endet am 1.06.10. Sie können bis dahin ein Neufahrzeug bzw. einen

anderen Jahreswagen erwerben, der dann wieder förderfähig ist.

Das ist doch das interessante Detail: So wie ich es verstehe, ist ein bis 1.6. angeschaffter Neuwagen wieder förderfähig, d.h. du bekommst dann die Abwrackprämie erneut. Oder irre mich da jetzt?

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von paloema

Zitat:

Original geschrieben von klattihome

In Ihrem Fall ist die Reservierungsfrist noch nicht abgelaufen, sie

endet am 1.06.10. Sie können bis dahin ein Neufahrzeug bzw. einen

anderen Jahreswagen erwerben, der dann wieder förderfähig ist.

Das ist doch das interessante Detail: So wie ich es verstehe, ist ein bis 1.6. angeschaffter Neuwagen wieder förderfähig, d.h. du bekommst dann die Abwrackprämie erneut. Oder irre mich da jetzt?

Nein, diese steht mir nur bis zum 1.06. zu, sollte ich mir wieder einen Jahres- oder Neuwagen kaufen. Würde ich mir danach ein Fahrzeug kaufen, müsste ich das Geld zurückzahlen.

am 20. Mai 2010 um 6:39

Jeder Antragsteller hat das Verwendungsnachweisformular unterschrieben und somit eingewilligt (steht im Formular), dass jede Veränderung (hier z.b. Rückabwicklung) an das Bafa gemeldet werden muss. Ob er es macht und wie es evtl. nachgewiesen werden kann ist wieder etwas anderes :D

Doppelt kann er die UMP nicht bekommen, das Altfahrzeug wurde ja bereits einmal gefördert/verschrottet.

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