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Rückwerts vMax?

Audi A4 B7/8E

Hallo,

ich hatte einen Unfall mit meinem Audi A4 B7 Cabrio. Ich bin Rückwerts gefahren, und jemand ist hinter mir einfach auf die Straße gefahren, also ohne mir die Vorfahrt zu achten. Jetzt habe ich die Schuld bekommen, weil der Unfallgegner und die Zeugin, die ncoh mit im Auto saß, ausgesagt haben, dass ich mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h rückwerts gefahren sein soll. Gibt es eine Werksangabe di ebesagt wie schnell der Wagen im Rückwertsgang fahren kann? Bzw. ich bin 20m gefahren und soll da 30 km/h schnell gewesen sein. Da müsste ich ja vollgas durchgedrückt haben, damit ich diesen Wert nach 20Metern erreiche!? Wie kann ich denn nachweisen, dass ich nicht 30 km/h schnell gewesen bin? War ich nicht, sondern maximal 10 km/h (Schritttempo).

Audi A4 B7 Cabrio

2,7 TDI

Multitronic

Danke im Voraus

Yven

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12 Antworten

Bist Du rückwärts aus ner rechts vor links Straße raus,oder bist Du rückwärts auf ne rechts vor links Kreuzung gekommen,im zweiten Fall hättest Du nämlich keine Vorfahrt,im ersten schon 

Nachweisen kannste gar nichts,ohne Zeugen,ich weiß nicht wie schnell ein A4 rückwärts kann,aber mehr als 30 auf jeden fall,denke ich mal

Zitat:

...ich weiß nicht wie schnell ein A4 rückwärts kann...

Mit ´ner Multitronic kann man rückwärts genauso schnell wie vorwärts fahren.

Theoretisch jedenfalls, das wird natürlich elektronisch begrenzt. Wo diese Grenze liegt, weiß ich aber auch nicht.

Als ich meinen Wagen eine Woche lang hatte, habe ich das probiert mit dem Rückwärts. Es war mehr zufällig, weil ich schnell rückwärts aus einer längeren Straße raus musste. Zwischen 40 und 50 km/h lt. Tacho gab es ein fieses Geräusch, wie wenn man den Motor an den Drehzahlbegrenzer bringt und ich meine mich zu erinnern, dass sogar die Motorkontrollleuchte anging. Ich denke mal wenn man richtig zügig anfährt sind 30 km/h nach 20-30 Metern drin.

 

MfG

Hi,

also, wenn Dein Unfallgegner aus einer Einfahrt gekommen ist, dann hat dieser auf den fliessenden Verkehr zu achten. Du sagst ja sie seien "einfach auf die Straße gefahren". Das klingt für mich nach ner Einfahrt etc.

Nichts desto trotz musst Du natürlich auch hinschauen, wohin Du fährst. ;)

Wenn Du beim Rückwärtsfahren das Gaspedal (auch nur minimal) betätigt hast, dann warst Du schon deutlich schneller als 10 km/h. Das ist nämlich schon die Kriechgeschwindigkeit der MT, und die wird ja recht fix erreicht. Und 10 km/h ist eigentlich auch nicht mehr Schritttempo.

Was die Vmax Rückwärts ist, kann ich Dir so nicht sagen.

Zu beweisen, das Du keine 30 gefahren bist, wird schwierig, denn Du müsstest ja eine Dokumentation der Geschwindigkeit haben, die notfalls auch vor Gericht standhält.

Was aber durchaus zum Erfolg führen könnte, ist dass Du die Kompetenz der Unfallgegner bzgl. des Schätzens Deiner Geschwindigkeit anfechtest. Eigentlich müsste das genaugenommen schon ein Meineid sein, wenn die sich nicht sicher sind, aber eine absolute Geschwindigkeit angeben. Ich bin aber kein Rechtsexperte, und weiß nicht, ob Falschaussage durch Unwissenheit auch ein Meineid ist.

Geh auf jeden Fall zum Anwalt, der weiß da besser Rat.

Da war mal vor kurzem ein Test im Fernseher mit Porsche ,Audi, ein Pontiac glaube ich und ein uralter DKW(glaube ich).

Der schnellste rückwärtsfahrer war der DKW mit 86Km/h.

Ist abhängig von der Getriebeübersetzung.

Zitat:

Original geschrieben von b3hr

Hallo,

ich hatte einen Unfall mit meinem Audi A4 B7 Cabrio. Ich bin Rückwerts gefahren, und jemand ist hinter mir einfach auf die Straße gefahren, also ohne mir die Vorfahrt zu achten. Jetzt habe ich die Schuld bekommen, weil der Unfallgegner und die Zeugin, die ncoh mit im Auto saß, ausgesagt haben, dass ich mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h rückwerts gefahren sein soll. Gibt es eine Werksangabe di ebesagt wie schnell der Wagen im Rückwertsgang fahren kann? Bzw. ich bin 20m gefahren und soll da 30 km/h schnell gewesen sein. Da müsste ich ja vollgas durchgedrückt haben, damit ich diesen Wert nach 20Metern erreiche!? Wie kann ich denn nachweisen, dass ich nicht 30 km/h schnell gewesen bin? War ich nicht, sondern maximal 10 km/h (Schritttempo).

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Danke im Voraus

Yven

Da könnt ich kotzen! Wofür gibts Blitzer? Sollen sich doch die beiden an den Straßenrand stellen und die Geschwindigkeiten schätzen! Wenn ein Gericht eine solche Aussage ins Urteil einfließen lässt ist das ja wohl absolut lächerlich!

Dagegen würd ich klagen!

Zitat:

Original geschrieben von patru

Da war mal vor kurzem ein Test im Fernseher mit Porsche ,Audi, ein Pontiac glaube ich und ein uralter DKW(glaube ich).

Der schnellste rückwärtsfahrer war der DKW mit 86Km/h.

Ist abhängig von der Getriebeübersetzung.

Das ist nicht ganz richtig.

Es war ein DAF, der damals schon ein stufenloses Getriebe hatte.

Da er nicht elektronisch begrenzt wird, ist Vmax rückwärts und vorwärts gleich.

Zitat:

Original geschrieben von b3hr

Hallo,

ich hatte einen Unfall mit meinem Audi A4 B7 Cabrio. Ich bin Rückwerts gefahren, und jemand ist hinter mir einfach auf die Straße gefahren, also ohne mir die Vorfahrt zu achten. Jetzt habe ich die Schuld bekommen, weil der Unfallgegner und die Zeugin, die ncoh mit im Auto saß, ausgesagt haben, dass ich mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h rückwerts gefahren sein soll. Gibt es eine Werksangabe di ebesagt wie schnell der Wagen im Rückwertsgang fahren kann? Bzw. ich bin 20m gefahren und soll da 30 km/h schnell gewesen sein. Da müsste ich ja vollgas durchgedrückt haben, damit ich diesen Wert nach 20Metern erreiche!? Wie kann ich denn nachweisen, dass ich nicht 30 km/h schnell gewesen bin? War ich nicht, sondern maximal 10 km/h (Schritttempo).

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Danke im Voraus

Yven

Gibt es eine Vorschrift, wie schnell man rückwärts fahren darf? Variiert diese von der allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit?

Ich versteh die angebliche Urteilsbegründung nicht. Wenn Du Vorfahrt hattest und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hast, dann kannst Du doch maximal ne Teilschuld für Unachtsamkeit auferlegt bekommen, die man Deinem Unfallgegner dann ja aber ebenso zwingend unterstellen MUSS...

Zudem halte ich es für mehr als fragwürdig, dass ein Gericht seinem Urteil die GeschwindigkeitsSCHÄTZUNG eines Laien zugrunde legt. Selbst wenn das der Fall sein sollte, bestehen da doch beste Aussichten, das anzufechten.

Irgendwie dubiose Gechichte...

Beim Rückwärtsfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Ob du der bei schneller Rückwärtsfahrt noch nachkommen konntest?

Auch wenn du Vorfahrt hattest würdest du im Falle einer Verhandlung wohl eine (erhebliche) Teilschluld bekommen. Es ist also normal, dass die Versicherung sagt du hattest (Mit)Schuld. Oder sollst du 100% des Schadens zahlen?

Wenn der Schaden hoch ist wird dir also nur der Anwalt bleiben. Wie das dann genau ausgeht kann natürlich keiner sagen, denn da wird ja fallspezifisch entschieden.

Zum RückwärtsVMAX-Rekord: bei alten Dieselfahrzeugen (ich meine in der Geschichte, die mir zugetragen wurde, wars ein alter Benz) konnte man das Auto den Berg runter rollen lassen (vorwärts), Rückwärtsgang rein, auskuppeln und den Motor anwerfen. Dann läuft der in die Falsche Richtung und man nutzt den einen Rückwärtsgang zum Vorwärtsfahren und hat dann quasi 5 Rückwärtsgänge für Rekordfahrten ;)

Danke erstmal für eure Antworten.

Dass man beim Rückwertsfahren iene besondere Sorgfaltspflicht hat weiß ich, und ich würde auch eine Teilschuld anerkennen, aber nicht die komplette schuld.

Der Typ ist von einem Privatgelände heruntergefahren. Da gillt auch eine besondere Sorgfaltspflicht. Einen Anwalt habe ich bereits kontaktiert, bei dem ich nächste Woche einen Termin habe. Vorallem geht es hier auch um eine ganze Stange geld, denn meine Vollkasko + Haftpflicht wurde dadurch hochgestuft + Selbstbeteiligung, die ich aber im Falle eine Teilschuld zurückholen kann. Außerdem werde ich dann Ansprüche an die Gegnerversicherung stellen.

Was haltet ihr davon?

Zitat:

Original geschrieben von ollivah

...

Zu beweisen, das Du keine 30 gefahren bist, wird schwierig, denn Du müsstest ja eine Dokumentation der Geschwindigkeit haben, die notfalls auch vor Gericht standhält.

...

Ich denke nicht, dass der Rückfährtsfahrer beweisen muss das er nicht 30 km/h gefahren ist. Der Unfallgegner und die Zeugin muß es beweisen können, dass er 30 km/h schnell war. Da bin ich mal gespannt wie das funktionieren soll.

 

Ansonsten ist der Gang zum Anwalt nicht der schlechteste Weg. Ich hatte über den ADAC einen Rechtanwalt in Hannover empfohlen bekommen. Diese Anwalt ist auf Verkehrsrecht spezialisiert. Hier der Link.

 

Ich hoffe, dass Du da mit einem blauen Auge raus kommst.

 

Carsten

 

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