ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Rückzahlung Inzahlungsnahmeprämie nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Rückzahlung Inzahlungsnahmeprämie nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 6:29

Guten Morgen,

Ich habe eine spezielle Frage und hoffe, Ihr könnt mir bei der Problemlösung helfen.

08.16 wurde ein Neuwagen gekauft, welcher über 5 mal zur Nachbesserungen wegen Erheblichen Mängeln in der Werkstatt war.

Elektronik, Fahrwerk, Getriebe usw.

Der Händler und VW haben den Rücktritt zugestimmt.

Preis 38900€ Brutto.

Anzahlung: 15000€

Inzahlungsnahme Prämie: 2000€

Finanzierung: 21900€

Nun bekam ich gestern die Finale Rückabwicklungsrechnung

Diese setzt sich wie folgt zusammen:

Anzahlung: 15000€

Raten Bank: 12000€

Nutzungsentschädigung: -4000€ (20000km)

PRÄMIE: -2000€

Auszahlung: 21000€

Der Wagen steht schon abgemeldet beim Händler.

Muss die Prämie von uns zurück gezahlt werden

oder versucht hier der Händler Geld einzubehalten, dem dieses nicht zusteht?

Nach erneuter Kontrolle aller Unterlagen steht die Prämie nicht im Kaufvertrag sondern nur im Vorab Angebot.

Grüße

FAM Behrens

Beste Antwort im Thema

Dein Anwalt bekommt sein Geld von Deiner Verkehrsrechtsschutzversicherung.

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Ich vermute, im Kaufvertrag ist der Fahrzeugpreis schon um die Prämie reduziert!?

In meinen Augen ist die nicht zurückzuzahlen. Außerdem finde ich die Nutzungsentschädigung etwas zu hoch.

Im Zweifel würde ich an Deiner Stelle einen Anwalt nehmen!

Bei Rückabwicklung sollten beide Seiten ja so gestellt werden, wie vor dem Kauf (nur die gefahrenen KM werden vom Käufer bezahlt).

Im Idealfall gibt's also den alten PKW zurück. Da der vermutlich nicht mehr beim Händler steht würde ich das so verstehen, dass der Inzahlungnahme-Betrag komplett erstattet werden muss. Wie der Händler das rechnet (Gesamtbetrag oder Inzahlungnahme + Bonus) kann da egal sein?! Für dich zählt ja nur der Gesamtbetrag.

 

Grundsätzlich ein Fall für eine Erstberatung beim Anwalt (oder gibt's den schon wegen der Fahrzeugrückgabe?).

Für was hast Du die Prämie bekommen?

Höhe der Nutzungsentschädigung hängt vom Fahrzeugtyp ab.

Ist es ein Auto, von dem eine mittlere Gesamtfahrleistung von 200 Tkm erwartet wird, ist bei 20 Tkm die Nutzungsentschädigung 10 % vom Kaufpreis.

Ist die erwartete Gesamtfahrleistung höher, ist die Nutzungsentschädigung entsprechend geringer.

O.

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 9:07

Entschuldigt, dass ich nun erst Antworten kann.

Im Kaufvertrag steht 38900€

In der Finanzierung steht: 15000€ Anzahlung, zu finanzierender Beitrag: 21000€

Die 2000€ wurden für den Altwagen von VW gezahlt, als Inzahlungsnameprämie

 

Wir dachten auch, man wird so gestellt, als hätte man nichts gekauft.

Die Nutzungsentschädigung wurde von VWs Kalkulation angegeben mit 200.000km

Wir sind schon in anwaltlicher Beratung, bloß ist dieser aktuell im Urlaub.

Uns kommt es alles komisch vor.

Der Händler meinte nur:

Anwalt zahlen wir nicht, 1500€ müssen dann halt eingeklagt werden

Grüße

War der Kauf ein Verbundgeschäft (Finanzierung über Händler), so hat der Verkäufer den gesamten erhaltenen Kaufbetrag abzüglich der Nutzungsentschädigung zurückzugeben.

Gezahlte Zinsen müssen als Schadenersatz vom Händler eingefordert werden.

Wer hat dann hier die o.a Abrechnung aufgestellt?

O.

Nachtrag: Auch der in Zahlung gegebene Wagen muss zurückgegeben werden. Ist der nicht mehr verfügbar, mus der Händler entsprechenden Wertersatz leisten.

O.

Zitat:

@UllaBehrens schrieb am 3. Dezember 2017 um 10:07:02 Uhr:

Der Händler meinte nur:

Anwalt zahlen wir nicht, 1500€ müssen dann halt eingeklagt werden

Damit bringt der Händler klar zum Ausdruck, daß er an einer Kundenbindung kein Interesse hat.

In diesem Fall ist der Klageweg eindeutig zu empfehlen.

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 10:33

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe

@Hallo go-4-golf,

der Wagen, der in Zahlung gegeben worden ist, wurde weiter verkauft.

Die Auflistung erfolgte als erstes durch meinen RA.

Die Finale Endsumme wurde dann vom Händler erstellt. Nutzungsgebühr usw.

Da es ein Ankauf und Neukauf war, muss ich, wenn ich Dich richtig verstanden habe, die 2000€ zurück zahlen, da es sonst ein Geldlicher Vorteil unserer Seite wäre?

Wie werden denn die Zinsen berechnet?

Mein RA meinte zum Thema Zinsen: Da es keine arglistige Täuschung war, kann man keine Zinsen geltend machen.

Wie es mit den Zinsen der Bank aussieht(VW Bank 2,99% Finanzierung) habe ich keine konkreten Zahlen gefunden.

Grüße

Zitat:

@UllaBehrens schrieb am 3. Dezember 2017 um 07:29:17 Uhr:

Muss die Prämie von uns zurück gezahlt werden

Die Inzahlungnahmeprämie ist ein zusätzlicher Rabatt. Deswegen wird dieser bei einer Rückabwicklung zurückgefordert. Die Inzahlungsnahmeprämie hat ja nichts mit dem Wert des Altwagens zu tun. Der Wert des Altwagens müsste in einem separaten Ankauf dokumentiert sein.

Hier mal ein vereinfachtes Beispiel (Zahlen erfunden), wie es aussehen sollte:

Listenpreis: 40.000,- €

Inzahlungnahmeprämie: -2.000,- €

Kaufpreis: 38.000,- €

Inzahlungnahme Fahrzeug: -1.000,- €

Zahlbetrag vom Kunden: 37.000,- €

Jetzt wird dieses Fahrzeug rückabgewickelt:

Kaufpreis: 38.000,- €

Nutzungsentschädigung: -2.000,- €

Rückzahlungsbetrag: 36.000,- € + Inzahlungnahme Altfahrzeug: 1.000,- € = 37.000,- €

Hallo,

hinsichtlich der Zinsen bitte Deinen Rea um Beachtung dieses Urteils!

OLG Saarbrücken 26.7.07, 8 U 255/06-55, Abruf-Nr. 080131

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@UllaBehrens schrieb am 3. Dezember 2017 um 11:33:46 Uhr:

 

Mein RA meinte zum Thema Zinsen: Da es keine arglistige Täuschung war, kann man keine Zinsen geltend machen.

Du hast wohl einen RA, der Werbung macht mit "Vertretung auf allen Rechtsgebieten"

O.

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 12:56

Zitat:

Du hast wohl einen RA, der Werbung macht mit "Vertretung auf allen Rechtsgebieten"

O.

Leider macht man erst dann die Erfahrung, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Wir haben uns auf die Empfehlung der DEVK verlassen.

Somit müssen wir wohl die 2000€ bezahlen, aber im Umkehrschluss die Zinsen wieder holen.

Es ist einfach als Familie ohne Auto kein einfaches Leben.

Aktuell leihen wir uns aus dem Freundes-Bekanntenkreises ein Auto, was leider kein Dauerzustand sein kann.

Daher hoffen wir, dass wir bald das Geld bekommen und dann die offene Differenz dann einklagen müssen.

Grüße

Zitat:

@UllaBehrens schrieb am 3. Dezember 2017 um 11:33:46 Uhr:

 

Da es ein Ankauf und Neukauf war, muss ich, wenn ich Dich richtig verstanden habe, die 2000€ zurück zahlen, da es sonst ein Geldlicher Vorteil unserer Seite wäre?

Wie werden denn die Zinsen berechnet?

- Du erhältst Wertersatz für das dem Händler überlassene, aber jetzt nicht mehr für Rückabwicklung zur Verfügung stehende Fahrzeug.Würdest Du dann noch die 2000 € behalten, hättest Du an der Rückabwicklung verdient.

- Die bisher gezahlten Zinsen muss doch die Bank ausspucken können.

- Welches Fahrzeug gebt Ihr zurück? Mit dieser Angabe kann die Höhe der Nutzungsentschädigung überprüft werden.

O.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Rückzahlung Inzahlungsnahmeprämie nach Rücktritt vom Kaufvertrag