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S 211 Auffahrunfall

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 9. November 2013 um 18:53

Hallo zusammen,

mir ist gestern eine junge Dame auf meinen S211 aufgefahren, zum Glück muss sie die Anhängerkupplung direkt getroffen haben. An der Heckklappe sind 2 Minibeulen ganz unten und Stoßstange verkratzt.

Muss die Anhängerkupplung denn gewechselt werden? Was denkt ihr wie hoch der Schaden ca. ist?

Daten: Bhj 2004, 152tsd Km, 200er Kompressor.

Hab mal Bilder von meinem und ihrem Schaden mit beigefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Mein Beileid :mad:

Das mit dem Schaden kann man so nicht sagen. Wenn sie die AHK getroffen hat, muss das genau untersucht werden. Die ist ja am Rahmen befestigt und es muss geprüft werden, ob der Rahmen sich durch den Aufprall verzogen hat. das kann nur eine Fachwerkstatt.

Hoffe, es ist nicht so schlimm.

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Mein Beileid :mad:

Das mit dem Schaden kann man so nicht sagen. Wenn sie die AHK getroffen hat, muss das genau untersucht werden. Die ist ja am Rahmen befestigt und es muss geprüft werden, ob der Rahmen sich durch den Aufprall verzogen hat. das kann nur eine Fachwerkstatt.

Hoffe, es ist nicht so schlimm.

Hallo zusammen,

hallo nenne,

die Schadenshöhe an deinem Auto wird nicht unerheblich sein, neben den sichtbaren Schäden können die Holme in Höhe der Befestigungspunkte der Anhängevorrichtung beschädigt sein, wie es Josch bereits erwähnt hat. Sollte deine Werkstatt per Kostenvoranschlag eine voraussichtliche Schadenshöhe >2.500 € ermitteln, wird die gegnerische Versicherung einen Gutachter einschalten, den du aber auswählen und bestellen solltest. Die Befestigung der AHK sollte sorgfältig geprüft werden, damit du bei der nächsten HU keine böse Überraschung erlebst.

Der Geschädigte hat bei geringen Schäden eine Schadenminderungspflicht. Die Bagatellgrenze wird bei etwa 700 € überschritten und dann ist die Einschaltung eines Gutachters seitens des Geschädigten zu Lasten des Schadenverursachers bzw. dessen Versicherung rechtens.

Neuerdings schlagen Versicherungen gerne eine fiktive Abrechnung nach KV bzw. Gutachten vor, um die Erstattung der Mehrwertsteuer einzusparen (rechtens), aber zu unrecht darüber hinaus die Stundenverrechnungssätze von Markenwerkstätten auf das Lohnniveau von Partnerwerkstätten / Vertragswerkstätten der Versicherer zu kürzen.

LG, Walter

Mir ist zuletzt 2008 jemand in das Heck meines damaligen Wagens gefahren. Mir war doch egal, was da passiert ist. Ich habe den Mercedes zum Werkstattmeister gebracht und die Ansprüche abgetreten. Nach vier Tagen war der Wagen repariert und nach x Wochen später kam eine Endabrechnung in Kopie. Alles andere machte der Anwalt der Mercedes-NL. Mir doch wurst, was die andere Versicherung macht, ich wollte den Wagen repariert haben.

LG

Julia

Würde ich genauso wie Julia machen

am 10. November 2013 um 1:18

Ich würde den Wagen auch zu Mercedes schaffen und durchrepariert wiederholen.

Wer weiß wie das unter dem Stoßfänger ausschaut.

Mit allem anderen hast du nur unnötig viel ärger.

 

Und die Versicherungen, naja die stellen sich in aller Regel immer erstmal quer

selbst bei eindeutigen Sachen.

Und dadurch das man da in aller Regel einen Anwalt braucht werden die Kosten für

alle Versicherungsnehmer schön in die Höhe getrieben.

am 10. November 2013 um 3:21

Mein Beileid und willkommen im Club.

Ich mache gerade ähnliches durch und der Schaden beläuft sich bisher nach Rücksprache mit dem :) auf rund 6.000,- EUR, Tendenz steigend. Meine (weggeklappte) AHK ist auch betroffen und man prüfe jetzt, was dahinter noch ist :(

Wagen zum :) bringen, Gutachter bestellen, nach OK der gegenerischen Versicherung reparieren lassen und bis dahin Leihwagen fahren.

Gruss DiSchu

Anhängerkuplung wird normalerweise immer getauscht, wegen Risse die keiner sieht.

mfg

Mein letztes mal ist schon ne weile her,

(Unfall) hatte aber auch mal mit einer feststehenden

Anhängerkupplung einen hinter mir, der seine Bremse nicht

gefunden hat.

Erster Eindruck: Er Schrott meiner nur ne Delle

Werkstatt: Totalschaden

Bis vorne zur A-Säule verzogen. War ich happy.

Wünsche dir nicht dieses Ergebniss.

Viel Glück

Arthus

Hallo

Warum war die AHK eigentlich nicht eingefahren oder ist es eine starre?

Wenn der Gegner schlau ist versucht er dir ne Mitschuld anzuhängen wegen dem erhöhten Schaden an seinem Wagen der ohne AHK nicht entstanden wäre...

Viel Glück

Bei nicht Nutzung muss man die AHK aber doch abnehmen oder einziehen oder? Nur bei den Autos wo es nicht möglich ist ist es erlaubt. War doch irgendwie so ?

Themenstarteram 10. November 2013 um 16:19

Ist ne Starre AHK.

Morgen 09:30 Uhr erstmal Termin beim freundlichen, mal schauen was raus kommt.

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt? Wie kam es zu diesem Aufprall? Auf deinen Fotos ist ein abgesenkter Bordstein zu sehen. Befindet sich der Unfallort auf einem Privatgrundstück, Parkplatz Supermarkt o. ä.? Hast du deine Ansprüche bereits geltend gemacht?

Zentralruf der Versicherer/Schadensmeldung: (0800) 25 026 00

Der Gesetzgeber hier in Deutschland schreibt da

nichts vor. Nur die von der Versicherung sehen das

halt mal wieder aus ihrer eigenen Perspektive.

Gruß Arthus

Zitat:

Original geschrieben von mangafa2

Bei nicht Nutzung muss man die AHK aber doch abnehmen oder einziehen oder? Nur bei den Autos wo es nicht möglich ist ist es erlaubt. War doch irgendwie so ?

Zitat:

Original geschrieben von arthus1

Der Gesetzgeber hier in Deutschland schreibt da

nichts vor. Nur die von der Versicherung sehen das

halt mal wieder aus ihrer eigenen Perspektive.

Gruß Arthus

Zitat:

Original geschrieben von arthus1

Zitat:

Original geschrieben von mangafa2

Bei nicht Nutzung muss man die AHK aber doch abnehmen oder einziehen oder? Nur bei den Autos wo es nicht möglich ist ist es erlaubt. War doch irgendwie so ?

Hallo,

Doch tut er: BGB: Schadensminderungspflicht

vG

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