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S-Klasse W222 Felgen auf dem S213 - 20" Vielspeichen - VA 8,5J ET38 & HA 9,5J ET38

Mercedes E-Klasse

Hallo zusammen,

aufgrund der breiteren Felgen und meiner Meinung nach besseren Optik würde ich gerne 0,5 Zoll breitere Felgen als Standard fahren. Das diese Räder eingetragen werden müssen ist klar und ich werde auch vorher alles mit dem entsprechenden Ansprechpartner beim TÜV Nord abklären.

Dennoch wäre ich an eurer Meinung zu dem Vorhaben und Anmerkungen zu meinen Überlegungen interessiert.

Zum Vergleich:

W213 20" AMG Felgen VA 8x20 ET43 / HA 9x20 ET49

W222 20" AMG Felgen VA 8,5x20 ET38 / HA 9,5x20 ET38

Für diesen Vergleich betrachte ich nur die Felgen, da die Reifen am Ende die gleichen sein werden, die sich etwas anders auf die Felge ziehen.

VA Unterschied:

- Felgenbreite: 0,5 Zoll breiter = 12,7mm breiter, also 6,3mm breiter innen & breiter aussen;

- ET: 5mm

Total: 6,3mm + 5mm = 11,3mm weiter aussen & 6,3mm - 5mm = 1,3mm breiter innen

HA Unterschied:

- Felgenbreite: 0,5 Zoll breiter = 12,7mm breiter, also 6,3mm breiter innen & breiter aussen

- ET 11mm

Total: 6,3mm + 11mm = 17,3mm weiter aussen & 6,3mm - 11mm = 4,7mm schmaler innen

Die 11,3mm an der VA und die 17,3mm an der HA sind die kritischen Daten.

Leider habe ich bisher noch keine 213 AMG 20" live gesehen sodass man mal messen könnte ob es theoretisch möglich wäre.

Bei der ET49 werden ja schon die Radlaufverbreiterung gefordert.

Ist an meiner Berechnung irgendetwas falsch?

Fährt bereits jemand die S-Klasse Felgen?

Für konstruktive Hinweise bin ich dankbar!

Danke & Gruß

Rene

Beste Antwort im Thema

So die Räder (wie im Ausgangs-post beschrieben) sind da und zur Probe montiert.

Meine "Teststrecke" haben die Räder am Auto bestanden.

Es passt und sieht hervorragend aus.

Da ich jetzt sehe wie es aussehen kann, will ich die Standard 213 AMG 20" Felgen nicht mehr.

Nur die Eintragung muss jetzt noch gemacht werden.

Danke für die Tipps ob es passt usw.!

Da es schon dunkel wurde gibt es aktuell leider nur Bilder in der Garage. Morgen fahre ich noch eine ausgiebige Runde und wechsel dann wieder auf Winterräder aber dann mit 15mm Spurverbreiterungen je Rad. Selbst meiner Frau ist die schmale Spur aufgefallen. ;)

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Hallo mzeer,

Deine Rechnungen sind im Grunde richtig, aber Du betrachtest lediglich die Radabmessungen Felgenbreite und Einpresstiefe. Damit ist auf den Rädern noch kein Reifen montiert, dessen Breite von Flanke zu Flanke bei der Berechnung von Veränderungen auch eine Rolle spielt.

Da Du keine Reifengrößen für den Betrieb auf Deinem S213 angegeben hast, habe ich die für die BR 213 werkseitig vorgesehenen 245/35 R 20 und 275/30 R 20 angenommen.

Dann sehen die Änderungen der Reifenbreiten so aus:

AchseQuerschnittFelgenkonturReifenbreiteÄnderung
1245/358J253±10mm(Ref)
1245/358½J258±10mm+5mm
2275/309J284±12mm(Ref)
2275/309½J289±12mm+5mm

Die Änderung der Reifenbreite durch die Felgenbreite ist dabei berücksichtigt.

Die entsprechenden Felgenbreiten außen von Horn zu Horn habe ich auch noch überprüft. Sie sind aber immer kleiner als die in der Tabelle aufgeführten Reifenbreiten einschließlich aller Toleranzen.

Da in diesem Fall die Reifenbreiten ausschlaggebend sind, brauchst Du die Felgenbreiten nicht zu berücksichtigen, sondern nur 2,5mm mehr Platzbedarf nach innen und außen für die Reifenflanken.

Die Einpresstiefen der Räder gehen natürlich weiterhin in die Rechnung ein.

 

Du schriebst aber auch, dass Du eine Änderungsabnahme beim TÜV Nord machen lassen möchtest. Das kann die gewünschte Umrüstung verhindern, da dort oft gefordert wird, dass Räder den so genannten Schlagtest (Impact Test) bestehen können. Dieser gilt als nicht erfüllt, wenn die Bereifung der Räder eine kleinere Flankenhöhe als vorgesehen besitzen. Das ist leider hier der Fall, siehe:

AchseTypQuerschnittFlankenhöheÄnderung
1W222245/4098mm(Ref)
1S213245/3586mm-12mm
2W222285/35100mm(Ref)
2S213275/3083mm-17mm

 

Das lässt sich verhindern, wenn man zur Änderungsabnahme z.B. zum TÜV Rheinland oder TÜV Pfalz fährt. Soweit ich weiß, wird der Nachweis einer bestandenen Schlagprüfung bei geringerer Flankenhöhe dort bisher nicht gefordert.

Ich hoffe, das hilft.

Gruß

bcar2016

@mzeer

Schreib mal den McFlow an, der fährt die S-Klasse Felgen auf seinem S213....

https://www.motor-talk.de/.../UserDetails.html?userId=36430

Ich finde das Rad der E klasse steht in 20 Zoll optisch schon sehr gut da , ich finde diese Aktion echt unnötig bzw zu aufwändig für den geringen Unterschied. Kauf dir Distanzscheiben das die schön bündig im Radkasten stehen und fertig , das macht ein Riesen Unterschied . Die paar mm breiter an der Felge werden so kaum auffallen.

McFlow fährt allerdings Räder 8½Jx20 ET36 und 9½Jx20 ET43,5.

(Code 13R bei W222.)

Das hat also so nichts mit dem Thema des Themenstarters zu tun!

Wow sehr fundierte Antworten.

Danke @bcar2016 !

Ich habe ja schon viel dazu gelesen und gerechnet aber was du schreibst macht absolut Sinn.

@chris500clk: Einfach kann ja jeder. ;) Auf meinem CLK waren auch keine CLK Felgen.

Ich meine mich zu erinnern, dass es empfohlene Reifenbreiten und Felgenbreiten gibt und da wurde für eine 9er Felge max. 265 empfohlen.

Wie schätzt ihr das denn ein?

Hallo mzeer,

"einfach kann jeder" kommt mir bekannt vor...

Ich selbst fahre auf meinem Fahrzeug Räder, deren Felgenbreiten um 1 Punkt höher liegen als Serienräder, Sommer wie Winter. Die dadurch erhöhte Fahrsicherheit ist mir sehr willkommen (direktere Lenkung, weniger Seitenwindempfindlichkeit).

Breitere Felgen bei gleicher Reifendimension sind also durchaus vorteilhaft, das wusste ich aber schon vor den jeweiligen Umrüstungen.

Für einen meiner Radsätze gab es sogar nur ein Teilegutachten für Audi/Seat/Skoda/Volkswagen. Mit passenden Zentrierringen ging das aber auch problemlos durch die Änderungsabnahme nach §19.2 .

Nun gut, jetzt zurück zu Deiner letzten Frage.

Wenn es um Felgenbreiten und Reifennennbreiten geht, sind deren Kombinationen gemäß ETRTO-Norm nur so definiert:

"Welche Felgenkonturen sind für einen Reifenquerschnitt möglich?"

(Felgenkontur ist die Felgenbreite plus Form des Felgenhorns (J oder B), der Reifenquerschnitt ist die Reifennennbreite plus die Reifenserie aka H/B-Verhältnis.)

Das kann man auch mit Hilfe aus dem Internet leicht selbst berechnen. Eine aktuelle, normgerechte Version dazu habe ich zuletzt hier in einem anderen Forum gefunden. Da sieht man auch, wie sich Reifenbreiten von Flanke zu Flanke mit der Felgenbreite verändern.

 

Gruß

bcar2016

Nach einer kurzen Recherche zum Thema Impact-Test sieht es tatsächlich nicht mehr so rosig aus.

Mal sehen was mein TÜV-Kontakt dazu sagt.

Ist es ansonsten so möglich bspw. zum TÜV Rheinland zu fahren und die Räder einzutragen?

Wenn ich dort mit meinem norddeutschen Fahrzeugschein auflaufe gehen bei denen doch die Alarmglocken an oder?

Glauwürdige Story erzählen: bin gerade umgezogen, blablabla, fahre gleich nachher/morgen zur Zulassungsstelle- so muss ich nur 1x da hin, blablabla, ...

Und ein wenig Infos über die Gegend und potentiellen AG und Wohnort haben...

Das ist schon ein recht guter Ansatz für einen "TÜV-Tourismus".

Da wären auch noch:

"Ich habe die Räder hier in der Gegend gekauft, bereifen lassen und montiert. Da bin ich doch verpflichtet, zur Abnahme zur nächsten TÜV-Prüfstelle zu fahren."

"Ich bin derzeit hier in der Gegend beruflich beschäftigt und kann daher nicht bei üblichen Öffnungszeiten zu einer TÜV-Prüfstelle an meinem Wohnort fahren."

Aber eigentliich geht es den TÜV überhaupt nichts an.

Und dann gibt es ja noch die Zulassungsstelle, die die ZB I berichtigen muss.

Ich weiß leider nicht, ob es möglich ist, das bei einer Zulassungsstelle außerhalb des eigenen Zulassungsbereichs machen zu lassen. Schön wäre es ja, aber es gilt, herausfinden, ob diese Art der Amtshilfe möglich ist.

Bei mir in Köln wäre das dann leicht. Da gibt es eine Prüfstelle vom TÜV Rheinland, in der es einen für solche Änderungsabnahmen nach §19.2 berechtigten aaSmT gibt, den ich schon lange mit Namen kenne. Die KFZ-Zulassungsstelle befindet sich dort auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Max-Glomsda-Straße.

Gruß

bcar2016

PS: Falls Du zur Änderungsabnahme nach Köln kommen möchtest, schreibe mir eine PN. Dann könnte ich vielleicht dabei sein.

Vielen Dank für die Antworten!

Ich halte euch auf dem laufenden...

Zitat:

@mzeer schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:46:18 Uhr:

Nach einer kurzen Recherche zum Thema Impact-Test sieht es tatsächlich nicht mehr so rosig aus.

Mal sehen was mein TÜV-Kontakt dazu sagt.

Ist es ansonsten so möglich bspw. zum TÜV Rheinland zu fahren und die Räder einzutragen?

Wenn ich dort mit meinem norddeutschen Fahrzeugschein auflaufe gehen bei denen doch die Alarmglocken an oder?

Warum nicht, die Hessen, ich selbst auch, sind früher immer nach Bayern zum TÜV gefahren, wurde nie blöd angeschaut oder gar drauf angesprochen.

Gruß

Daniel

Also könnte ich theoretisch zu jeder TÜV Rheinland Station fahren, die auch eine Änderungsabnahmen gem. § 19.3 StVZO macht? (EDIT: Ist in diesem Fall wohl eher eine Abnahme gemäß § 19.2 StVZO)

Dann gibt es vielleicht sogar eine Station in meiner Nähe.

...kannst auch zu jeder DEKRA, GTÜ oder KÜS fahren, wenn es um 19.3er Eintragung geht.

Zitat:

@mercy-dess schrieb am 12. Dezember 2018 um 13:17:23 Uhr:

...kannst auch zu jeder DEKRA, GTÜ oder KÜS fahren, wenn es um 19.3er Eintragung geht.

In meinem Fall wohl leider nicht. Es handelt sich auch wohl um eine § 19.2 Abnahme, da die Felgen ja nicht für den W213 vorgesehen sind.

Siehe oben (Impact-Test)

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