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S5 2017 - gebraucht bei Audi Händler - keine Betriebserlaubnis weil Fahrwerk nicht eingetragen?

Audi A5 F5 Sportback
Themenstarteram 10. Mai 2021 um 19:23

Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt knapp über eine Woche meinen 2017er S5 besitze, hatte ich eben mal etwas Zeit und mir die mitgelieferten Unterlagen en detail angeschaut. (Ja, spät, ich weiß, aber es war ein Onlinekauf bei einem Audi Händler, laut Auskunft war alles i.O., und notfalls dachte ich mir, hab ich immer noch 14 Tage Rücktrittsrecht...wobei, das echt ein "notfalls" war). Soviel zur Präambel.

Für den Verlauf ist es noch wichtig zu wissen: der S5 hat ein KW Variante 3 Gewindefahrwerk, welches der Vorbesitzer eingebaut hat und welches auch im Kaufvertrag als Sonderausstattung vermerkt ist.

Tolles Fahrwerk, tolles Auto. Soweit so gut.

Mich interessiert gerade im Wesentlichen ob mein Auto überhaupt eine Betriebserlaubnis hat (bzw. je hatte seit ich es besitze).

Warum?

Tüv Bericht aus September 2020, ich gebe mal wieder - HU plus eintrage des KW Fahrwerks vom Vorbesitzer...Der Bericht spricht von erheblichen Mängeln weil:

1) Vorbesitzer hat H&R Spurverbreiterungen drauf gehabt, aber zu kurze Schrauben (laut HU waren maximal 5,5-6 Umdrehungen möglich, mind. 6,5 erforderlich)

-----hier würde mich auch mal interessieren wie lange der Vorbesitzer das gefahren hat, und ob dadurch Schäden auftreten können bei der "kleinen" Differenz der Schraubenlänge.-----

2) Die letzte HU vom Vorbesitzer war im 09/20. Hier wurde das KW V3 eingetragen, zusammen mit den Distanzscheiben (siehe Punkt 1) und den 19 Zoll Rotor Felgen. Mein Fahrzeugschein und der vorherige haben diese Nachtragung unter Punkt 22 allerdings nicht (obwohl das eine Forderung vom TÜV war, dies in den Papieren nachzutragen).

3) Das Gutachten wurde mit folgenden Felgen gemachtBei dem Fahrzeug waren allerdings die "Blade" Felgen dabei, die andere Maße haben:

Aktuell auf dem Auto: 255/35 R19, 8,5Jx19 (5 Speichen Blade Design, die sind laut COC zugelassen)

Für das Gutachten auf dem Auto: 9Jx19H2 ET33 (Rotor Felgen laut Bilder, mehr steht im Gutachten nicht zur Größe)

 

Nun meine Fragen:

1) Haben die kurzen Schrauben eine Auswirkung bzw. wie könnte ich das messen lassen? Denn soweit ich weiß, brauchen die H&R 10 bzw 12 kein Abnahme, das ist nur wegen dem KW Fahrwerk aufgefallen, d.h. der könnten die schon 30 T km drauf gehabt haben.

2) Ich weiß nicht wie ich das einordnen soll. Ich fühle mich hier mehr als leicht verarscht vom Autohaus, weil ich zur Anmeldung nur den letzten HU-Bericht hatte, und der sagt bei Datum letzt HU nur "nicht vorhanden" und spricht von keinen Mängeln. Wie würdet ihr das ansprechen? Ist das ein Mangel? Inwiefern ist das einzuwerten?

3) Muss ich meine Reifen jetzt nachtragen lassen? Oder nicht, weil es die Reifen sind die ich laut COC sowieso fahren darf?

Und die Gretchenfrage: würdet ihr nachbesseren lassen (falls ja, wie) oder den Wagen zurückgeben? Ich bin mit dem Fahrzeug sehr zufrieden, weiß aber nicht was potentiell alles (insbesondere die kurzen schrauben über ungewisse Zeit) passieren könnte.

VG

Mattes

P.S. Die Fragen sind komplex, falls sich jemand damit auskennt, die Zeit aber nicht umsonst investieren will, kann er mich gerne per pn anschreiben, ich schicke ihm meine Nummer und bezahle die Beratung dann auch gerne. Das ist für mich neu. Das ist mein erstes richtig wertiges Auto, dafür habe ich ordentlich geklotzt und gespart, auf sowas wie jetzt habe ich eigentlich keinen Bock. Bei der Lauferei hätte ich auch zum Kiesplatz VErkäufer gehen können.

P.P.S. Falls ich irgendwo wirr gesprochen hab, weißt mich gerne drauf hin, dann korrigiere ich den Post. Ich hab mir ca. eine halbe Stunde Zeit genommen den Post zu schreiben, aber evtl. ist dennoch irgendetwas unklar. Ich bin nicht aus Zucker, sagt einfach wenn was ist, dann pass ich das an.

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25 Antworten

Erstmal Glückwunsch zu deinem Fahrzeug.

 

Kontaktiere auf jeden Fall das Autohaus. Ich würde dem Händler definitiv eine Chance geben und schauen welche Lösungen angeboten werden.

 

Die meisten Verkäufer sind nicht auf derartige Veränderungen geschult und daher würde ich dem Autohaus auch keine Absicht unterstellen.

 

Wenn dir das Fahrzeug gefällt, würde ich einfach nur nachbessern lassen bzw. das ganze eintragen lassen und fertig :)

Das ist doch alles kein besonderes Problem.

Der VK hat die gesamte Kombination, bestehend aus KW V3, Distanzscheiben auf den entsprechenden Felgen abnehmen lassen. Nur die Eintragung bei LRA in den Papieren noch nicht. Das hättest du bei der An-/Ummeldung mitmachen können, oder jetzt nachholen. Alles kein Problem.

Wenn du jetzt andere Felgen oder keine Distanzen fahren möchtest musst du dir einen neuen TÜV Segen abholen... und die Kombinationen dann eintragen lassen. Ist alles nicht mehr so simple wie früher.

Bzgl der Schraubenlänge ist das ein Sicherheitsproblem aber kein technisches.

Korrekte Schrauben besorgen und der drops ist gelutscht.

Kannst ja mal versuchen den Händler wegen falschen Radschrauben zu belangen aber den Aufwand für 100€ Schraubengegenwert würd ich mir schenken.

Freu dich über deinen S mit dem tollen FW und ärgere dich nicht über die umgestecken Felgen mitsamt der falschen Schrauben.

Hi Mattes,

-zu den zu kurzen Schrauben kann ich dich beruhigen. Ob da jetzt 5-6 U, oder 6,5 U sind, da passiert nichts. (Ist halt nur ne Auflage im Gutachten). Hast Du Zweifel, kannst Du ja dir die Gewinde der Radnaben anschauen.

-Die Felgen brauchst Du nicht eintragen lassen das sie in der COC stehen und die eingetragenen Rotorfelgen sogar breiter sind.

-Das KW FW ist nicht in die Papiere eingetragen: sprich den Händler an und einige dich mit ihm. (soll er dir ne Aufwandspauschale für die Berichtigung der Papiere bezahlen)

Bevor hier Fragen kommen noch eine kurze Anmerkung.

Wenn das KW V3 mit Distanzen und Felgen geprüft wurde dann kannst du nicht einfach andere Felgen montieren, nur weil die in COC stehen.

Das COC gilt nur dann, wenn keine Veränderungen gegenüber dem Serienzustand an Fahrwerkskomponenten vorgenommen wurden.

In deinem Fall musst du wegen der anderen Felgen alles (FW, Distanzen, Felgen mit Reifen) prüfen und eintragen lassen.

Schließe mich da Codefreak an. Kontaktiere den Händler und frage ihn ob er das eintragen übernimmt oder es dir kompensiert.

Themenstarteram 10. Mai 2021 um 20:00

Danke euch, das beruhigt mich schonmal alles. Dann ist außer nachträglich eintragen wohl nichts zu tun.

Bzgl. der Distanzscheiben und Rotorfelgen, die waren bei meinem S5 auch gar nicht mehr dabei, ich weiß nur dass sie mal auf dem S5 waren, weil die Fotos aus dem Gutachten das noch zeigen und es so im Gutachten steht. Ich hab die "normalen" 19 Zoll Blade Felgen, die ich sehr hübsch finde....aber da ich vorher 16 Zoll auf meinem Skoda Kombi Diesel hatte, ist vermutlich JEDE 19 Zoll Felge hübsch für mich :-)

Ich bin ernsthaft sehr beruhigt nach euren Aussagen, dann sprech ich morgen mit dem Händler wegen dem Eintrageaufwand (der zeitliche Aufwand nervt mich mehr als die 100 Euro, aber auch da werde ich mit ihm einig werden) und bin weiterhin happy mit dem S5!

Danke euch!

Ordentliche Fragen verdienen ordentliche Antworten. So soll das sein. ;)

Viel Erfolg bei deinen Gesprächen mit dem Händler.

Themenstarteram 10. Mai 2021 um 20:16

Die eine Frage die mich zur Zeit noch bewegt: darf ich das Auto im Moment fahren falls ich erst nächste Woche einen TÜV Termin bekommen würde (langes Wochenende könnte das ganze knapp werden lassen)? Oder muss ich es stehen lassen?

Na klar dreh paar Runden mit dem Neuen. Müsste mit dem Teufel zugehen, wenn da einer von der Streckenkontrolle wirklich deine Kiste so richtig auf Haut und Nieren zerlegen würde

Themenstarteram 11. Mai 2021 um 14:30

Ende der Geschichte: Händler heute früh angerufen. Hat sich für das Fehlen der Abnahme entschuldigt, Kosten werden selbstverständlich übernommen. Ist echt ein guter Audi Händler, insbesondere der Verkäufer ist Top was Service angeht.

 

Morgen ein Termin bei der Werkstatt meines Vertrauens, der Meister begutachtet mal alles und kümmert sich dann die Tage auch um den TÜV.

 

Danke nochmal euch allen!

Siehste, geht doch.

Weiterhin viel Spaß und allzeit knitterfreie Fahrt.

Ach und bitte nach Eintragung kurzes Feedback, bin der Meinung das die Felgen nicht extra eingetragen werden müssen.

Kann mich auch irren.........

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 11. Mai 2021 um 16:36:58 Uhr:

bin der Meinung das die Felgen nicht extra eingetragen werden müssen.

Kann mich auch irren.........

Die Felgen alleine ohne Fahrwerk und ohne Distanzscheiben nicht, jedoch in dieser Kombination schon.

Wenn er auf die Distanzscheiben verzichten würde, also nur FW mit diesen Felgen, dann müsste nur das Fahrwerk eingetragen werden.

Hab ich oft genug durch und es wird immer schlimmer mit den TÜVies. Die müssen alles bis ins kleinste Teil prüfen und per Foto dokumentieren und beschreiben, damit es zweifelsfrei dokumentiert ist.

Wenn es sich um Original Felgen handelt die auf dem Fahrzeug verbaut waren muss keine Eintragung erfolgen, es wird aber Erwähnt mit welcher Kombi die Prüfung von Fahrwerk und Distanzen erfolgte .

Bedeutet dann im Umkehrschluss das wenn die Winter unterschiedliche Größe haben diese auch genannt werden sollten.

So wie ich den TE verstanden habe, sind die Distanzen und Rotorfelgen nicht mehr montiert.

Zitat: "Bzgl. der Distanzscheiben und Rotorfelgen, die waren bei meinem S5 auch gar nicht mehr dabei" Zitat Ende

Bis dato war ich der Meinung:

Wenn ich mit 9x20, et34 mit 265/30 Distanzen eingetragen habe, kann ich problemlos im Winter 8,5x18, et 29 mit 245/40 inkl. Distanzen fahren, da sie schmaler sind. So wurde es mir auch bei der Eintragung vom Prüfer gesagt.

Was ist nun richtig?

ja das geht, so lange du die 18" nicht auch mit den Distanzen fahren möchtest. Willst du die 18" mit Distanzen fahren wollen musst du dich an die Vorgaben des Teilegutachten der Distanzen halten und daher die 18" auch in der Kombination eintragen lassen. So wäre das formell korrekt.

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