S5 Gebrauchtwagenkauf: Übertragung der Audi Plus Garantie 5 Jahre möglich?
Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne einen gebrauchten Audi S5 kaufen. Habe auch schon das passende Angebot von einem Autohändler (kein Audi Händler). Der Wagen soll noch eine Werksgarantie von 5 Jahren (Audi Plus Garantie) besitzen. Der Wagen ist unter 80.000 KM gelaufen. Gültig ist die Garantie laut Händler bis Juni 2022.
Meine Frage: Ist die Garantie auf mich ohne weiteres übertragbar? Was muss ich hier beachten? Service, HU und AU wurden bzw. werden vom Händler durchgeführt.
Danke euch!
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11 Antworten
Also bei mir war es ähnlich:
Das Auto war beim Kauf aus 1. Hand 11 Monate alt und hatte bereits beim Neukauf eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre/100.000 km bekommen.
Diese Garantie lief nicht auf den Halter sondern auf das Fahrzeug, sprich die Garantie wurde nach Kauf direkt in der MyAudi-App mit 5 Jahren/100.000 km (bis 2023 Garantie) korrekt angezeigt.
HU musst du nicht bei Audi machen lassen, da kannst auch selbst zum TÜV/Dekra o.ä.
Zitat:
@Lucky_Dani schrieb am 24. April 2021 um 18:36:53 Uhr:
Also bei mir war es ähnlich:
Das Auto war beim Kauf aus 1. Hand 11 Monate alt und hatte bereits beim Neukauf eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre/100.000 km bekommen.
Diese Garantie lief nicht auf den Halter sondern auf das Fahrzeug, sprich die Garantie wurde nach Kauf direkt in der MyAudi-App mit 5 Jahren/100.000 km (bis 2023 Garantie) korrekt angezeigt.
HU musst du nicht bei Audi machen lassen, da kannst auch selbst zum TÜV/Dekra o.ä.
Vielen Dank für deine Antwort!
Mein Wagen hat 2 Halter: 1. Audi Tageszulassung 2. Der letzte Vorbesitzer
Heißt das für mich jetzt, dass der Service, die HU/AU jetzt bei dem Händler gemacht werden dürfen (ein Nicht Audi Händler) und ich die Garantie trotzdem automatisch übernehmen kann nach Kauf? Muss ich Audi bescheidgeben?
HU kannst du immer machen wo du willst, hat nichts mit der Garantie zu tun.
Die nächste Inspektion lässt du einfach bei Audi machen und dann ist wieder alles auf aktuellem Stand.
Zitat:
@Lucky_Dani schrieb am 24. April 2021 um 18:46:59 Uhr:
HU kannst du immer machen wo du willst, hat nichts mit der Garantie zu tun.
Die nächste Inspektion lässt du einfach bei Audi machen und dann ist wieder alles auf aktuellem Stand.
Also ist die Übertragung der Garantie kein Problem? Auch, wenn ein Nicht-Audi-Händler den Service gemacht hat und mir den Wagen nun verkauft?
Im Garantieheft von der Audi Plus Garantie steht nämlich das:
"Verjährung und Übergang der Garantiea. Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren 6 Monate nach dem Schadeneintritt, spätestens jedoch 6 Monate nach Ablauf der Garantiezeit.b. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ver sehenen Fahrzeugs gehen die Ansprüche aus der Garantie mit dem Eigentum am Fahrzeug auf den Erwerber über, sofern dieser den Halterwechsel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Halterwechsel, dem Garantiegeber angezeigt hat. Anderenfalls erlischt die Garantie. Die Garantie endet unabhängig davon vorzeitig bei einem Verkauf ins Ausland oder an einen gewerb-lichen Wiederverkäufer mit dem Tag des Verkaufs."
Also ich habe nicht Bescheid gesagt bei Audi, vielleicht hat das Audizentrum bei dem ich gekauft habe alles geändert.
Zitat:
@Lucky_Dani schrieb am 24. April 2021 um 18:54:47 Uhr:
Also ich habe nicht Bescheid gesagt bei Audi, vielleicht hat das Audizentrum bei dem ich gekauft habe alles geändert.
Hast du deinen Wagen bei Audi direkt gekauft? Weil dann dürfte es ja kein Problem mit dem Übertragen geben...
Ja, war direkt beim Audizentrum als Gebrauchtwagen Plus
Zitat:
@Lucky_Dani schrieb am 24. April 2021 um 19:03:18 Uhr:
Ja, war direkt beim Audizentrum als Gebrauchtwagen Plus
Dann ist das mit dem Übertrag kein Problem. Ich möchte allerdings bei einem "Nicht-Audi-Händler" meinen S5 kaufen.
Jemand eine Ahnung, wie das dann mit dem Übernehmen der Garantie läuft?
Ich habe meinen S5 mit der Garantieverlängerung auf 5 Jahre bei einem Nicht-Audi-Händler gekauft. Die Garantie ist Fahrzeuggebunden, daher war es kein Problem. Musste nichts umtragen lassen, die Garantie war sofort in der myAudi app eingetragen. Ich habe allerdings auf den Service beim Fremdhändler verzichtet und bin nach dem Kauf dafür zu Audi.
Evtl. Ist aber die Audi Plus Garantie etwas anderes als die Herstellergarantieverlängerung beim Neuwagenkauf. Meiner wurde damals direkt mit 5 Jahren Herstellergarantie gekauft, heisst in der myAudi App "Audi Anschlussgarantie"
Zitat:
@Zabastian schrieb am 24. April 2021 um 22:17:06 Uhr:
Ich habe meinen S5 mit der Garantieverlängerung auf 5 Jahre bei einem Nicht-Audi-Händler gekauft. Die Garantie ist Fahrzeuggebunden, daher war es kein Problem. Musste nichts umtragen lassen, die Garantie war sofort in der myAudi app eingetragen. Ich habe allerdings auf den Service beim Fremdhändler verzichtet und bin nach dem Kauf dafür zu Audi.
Evtl. Ist aber die Audi Plus Garantie etwas anderes als die Herstellergarantieverlängerung beim Neuwagenkauf. Meiner wurde damals direkt mit 5 Jahren Herstellergarantie gekauft, heisst in der myAudi App "Audi Anschlussgarantie"
Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht! Das hilft mir schon mal weiter. Ich werde das mal bei dem Händler in Erfahrung bringen, um welche Garantie es sich genau handelt.
Die "Audi plus Garantie" bitte nicht mit der beim Kauf abgeschlossenen "Audi Anschlussgarantie" verwechseln.
Das sind zwei unterschiedliche Garantien.
-Was ist Audi Plus Garantie?
Bei ausgewählten Fahrzeugen wird die Audi Gebrauchtwagen plus Garantie in Form der Audi Anschlussgarantie abgedeckt. ... Sie sichert das Fahrzeug für weitere bis zu 36 Monate oder bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 100.000 km ab.
-Anschlussgarantie:
Die Audi Anschlussgarantie verlängert die zweijährige Herstellergarantie um 1-3 Jahre bei einer maximalen Gesamtlaufleistung von 30.000km - 150.000 km.