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SA nicht verbaut bei Leasingfahrzeug
Hallo,
bei meinem G21 Pre-LCI wurde der "Fußkick-Sensor" an der Heckklappe nicht verbaut.
Der Rest des Comfort Access ist aber vorhanden und funktioniert.
Ich habe das erst ein paar Tage nach der Übernahme bemerkt.
Lapidare Aussage des Händlers ist jetzt, dass aufgrund der Chip-Krise der Sensor wohl nicht vorhanden war und daher nicht verbaut wurde. Er könne da jetzt auch nichts machen.
Muss ich das wirklich so hinnehmen?
Habe ich kein Recht auf Nachbesserung, sprich Nachrüstung des Sensors?
In der Leasingrate ist ja auch der volle Funktionsumfang eingepreist.
Danke + Grüße,
Tobias
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104 Antworten
Hi Tobias,
Blöde Situation.
Ich würde auf jeden Fall nachhaken, wenn aus den Bestellunterlagen klar hervorgehen sollte, dass der Sensor Teil des Pakets war.
Viel Glück und Grüße,
Thomas
In der SA Liste (oder wenn man die VIN z.B. in mdecoder auflöst), steht der Entfall der Funktion mit einem Extra Code drin.
Ob du das hinnehmen muss, hängt davon ab was in der letzten Auftragsbestätigung steht, welche Dir zugegangen ist.
Genau, den Entfall der Funktion hat mir der Händler auch gezeigt in der elektronischen SA-Liste.
Es gab genau eine AB (die nach der Bestellung), und hier war die SA natürlich drin.
Danach gab es auch weiteren ABs mehr.
Dann hat der Händler wahrscheinlich Mist gebaut und die die geänderte AB (welche du hättest bestätigen müssen) nicht zukommen lassen.
Aber das bedeutet jetzt leider nicht, dass die Funktion nachgerüstet wird / werden kann. Am wahrscheinlichsten ist eine geringe Kaufpreisreduktion und dadurch eine Verbesserung der Leasingrate im Centbereich.
Privatleasing oder Firmenwagen über Fuhrparkmanagement?
Ich glaube das waren damals 60 oder 80€ Preisnachlass bei Kauf.
Rein rechtlich hättest Du sogar Anspruch das Fahrzeug zurückzugeben. Allerdings hättest Du das schon gleich bei der Übergabe reklamieren sollen.
Nein, er kann das Auto „rein rechtlich“ natürlich nicht so einfach zurückgeben, dafür müsste arglistige Täuschung vorliegen. Aber er hat wohl Recht auf Nachbesserung. Und genau darauf sollte er pochen beim Autohaus. Ansonsten würde ich den Anwalt konsultieren, das beschleunigt. Viel Erfolg.
Solche 'Mängel' werden am Ende vom Gericht relativ zum Gesamtwert/preis gesehen ... also sei froh, wenn Du dafür n Hunni Nachlass bekommst, ansonsten kostet Dich das jede Menge Nerven, und heraus kommen wird gar nichts.
Was unfair ist. Wenn ich etwas bestelle und mir der Vertragspartner eine Leistung zusagt, indem eine Auftragsbestätigung mit der entsprechenden Sonderaustattung bescheinigt wird und dann am Ende was anderes geliefert wird, dann ist das nicht OK. Insbesondere genau dann, wenn die SA bestellt wurde um die Heckklappe per Fuss zu öffnen. Ähnliche Fälle gibt es bei Mercedes, die einen Einparkassistenten verkauft haben, der dann plötzlich keine Längseinparkfunktion mehr hatte, da sich die Gesetzgebung geändert hat. Das ist in ungefähr so, wie wenn ich im Restaurant ein Steak mit Pommes bestelle und nur Pommes auf dem Teller sind.
nö ... Dein Restaurant Beispiel ist völlig anders, weil da nämlich 1. die Relationen ganz andere sind und 2. eine Nachbesserung keinen großen Aufwand bedeutet.
Möglicherweise ist der Nachbesserungsaufwand für die fehlende Heckklappenfunktion ja auch relativ gering, dann sieht das natürlich anders aus, aber das kann ich nicht beurteilen.
Um bei deinem Steak zu bleiben… die Relation stimmt nicht.
Pommes = 2,50€, Steak = 25,00€. Nur als Beispiel, nicht das gleich jemand mit 3,45€ für Pommes kommt..
Bei zB 70K Kaufpreis des Wagens müsste dann da ja irgendwas um die 7K fehlen und nicht 150€.
Zitat:
@nightreider schrieb am 13. Februar 2023 um 21:19:54 Uhr:
Ansonsten würde ich den Anwalt konsultieren, das beschleunigt. Viel Erfolg.
Ich habe eigentlich die komplett gegenteilige Erfahrung gemacht.
Zumal dein Anwalt beim Streitwert eines zweistelligen Eurobetrags, vermutlich nicht alles andere stehen und liegen lässt.
Zitat:
@cycroft schrieb am 13. Februar 2023 um 21:55:24 Uhr:
Was unfair ist. Wenn ich etwas bestelle und mir der Vertragspartner eine Leistung zusagt, indem eine Auftragsbestätigung mit der entsprechenden Sonderaustattung bescheinigt wird und dann am Ende was anderes geliefert wird, dann ist das nicht OK. Insbesondere genau dann, wenn die SA bestellt wurde um die Heckklappe per Fuss zu öffnen. Ähnliche Fälle gibt es bei Mercedes, die einen Einparkassistenten verkauft haben, der dann plötzlich keine Längseinparkfunktion mehr hatte, da sich die Gesetzgebung geändert hat. Das ist in ungefähr so, wie wenn ich im Restaurant ein Steak mit Pommes bestelle und nur Pommes auf dem Teller sind.
Ja, da haste schon recht.
2021 war halt vieles etwas anders als üblicherweise.
Ich habe auch so einen Mangelwirtschafts-3er mit anderen Sitzen, einem anderen Navi (mmerhin dem größeren professional) und fehlender Kamera bekommen (die immerhin hat man irgendwann nachgerüstet).
Zudem sind einige unsichtbare Sensoren (z.B: leeres Wischwasser) nicht verbaut.
Damals standen teils zig neue BMW auf den Händlerhöfen, mit mit Klebeband abgedeckten Löchern in Blech und Plastik, weil irgendwelche Sensoren, Kameras oder Leuchten nicht lieferbar waren.
Viele hier bekamen damals kein Head Up, kein Apple Carplay, iDRIVE-Controller mit reduziertem Umfang, keine Lordosenstützen und was weiss ich noch alles.
Eben der Sensor für die autom. Kofferraumöffnung war ebenfalls eines der Bauteile, die es lange nicht mehr gab.
Hier im Forum findest Du Lesestoff für drei Tage mit dem, was damals alles nicht in den Autos war, weil die Chips halt nicht lieferbar waren:
https://www.motor-talk.de/.../...-bei-der-bestellung-t7092335.html?...
Die Alternativen 2021 waren: Entweder so wie man es bauen kann, oder es gibt halt kein Auto.
VW hats anders gemacht: Sie schränkten zwar nichts ein, sagten auch nichts, lieferten dafür dann einfach nicht.
Zu deinem Pommes Beispiel:
Es ist eher so, daß Du Pommes mit Ketchup bestellt hast.
Wenn Ketchup aber gerade aus ist , hast Du zur Auswahl: Entweder Pommes mit Majo, ohne alles oder gar keine Pommes.
Zitat:
@Matsches schrieb am 14. Februar 2023 um 14:10:03 Uhr:
Zitat:
@nightreider schrieb am 13. Februar 2023 um 21:19:54 Uhr:
Ansonsten würde ich den Anwalt konsultieren, das beschleunigt. Viel Erfolg.
Ich habe eigentlich die komplett gegenteilige Erfahrung gemacht.
Zumal dein Anwalt beim Streitwert eines zweistelligen Eurobetrags, vermutlich nicht alles andere stehen und liegen lässt.
Eine vernünftige Kanzlei schreibt da einen Brief. Den diktiert der Anwalt geschwind und die Sekretärin tippt es ab. Rechnung dafür übernimmt meine Versicherung. Und es ist eben kein 2-stelliger Eurobetrag, sondern das Auto als Streitobjekt liegt im 5-stellingen Euro-Wert.