Sachmängelhaftung erfahrungen?
Hallo Audigemeinde,
ich hatte ja das Problem mit dem Zünden A6 2,7 Tdi hatte ich schon berichtet.
Ich war ja beim die haben mir das Steuergerät für die vorgühung gewechselt und 4 Glühkerzen waren Kaputt und die haben dann alle 6 gewechselt.(633€) Ich habe das Auto im September gekauft habe hier auch darrüber berichtet man hat mir geraten das der Händler zahlen soll zwecks Sachmängelhaftung habe ihn darauf angesprochen er miente er Zahlt nichts da es Verschleissteile sind. War bei einer Anwältin Sie sagte mir Sie müsse das prüfen dann meldet Sie sich bei mir. Am Freitag ruft Sie mich an und sagt ja das ist wohl so da es Verschleissteile sind kann man da nichts großartig machen aber wir könnten es ja versuchen ich habe ihr dann gesagt Sie soll es lassen ich hatte sowieso das Gefühl das Sie nicht so die Ahnung davon hat,obwohl ich ihr gesagt habe das ich das Gefühl habe seit ich das Auto gekauft habe das mit der Zündung was nicht stimmt erst jetzt wo es kälter geworden ist das es schlimmer ist und ich halt erst dann in die Werkstatt bin.
Was denkt ihr was soll ich machen zum anderen Anwalt gehen? Oder macht das doch keinen Sinn?
Hat vielleicht schonmal jemand erfahrung mit sowas gemacht sachmängelhaftung??
Ich glaube nicht das bei mir in 3 Monaten 4 Glühkerzen und das Steuergerät kaputt gegangen sind !
Danke für eure Antworten im Voraus...
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9 Antworten
Die Glühkerzen sind definitief Verschleißteile, aber ein Steuergerät
Spech dein darauf an. Wenn er sich selbst bei STG Quer stellt würde ich nochmal mit nem Anwalt spechen.
Zitat:
Original geschrieben von ceda
Hallo Audigemeinde,
......Ich habe das Auto im September gekauft habe hier auch darrüber berichtet man hat mir geraten das der Händler zahlen soll zwecks Sachmängelhaftung habe ihn darauf angesprochen er miente er Zahlt nichts da es Verschleissteile sind.
War bei einer Anwältin Sie sagte mir Sie müsse das prüfen dann meldet Sie sich bei mir. Am Freitag ruft Sie mich an und sagt ja das ist wohl so da es Verschleissteile sind kann man da nichts großartig machen aber wir könnten..............
Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang (grob: bei Übergabe) vorhanden oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht.
Wenn also die Sache nach Gebrauch kaputt geht, muß man danach fragen, ob die Sache an einem Mangel leidet, der dazu führt, daß die Sache bei Gebrauch wesentlich schneller kaputt geht dann muß der Händler Mängelhaftung leisten.
Normale Abnutzung (Verschleiß) dagegen beruht nicht auf einem Mangel, so daß insofern keine Ansprüche bestehen.
Ich würde den Anwalt wechseln wenn er / sie das nicht weiß...........
Mike
Zitat:
Original geschrieben von PuntoFan
Die Glühkerzen sind definitief Verschleißteile, aber ein Steuergerät
Spech dein darauf an. Wenn er sich selbst bei STG Quer stellt würde ich nochmal mit nem Anwalt spechen.
Naja das steuergerät war das billigste am ganzen 60€
Hallo,
also du hast dein Auto noch nicht mal 6 Monate und hast diese Mängel.
Es sind Mängel, die sehr wahrscheinlich schon bei der Auslieferung des Fahrzeugs an dich vorhanden waren.
Von daher MUSS der Händler diese Kosten übernehmen.
Er hat ja das Recht zur Nachbesserung und dieser muss er nachkommen.
Ich hatte bei meinem Audi A6 auch eine neue Auspuffanlage (2xHosenrohre mit Kat) bekommen weil diese geklappert hatten...
eigentlich könnte man ja nach der definition von deiner Anwältin und deinem Autohaus ja auch davon ausgehen das es Verschleissteile gewesen wären.
Fakt ist aber, es ist ein Mangel vorhanden der zum Zeitpunkt der Auslieferung vorgelegen hat und das Autohaus müsste dir nachweisen das diese Mängel noch nicht vorhanden waren. Kann er nicht.
Er muss also für die Kosten aufkommen.
Und noch mehr, er muss dir für die Zeit wo dein Auto in der Werkstatt steht einen Leihwagen zur Verfügung stellen usw...
Hier findest du vielleicht auch noch ein paar Infos welche dir Klarheit verschaffen: Link
Lass dich von deinem Händler nicht vollschwätzen.. das versuchen sie immer... kann dir ein Lied davon singen... bei mir ging es zuletzt um einen neuen Motor, da hatte er es auch versucht.
Kannst gerne mal meinen Fall hier nachlesen:
Habe dir noch was rausgesucht:
Mangel oder Verschleiß
Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen - in der Regel durch Sachverständigengutachten -, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden.
Liste mit Verschleissteilen:
Link
So, hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
/quote]
Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang (grob: bei Übergabe) vorhanden oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht.
Wenn also die Sache nach Gebrauch kaputt geht, muß man danach fragen, ob die Sache an einem Mangel leidet, der dazu führt, daß die Sache bei Gebrauch wesentlich schneller kaputt geht dann muß der Händler Mängelhaftung leisten.
Normale Abnutzung (Verschleiß) dagegen beruht nicht auf einem Mangel, so daß insofern keine Ansprüche bestehen.
Ich würde den Anwalt wechseln wenn er / sie das nicht weiß...........
Mike
Dem stimme ich voll zu.
Bei meinem Auto war es die Klimaanlage die der Händer nicht instandsetzen wollte.
Für diese Dummheit durfte er das Auto nach zwei Jahren zurücknehmen und alle Kosten
übernehmen.
Ich würde einmal schriftlich mit Wandlung drohen das wirkt machmal Wunder!!
Du soltest in diesem Fall auch den Anwalt wechseln!!
Darf ich fragen ob es sich dabei um einen AUDI oder einen Freien Händler handelt?
Manchmal wirkt es schon Wunder wenn man mit der Audi AG Verbindung aufnimmt und das Verhalten des Händlers schildert, bzw. den Sachverhalt.
Alles natürlich unter dem Gesichtspunkt das es sich um einen AUDI Vertragshändler handelt.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Biker003
Darf ich fragen ob es sich dabei um einen AUDI oder einen Freien Händler handelt?
Manchmal wirkt es schon Wunder wenn man mit der Audi AG Verbindung aufnimmt und das Verhalten des Händlers schildert, bzw. den Sachverhalt.
Alles natürlich unter dem Gesichtspunkt das es sich um einen AUDI Vertragshändler handelt.
MfG
Es ist nicht Aufgabe des Kunden festzstellen ob der Händler kompetent ist .
Es ist auch nicht Aufgabe des Kunden beim Audi Konzern zu bitten.
(Alles Sprüche der Richterin die mein Verfahren geleitet hat)
Zitat:
Original geschrieben von kieselmaus
Zitat:
Original geschrieben von Biker003
Darf ich fragen ob es sich dabei um einen AUDI oder einen Freien Händler handelt?
Manchmal wirkt es schon Wunder wenn man mit der Audi AG Verbindung aufnimmt und das Verhalten des Händlers schildert, bzw. den Sachverhalt.
Alles natürlich unter dem Gesichtspunkt das es sich um einen AUDI Vertragshändler handelt.
MfG
Es ist nicht Aufgabe des Kunden festzstellen ob der Händler kompetent ist .
Es ist auch nicht Aufgabe des Kunden beim Audi Konzern zu bitten.
(Alles Sprüche der Richterin die mein Verfahren geleitet hat)
Selbstverständlich da gebe ich dir Recht, aber es ist doch ein kleines an Audi eine Email zu schreiben, darauf hin erhält man eine Antwort und die Audi AG setzt sich mit einem in Verbindung.
Ist vielleicht erst einmal einfacher als der Gang zu einem Anwalt usw.
War auch nur ein nett gemeinter Tipp, machen kann das jeder wie er will.
Ich habe damit eigentlich gute Erfahrungen gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Biker003
Zitat:
Original geschrieben von kieselmaus
Es ist nicht Aufgabe des Kunden festzstellen ob der Händler kompetent ist .
Es ist auch nicht Aufgabe des Kunden beim Audi Konzern zu bitten.
(Alles Sprüche der Richterin die mein Verfahren geleitet hat)
Selbstverständlich da gebe ich dir Recht, aber es ist doch ein kleines an Audi eine Email zu schreiben, darauf hin erhält man eine Antwort und die Audi AG setzt sich mit einem in Verbindung.
Ist vielleicht erst einmal einfacher als der Gang zu einem Anwalt usw.
War auch nur ein nett gemeinter Tipp, machen kann das jeder wie er will.
Ich habe damit eigentlich gute Erfahrungen gemacht.
dann kann ich dir sagen was kommt:
nämlich, dass die audi ag mit dem gebrauchtwagen verkauf nichts am hut hat und du das mit dem :-) vor Ort absprechen sollst.
war bei mir so... leider