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Sachmängelhaftung/ Gewährleistung

Themenstarteram 15. März 2017 um 6:49

Moien,

Ich hab meiner besseren Hälfte Anfang Januar 2017 einen Golf Bj. 2011 gekauft.

Dazu bin ich ca 480km weit zu nem Händler gefahren und alles war ok, zumindest bisher.

Nun leuchteten im Kombi 2 Warnlämpchen und ich bin auf eigene Rechnung zum VW Händler der den Wagen ausgelesen hat.

Es sieht so aus, dass der Zündverteiler einen weg hat. Im allerschlimmsten Fall das Steuergerät, was er aber nicht annimmt,

da bei meinem Modell öfter der Zündverteiler den Geist aufgibt.

Zündkabel wurden gemesssen, alle ok.

Nun meine Frage: Fällt der Zündverteiler, immerhin ca 200€, unter die Sachmängelhaftung, oder bleibt das an mir hängen?

Nicht falsch verstehen, wenn es die Zündkabel gewesen wären, hätt ich das direkt bezahlt, aber den Zündverteiler...

grüßle

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. März 2017 um 9:01

....ja ich meinte die Zündspule.....

kriege eine neue zugeschickt, im rahmen der Nachbesserung aber wahrscheinlich keine originale.....

wenns dann klappt ist es ok für mich

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am 15. März 2017 um 7:29

Konnte dir der VW Händler nicht sagen, ob es unter die Haftung fällt? Der müsste es eigentlich wissen.

am 15. März 2017 um 9:26

Zündverteiler??? Du meinst sicher Zündspule, oder?

Da gibt es nur geht oder geht nicht, also war es zum Kaufzeitpunkt in Ordnung und ist jetzt kaputt gegangen.

Hi,

ist im Grunde eine Sache für die Gewährleistung.

Daher, bevor Du jetzt weiteres auf "Eigenleistung" unternimmst, kontaktiere den

Händler wo Du das Fahrzeuge gekauft hast.

(am besten erstmal per Tele und schildere im den Fall, am besten mit der exakten

Fehlermelldung)

Btw. finde ich schon interessant, dass ein örtliches VW-Autohaus hier einfach im Nebel

stochert.

Grüße

am 15. März 2017 um 10:53

Die Unterbrecherkontakte unterliegen einem gewissen verschleiß. IMHO (bin kein Anwalt) ist es in den ersten 6 Monaten aber so, dass der Händler nachweisen muss, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorlag, was immer schwer möglich ist.

Liegt es am Steuergerät, dann sollte der Händler in jedem Fall haften.

Angenommen, dass es unter die Gewährleistung fällt, dann ist es in jedem Fall so, dass der Händler Dir nur Nachbesserung schuldet. D.h. konkret Du musst das Fahrzeug auf Deine Kosten zum Händler bringen, und er repariert es dann innerhalb einer angemessene Zeit (in der Regel mehrere Tage - natürlich kann er wenn er "nett" ist auch schneller machen).

Keinesfalls hast Du Anspruch darauf, dass der Händler Dir die Reperaturkosten in einer anderen Werkstatt ersetzt (es sei denn, der Händler vereinbart das freiwillig mit Dir so).

=> es lohnt sich wohl nur dann, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, wenn es etwas größeres ist

Soweit weg zu kaufen impliziert in der Praxis meist einen Verzicht auf Gewährleistung bei Kleinigkeiten, denn wer will schon 2x480km fahren (plus unklare Wartezeit).

BTW: Eine günstige freie Werkstatt sollte deutlich günstiger sein als VW-Händler.

am 15. März 2017 um 11:34

Die Schilderung im 1.Post ist aus Laienkundensicht.

Mir fehlen da irgendwie Angaben, ob das Auto noch normal startet/fährt. Offenbar scheint das so. Gerade bei Warnlämpchen aller Art sind nicht selten auch Marderbisse schuld.

Für mich sieht das alles nicht wirklich nach einem Sachmangel aus.

Zitat:

@ExStarlet schrieb am 15. März 2017 um 11:53:14 Uhr:

 

Angenommen, dass es unter die Gewährleistung fällt, dann ist es in jedem Fall so, dass der Händler Dir nur Nachbesserung schuldet. D.h. konkret Du musst das Fahrzeug auf Deine Kosten zum Händler bringen

Und das ist falsch.

§ 439

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

am 15. März 2017 um 11:46

Dies alles unter der Prämisse, dass es sich wirklich eindeutig um einen Sachmangel handelt. Das ist blanke Theorie!

Moin,

Zuerst einmal wäre zu klären, was wirklich defekt ist. Die Zündspule (n) oder irgendein Geber. Einen richtigen Verteiler hat dein Auto nicht mehr, entsprechend können auch keine Kontakte usw. Verschleißen.

Sowohl bei Spulen als auch diversen Gebern kommt es auf die km Leistung an. Wenn das Auto mehr als 120tkm hat würde ich bei beiden sagen - geht auf deine Kappe, da beide Teile altern. Darunter würde ich eher zu Gewährleistung tendieren, da diese Teile keinem dramatischen Verschleiß durch Bewegung/Abnutzung unterworfen sind (sie leiden eher unter Erwärmung und Abkühlung). Schlussendlich solltest du den Händler kontaktieren - in 90% der Fälle findet man vernünftig zueinander. Aus der Praxis - Twingo fing an zu stottern beim Beschleunigen, typischerweise sind es zwei Teile, die das Verursachen, der Kurbelwellensensor oder die Zündspule. Zum Händler, mit ihm Gesprochen - wir haben die Spule bezahlt, er den Sensor, eingebaut hab ich es zusammen mit meinem Cousin. Alle Happy und darum gestritten was es nun war war nicht notwendig.

LG Kester

Genau wie deine wilden Vermutungen ...

Zitat:

@rudi333 schrieb am 15. März 2017 um 12:46:29 Uhr:

Dies alles unter der Prämisse, dass es sich wirklich eindeutig um einen Sachmangel handelt. Das ist blanke Theorie!

Zitat:

@rudi333 schrieb am 15. März 2017 um 12:46:29 Uhr:

Dies alles unter der Prämisse, dass es sich wirklich eindeutig um einen Sachmangel handelt. Das ist blanke Theorie!

Genauso, wie es blanke Theorie ist, dass es sich nicht um einen Sachmangel handelt.

Dass du als Händler natürlich der Meinung bist, dass sich ein Fehler nicht erst ein paar Tage oder Wochen nach Übergabe des Fahrzeugs bemerkbar macht, ist klar.

Trotz allem gibt es solche Fälle. Und aus genau diesem Grund ist ja auch der Händler im ersten halben Jahr in der Beweispflicht, dass es sich nicht um einen verdeckten Mangel handelt, der bei der Übergabe nicht da war. Was in den meisten Fällen nahezu unmöglich ist.

am 15. März 2017 um 12:21

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 15. März 2017 um 10:57:52 Uhr:

Hi,

ist im Grunde eine Sache für die Gewährleistung.

Daher, bevor Du jetzt weiteres auf "Eigenleistung" unternimmst, kontaktiere den

Händler wo Du das Fahrzeuge gekauft hast.

(am besten erstmal per Tele und schildere im den Fall, am besten mit der exakten

Fehlermelldung)

Btw. finde ich schon interessant, dass ein örtliches VW-Autohaus hier einfach im Nebel

stochert.

Grüße

Wa ist daran interessant? Der Händler hat eben eine erste , günstige Fehleranalyse durchgeführt und es kommen lediglich 2 Sachen in Frage. Bei heutige Fahrzeuge gibt es locker 10 Quellen , die den gleichen Fehler verurachen könnten. für eine tiefgreifende Analyse musst du natürlich extra zahlen. Meinst du es lohnt ich 4-5 Arbeitsstunden ( ca 300-400) zu zahlen, obwohl sogar beide Teile ca 250€ kosten?

am 15. März 2017 um 12:27

Zitat:

@ExStarlet schrieb am 15. März 2017 um 11:53:14 Uhr:

Die Unterbrecherkontakte unterliegen einem gewissen verschleiß. IMHO (bin kein Anwalt) ist es in den ersten 6 Monaten aber so, dass der Händler nachweisen muss, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorlag, was immer schwer möglich ist.

Liegt es am Steuergerät, dann sollte der Händler in jedem Fall haften.

Angenommen, dass es unter die Gewährleistung fällt, dann ist es in jedem Fall so, dass der Händler Dir nur Nachbesserung schuldet. D.h. konkret Du musst das Fahrzeug auf Deine Kosten zum Händler bringen, und er repariert es dann innerhalb einer angemessene Zeit (in der Regel mehrere Tage - natürlich kann er wenn er "nett" ist auch schneller machen).

Keinesfalls hast Du Anspruch darauf, dass der Händler Dir die Reperaturkosten in einer anderen Werkstatt ersetzt (es sei denn, der Händler vereinbart das freiwillig mit Dir so).

=> es lohnt sich wohl nur dann, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, wenn es etwas größeres ist

Soweit weg zu kaufen impliziert in der Praxis meist einen Verzicht auf Gewährleistung bei Kleinigkeiten, denn wer will schon 2x480km fahren (plus unklare Wartezeit).

BTW: Eine günstige freie Werkstatt sollte deutlich günstiger sein als VW-Händler.

Vor 30 jahren hätte ich dir vielleicht Recht gegeben. Den letzten Zündverteiler im Golf gabs es beim Golf 3. Bereits beim Golf 4 gabs es Hallgeber und somit kontaktlose Zündung. Beim Golf 5 bin ich mir zwar nicht sicher, aber beim Golf 6 (der einzige der aufgrund vom Baujahr in Frage kommt) , gibt es keinen Zündverteiler , Zündunterbrechung und nicht mal einen Hallgeber. Er besitzt eine Vollelektonische Zündanlage, wo es keine beweglichen Teile gibt und alles vom Steuergerät gesteuert wird. Was der TE meint ist wahrscheinlich die Zundspüle die ebenfalls verschleißfrei ist.

Und nicht vergessen das der Händler bei Gewährleistung nur ein funktionierendes Teil einbauen muss. Baut Er eine Zündspule aus einem Schrottauto ein und das Teil hält 6 Monate und 1 Tag ist Er raus aus der Sache und der Kunde darf dann die nächste Rep selbst zahlen.

Da schaut man lieber das man ein Neuteil bekommt und die Hälfte selbst zahlt. Dann hat man auch wieder Garantie auf die Rep.

am 15. März 2017 um 14:33

Zitat:

@andy1080 schrieb am 15. März 2017 um 12:59:21 Uhr:

Und aus genau diesem Grund ist ja auch der Händler im ersten halben Jahr in der Beweispflicht, dass es sich nicht um einen verdeckten Mangel handelt, der bei der Übergabe nicht da war. Was in den meisten Fällen nahezu unmöglich ist.

Wobei das einer der wenigen Fälle sein könnte, wo das gelingen könnte.

Unterstellt man, dass dieser Fehler über die Kontrollleuchten selbst meldend ist und dass der Kunde die Warnleuchten nicht 2 Monate aus versehen übersehen hat, dann lag der Fehler beim Kauf noch nicht vor.

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