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Sachmängelhaftung oder nicht? 1.9CDTI Parksensoren

Themenstarteram 17. März 2009 um 21:02

Hallo Auch,

Seit Februar Fahre ich einen Vectra C 1.9CDTI 110KW/150PS Bj.2005/09 (96116KM)

Ist eigentlich ein schönes Auto(Facelift, COSMO, NAVI,LEDER, 2Zonen-KLIMA,XENON usw.).

Nur leider war ich bis jetzt jede Woche 1-3mal bei dem Opel-Händler, wo ich gekauft habe.

Hier mal eine kleine Chronik:

1.) Bei Abholung Klackern hinten => Termin gemacht => Das Handbremsseil schleift in der Felge der Winterreifen (wurden von Opel montiert). [ohne Bezahlung behoben worden].

2.) Tag 2 =>Blinker vorne Links defekt[ohne Bezahlung behoben worden]

3.) Tag 3 => Radio erkennt keine CD´s => Radio wurde ausgebaut => Laufwerk erneuert [ohne Bezahlung behoben worden] (10 Tage ohne Radio)

4.) Tag 10 => Die Rauf Wippe an der Lenkradfernbedienung. => im 2ten Anlauf neue Bedienelemente bekommen[ohne Bezahlung behoben worden].(98000km)

5.) TAG 12 => Auto nimmt im kalten Zustand kein GAS an. => Zu Opel , kein Fehler gespeichert, alle anderen Werte sollen OK sein.(99000km)

Ab hier habe angefangen im Vectra C-Forum rum zulesen(Thema AGR und Drallklappen)

6.) TAG 13 => Auto nimmt im kalten Zustand kein GAS an. => Zu Opel und Auto zur weiteren Fehler Diagnose da gelassen.

AGR defekt. => Neues bekommen => => Auto nimmt im kalten Zustand kein GAS an. => Ein Teil wurde von der CarGarantie bezahlt der Rest vom Autohaus.

7.) TAG 14 => Aus Neugier mal Motorabdeckung runter gemacht und das neue AGR begutachtet und mal nach den Drallklappen geschaut => und ratet mal, genau das Gestänge lag daneben.

8.) Tag15 => Auto wieder zu Opel gebracht

9.) Tag 19 => Auto mit neuen Drallklappen abgeholt [Bezahlt vom Opelhaus und Opel(Sonderkulanz)1013€]

10.) TAG 20 => Warnlampe Kühlmittelstand an => War zu wenig drinnen, selber nach gefüllt(wurde wohl nicht richtig kontrolliert.)

11.) TAG 22 => Lampe Parkpilot Störung

12.) TAG22,5 => Steinschlag in der Windschutzscheibe(Riss) 100000km

13.) TAG25 Auto abgegeben(101000km).

14.) TAG 26 neue Windschutzscheibe 730€ (Teilkasko), 2 Parksensoren defekt 217€, die musste ich zahlen, weil das wohl kein Sachmangel ist. Begründung der Parkpilot hat bei Übergabe ja funktioniert.

Und jetzt meine Frage: Ich bin der Meinung das diese Sensoren in die Sachmangel-Regelung fallen. Die Sensoren sind keine Verschleißteile, ich habe das Auto erst einen Monat, und das Auto ist keine 4 Jahre.

Was sagt ihr dazu? Wer hat Erfahrungen mit dem Thema oder hat nützliche Links?

cu

Andreas

Vectra C Caravan 1.9CDTI 110KW/150PS Bj.2005/09 (101000KM)

Facelift, COSMO, NAVI,LEDER, 2Zonen-KLIMA,XENON usw.

Mein Alter bis 02/2009

Astra G Caravan X20DTL 82 PS Bj.1999 Handschaltung (Edtion100) Tempomat 335tkm

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10 Antworten

Ist schon schade, wenn man so sein "neues" Auto erlebt.

Ich an deiner Stelle würde ggf. mal den Händler wechseln. Es ist eine Frechheit, dass das Fzg in diesem Zustand (Handbremse, Drallklappen etc.) in den Verkauf ging.

 

Ich hoffe für dich, dass die nächsten Tagen/Wochen besser verlaufen und du endlcih Freude an deinem Fzg hast.

 

Themenstarteram 17. März 2009 um 21:40

Das Auto ist ansonsten ja auch super.

Viel Platz, tolle Ausstattung und der Verbrauch mit 5,3-5,5l ist für die Größe auch ok.

Aber am besten ist das Licht.

CU

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von sturzgeier

14.) TAG 26 neue Windschutzscheibe 730€ (Teilkasko), 2 Parksensoren defekt 217€, die musste ich zahlen, weil das wohl kein Sachmangel ist. Begründung der Parkpilot hat bei Übergabe ja funktioniert.

..., ich habe das Auto erst einen Monat, ...

Der Händler muß Dir beweisen, daß der Mangel bei der Übergabe des Fahrzeugs nicht bestanden hat. Erst nach 6 Monaten kehrt sich diese Beweislast zu Deinen Ungunsten um. Wenn die Sensoren keinen sichtbaren Steinschlag haben, würde ich dem Händler schriftlich eine Frist zur Nachbesserung im Rahmen der Sachmängelhaftung setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, würde Dir nur der Weg zum Anwalt weiterhelfen. Angenommen, die Sensoren sind durch eindringende Feuchtigkeit (bekanntes Problem) ausser Gefecht gesetzt, ist das klar ein Sachmangel, der für Dich kostenneutral beseitigt werden muß.

Gruß

Achim

Themenstarteram 18. März 2009 um 8:21

Es waren die beiden hinteren, äußern Parksensoren.

Habe die alten jetzt zu Hause und kann keine äußerliche Beschädigung feststellen.

Habe auch mal eine E-mail an den ADAC geschrieben.

Bezahlen musste ich leider alles (sonst hätte ich das Auto ja nicht aus der Werkstatt bekommen).

am 18. März 2009 um 9:14

Was hat der ADAC damit zu tun ?

Ich liebe es, läuft es nicht so wie man es sich vorstellt, ab zur Presse bzw. zur vermeintlichen Fachzeitschriften.

+++

Mal zum Thema :

Die Anfänglichkeit des Mangels ist nur dann unvereinbar, wenn das Schadensbild vorliegt.

Soll im Klartext heißen : Keine Beschädigungen am PDC vorhanden, dann musst du keinen Cent zahlen.

Kann er dir eine Beschädigung aufzeigen die nach Kauf entstanden ist, dann zahlst Du.

Hol dir lieber einen Rechtsbeistand .. anstatt die Presse kostenfrei einzuschalten. :confused:

Themenstarteram 18. März 2009 um 10:13

Als ADAC-Mitglied kann man Fragen an die Rechtsabteilung schicken.

Dauert dann 1-2 Tage und man bekommt eine Antwort, wie die Rechtslage aussieht und was man noch unternehmen kann.

Rechtschutz habe ich aber auch, das wäre dann der nächste Schritt.

am 18. März 2009 um 10:23

Jo, die Humpen vom ADAC, die rufen dich auch zurück innerhalb einer Stunde wo du dein Anliegen erklären kannst.

Nützt dir alles nix.

Mach es schriftlich, anders kommt der OH nicht aus dem Quark.

+++

ich nehme Bezug auf die durchgeführte Rep. XXX XXXX XXX und setze Ihnen einen Frist bis zum 03 April 2009, die von mir entrichtete Summe von XXX.-€ an mich zu überweisen.

Da Sie die Anfänglichkeit des Mangels bei Gefahrübergang anzweifeln, bitte ich Sie mir kurz schriftlich darzulegen, an welchen Fakten und Daten Ihnen vorliegen, was sie zu dieser Annahme führt.

Sollte keine Zahlung bis zum Fristende erfolgt sein, wird ohne weitere Korrespondenz zu führen, ein Rechtsbeistand incl. Beweissicherungsverfahren zu Ihre Lasten eingeleitet.

+++

So in der Art halt....wurde auf die schnelle gepinnt ;)

Dubist ja noch im Besitz der Sensoren, daher ist es ein Vorteil für dich.

edit; mein Text is weg .

Themenstarteram 24. März 2009 um 19:00

So, jetzt das Ergebnis:

Antwort des ADAC:

Bei Vorliegen von Defekten bereitet es immer wieder Abgrenzungsprobleme, ob im Einzelfall – alters- und laufleistungsabhängig – ein Sachmangel oder ein Verschleiß gegeben ist. Nach unserer Auffassung dürfte es sich bei einem Defekt der Parksensoren trotz eines Fahrzeugalters von 4 Jahren sowie einer Laufleistung von 100.000 km nicht um einen Verschleiß handeln. Wir gehen davon aus, dass diese Teile auf Lebensleistung des Kfz ausgelegt sind, was üblicherweise zumindest eine Laufleistung von 150.000 km vorsieht.

Habe dann Wochenende einen kleinen Brief verfasst:

####

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf die durchgeführte Reparatur xxxx und setze Ihnen einen Frist bis zum 07 April 2009, die von mir entrichtete Summe von xxx€ an mich zu überweisen.

Nach ausführlichen Reschehrchen bin ich der Meinung das die bei Ihnen durch geführte Reparatur als Sachmangel einzustufen ist. Die Argumentationen des Herrn X kann ich nicht zustimmen.

In der Sachmängelhaftung heißt es:

Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.

Das Auto haben ich erst vor einem Monat bei Ihnen gekauft.

Da Sie die Anfänglichkeit des Mangels bei Gefahrübergang anzweifeln, bitte ich Sie mir kurz schriftlich darzulegen, an welchen Fakten und Daten Ihnen vorliegen, was sie zu dieser Annahme führt.

Des weitern können die defekten Sensoren auch nicht als Verschließteil eingestuft.

Es gibt genügend Urteile wo die Gerichte eine defekte Elektronik, welche die Parksensoren darstellen, bei einem 4 Jahre alten Gebrauchtwagen als Sachmangel und nicht als Verschleiß eingestuft haben.

Mein Auto ist erst 3,5Jahre (11/2005).

Die ausgetauschten Parksensoren sind in meinem Besitz und weisen auch keine äußerlichen Beschädigung auf.

Sollte keine Zahlung bis zum Fristende erfolgt sein, wird ohne weitere Korrespondenz zu führen, ein Rechtsbeistand incl. Beweissicherungsverfahren zu Ihre Lasten eingeleitet.

####

Habe den Brief gestern in den Briefkasten geworfen, und siehe da, heute Nachmittag war der geforderte Betrag bereits auf meinem Konto.

Mann muss also immer erst Druck machen bevor was passiert.

Schönen Dank an "Hapabla" für die Textbausteine.

cu

Andreas

Vectra C Caravan 1.9CDTI 110KW/150PS Bj.2005/11 (102000KM)

Facelift, COSMO, NAVI,LEDER, 2Zonen-KLIMA,XENON usw.

 

Mein Alter bis 02/2009

Astra G Caravan X20DTL 82 PS Bj.1999 Handschaltung (Edtion100) Tempomat 335tkm

am 24. März 2009 um 19:40

Ich wundere mich gerade warum du 217€ für 2 hintere Pieper bezahlt hast. Habe mir vor 3 Monaten wegen eindringender Feuchtigkeit einen ersetzen lassen müssen, und nur 50€ bezahlt bei meinem :).

Da lohnt es sich nicht deswegen Theater zu machen.

Gruß....Andi

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