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Sachmängelhaftung

Themenstarteram 1. November 2015 um 12:56

Hallo Leute, vielleicht hat ja jemand Ahnung! Habe mir vor drei Wochen einen 2.4 NGV Ez: 11/2008 mit 61500 km zugelegt. Das Auto wurde beim Suzuki Autohaus gekauft. Hab mit der Zeit jedoch einige Mängel entdeckt, die mir bei der Abholung nicht aufgefallen waren. Habe den Händler dann schriftlich ca. eine Woche nach dem Kauf darauf hingewiesen. Kam keine Rückmeldung, bis ich ihm eine Frist gesetzt habe. Dann hat er mit mir einen Termin gemacht, will aber nichts mehr daran ändern und schiebt es auf normalen Verschleiß.

Wichtigste Fehler sind:

• Lamellen Kühlkondensator fallen stark aus

• Fahrertür hängt tiefer

• Anlasser dreht träge

• Polsterung Sitzfläche Fahrersitz links stark ausgeleiert, keinerlei Seitenhalt

• Kupplung riecht stark beim Rückwärtsfahren mit Anhänger

• Fahrzeug hatte 61500 km statt wie im Angebot 60000 km

Ich habe das Fahrzeug mit ca. 10.000,- Euro finanziert. Den Restbetrag von 1500,- € zahle ich per Überweisung. 500,- € habe ich schon gezahlt. 1000,- € vorerst einbehalten.

Meine Fragen an Euch:

Fallen die Fehler unter die Sachmängelhaftung oder unter Verschleiß und habe ich das Recht, den Restbetrag von ca. 1000,- Euro bis zur Nacherfüllung einzubehalten?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, das meiste sind keine Mängel, sondern Verschleiß und außerdem hätten dir die meisten dieser Mängel VOR dem Kauf auffallen MÜSSEN.

Das riecht jetzt nach einer nachträglichen Preisreduktion auf Biegen und Brechen, da setzt man den Händler unter Druck und will sich 1.000 Euro sparen. Ein solches Verhalten ist einfach nur widerlich und erbärmlich.

Wo gibts denn sowas, dass eine schiefe Tür nicht SOFORT ins Auge springt? Wo gibts denn sowas, dass man erst nach der Übernahme entdeckt, dass ein Sitz etwas verschlissen ist? Wo gibts denn sowas, dass dem Käufer beim Anlassen NICHT auffällt, dass die Batterie offenbar schlapp ist und ersetzt werden sollte? Wo gibts denn das, dass man eine stark riechende und offenbar ebenfalls verschlissene Kupplung bei der ausgiebigen Probefahrt NICHT bemerkt?

Das kann alles gar nicht sein, der Fragesteller muss von all diesen Dingen schon VOR dem Kauf Kenntnis gehabt haben und nun sucht er krampfhaft Gründe, um den Kaufpreis nachträglich zu senken.

Am Lächerlichsten ist die Beanstandung des "falschen" Kilometerstandes, das sind Peanuts.

Folgende Frage wäre sinnvoller: Stimmen die Kilometer, die der Tacho anzeigt? Oder hat man da manipuliert?

 

Grüße

Udo

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am 1. November 2015 um 13:18

Zitat:

@kailichs schrieb am 1. November 2015 um 13:56:25 Uhr:

 

Wichtigste Fehler sind:

• Lamellen Kühlkondensator fallen stark aus

Optik ist zweitrangig, solange er dicht ist und die Klima arbeitet, wird kein Händler reagieren

• Fahrertür hängt tiefer

kann man nachstellen, kostet den Händler nicht die Welt

• Anlasser dreht träge

Ursache? Batterie zu schwach? Bei 61.000 Km Laufl. sollte er noch ein bisschen halten

• Polsterung Sitzfläche Fahrersitz links stark ausgeleiert, keinerlei Seitenhalt

Verschleiss - kein Sachmangel

• Kupplung riecht stark beim Rückwärtsfahren mit Anhänger

ebenfalls Verschleiss

• Fahrzeug hatte 61500 km statt wie im Angebot 60000 km

Wieviel Km stehen im Kaufvertrag? Selbst wenn, das wäre nicht tragisch - solange es nicht 161.000 Km sind

Aber alles in allem klingt der Wagen nach viel Kurzstreckenverkehr ;)

Kilometerstand, Tür und Seitenwange vom Sitz hätten Dir bei de Probefahrt / bei Vertragsunterzeichnung auffallen müssen. Kondensator und Kupplung sind altersbedingte Erscheinungen, der Wagen ist 7 Jahre alt!

Ich würde an Deiner Stelle schnell den Fehlbetrag zahlen.

Hast Du beim Kauf arg gefeilscht? Wie viel wollte der VK ursprünglich für den Wagen haben?

..kann mich nur meinen beiden Vorredner anschließen, denn, das eine sind normale

"Alterungen" bzw. Verschleiß und das andere, solange es funktioniert, wird da keiner was

machen..

Ergo, bezahlen und beim nächsten gebrauchten, Besser hinnschauen und Probefahren.

Grüße

Moin,

Sehe ich auch als Nutzungsspuren an. Das hättestdu vor dem Kauf verhandeln müssen.

Einzig die km könnte man bemängeln - aber NUR wenn sie so nicht im Vertrag stehen. Den Vertrag wegen 1500km anfechten weil Vertrag und Bewerbung abweichen ... ist nen Drops ... und sonst nix :-D

MfG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 2. November 2015 um 12:36:57 Uhr:

 

Den Vertrag wegen 1500km anfechten weil Vertrag und Bewerbung abweichen ... ist nen Drops ... und sonst nix :-D

MfG Kester

..ebend...das wären dann auch preislich nur ein "Drops".

 

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, das meiste sind keine Mängel, sondern Verschleiß und außerdem hätten dir die meisten dieser Mängel VOR dem Kauf auffallen MÜSSEN.

Das riecht jetzt nach einer nachträglichen Preisreduktion auf Biegen und Brechen, da setzt man den Händler unter Druck und will sich 1.000 Euro sparen. Ein solches Verhalten ist einfach nur widerlich und erbärmlich.

Wo gibts denn sowas, dass eine schiefe Tür nicht SOFORT ins Auge springt? Wo gibts denn sowas, dass man erst nach der Übernahme entdeckt, dass ein Sitz etwas verschlissen ist? Wo gibts denn sowas, dass dem Käufer beim Anlassen NICHT auffällt, dass die Batterie offenbar schlapp ist und ersetzt werden sollte? Wo gibts denn das, dass man eine stark riechende und offenbar ebenfalls verschlissene Kupplung bei der ausgiebigen Probefahrt NICHT bemerkt?

Das kann alles gar nicht sein, der Fragesteller muss von all diesen Dingen schon VOR dem Kauf Kenntnis gehabt haben und nun sucht er krampfhaft Gründe, um den Kaufpreis nachträglich zu senken.

Am Lächerlichsten ist die Beanstandung des "falschen" Kilometerstandes, das sind Peanuts.

Folgende Frage wäre sinnvoller: Stimmen die Kilometer, die der Tacho anzeigt? Oder hat man da manipuliert?

 

Grüße

Udo

am 3. November 2015 um 21:04

""Ich habe das Fahrzeug mit ca. 10.000,- Euro finanziert. Den Restbetrag von 1500,- € zahle ich per Überweisung. 500,- € habe ich schon gezahlt. 1000,- € vorerst einbehalten.""

Schade, dass der Händler sich so gutmütig auf sowas eingelassen hat.

am 4. November 2015 um 0:16

Die Händler sind eh zu einem Jahr Gewährleistung verpflichtet und müssen die Preise seit geraumer Zeit niedrig halten. Und leider finde ich sind generell nicht die Händler die "Schlimmen", sondern echt der Käufer, der aufgrund der beschissenen Gesetzeslage denkt, er könne sich wohl alles erlauben.

TE, sieh es einfach als Lektion für das nächste Mal, noch genauer aufzupassen und zu handeln.

Moin,

Bitte - in den meisten Fällen versuchen eher unseriöse Händler unbedarften Kunden ein A für ein O vorzumachen. Käufer die unseriös sind fallen eher anders auf, als dass Sie probieren einen Gewährleistungsanspruch zu konstruieren. Hier ist eher das Problem, dass Gewährleistung bei einem gebrauchten Fahrzeug schwer zu verstehen ist, da die Ansprüche auch mit Alter, Zustand und teilweise TÜV Plakette korrelieren.

Sich zu erkundigen und schlau zu machen wie dies andere sehen ist doch eher pfiffig. Unseriös wäre es nun mit einem Anwalt z.B. wegen des Unterschieds Werbung/Realität zu kommen oder die Sache nicht zu durchdenken. Den Rat sich diese Dinge beim nächsten mal vorher genau anzusehen wird er vermutlich befolgen. Und denkt dran ... nicht jeder ist ein Profi und für jeden gibt es mal ein erstes Mal - wo es an Wissen und Erfahrung mangelt.

MfG Kester

Hey Leute,

ich mach hier wahrscheinlich ein altes Fass auf. Das hier war der erste Beitrag auf den ich kam nach benutzen der SuFu. Ich würde euch auch bitten einem absoluten Autoanfänger mit Rat zur Seite zu stehen. Habe mir am Samstag mein erstes Auto gekauft.

Folgendes Problem: Mein rechter Xenon Scheinwerfer erlischt nach wenigen Minuten und die Kontrollleuchte brennt auf. Bei der Probefahrt ist mir dies leider nicht aufgefallen, da es am helligten Tag war und ich nur getestet habe, ob die Scheinwerfer an gehen, da gab es keine Probleme. Habe zu einem späteren Zeitpunkt den Wagen abgeholt und als ich in die Dämmerung gefahren bin, schaltete ich die Scheinwerfer an und musste feststellen, dass diese nicht mehr brennen. Leider sind zu diesem Zeitpunkt ein paar Stunden vergangen und der Händler war nicht mehr vor Ort. Ich informierte den Händler umgehend per E-Mail über den Mangel und bat ihn darum einen Vorschlag zu machen wie er das Problem lösen wolle, da ich mich auf die Sachmängelhaftung berufe. Der Händler ignoriert mich allerdings bis zu diesem Zeitpunkt.

Meiner Auffassung nach bin ich im Recht, da ein voll verkehrsfähiges Auto übergeben wurde und, ob Verschleiß oder nicht, die Sicherheit drastisch eingeschränkt war bereits zum Zeitpunktes der Übergabe. Darüber hinaus hat der Wagen frischen TÜV bekommen. Da sollte so etwas doch auch auffallen oder nicht?

Heute ist Dienstag, vielleicht hat er tatsächlich die E-Mail noch nicht bekommen? Kann sein, muss aber nicht.

Möglicherweise hat er auch selbst den Mangel nicht bemerkt, wenn die Leuchte ja erst nach ein paar Minuten ausgeht.

Ruf ihn an und erkläre im das nochmal sachlich am Telefon, ohne direkt Gewährleistung und Sachmangel zu erwähnen. Schau wie er reagiert.

Ist er unkooperativ, dann die Stichworte sagen und auf Mängelbeseitigung beharren.

Nützt das immer noch nichts, das ganze nochmal per Einschreiben mit Fristsetzung von sagen wir 5 Werktagen. Frag mal bei deiner Versicherung nach, eventuell helfen die dir auch bei der Formulierung.

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