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Sachmängelhaftung
Hallo Zusammen!
Ich habe mir einen A3 8P 2.0 FSI bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Nun hat sich herausgestellt dass
wenn der Wagen warm wird, z.B. nach eine Autobahnfahrt, er danach in den ersten Gängen schlecht schaltet.(Automatik)
Ich habe dies dann beim Händler reklamiert. Er bietet mir nun 500€ Preisnachlass, was wohl für eine Reparatur nicht ausreichen wird! Alternativ würde er den Wagen auch zurück nehmen.
Da ich den Wagen allerdings lieber fahren würde, und ich auch auf ein Auto angewiesen bin, (altes Fahrzeug diente als Anzahlung,TÜV jetzt abgelaufen), frage ich mich ob er das einfach so machen kann, oder ob er
Aufgrund der Sachmangelhaftung nachbessern muss?!
Es wäre mir eine große Hilfe wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 14. Januar 2018 um 14:06:05 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 14. Januar 2018 um 14:01:44 Uhr:
@Nuwandax
Es sind 14 Tage seit Kauf vergangen, nicht 12 Monate!
Hatte 9.1.17 gelesen. Ändert dennoch nichts an der Thematik...
Stimmt, es bleibt dabei, dass der TE garantiert keinen KVA erstellen lassen sollte. Im Übrigen: je mehr "fremde" Leute an dem Wagen rumbasteln, desto eher erlischen Ansprüche aus der Sachmängelhaftung, aber das wusstest du Rechenkünstler ja vermutlich auch.
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31 Antworten
Du hast ein Recht auf Nachbesserung. Wenn der Verkäufer allerdings anbietet zurückzunehmen würde ICH dies vermutlich direkt annehmen
Guten Morgen!
Danke für die Antwort!
Wenn ich den Wagen wieder abgebe habe ich leider kein Auto mehr und komme nicht zur Arbeit...
Passenden Ersatz zu finden würde ja auch etwas dauern. Hatte ihm auch angeboten ein passendes Ersatzfahrzeug zu beschaffen, aber er möchte nur möglichst schnell raus aus der Nummer...
Äh...hast du denn noch Garantie?
Zitat:
@legoachter schrieb am 14. Januar 2018 um 10:21:06 Uhr:
aber er möchte nur möglichst schnell raus aus der Nummer...
Natürlich. Der Wagen wird nicht besser oder neuer, je länger du ihn fährst. Ist doch klar, dass er möglichst schnell eine Lösung haben möchte.
Ja, das er nichts reparieren möchte verstehe ich. Nur so bleibe ich ohne Auto auf allen Kosten sitzen.
Eine Gebrauchtwagengarantie habe ich nicht.
In der Regel möchten die Händler nicht zurück nehmen. Deshalb wundert mich das und ich würde es wie gesagt schnell abgeben
Zitat:
@legoachter schrieb am 14. Januar 2018 um 10:29:35 Uhr:
Ja, das er nichts reparieren möchte verstehe ich. Nur so bleibe ich ohne Auto auf allen Kosten sitzen.
Eine Gebrauchtwagengarantie habe ich nicht.
Wann hast du den Wagen denn gekauft? Ich meine, ohne Garantie (oder Gewährleistung) kann der Händler eigentlich sagen, dass er überhaupt nichts zahlt oder macht. Jetzt bietet er dir 500€ und darüber hinaus nimmt er den Wagen sogar wieder zurück. Du kriegst also fast Garantie-Service, ohne eine Garantie zu haben. Was möchtest du mehr? Wie gesagt, so wie ich das Moment sehe und herauslese, verhält sich der Händler mehr als freundlich.
Hast du einen Kostenvoranschlag? Wie kommt ihr auf 500€? Und deckt das die Reparatur? Hast du dir verschiedene Angebote eingeholt? 500€ können entweder fast genug sein oder viel zu wenig, speziell wenn es um das Getriebe getht. Aber wenn er 500€ bietet oder den Wagen zurücknimmt, dann wird das nichts grobes sein und da sollten 500-1000€ für die Reparatur reichen. Sonst würde er das nicht machen.
Ansonsten...Wagen zurück geben und von dem gleichen Händler ein neues Auto besorgen.
Denke er gibt den Wagen dann in den Export...bei einem Automatikgetriebe ist er ja mit Sicherheit im vierstelligem Bereich. Nur ist das die optimale Lösung für ihn. Ich habe dann kein Auto und alle Kosten wie Anmeldung, Kennzeichen etc.
Er muss nachbessern. Dann lass halt dran rumdoktorn, hast dann in der Zeit auch kein Auto. Ist das denn gut?
Zitat:
@legoachter schrieb am 14. Januar 2018 um 11:13:50 Uhr:
Denke er gibt den Wagen dann in den Export...bei einem Automatikgetriebe ist er ja mit Sicherheit im vierstelligem Bereich. Nur ist das die optimale Lösung für ihn. Ich habe dann kein Auto und alle Kosten wie Anmeldung, Kennzeichen etc.
Noch mal, wann hast du den Wagen gekauft? Und wie kommt ihr auf 500€? Hole dir doch mal einen Kostenvoranschlag ein. Ohne die nötigen Informationen kann man noch so lange spekulieren, es bringt nichts.
@Nuwandax
E r weiss nicht was mit der Automatik ist, und scheut die Kosten. Der Wagen wurde am 27.12.17 gekauft, und am 09.01.18 zugelassen und abgeholt. Auch ohne Garantie habe ich doch eine Sachmangelhaftung wonach er dafür verantwortlich ist dass das Auto auch funktioniert.
Wenn der Verkäufer immer vom Kaufvertrag zurück treten kann wenn was mit dem Fahrzeug ist, wäre eine Sachmangelhaftung ja sinnlos. Auf die 500€ kam er weil das sein verbliebener Spielraum ist, ab wann er drauf zahlt.
Zumindest sagt er das.
Eine Alternative zu finden habe ich auch vorgeschlagen, nur ist er darauf nicht eingegangen.
Wenn er eine richtige Rückabwicklung des KV macht, dann könnte es sein, dass Du Deinen alten Wagen wider nehmen musst. Frage vorher.
Ich habe nicht gesagt "immer". Wenn du aus der Garantie bist und keine Gewährleistung hast, dann muss der Verkäufer gar nichts tun. Das wussten wir hier halt nicht, weil du dazu keine Angaben gemacht hast.
Gewährleistung hast du, ich glaube 2 Jahre. Du musst den Wagen aber erst mal checken lassen, damit du und der Händler überhaupt weiß, worum es geht. Du kannst ja nicht einfach vorbeispazieren und sagen, Wagen läuft nicht, bezahl mal alles. Was soll er damit anfangen? Bringe ihn zu einer Werkstatt, hole dir ggf. einen Kostenvoranschlag und dann zeig des dem Händler. Dann weiß er, was kaputt ist und wird dann handeln. Aber so kommst du nicht weiter, ohne Infos jetzt den nächsten Schritt zu planen. Du brauchst schon eine Diagnose.
Ja, vielleicht mache ich mal einen Kostenvoranschlag. Vielleicht habe ich ja Glück im Unglück. Im Fehlerspeicher stand nichts drin, das hat er selbst geprüft.