- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Sachverständiger schickt das Gutachten nicht. Was kann ich tun?
Sachverständiger schickt das Gutachten nicht. Was kann ich tun?
Hallo zusammen,
mal eine einfache Frage.
Ich war kürzlich Geschädigter eines Auffahrunfalls. Schuldfrage etc. alles geklärt.
Ich war anschließend direkt beim Sachverständigen, um ein Gutachten zu erstellen.
Mittlerweile warte ich seit 3 Wochen. Beim letzte Mal musste ich 2 Tage warten.
Find das schon unseriös. Ich würde jetzt gern, schon allein aus Prinzip, da ich auch keine Rückmeldung erhalte, ein neues Gutachten erstellen.
Die Frage stellt sich dahingehend, ob ich das erste Gutachten dann zahlen muss oder ob der entsprechende Sachverständige irgendetwas geltend gegen mich machen kann.
Für hilfreiche Infos danke ich euch.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Juli 2019 um 13:01:43 Uhr:
Beim nächsten Unfall, klärst du die Dauer der Gutachtenaushändigung, vor Auftragserteilung.
Der Sachverständige hätte das allerdings von sich aus auch tun sollen.
Da hast du Recht. So etwas geht eigentlich gar nicht. Es ist zwar sehr viel zu tun im Moment, aber vor dem Urlaub ist der Schreibtisch zu leeren. Sonst muss man das halt abgeben.
Ähnliche Themen
11 Antworten
Hast du bereits telefonischen Kontakt mit dem Sachverständigen aufgenommen und was hat der geantwortet?
Ich lese hier, dass das erste Gutachten noch nicht ausgehändigt/geschrieben ist.
Hallo,
ja, Gutachter haben das ewige Leben, absolute Gesundheit, eine gewaltige Urlaubsabstinenz und immer nur einen Klienten. Zudem auch keinerlei andere Sorgen und Aufgaben.
Miteinander reden kann ja nicht schaden- oder?
Zum Anderen: Ein Auftrag wurde erteilt----> Vertrag geschlossen ----> pacta sunt servanda; zumindest gilt dies zu diesem Zeitpunkt.
Gruss vom Asphalthoppler
Also da schlage ich mich auf die seite vom Te, sicherlich mal nachfragen was da los ist, wär mein erster Schritt, aber wenn keine Antwort kommt/nicht erreichbar? stimmt wohl irgendwas nicht ...
Das Argument mit andere Kunden lass ich nicht gelten, dann darf man halt nicht mehr Kunden annehmen. Für lau arbeitet ein Gutachter nun auch nicht, mein letztes Gutachten, Schaden rund 3000 EUR, waren die Gutachterkosten bereits bei ~700 EUR und so eine komplexe Rakentenwissenschaft ist ein 0815 PKW Schaden nun nicht ...
Mein Gutachten ging unter 24 h zum Anwalt und per CC an meine E-Mail als pdf, nach dem Termin ... das finde ich dem Preis angemessen ....
Mal von Sonderfällen abgesehen, wo eine ganze Region gleichzeitig Hagelschäden hat, da ist klar das es sich mal verzögern kann ... ansonsten sind 3 Wochen definitiv inakzeptabel.
Zitat:
@Zedrics schrieb am 25. Juli 2019 um 13:27:05 Uhr:
[.....]
Mittlerweile warte ich seit 3 Wochen. Beim letzte Mal musste ich 2 Tage warten.
Find das schon unseriös. Ich würde jetzt gern, schon allein aus Prinzip, da ich auch keine Rückmeldung erhalte, ein neues Gutachten erstellen.
[.....]
Kein pers. Kontakt, und/oder per Telefon, Mail mehr möglich? Kaum zu glauben!
Hallo,
jetzt nochmals in Ruhe und mit Bedacht.
Zunächst sind 3 Wochen schon arg. Muss ich zugeben. Sollte es sich allerding um ein Gutachterbüro handeln, in welchem nur ein Gutachter tätig ist und der erkrankt wird es schon eng. Allerdings sollte das Büromanagement in solchem Fall aktiv bleiben und die Klienten informieren bzw. umorganisieren.
Was also kannst Du tun:
Eigentlich nur Jenes, was zuvor schon mehrfach empfohlen worden ist. Den Kontakt suchen.
Ist gar kein Kontakt ( bitte mehrfach versuchen und besser 2 Nachrichten mit Bitte um sofortigen Rückruf auf dem Anrufbeantworter des GA hinterlassen - eig. Telephonnummer langsam und deutlich durchgeben!!! ) herzustellen, dann sofort eine schriftliche Mitteilung zur Fristsetzung mit Ankündigung des Vertragsrücktrittes. ( persönliche Zustellung unter Empfangsbestätigung an einen zuständigen Mitarbeiter) o. per Einschreiben / Rückschein.
Zwar hat irgendein Gericht mal geurteilt, dass die vom Geschädigten nicht schuldhaft verursachte Verzögerung in der Gutachtenerstellung zu Lasten des Schädigers geht, aber ich kann jetzt nicht promt sagen, wie da die Fristen sind. Irgendwann wird die Versicherung und evtl. ggf. ein Gericht zu der Ansicht kommen, dass der Geschädigte hätte aktiv werden müssen.
Hier geht es ja evtl. auch um Ansprüche aus der Versicherungsleistung hinsichtl. der abstrakten Nutzunghsausfallentschädigung, sofern nicht nur ein fiktiver Nutzungsausfall vorliegt.
Also- erst Fristsetzung mit Ankündigung des Rücktritts vom Vertrag. Danach anderer Gutachter.
Ich hoffe, dass Du mit dem Gutachter einen schriftlichen Vertrag geschlossen hast und nicht nur mündlich verhandelt hast. ( auch das soll es geben)
Hast Du nichts Schriftliches könnte es schwieriger sein, die Verzögerung durch den Gutachter zu belegen.
Gruss vom Asphalthoppler
Also- erst Fristsetzung mit Ankündigung des Rücktritts vom Vertrag. Danach anderer Gutachter.
Hallo,
und bitte nie vergessen: Der Vertragsrücktritt muss ebenfalls erklärt und ( nachweisbar) zugestellt werden. Allein die Ankündigigung "... dann werde ich vom Vertrag zurücktreten..." genügt nicht!
Wollt ich nur noch mal betonen, da dies für mich klar , aber leider missverständlich für den Leser ist.
Gruss vom Asphalthoppler
Hi Leute, der Sachverständige hat sich immer noch nicht gemeldet, obwohl er mir das Gutachten für diese Woche zugesagt hat. Er ist im Urlaub und ich werde ihm seinen Urlaub auch gönnen, auch wenn es nervt mit einem offenen Auftrag in den Urlaub zu gehen.
Jedenfalls habe ich heute mal im Büro angerufen und ein Kollege übernimmt die Sache jetzt und schickrt mir das Gutachten zu Montag zu, wenn auch etwas zögernd. Auf jeden Fall ist er freundlich geblieben.
Vielen Dank für eure Unterstützung und die schnellen antworten. Ihr seid super. Bis bald mal wieder :-)
Beim nächsten Unfall, klärst du die Dauer der Gutachtenaushändigung, vor Auftragserteilung.
Der Sachverständige hätte das allerdings von sich aus auch tun sollen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Juli 2019 um 13:01:43 Uhr:
Beim nächsten Unfall, klärst du die Dauer der Gutachtenaushändigung, vor Auftragserteilung.
Der Sachverständige hätte das allerdings von sich aus auch tun sollen.
Da hast du Recht. So etwas geht eigentlich gar nicht. Es ist zwar sehr viel zu tun im Moment, aber vor dem Urlaub ist der Schreibtisch zu leeren. Sonst muss man das halt abgeben.
Ich hatte auch schon das Vergnügen, dass ein Gutachter mein Auto an einem Freitag begutachtet hatte und er ab Montag für drei Wochen im Urlaub war. Daher hat er das Gutachten noch schnell geschrieben, allerdings waren neben diversen peinlichen Schreibfehlern die falschen Felgen und Reifengrössen erwähnt, die nachgerüstete Abgasanlage "vergessen" worden und zudem mit falschen Ersatzteilen für ein anderes Modell die Reparaturkosten ermittelt worden. Erst auf meine mehrfache Beschwerde hin hat sich dann ein Kollege des Gutachtens angenommen und die Fehler korrigiert, da ich nicht drei Wochen länger auf die Erstattung der Versicherung warten wollte. Ergab dann 1000 Euro mehr WBW und damit Erstattung, also keine Kleinigkeit.