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Sackgassenschild + Anlieger frei
Guten Tag,
ich bin neu hier. Ich suche nach einer eindeutigen Lösung.
Leider ist lt. meiner Recherche nicht eindeutig, was nun richtig ist.
Leider ist der Parkplatzmangel in meinem Wohngebiet so extrem, dass ich dafür 400-500 Meter weiter parken muss. Oftmals lässt sich kein Parkplatz finden und dort ist eine kleine Straße mit freien Parkplätzen, allerdings mit der Beschilderung (Sackgassenschild VZ 357 + ein weiteres Schild darunter mit der Aufschrift "Anlieger frei").
Das VZ 250 ist dort nicht angebracht.
Berechtigt mich die o.g. Kombination zum Parken?
Leider hat man, wie ich finde, sehr viel Interpretationsspielraum mit dieser Art der Beschilderung.
Freue mich über eure Meinungen und Erfahrungen.
Es ist im deutschen Verkehrsdschungel nicht immer einfach.
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26 Antworten
Also ich wüsste nicht warum man in er Sackgasse als Nichtanlieger nicht parken darf.
Soll das "Anlieger frei" unter dem Sackgassenschild bedeuten, dass im weiteren Verlauf ein "Verbot für Fahrzeuge aller Art" folgt, kombiniert mit "Anlieger frei"? Dass die Straße also für Anlieger keine Sackgasse ist?
Dann sehe ich keinen Grund, warum Du im Bereich hinter der Einmündung bis zum Beginn des eigentlichen Anliegerbereiches nicht parken dürftest.
Wenn ich Anlieger bin oder einen Anlieger besuche, ist das nicht verboten. Parke ich aber als Nichtanlieger regelmäßig dort, würde ich schon mit einem Ticket rechnen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. Oktober 2022 um 15:03:05 Uhr:
Soll das "Anlieger frei" unter dem Sackgassenschild bedeuten, dass im weiteren Verlauf ein "Verbot für Fahrzeuge aller Art" folgt, kombiniert mit "Anlieger frei"? Dass die Straße also für Anlieger keine Sackgasse ist?
Nein, es folgt danach KEIN Schild für das Verbot für Fahrzeuge aller Art (VZ 250).
Lediglich die bereits genannte Schilderkombination am Anfang.
Dürfte ich dann immer noch nicht parken?
Vielleicht ist noch zu erwähnen, dass es keine klassische Sackgasse ist, denn man kann um den Block fahren
Es ist also nichts gesperrt
Ein Sackgassenschild hat "parkrechtlich" keinerlei Auswirkungen. Solange die Bedingungen des §12 StVO eingehalten sind und keine anderweitigen Verkehrszeichen entsprechende Regelungen treffen, spicht nichts gegen das Parken in der fraglichen (sicherlich öffentlich gewidmeten) Straße.
Wenn du kein Anlieger bist hast du da nichts zu suchen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 7. Oktober 2022 um 15:29:36 Uhr:
Wenn du kein Anlieger bist hast du da nichts zu suchen.
Mit welcher Begründung?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 7. Oktober 2022 um 15:29:36 Uhr:
Wenn du kein Anlieger bist hast du da nichts zu suchen.
Aber dann müsste doch das VZ 250 die Durchfahrt verbieten. Das VZ 250 ist dort nicht.
Verstehe den Zusammenhang nicht wirklich, ein Sackgassenschild mit der Aufschrift "Anlieger frei".
Müsste dann das VZ 250 nicht zusätzlich oder darunter angebracht werden?
Wir bereits geschrieben kann man in der Sackgasse um den Block fahren, also ist dies eigentlich keine Sackgasse, also müsste doch was anderes dahinter stecken....
Sinn macht das nicht so richtig. Also ist es keine Sackgasse für niemanden, da ja auch für Nicht-Anlieger das "um den Block fahren" nicht verboten ist. Das Zusatzschild "Anlieger frei" macht ja nur Sinn in Kombination mit einem Verbot, das dann nur für Nicht-Anlieger gilt. Ein Sackgassen-Schild ist nur ein Hinweis, kein Verbot.
Also ich würde nicht mit einem Ticket wegen falsch parken rechnen, sondern eher mit einem Ticket des unberechtigten einfahrens.
Also bei uns in Lautre sind die um das Stadion rum an allen Nebenstraßen (sind alles Sackgassen) angebracht um die Zuschauer davon abzuhalten dort zu parken.
Zitat:
@ktown schrieb am 7. Oktober 2022 um 16:23:22 Uhr:
Also ich würde nicht mit einem Ticket wegen falsch parken rechnen, sondern eher mit einem Ticket des unberechtigten einfahrens.
Also bei uns in Lautre sind die um das Stadion rum an allen Nebenstraßen (sind alles Sackgassen) angebracht um die Zuschauer davon abzuhalten dort zu parken.
Noch einmal: seit wann verbietet ein Sackgassenschild irgendwem die Einfahrt? Von daher macht die Kombination mit "Anlieger frei" überhaupt keinen Sinn.
Ich nehme alles zurück. In Lautre steht wirklich noch das VZ 250 dabei.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 7. Oktober 2022 um 15:09:27 Uhr:
Wenn ich Anlieger bin oder einen Anlieger besuche, ist das nicht verboten. Parke ich aber als Nichtanlieger regelmäßig dort, würde ich schon mit einem Ticket rechnen.
Warum das ? Wo ist hier ein Parkverbot verankert ?
Für mich heißt diese Kombination:
Irgendwo da hinten geht es nicht mehr weiter, nur Anlieger die dahinter wohnen, die dürfen weiter fahren.
Fährt der TE als nicht Anlieger weiter und parkt dort gibt es ein Ticket, aber in der reinen Sackgasse die er auch befahren darf, darf er entsprechend den Regeln parken.