1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Saisonkennzeichen verlängern - Fahrzeugbrief erneut vorzeigen?

Saisonkennzeichen verlängern - Fahrzeugbrief erneut vorzeigen?

Themenstarteram 24. Dezember 2017 um 15:35

Hallo Zusammen, eine kurze Frage, die mir das Internet bisher nicht beantworten konnte.

Wenn ich mein Saisonkennzeichen verlängern will, benötigt die Zulassungsstelle erneut den Fahrzeugbrief? Da das Fahrzeug finanziert ist, liegt der natürlich bei der Bank und es wäre somit wieder ein hin und her, diesen aufzutreiben... Wie sind eure Erfahrungen?

Danke und schöne Feiertage im Voraus.

LG

Ähnliche Themen
17 Antworten

Meine Erfahrung bei solchen Fragen - extrem altmodisch: Wir und auch das zuständige Straßenverkehrsamt haben ein Telefon.

Seit der letzten Änderung der FZV wird die Saison auch in die ZB 2 eingetragen. Musst Du also anfordern bei der Bank. Die Bank berechnet Dir was für das verschicken und die Zulassungsstelle für Verwahrung und Rücksendung der ZB 2 auch.

Neue EVB musst auch mit zur Zulassungsstelle nehmen.

Gruß m

Ich verstehe die Frage nicht.

Ein Saisonkennzeichen gilt für den festgelegten Zeitraum.

Das jährliche Ab- und Wieder-Anmelden entfällt.

Themenstarteram 24. Dezember 2017 um 16:12

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Dezember 2017 um 16:57:56 Uhr:

Ich verstehe die Frage nicht.

Ein Saisonkennzeichen gilt für den festgelegten Zeitraum.

Das jährliche Ab- und Wieder-Anmelden entfällt.

Ich wollte den Zeitraum Verlängern. Z.B statt von Mai bis Oktober auf März bis November.

Dann solltest du bei deiner Zulassungsstelle anrufen, um eine verbindliche Antwort zu bekommen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. Dezember 2017 um 16:50:47 Uhr:

Seit der letzten Änderung der FZV wird die Saison auch in die ZB 2 eingetragen. Musst Du also anfordern bei der Bank. Die Bank berechnet Dir was für das verschicken und die Zulassungsstelle für Verwahrung und Rücksendung der ZB 2 auch.

Neue EVB musst auch mit zur Zulassungsstelle nehmen.

Gruß m

Hier die Antwort, die von der Zulassungsstelle kommen dürfte.

Gruß Martin

Themenstarteram 25. Dezember 2017 um 15:30

Dann führt wohl kein Weg dran vorbei .

Wenn sich Eure Zulassungsstelle an die FZV hält nicht.

März bis November?

Dann kannst doch gleich ganzjährig anmelden. Und wenn in Deiner ZB2 die Saison noch nicht eingedruckt ist,lässt sich die Zulassungsstelle evtl darauf ein,dass Du die ZB 2 nicht anfordern brauchst,um die Saison in der ZB 1 entfernen zu lassen.

Gruß m

Themenstarteram 25. Dezember 2017 um 16:49

Gänzjahres macht dann ca 250€inkl. Steuern mehr im Jahr bei mir. Bin sehr hoch eingestuft. Lohnt nicht, weil es bei so kalten Temperaturen keinen Spaß macht.

Habe heute ein Saisonkennzeichen zugelassen, in die ZB 2 wurde kein Saisonzeitraum angetragen.

Würde einfach meine Zulassungsstelle anrufen

Hab noch mal nachgelesen.

Verbindlich ab 01.01.18 wird die Saison auch in die ZB 2 eingetragen.

Gruß Martin

Themenstarteram 27. Dezember 2017 um 12:50

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Dezember 2017 um 13:13:28 Uhr:

Hab noch mal nachgelesen.

Verbindlich ab 01.01.18 wird die Saison auch in die ZB 2 eingetragen.

Gruß Martin

quelle?

Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-ZulassungsVerordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 31.07.2017

Veröffentlicht.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil 1 Nr.56 ausgegeben zu Bonn am 15.August 2017

 

ARTIKEL 1 Änderung der FahrzeugZulassungsverordnung Seite 3091

Nr 5.b

Der Betriebszeitraum wird auf. . .

. und ist von der Zulassungsbehörde auch in der ZB 1 und 2 in Klammern hinter dem Kennzeichen, . . . , zu vermerken.

Artikel 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.Januar 2018 in Kraft.

Gruß m

Themenstarteram 27. Dezember 2017 um 14:41

Danke, ohman nervig. Aber dann muss ich den Brief wohl bei der Bank anfordern. Ist eben so.

Deine Antwort
Ähnliche Themen