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Sattelzug 3 Achsen kombiniert mit 3 Achs Trailer Überlänge?

Themenstarteram 27. Dezember 2018 um 21:43

Guten Tag , vielleicht hat hier jemand Ahnung von Sondergenehmigung bzgl. Überlänge .

Die Überlegung wäre es eine 3 Achs Zugmaschine und einen Standard 3 Achs Trailer zu kaufen . Habe jetzt schon einige mit dieser Kombination gesehen , aber laut mehreren Angaben sind diese Fahrzeuge alle 20-30 cm zu lang . Gibt es da Sondergenehmigungen für , wenn ja wie teuer wäre sowas und gilt diese dann Dauerhaft? Ich habe jetzt mal etwas gegoogelt und was von 70er und 21er Genehmigung gelesen , aber das richtige habe ich nicht gefunden .

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

...wozu soll da irgendetwas abgelastet werden?

Darfst halt ohne eine Ausnahmegenehmigung nur nicht die volle mögliche Zuladung ausnutzen.

Unser Satteltieflader (SZM 6x4 mit 3Achs-TL, Leergewicht ca. 23 to.) darf 56 to. zul.GG, wenn er ne unteilbare Ladung z.B. 1x 30to. Kettenbagger drauf hat.

Läd er z.B. 2 oder 3 Minibagger oder Schalungsgelumpe so ist bei 40 to. GG. Schluss.

Dass ne zusätzliche Achse zu Lasten der Zuladung geht ist natürlich klar... wäre vielleicht mal sinnvoll, wenn Maßnahmen zur Verminderung der Achslasten, wie z.B. ne zusätzliche Achse positiv berücksichtigt würden, indem der Nachteil beim Leergewicht über ein höheres GG. als die 40to. z.B. 42to. ausgeglichen würde.

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Sondervorschriften zur Erfüllung der EU-Richtlinie

96/53/EG

Für den Transport eines 13,6 m langen EU-Sattelaufliegers mit einer Gesamtlänge

von 16,5 m darf der Abstand zwischen Sattelzugmaschinenfront und Sattelkupplungsmitte 4.500 mm nicht überschreiten.

An einem EU-Sattelauflieger beträgt der Abstand zwischen dem Königszapfen und

dem hinteren Ende des Sattelaufliegers 12 m.

96/53/EG ist eine EG-Richtlinie (EG = Europäische Gemeinschaft) mit Vorschriften

für Gewichte und Abmessungen für den Straßenverkehr

Diese Anforderungen halten alle Zugmaschinenhersteller i.d.R. ein.... wenn man es so bestellt!!!

Sondergenehmigungen werden bei besonderen Transportaufgaben natürlich schon mal dem Auftrag entsprechend erteilt. Aber da ist mann schon in der Nachweispflicht dass es auch etwas besonderes ist. Ist das nicht der Fall, gibt es natürlich auch keine Genehmigung.

Du wirst uns also schon etwas genauer schreiben müssen um was es genau geht. Dann erst wird sich zeigen ob es hier jemanden gibt der dir genauere Antworten geben kann.

Grüße

Steini

Themenstarteram 28. Dezember 2018 um 15:53

Dann gibt das wohl alles nichts , es war halt eine Überlegung, damit man mit den Achslasten besser klarkommt .

Wieso gibt es das alles nicht??? 3-Achsige Zugmaschine mit 3-Achs Auflieger in der legalen Länge ist doch kein Problem!!! Liefern alle Hersteller. m.E. kommt die Überlänge dadurch zustande das die Fahrer die bei 3-Achsern i.d.R versciebbare Sattelkupplung gerne etwas nach hinten schieben... vermutlich um eine gleichmässige Achslast auf den beiden Hinterachsen zu bekommen...Oder weils cool aussieht... Oder Der Auflieger nicht passt... Bei 3-achsigen Fahrzeugen ist die Mitte der Sattelkupplung bei 10 % des Achsstands vor der theoretischen Doppelachsmitte.

Ich habe einige Jahre solch eine Kombi gefahren TGX 26440 mit ganz normalem Krone Coilliner dahinter keinerlei Probleme bzgl der gesamt Länge.

Das war er

Bei uns fährt ein US Truck Hauber 3 Achser der hat es 2 mal versucht wegen Überlänge eine Genehmigung zu bekommen,immer abgelehnt,bei seinem Kipper kein Problem aber beim Planensattel bekommt er die Genehmigung nicht ,und fährt jetzt Verkürzten Auflieger.

...eine Genehmigung gem. §29 bzw. §46 StVO ggf. basierend auf einer Ausnahmegenehmigung gem. §70 StVZO, falls bereits das Fahrzeug selbst und nicht nur die Ladung von den regulären Maßen abweicht... bekommste mit Sicherheit nicht nur weil du dir nen Hauber oder was auch immer einbildest.

Grundsatz einer Genehmigung ist immer, dass der Transport nicht mit üblichen regulären Mitteln möglich ist... Stichwort Unteilbarkeit der Ladung.

Jedoch fällt mir zum Anliegen des TE z.B. der Big-Maxx Trailer der Fa. Kögel ein... da gabs vor Jahren einen Großversuch mit 300 Trailern die ca. 1,30m länger als ein normaler Trailer und mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen ausgestattet waren bzw. vermutlich sind, soweit die Dinger noch im Einsatz sind... werden se doch nicht einfach nach dem Versuch weggeschmissen haben.

Das war ein Versuch der hohen Politik verlängerte Trailer mit mehr Laderaum schmackhaft zu machen... quasi statt der Gigaliner.

siehe auch - https://www.verkehrsrundschau.de/.../...artet-grossversuch-421267.html

https://www.koegel.com/de/lkw-trailer/auflieger/eurotrailer2017/

https://www.koegel.com/.../

PS: ...lt. Kögel (https://www.koegel.com/.../) benötigen die verlängerten Trailer keine spezielle Ausnahmegenehmigung... man ist nur an bestimmte Bundesländer bzw. in machen B.-Ländern an bestimmte Strecken gebunden - einzig Berlin stellt sich quer und darf nicht befahren werden.

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 17:44

Zitat:

@worti32 schrieb am 28. Dezember 2018 um 21:18:53 Uhr:

Ich habe einige Jahre solch eine Kombi gefahren TGX 26440 mit ganz normalem Krone Coilliner dahinter keinerlei Probleme bzgl der gesamt Länge.

Genau so stelle ich es mir vor , halt nur mit nem Berger Coiltrailer !

Mir sagte man aber schon im Vorfeld , dass es wegen der Stützen vom Trailer überhaupt nicht klappen würde und deshalb die Sattelplatte nach hinten verschoben werden muss, was dann zur Überlänge führen würde.

Als Vergleich. Iveco Stralis Euro 6 als 4x2 und 6x2 mit Vorlaufachse.

4x2 langer Radstand 3790mm gesamtlänge Fahrgestell 6250mm Sattelvormaß 700mm Durchdrehradius Vorne 2040mm Durchdrehradius Hinten 2040mm

6x2 kurzer Radstand 2440+1360 (3800mm) gesamtlänge Fahrgestell 6258mm Sattelvormaß 710mm Durchdrehradius Vorne 2040mm Durchdrehradius Hinten 2040mm

Auflieger die du mit der langen 4x2 Zugmaschiene ziehen kannst, kannst du auch mit der Kurzen 6x2 Zugmaschiene ziehen. Der 1cm unterschied wirst du nicht merken, da stehen die Stützen nicht an. Sattelvormaß ist für Standart Auflieger.

6x2 mit langem Radstand könnte evtl. zu lang werden. Ein 6x4 kannst du vergessen.

Gab es nicht mal eine Beschränkung auf 5 Achsen?

Ich kannte da bisher nur Ausnahmen für Container Fahrzeuge.

Grüße

Steini

Ich glaub nicht... aber warum sollte man mehr als 5 Achsen nehmen wenn 5 Achsen für die zulässigen 40/44T reichen??? Jede weitere Achse wiegt ein paar hundert Kilo und reduziert die Zuladung entsprechend... und Reifen und Bremsen usw wollen auch bezahlt werden...

Zitat:

@stero111 schrieb am 30. Dezember 2018 um 22:05:11 Uhr:

aber warum sollte man mehr als 5 Achsen nehmen wenn 5 Achsen für die zulässigen 40/44T reichen???

Weil man vielleicht auch mal (gesetzeskonform) über die 40/44 Tonnen kommt, da der TE ja eine Coilmulde zieht, kann das mal vorkommen.

Oder er will nach Norwegen, da sind 3 Achser vorgeschrieben.

 

Aber er hat es sogar geschrieben, warum er eine 3 Achs Zugmaschine vorzieht :D

3achsige Zugmaschine kann sogar im Kühlerbereich Sinn machen. Bei meheren Entladestellen. Ruckzuck hat man einen beträchtlichen Teil der Nutzlast vorne drin...

Zitat:

@steini111 schrieb am 30. Dezember 2018 um 21:55:51 Uhr:

Gab es nicht mal eine Beschränkung auf 5 Achsen?

Ich kannte da bisher nur Ausnahmen für Container Fahrzeuge.

Grüße

Steini

So eine Vorschrift gab es nie.

In GB zb fahren fast alle Sattel Züge mit einer 6/2 Zugmaschine und dürfen damit 44t zggw haben.

 

Zum Thema stützen beim Berger :Das ist Blödsinn wir hatten bei Siebel auch diese Berger Bananen Auflieger und auch diese konnte ich problemlos ziehen.

Beim MAN Tgx mussten nur die Halterungen der UnterlegKeile von der Hecktraverse entfernt werden.

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