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Schaden am Fahrzeug durch defekte Entwässerungsrinne

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 18:29

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen. Zusammen mit dem Nachbarhaus (5 Wohnungen) teilen wir uns eine Tiefgarage mit insgesamt 12 Stellplätzen. Bei den Wohnungen handelt es sich um Eigentumswohnungen, welche von den Eigentümern teilweise selbstgenutzt sind bzw. vermietet werden. Wir sind Wohnungsmieter. Die WEG wird von einer Hausverwaltung vertreten, es besteht eine Haftpflichtversicherung für die WEG.

Aus der Tiefgarage führt eine Rampe gerade und mit gleichmäßiger Neigung zur Grundstückseinfahrt. Am oberen Ende der Rampe gibt es eine ACO Drain Entwässerungsrinne. Meine Frau verließ mit Ihrem VW Polo vor einigen Wochen die Tiefgarage. Sie fuhr mit mit normaler Geschwindigkeit.

Beim Überfahren der Entwässerungsrinne brach die Kante der Rinne, der Abdeckrost wurde ausgehebelt und mit großer Wucht gegen den Unterboden des Polo geschleudert. Dabei wurde der Dieselkraftstoffkühler stark beschädigt, ist aber zum Glück noch dicht. Die Reparaturkosten betragen lt. Kostenvoranschlag knapp über 300 Euro.

Der Schaden wurde der Haftpflichtversicherung der WEG gemeldet. Der Versicherer sendete daraufhin seinen Meldebogen mit der Bitte um Vervollständigung. Dieser Bogen wurde ausgefüllt und 2 Tage später zurückgeschickt. Eingangsbestätigung per Mail kam sofort. Daraufhin kam 4 Wochen lang keine Reaktion. Auf freundliche Rückfrage nach dem Bearbeitungsstand hatten wir nach 2 Tagen das Schreiben in der Post mit den Worten " ... ein Verschulden unseres Versicherten ist nicht erkennbar und eine Entschädigung können wir nicht in Aussicht stellen ..." und "... Sie können den Schaden aber Ihrer Kfz-Versicherung melden, damit diese reguliert und prüft, ob sie Regress bei uns als Haftpflichtversicherer nimmt ...".

Für uns ist klar, daß die HP der WEG leisten muß. Netter Versuch, daß wir es der VK melden sollen. Das macht nur Arbeit und Ärger, da 300 Euro SB und knapp über 300 Euro Schaden. Da wird sich unser Kfz-Versicherer ganz bestimmt reinhängen.

Was nun? Nochmal ein schärferes Schreiben an die Versicherung mit Fristsetzung und Hinweis, daß die Angelegenheit dem Anwalt übergeben wird, falls keine Antwort oder Deckungszusage erfolgt? Verkehrsrechtsschutz ohne SB wäre vorhanden.

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. Februar 2019 um 14:22

Finales Update: Die Sache ist erledigt und der Schaden wird von der Haftpflichtversicherung der WEG übernommen. Die Zusage der Schadensübernahme kam heute.

Es gab seit Dezember noch einige Diskussionen zwischen mir (bzw. meiner Frau, deren Fahrzeug wurde beschädigt) und der Versicherung. Die Hausverwaltung als Vertreterin der WEG stand hinter uns und konnte das Verhalten der Versicherung nicht nachvollziehen. Die HV hat bei der Versicherung auch nachgehakt. Letztendlich eingelenkt hat die Versicherung aufgrund des Arguments, daß es sich um einen baulichen Mangel (zu niedrige Belastungsklasse der Rinne) handelt. Weiterhin hatte ich damit gedroht, daß ich die Sache einem Anwalt übergebe.

Unseren Vermieter hatten wir über die ganzen Geschichte zwar informiert, aber sonst erstmal unbehelligt gelassen. Auch haben wir den Schaden nicht der VK-Versicherung gemeldet, damit die nicht auf blöde Ideen kommen, am Ende erstmal höher stufen und dann noch mehr Arbeit mit der Korrektur entsteht.

Fazit: Das war das letzte Mal, daß ich so eine Sache versuche ohne Anwalt zu regeln. Wenn die Versicherer meinen, daß sie bocken müssen, dann sollen sie dafür eben extra bluten.

Haken dran, Sache erledigt!

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Du kannst aber auch sofort einen Rechtsanwalt einschalten.

Mir fällt auf, dass die Rinnenabdeckung, vermutlich durch einen schon länger bestehenden Abbruch am Rinnenkörper, nicht mehr korrekt saß. Hätte man die Rinne regelmäßig kontrolliert, hätte das auffallen müssen.

Wer für das Versäumnis verantwortlich ist, musst du beurteilen.

Ich habe aber auch den Eindruck, dass die Geschwindigkeit des Fahrzeugs recht hoch gewesen sein muss, um die Abdeckung so stark hochzuschleudern.

Die Haftpflichtversicherung ist hier der falsche Ansprechpartner.

Ich seh es, wenn überhaupt als Schaden für die Gebäudeversicherung.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 7. Dezember 2018 um 19:29:51 Uhr:

Für uns ist klar, daß die HP der WEG leisten muß.

Inwiefern ist euch das klar bzw. wo genau siehst du die Haftungsgrundlage ?

Nur am Rande: Seid froh dass noch keiner auf die Idee gekommen ist sich an eure Kfz - Haftpflicht zu wenden um den Schaden an der Rinne geltend zu machen den euer Kfz verursacht hat.

Ich hatte als Vermieter vor einigen Jahren einen ähnlichen Schaden. Ein Mitarbeiter des von mir vermieteten Ladenlokals fuhr über die Rinne, Rinne gibt nach und das Gitter bohrt sich in den Tank.

Sämtliche Kosten wurden von meiner Gebäude Haftpflichtversicherung (Provinzial) bezahlt. Das war: Der neue Tank und die Beseitigung der Verschmutzung durch die Feuerwehr.

Du als Mieter solltest Deinen Schaden nicht der Versicherung in Rechnung stellen, sondern der Eigentümergemeinschaft. Die Eigentümergemeinschaft kann sich dann mit Ihrer Versicherung auseinander setzen. Das ist nicht Deine Aufgabe.

Jetzt schreibe ich noch etwas, das mir als Vermieter echt weh tut - geh zum Mieterschutzbund und lass Dich da beraten, dürfte der schnellste Weg sein um an das Geld zu kommen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 7. Dezember 2018 um 19:42:27 Uhr:

Die Haftpflichtversicherung ist hier der falsche Ansprechpartner.

Ich seh es, wenn überhaupt als Schaden für die Gebäudeversicherung.

Was soll denn hier die Gebäudeversicherung bezahlen?

 

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 19:06

Zitat:

Mir fällt auf, dass die Rinnenabdeckung, vermutlich durch einen schon länger bestehenden Abbruch am Rinnenkörper, nicht mehr korrekt saß. Hätte man die Rinne regelmäßig kontrolliert, hätte das auffallen müssen.

Wer für das Versäumnis verantwortlich ist, musst du beurteilen.

Ich habe aber auch den Eindruck, dass die Geschwindigkeit des Fahrzeugs recht hoch gewesen sein muss, um die Abdeckung so stark hochzuschleudern.

Ich vermute auch, daß der Schaden schon länger vorhanden war, so wie die Rinne aussieht. Es gibt einen Hausmeister-Service, der sich um alles kümmert. Der hat auch die Rinne repariert.

Das Tempo war nicht hoch, da oben durchaus mal Fußgänger vorbeilaufen. Drehzahl knapp über 1.000 im 1. Gang bedeutet um die 10 km/h. Durch den Winkel am Übergang zwischen Rampe und Pflaster nimmt die Bodenfreiheit stark ab. Den Rost dürfte es aufgestellt und eingekeilt haben.

Zitat:

Die Haftpflichtversicherung ist hier der falsche Ansprechpartner.

Ich seh es, wenn überhaupt als Schaden für die Gebäudeversicherung.

Haftpflicht und Gebäudeversicherung laufen beim gleichen Versicherer. Ich habe den Schaden der Hausverwaltung gemeldet und die haben es an den Versicherer weitergegeben. Gemeldet hat sich bei uns die HP.

Zitat:

Inwiefern ist euch das klar bzw. wo genau siehst du die Haftungsgrundlage ?

Nur am Rande: Seid froh dass noch keiner auf die Idee gekommen ist sich an eure Kfz - Haftpflicht zu wenden um den Schaden an der Rinne geltend zu machen den euer Kfz verursacht hat.

Die Verkehrswege müssen sich in einem sicheren Zustand befinden. Tun sie das nicht und es passiert was, dann muß derjenige, der dafür verantwortlich ist, auch die Haftung übernehmen. Stellen wir uns mal vor, der Rost gibt nach, wenn ein Fußgänger darauf tritt, er knickt um und verletzt sich den Fuß?

Wir haben in der TG 12 Fahrzeuge, jeden Tag fährt jedes mind. 1x raus und wieder rein. Der Polo ist von allen das leichteste Fahrzeug. Deutlich schwerere SUV haben wir dort unten auch. Und beim Polo gibt die Rinne nach. Das war einfach Pech!

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 19:14

Zitat:

@tomold schrieb am 7. Dezember 2018 um 19:53:35 Uhr:

Du als Mieter solltest Deinen Schaden nicht der Versicherung in Rechnung stellen, sondern der Eigentümergemeinschaft. Die Eigentümergemeinschaft kann sich dann mit Ihrer Versicherung auseinander setzen. Das ist nicht Deine Aufgabe.

Danke für Deine Ausführungen, die meine Ansicht bestätigen!

Die WEG kann ich direkt nicht fassen, da sie durch die HV vertreten wird. Die HV hat den Schaden der Versicherung gemeldet. Somit lief das ja eigentlich den richtigen Weg.

Daß sich nun die Versicherung so bockig zeigt, bestätigt nur wieder meine Erkenntnis, daß die Versicherer inzwischen immer schauen, wie sie an der Regulierung vorbeikommen. Und dann wundern wir uns über steigende Beiträge, weil zu einem 300-Euro-Schaden nochmal 300 Euro dazukommen, wenn man einen Anwalt beauftragen muß, um seine Ansprüche geltend zu machen.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 7. Dezember 2018 um 19:42:44 Uhr:

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 7. Dezember 2018 um 19:29:51 Uhr:

Für uns ist klar, daß die HP der WEG leisten muß.

Inwiefern ist euch das klar bzw. wo genau siehst du die Haftungsgrundlage ?

Nur am Rande: Seid froh dass noch keiner auf die Idee gekommen ist sich an eure Kfz - Haftpflicht zu wenden um den Schaden an der Rinne geltend zu machen den euer Kfz verursacht hat.

Du bist auf dem Holzweg, als das bei mir passiert ist, habe ich das erst so wie Du gesehen. Dann habe ich mir mal alle ACO Drain Elemente auf meinem Grundstück angesehen (etwa 20 m). Die Dinger waren fast alle verbogen (dadurch kam es zu dem Vorfall). Die Elemente müssen regelmässig überprüft und ggfls. erneuert oder bearbeitet werden (ich mache das jetzt so).

Das Fahrzeug der Frau des TE ist beschädigt worden weil die Tiefgaragenausfahrt sich in mangelhaftem Zustand befand (sonst wäre ja nichts passiert).

Für den Schaden muss die WEG haften weil sie ihn durch mangelhafte Wartung verschuldet hat - fertig.

Edit - daher mein Tipp: Mieterschutzbund, die Kohle kommt auf sicher...;)

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 7. Dezember 2018 um 20:06:15 Uhr:

Das war einfach Pech!

Korrekt.

Und dafür haftet niemand. Auch wenn es schwer vorstellbar ist, aber es gibt Dinge die fallen unter "allgemeines Lebensrisiko" und dafür kann man niemanden haftbar machen.

Gänge mir als WEG jemand ernsthaft mit so einer Forderung nachhaltig = nach Ablehnung der Versicherung auf den Zeiger würde ich den Spieß umdrehen und den Schaden bei deiner Kfz Haftpflicht geltend machen.

Genauso wie du behaupten kannst die Rinne sei beschädigt gewesen würde ich behaupten du hättest beim Überfahren der Rinne beschleunigt. An Schwachsinn nicht zu überbieten, aber wer es so will bekäme es so.

Eine recht unsinnige Auffassung, da die Haftung und damit auch der Versicherung ad absurdum geführt wird.

Ein Anspruch besteht gegen die Eigentümergemeinschaft. Aufgrund des bisherigen Ablaufes seitens der Versicherung ab zum Anwalt.

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 19:32

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 7. Dezember 2018 um 20:20:26 Uhr:

 

Gänge mir als WEG jemand ernsthaft mit so einer Forderung nachhaltig = nach Ablehnung der Versicherung auf den Zeiger würde ich den Spieß umdrehen und den Schaden bei deiner Kfz Haftpflicht geltend machen.

Genauso wie du behaupten kannst die Rinne sei beschädigt gewesen würde ich behaupten du hättest beim Überfahren der Rinne beschleunigt. An Schwachsinn nicht zu überbieten, aber wer es so will bekäme es so.

Gut nur, daß sich in unserer WEG die Eigentümer und Mieter alle gut verstehen. Weiterhin habe ich es von unsere Hausverwalterin schriftlich, daß das nicht hätte passieren dürfen und sich die Versicherung um die Regulierung kümmern wird. Da haben wir nicht zu fürchten, daß die uns den Schaden anlasten werden. Die HV wird von den Eigentümern und Mietern bezahlt, daher verscherzt man es sich nicht mit denen.

P. S. Es klingt fast so, als ob Du bei einem Versicherer tätig bist und Dich mit der Abwehr von Ansprüchen beschäftigst.

Hier kamen schon mehrere sinnvolle Beiträge und Meinungen, aber Deine Meinung ist realitätsfremd, genauso wie die der Versicherung.

Zitat:

@tomold schrieb am 7. Dezember 2018 um 20:16:09 Uhr:

Du bist auf dem Holzweg, als das bei mir passiert ist, habe ich das erst so wie Du gesehen.

Dass das nicht ernst gemeint war sondern zum Nachdenken anregen sollte habe ich wohl nicht hinreichend genug kenntlich gemacht ...

Es wäre aber wohl eh nicht angekommen. Hipp ist schließlich, wenn wasauchimmer passiert ist sich jemanden zu suchen den man haftbar machen kann, wie abwegig auch immer es sei.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 7. Dezember 2018 um 20:32:05 Uhr:

P. S. Es klingt fast so, als ob Du bei einem Versicherer tätig bist und Dich mit der Abwehr von Ansprüchen beschäftigst.

Gott bewahre.

:D

Nur Mitglied in zwei WEG Verwaltungsbeiräten und wenn du ahnen würdest mit welchem Blödsinn man so konfrontiert wird ...

Sollte deine WEG kulanterweise zahlen hättest du Glück. Für den beschriebenen Fall, dass man allseits gut miteinander kann wäre mein Vorschlag an den Geschädigten der gewesen, sich irgendwo zu einigen.

Es ist ein Schaden entstanden, welcher nicht vom Fahrzeughalter verursacht wurde. Die beschädigte Rinne und der Zusammenhang ist logisch und ziemlich gut nachvollziehbar. Dafür gibt es Versicherungen.

Ein Fahrradfahrer könnte schlimmere Verletzungen erleiden und dann wäre u.U. der Teufel los nur mal so....

Die Rinne sieht irgendwie nicht sehr stabil aus. Für Bauprodukte gibt es Richtlinien für welche Belastung diese zugelassen sind. Könnte also auch ein Baufehler sein. Der Hersteller gibt sicher Auskunft wenn man die Nummer am Produkt findet. Es muss gar nicht mal eine ACO sein. In jedem Fall ist hier die Versicherung der Anlage in der Pflicht.

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