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Schaden am fahrzeug versicherungsfrage

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 23. Mai 2009 um 10:49

hallo leute

also mir hat einer ein schaden in die tür gemacht.und zwar wie folgt.Ich hatte mein fahrzeug geparkt (parkplatz)da kam einer mit einer sackkarre wo ne tischplatte draufwahr die hat er abgestellt und wollte an sein fahrzeug.was passiert das ding kippt um gegen meine tür.

bis dahin alles ok haftplichtversicherung vom schädiger angeschrieben ,ist dieselbe wie meine,und die habe rasche schadensabwicklung versprochen.ich sollte nur ein kostenvoranschlag schicken.Was ich auch gemacht habe.Siehe da heute kamm verrechnungscheck mit netto betrag drauf.

ist ja auch ok aber mir stehten doch auch leihwagen kosten zu oder,werkstatt hat gesagt gehabt 3 tage.kann ich die geltendt machen gegenüber der versicherung in form von nutzungsausfall dann müssten sie mir die leihwagen kosten von einer klasse tiefer bezahlen oder.

 

der grund ist die audi werkstatt hat mir den kostenvoranschlag ausgestellt und die lackereri die das macht die kenne ich auch und ich bin dahin gefahren die machen es für ein bruchteil dessen was die da aufgeschrieben haben,das heist der netto betrag den ich bekommen habe reicht und langt auch noch für ne tankfüllung in mein diesel.

ich wollte nur wissen ob ich auch noch die leihwagenkosten bekomme für 3 tage??

gruss cooltexer

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9 Antworten
am 23. Mai 2009 um 10:54

da habe ich mal ne Frage du schreibst doch das die Tür defekt ist sprich die aussenhaut oder??

wen ja verstehe ich nicht wozu die drei tage brauchen denn der lacker kann das lackieren und der umbau der türteile dauert doch keine 3 tage das geht um einiges schneller

und somit musst du auch nicht 3 tage deine auto stehen lassen sondern höchstens die paar stunden für den umbau

gebe doch mal an was alles gemacht werden muss

Themenstarteram 23. Mai 2009 um 11:00

ja die aussenhaut ist beschädigt.

also

 

Arbeitslohn:

fzg verbringung ZE200 1k 89euro

türgrundkörper h.l ausbeulen: 3k 89euro

lackierung ZE 330 411euro

ich hofe das rreicht dir

am 23. Mai 2009 um 11:04

ja das problem ist aber das ich nicht glaube das man dafür drei Tage sein Auto da lassen muss das solltest du dir wen das so ist besser schriftlich geben lassen dann solltest du das auch von der Versicherung bekommen

ich persönlich würde dir das aber nicht zahlen da es ja nur ein tausch ist der aussenhaut ist und wie gesagt es kann ja lackiert werden auch wen das auto nicht in der werkstat ist das fahrzeug ist ja fahrbereit

aber versuch es einfach mehr wie nein sagen können sie ja nicht

am 23. Mai 2009 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von cooltexer

hallo leute

also mir hat einer ein schaden in die tür gemacht.und zwar wie folgt.Ich hatte mein fahrzeug geparkt (parkplatz)da kam einer mit einer sackkarre wo ne tischplatte draufwahr die hat er abgestellt und wollte an sein fahrzeug.was passiert das ding kippt um gegen meine tür.

bis dahin alles ok haftplichtversicherung vom schädiger angeschrieben ,ist dieselbe wie meine,und die habe rasche schadensabwicklung versprochen.ich sollte nur ein kostenvoranschlag schicken.Was ich auch gemacht habe.Siehe da heute kamm verrechnungscheck mit netto betrag drauf.

ist ja auch ok aber mir stehten doch auch leihwagen kosten zu oder,werkstatt hat gesagt gehabt 3 tage.kann ich die geltendt machen gegenüber der versicherung in form von nutzungsausfall dann müssten sie mir die leihwagen kosten von einer klasse tiefer bezahlen oder.

 

der grund ist die audi werkstatt hat mir den kostenvoranschlag ausgestellt und die lackereri die das macht die kenne ich auch und ich bin dahin gefahren die machen es für ein bruchteil dessen was die da aufgeschrieben haben,das heist der netto betrag den ich bekommen habe reicht und langt auch noch für ne tankfüllung in mein diesel.

ich wollte nur wissen ob ich auch noch die leihwagenkosten bekomme für 3 tage??

gruss cooltexer

Hallo,

also das ist so:

Du bekommst auf jeden Fall eine Auslagenpauschale i.H.v. 25,00 Euro für deine Bemühungen, Schreibereien etc.

Wenn du mit einem Kostenvoranschlag von dem Freundlichen welche sicherlich höher ist wie die von einem anderen Lackierer an die Versicherung weiter leitest, zahlen die "erstmal" nur den Netto Betrag.....

Jetzt kannst Du es Dir überlegen, den Netto Betrag zu behalten und dein Auto nicht reparieren zu lassen oder Du lässt es woanders machen (weil günstiger) und du bleibst immer noch bei Deinem Netto Betrag!

Ich glaube das nennt sich fiktive Abrechnung.

Lässt Du es aber bei Deinem Freundlichen machen, so bekommst den gesamten Brutto Betrag und die 25,00 Euro Auslagenpauschale sowieso! (IMMER!!!)

Wenn Du es jetzt bei dem billigen Lackierer machen lässt musst Du die Rechnung auch bei der Versicherung einreichen um in den Genuss der Übernahme bezüglich des Mietwagens zu kommen. Die werden aber dann sehen, dass der Betrag geringer ist als der vom Freundlichen und den Mietwagen damit verrechnen und am Ende +/- wird cent genau abgerechnet.

Ich würde es an Deiner stelle so machen: Lass es beim Freundliche machen, und schreib denen einen Brief bezüglich des Mietwagens. Du musst ja keinen nehmen. Aber bekommst dennoch die 3 Tage in der günstigeren Wagenklasse erstattet. So kommst Du noch besser weg wie wenn es andersrum nur für eine Tankfüllung reicht.

Ich hätte es so gemacht: Den Schadenverursacher etwas unterschreiben lassen, Bilder machen....

Evtl. Polizei wenn er sich weigert!

Anwalt....

Der Kümmert sich drum !

Du musst keinen Cent bezahlen!

Du bekommst in jedem Fall entweder deine Netto / Fiktive Abrechnung durch den Kostenvoranschlag und die 25,00 Euro Auslagenpauschale

Beim Freundlichen reparieren lassen und das Geld vom Mietwagen sofern keiner benötigt wird kassieren und mehr als einmal tanken ;-)

Ich hoffe es ist verständlich rüber gekommen..

Bin ein bisschen in Eile...

Bei welcher Versicherung bist Du denn?

Gruß

Bär

 

Themenstarteram 23. Mai 2009 um 11:16

versicherung vhv

wenn ich die jetzt richtig verstanden habe krieg ich nur noch die auslagenpauschale von 25 euro.Die aussenhaut wird nur ausgebeult und wieder lackiert der beulendoktor hat gesagt di e beule sind langezogen das würde nicht gehen nur punktbeulen könnte er machen.deswegen die ganze aktion würd ein doktor finden der mir das ohne lackieren macht würde mir das eher gefallen.

 

gruss cooltexer

an bei das bild von dem schaden

P4270264
am 23. Mai 2009 um 11:23

ja das glaube ich dir

 

die Frage ist ob es noch eine Wertminderung gibt denn eigentlich bist du ja verpflichtet den Schade zu erzehlen wen du das gute Stück mal verkaufen willst

auch wen hier jetzt einige schreien werden das man das nicht muss

aber drei Tage kommt mir auch dann sehr lange vor nur mal so am rande

Themenstarteram 23. Mai 2009 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35

ja das glaube ich dir

 

die Frage ist ob es noch eine Wertminderung gibt denn eigentlich bist du ja verpflichtet den Schade zu erzehlen wen du das gute Stück mal verkaufen willst

auch wen hier jetzt einige schreien werden das man das nicht muss

aber drei Tage kommt mir auch dann sehr lange vor nur mal so am rande

Hi

ich habe ne historie von dem wagen.da habe ich die bilder und den schadensfall abgeheftet.mach ich immer bei meinen fahrzeugen.ich kann sehen wann ich öl gekauft hab von wem usw.sämtliche rechnungen .

da bin ich penibel und mein kleinen süssen A6 verkaufen.....................wenn man mir vielleicht einen A8 anbietet mit der 3l dieselmaschine oder einen 3l benziner dann vielleicht ansonsten nur über meine leiche.

ich hab den wagen mti 5tkm gekauft und jetzt hat er 80tsdkm 6jahre fahre ich ihn jetzt und noch nie hat er mich nicht im stich gelassen.ich weis was ich habe an dem fahrzeug deswegen bleibt er bei mir.

 

am 23. Mai 2009 um 11:40

glüchwunsch finde ich klasse ist aber auch meine meinung wen dann nur A8 oder einen schönen Phaeton auch wen hier dann wieder einige schreien ist aber auch ein klasse Auto

am 23. Mai 2009 um 14:24

Hallo, die Versicherung zahlt dir die MwST erst aus, wenn du eine Reparaturrechnung einreichst. Das Selbe gilt für deinen Nutzungsausfall bzw. den Leihwagen. Auf der Werkstattrechnung muß die tatsächliche Reparaturdauer vermerkt sein. Sonst gibt`s nix. Warst du eigentlich beim Gutachter? Falls nicht, gehen dir Dinge wie eine Lackangleichung und eine evtl. Wertminderung verloren. MfG Matthias

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