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schaden am Kfz auf Mitarbeiterparkplatz

Themenstarteram 2. März 2016 um 21:01

Moin,

Eventuell kann mir einer Helfen bzw. sagen ob das Gutachten durch die Betriebshaftpflichtversicherung gezahlt wird.

Letzte Woche hat sich auf unseren Firmengelände ein vollgepackter Wäschewagen selbstständig gemacht und ist gegen mein Auto geknallt. Kotflügel und Stoßstange hat es voll erwischt. Die in meiner Firma sagten mir das der Schaden durch die Haftpflicht gedeckt wird. Ich bin darauf hin in meine Werkstatt meines Vertrauens gefahren. Der KFZ Meister sagte mir das der Schaden zwischen 1000-2000€ liegt, aber er kann mir nicht genau den Schaden beziffern. Da der Schaden aber über der Bagatellegrenze liegt, habe ich ein Gutachten anfertigen lassen was knapp 500€ kostet. Heute hat mir meine Firma mitgeteilt, daß die Versicherung das Gutachten nicht zahlen wird weil ein Kostenvoranschlag gebraucht wird. Aber davon wußte ich nichts. Habt ihr eine Ahnung wer jetzt das Gutachten zahlen muss?

Rechtschutzversichert bin ich, aber eventuell hat einer eine Antwort für mich. Mich nervt das jetzt das ich nicht weiß was Sache ist. Und im www finde ich nichts Passendes

LG Lala

Beste Antwort im Thema

Die Versicherung - hast aber keinen direkten Anspruch gegen die Versicherung, nur gegen den Betrieb. Der wiederum hat auf Grund des Versicherungsvertrages einen Erstattung-/Freistellungsanspruch gegen die Versicherung. Könntest dir natürlich die Ansprüche abtreten lassen, dann wäre aber die RS vorher zu befragen.

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Die Versicherung - hast aber keinen direkten Anspruch gegen die Versicherung, nur gegen den Betrieb. Der wiederum hat auf Grund des Versicherungsvertrages einen Erstattung-/Freistellungsanspruch gegen die Versicherung. Könntest dir natürlich die Ansprüche abtreten lassen, dann wäre aber die RS vorher zu befragen.

am 2. März 2016 um 21:12

Eine kleine Zwischenfrage...Das Gutachten bei einem eher kleineren Schaden soll 500 Euro kosten???

Themenstarteram 2. März 2016 um 21:17

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. März 2016 um 22:08:48 Uhr:

Die Versicherung - hast aber keinen direkten Anspruch gegen die Versicherung, nur gegen den Betrieb. Der wiederum hat auf Grund des Versicherungsvertrages einen Erstattung-/Freistellungsanspruch gegen die Versicherung. Könntest dir natürlich die Ansprüche abtreten lassen, dann wäre aber die RS vorher zu befragen.

Danke für die Antwort. Ich werde definitiv mit meiner Rechtschutzversicherung telefonieren und den Sachverhalt klären.

Die Frage stellt ich mir auch wie soll man an einem Auto ein Kostenvoranschlag anfertigen lassen wenn der Schaden nicht klein ist. Das Gutachten beläuft sich auf 1800€. Wenn mir mein Außenspiegel abgefallen wäre, dann wäre der Schaden übersichtlich und kalkulierbar gewesen. Aber nicht wenn die vordere linke Seite aussieht als ob da ein Büffel reingelaufen ist.

LG

Themenstarteram 2. März 2016 um 21:21

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 2. März 2016 um 22:12:59 Uhr:

Eine kleine Zwischenfrage...Das Gutachten bei einem eher kleineren Schaden soll 500 Euro kosten???

Das Gutachten kosten 488€. Der Schaden beträgt 1800€. Ich fahre ein Golf 4 v5 AQN, BJ2002

ich finde das Gutachten auch nicht gerade günstig. Aber leider habe ich keine Persönlichen Referenzen, da es mein erster Schaden am Auto ist

LG

Kannst ja mal den Gutachter fragen , was er mit dem ganzen Geld macht. :)

am 2. März 2016 um 22:37

Du wirst auf jeden Fall das Gutachten selber zahlen müssen.

Da hilft auch keine Rechtsschutzversicherung.

Sollte hier nicht erst einmal geklärt werden, wo der Wäschewagen herkam?

Zitat:

Letzte Woche hat sich auf unseren Firmengelände ein vollgepackter Wäschewagen selbstständig gemacht und ist gegen mein Auto geknallt.

Hört sich für mich doch sehr nach Schaden in Verbindung mit einer Ladetätigkeit an, dann wäre die Haftpflicht des Fahrzeugs mit im Boot.

Oder ist der volle Wäschewagen selbstständig aus einer Garage o.Ä. rausgefahren?

am 3. März 2016 um 5:21

Also Du als Geschädigter hast das Recht ein Gutachten anfertigen zu lassen (als Leihe weis man ja nicht was kaputt ist und ein Kostenvoranschlag ist nicht genau) und auch einen Anwalt ein zu schalten.

Deine Ansprüche (Gutachten, Anwalt, Reparaturschaden, usw.) richtest Du gegen den Besitzer des Wäschewagens.

Dieser kann nun entscheiden es selbst zu zahlen oder es seiner Versicherung zu melden und die das regeln zu lassen.

Sollte sich jemand weigern zu zahlen, einfach Anwalt einschalten. Den muss auch der Schädiger zahlen, auch wenn vielleicht Deine RS in Vorleistung geht. ;)

am 3. März 2016 um 6:12

Wo ist das gesetzlich geregelt, dass er diese Ansprüche hat?

Hallo

wem gehört denn der "Wäschewagen"?!

Der Firma dem der Parkplatz gehört und ist das auch die gleiche Firma bei der du arbeitest?

Gruß Volker

am 3. März 2016 um 7:08

Zitat:

@Lala79 schrieb am 2. März 2016 um 22:01:55 Uhr:

Moin,

Eventuell kann mir einer Helfen bzw. sagen ob das Gutachten durch die Betriebshaftpflichtversicherung gezahlt wird.

Letzte Woche hat sich auf unseren Firmengelände ein vollgepackter Wäschewagen selbstständig gemacht und ist gegen mein Auto geknallt. Kotflügel und Stoßstange hat es voll erwischt. Die in meiner Firma sagten mir das der Schaden durch die Haftpflicht gedeckt wird. Ich bin darauf hin in meine Werkstatt meines Vertrauens gefahren. Der KFZ Meister sagte mir das der Schaden zwischen 1000-2000€ liegt, aber er kann mir nicht genau den Schaden beziffern. Da der Schaden aber über der Bagatellegrenze liegt, habe ich ein Gutachten anfertigen lassen was knapp 500€ kostet. Heute hat mir meine Firma mitgeteilt, daß die Versicherung das Gutachten nicht zahlen wird weil ein Kostenvoranschlag gebraucht wird. Aber davon wußte ich nichts. Habt ihr eine Ahnung wer jetzt das Gutachten zahlen muss?

Rechtschutzversichert bin ich, aber eventuell hat einer eine Antwort für mich. Mich nervt das jetzt das ich nicht weiß was Sache ist. Und im www finde ich nichts Passendes

LG Lala

Hallo Lala,

die Kosten für das Gutachten musst du selber tragen, denn du hast es in Auftrag gegeben. Für die Regulierung des Schadens ist das Gutachten vorerst nicht relevant und kann höchstwahrscheinlich auch ohne Gutachten reguliert werden.

Im Schadenfall ist die Versicherung zu informieren, in dem Fall die gegnerische Versicherung. Und wenn dann die Versicherung dir mitteilt, dass ein Gutachten benötigt wird, dann kannst du eines veranlassen. Im Regelfall schickt dir die Versicherung dann einen ihr bekannten Gutachter. Viele Fälle werden jedoch ohne Gutachten reguliert und erst wenn es zu Problemen oder Unstimmigkeiten kommt, wird ein Gutachter eingeschaltet oder der Anruf bei einem Anwalt notwendig.

Ich empfehle immer zuerst den eigenen Berater anrufen. Der kann euch bei solchen Problemen Auskunft geben und euch empfehlen, wie ihr euch verhalten müsst.

Viele Grüße

Mario

Die Sache ist dumm gelaufen. Als Geschädigter hätte ich zuerst mit der zuständigen Versicherung gesprochen und abgeklärt ob ein Gutachten oder nur ein Kostenvoranschlag erforderlich ist. Will die Versicherung ein Gutachten kannst Du einen Sachverständigen Deiner Wahl beauftragen. Den von der Versicherung vorgeschlagenen würde ich auf keinen Fall nehmen. Es kann sein das Du auf den Kosten von ca. 500 € sitzen bleibst, da es eine sogenannte Schadenminderungspflicht gibt.

Ist denn ein Leihe gleichzeitig weise? www.duden.de

:rolleyes:

Und BTT: natürlich wird keine Versicherung das Gutachten bzw. die Kosten für ein solches übernehmen, wenn man sich nicht vorher versucht zu verständigen.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 3. März 2016 um 06:21:42 Uhr:

Also Du als Geschädigter hast das Recht ein Gutachten anfertigen zu lassen (als Leihe weis man ja nicht was kaputt ist und ein Kostenvoranschlag ist nicht genau) und auch einen Anwalt ein zu schalten.

Deine Ansprüche (Gutachten, Anwalt, Reparaturschaden, usw.) richtest Du gegen den Besitzer des Wäschewagens.

Dieser kann nun entscheiden es selbst zu zahlen oder es seiner Versicherung zu melden und die das regeln zu lassen.

Sollte sich jemand weigern zu zahlen, einfach Anwalt einschalten. Den muss auch der Schädiger zahlen, auch wenn vielleicht Deine RS in Vorleistung geht. ;)

Wieso hat man bei einem Unfall mit einem anderen Kfz Anspruch auf ein Gutachten (oberhalb der Bagatellschadengrenze) und kein Anspruch auf ein Gutachten, wenn der Schaden anderweitig verursacht wird?

Immerhin steht ja der wirtschaftliche Totalschaden im Raum...

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