ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schaden am Zaun, angeblich Schuld

Schaden am Zaun, angeblich Schuld

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 17:38

Hallo,

heute habe ich einen Brief erhalten, wo drin steht, dass mein Fahrzeug angeblich gegen meinen eigenen Zaun (Parkplatz) gestossen ist. Ich bin halt mieter. Ich möchte jetzt einen Anwalt nehmen, die Frage ist, ob es als "Verkehr" gilt oder "Haus und Wohnung". Da meine Rechtsschutzversicherung für Privat, Haus und Wohnung und Beruf gilt. Kann mir da jemand helfen?

 

MfG

Beste Antwort im Thema

Jetzt kriegt euch wieder ein, Kinder.

Der TE hat immerhin die Eier in der Hose, uns hier Infos zu geben, die für ihn unangenehm sind. Die meisten anderen hätten sich aus dem Thread verdrückt, sobald klar wurde, dass sie doch selber schuld sind an dem Sachschaden.

Dafür meinen Respekt.

154 weitere Antworten
Ähnliche Themen
154 Antworten

Bist du in den Zaun gefahren?

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 17:41

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 17. Februar 2017 um 18:39:54 Uhr:

Bist du in den Zaun gefahren?

ich bin nicht in den zaun gefahren! angeblich sind spuren drab. die polizei usw war schon da. ich war gestern beim anwalt aber die frage ist jetzt, ob meine rechtsschutzversicherung die anwaltkosten übernimmt?

Manchmal prüfen Rechtschutzversicherungen vor Übenahme die Erfolgsaussichten der Klage, aber in der Regel - ja...

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 17:49

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 17. Februar 2017 um 18:46:18 Uhr:

Manchmal prüfen Rechtschutzversicherungen vor Übenahme die Erfolgsaussichten der Klage, aber in der Regel - ja...

aber gilt das jetzt als verkehr? oder privat? das ist meine frage?

Das ist ein Schadensfall in der Pkw-Haftpflichtversicherung. Mach eine Schadenanzeige und wenn Du den Vorfall nicht verursacht hast, dann sagst Du das so. Die Pkw-Haftpflicht ist hier für die Forderungsabwehr zuständig. Die beauftragen dann auch ggf. einen Anwalt. Das ist in der Rechtsschutzversicherung nicht inkludiert, sondern in der Pkw-Haftpflichtversicherung. Alles andere ist komplett egal.

Wenn man gegen den eigenen Zaun fährt, interessiert dies doch keinen.

Offensichtlich bist Du gegen eine Zaun gefahren, der eine Dir als Mieter zur Nutzung überlassene Fläche abgrenzt.

Dann ist das ein Schaden an einer Mietsache, nicht an eigenem Besitz. Der Vermieter hat Anspruch auf Schadensersatz.

Warum jetzt schon ein Rechtsanwalt, wenn noch untersucht wird, ob Du den Schaden verursacht hast.

O.

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 18:26

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Februar 2017 um 19:06:07 Uhr:

Wenn man gegen den eigenen Zaun fährt, interessiert dies doch keinen.

Offensichtlich bist Du gegen eine Zaun gefahren, der eine Dir als Mieter zur Nutzung überlassenen Fläche abgrenzt.

Dann ist das ein Schaden an einer Mietsache, nicht an eigenem Besitz. Der Vermieter hat Anspruch auf Schadensersatz.

Warum jetzt schon ein Rechtsanwalt, wenn noch untersucht wird, ob Du den Schaden verursacht hast.

O.

weil ein brief von der polizei kam. und heute wird vom mieter eine summe verlangt.

Die Verkehrs-Owi unterfällt der RS-Versicherung (auch in deiner Konstellation). Dafür solltest Du evtl. tatsächlich einen Anwalt in Betracht ziehen.

am 17. Februar 2017 um 18:48

Du kennst die Summe also und kannst beurteilen, ob - falls du in Haftung genommen wirst - selber zahlst oder die Versicherung in Anspruch nimmst. Wenn ein Brief von der Polizei kam, steht ja auch ggf. "Entfernung vom Unfallort" in Frage. Das ist ggf. eine ernstere Sache als der Schaden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Februar 2017 um 19:31:20 Uhr:

Die Verkehrs-Owi unterfällt der RS-Versicherung (auch in deiner Konstellation). Dafür solltest Du evtl. tatsächlich einen Anwalt in Betracht ziehen.

Tut sie nicht, da der TE keinen Verkehrs-RS hat.

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 19:26

Zitat:

@situ schrieb am 17. Februar 2017 um 19:48:28 Uhr:

Du kennst die Summe also und kannst beurteilen, ob - falls du in Haftung genommen wirst - selber zahlst oder die Versicherung in Anspruch nimmst. Wenn ein Brief von der Polizei kam, steht ja auch ggf. "Entfernung vom Unfallort" in Frage. Das ist ggf. eine ernstere Sache als der Schaden.

richtig. fahrerflucht steht drin. das problem ist, ich weiß von nix! es ist mein parlplatz welches ich miete. also im wohngebiet da jeder irgendwie was anderes sagt, bin ich etwas verwirrt. deckt das meine rechtsschutz nun ab oder nicht?

am 17. Februar 2017 um 19:34

Zitat:

@reigns schrieb am 17. Februar 2017 um 18:41:56 Uhr:

ich war gestern beim anwalt aber die frage ist jetzt, ob meine rechtsschutzversicherung die anwaltkosten übernimmt?

Und das konnte der dir nicht sagen? Im Allgemeinen steht in den Versicherungsbedingungen, was versichert ist.

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 19:39

Zitat:

@situ schrieb am 17. Februar 2017 um 20:34:36 Uhr:

Zitat:

@reigns schrieb am 17. Februar 2017 um 18:41:56 Uhr:

ich war gestern beim anwalt aber die frage ist jetzt, ob meine rechtsschutzversicherung die anwaltkosten übernimmt?

Und das konnte der dir nicht sagen?

ich habe es vergessen zu fragen.

Zitat:

@reigns schrieb am 17. Februar 2017 um 19:26:03 Uhr:

und heute wird vom mieter eine summe verlangt.

So wie ich es verstanden habe, bist du das doch selbst.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schaden am Zaun, angeblich Schuld