ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schaden an gleicher Stelle

Schaden an gleicher Stelle

Themenstarteram 26. Mai 2014 um 0:46

Hallo,

mitte April hatte ich einen Unfall vorne links, der durch den Gutachter als wirtschaftlicher Totalschaden gewertet wurde. Jedoch handelt es sich quasi nur um einen optischen Totalschaden. Mein Auto ist bis auf leise Geräusche beim Einlenken weiterhin fahrtüchtig. Wie das nun mit dem bevorstehenden TüV im Semptember aussieht ist nochma ne andere Frage. Also bin ich seitdem mit dem Schönheitsfehler weiter gefahren.

Heute nun wieder ein Unfall. Und wieder erwischt es mich vorne links. Wieder völlig unverschuldet. Zu dem vorherigen Schaden hab ich nun noch ne hässliche Delle dazubekommen.

Wäre es angebracht, dass mit dem Unfallverursacher so unter der Hand zu klären? Denn was bringt es, wenn er von seiner Versicherung hochgestuft wird und ich eh nichts bekomme, weil die Versicherung sagt ein Totalschaden wurde schon ausgezahlt und sie haben es ja nicht reparieren lassen...

Würde mich sehr über Antworten freuen, wie ich diesen erneuten Unfall am besten Regeln sollte.

Zu meiner Versicherung gehen und den Schaden/Unfall melden? Den Unfallverursacher nochma kontaktieren und das so regeln? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, die ich nicht bedacht habe?

MfG

Harri...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus

Zitat:

Original geschrieben von germania47

 

Tut mit leid, ich wüsste nicht aus welchem Grunde der Verursacher € 50,-- zahlen sollte.

Ist doch kein Schaden entstanden.

Hallo Klaus,

ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Du hast Dir vor kurzem eine Delle in Deinen Kotflügel gefahren. Während Du neben Deinem Auto stehst, komme ich dazu und trete mit voller Wucht eine weitere heftige Delle in eben jenen Kotflügel. Als Du mich entgeistert anschaust, sage ich: " Was hast Du, ist doch kein Schaden entstanden, war doch schon kaputt."

Dann gehe ich meiner Wege. :p

Gruß

Sorry, so weit reicht meine Vorstellungskraft nicht; entspricht ja wohl auch nicht der Lebenserfahrung.

1. Ist mir in den letzten 66 Jahren nicht passiert und bin auch für die nächsten ganz optimistisch.

2. Vielleicht bin ich mit meinen Gedankengängen durch meinen alten Beruf auch versaut.

3. Dellenzaehler hat es doch auch genau auf den Punkt gebracht.

 

4. Nichts für ungut: Klaus

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten
am 26. Mai 2014 um 5:06

Zitat:

Original geschrieben von Harri...

Wäre es angebracht, dass mit dem Unfallverursacher so unter der Hand zu klären? Denn was bringt es, wenn er von seiner Versicherung hochgestuft wird und ich eh nichts bekomme, weil die Versicherung sagt ein Totalschaden wurde schon ausgezahlt und sie haben es ja nicht reparieren lassen...

MfG

Harri...

Hey Harri,

Du hast meines Anrecht auf die Differenz wischen Restwert alt und Restwert neu. Ob Du Dir die vom Versicherer holst oder von ihm ist doch egal.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von Harri...

Wäre es angebracht, dass mit dem Unfallverursacher so unter der Hand zu klären? Denn was bringt es, wenn er von seiner Versicherung hochgestuft wird und ich eh nichts bekomme, weil die Versicherung sagt ein Totalschaden wurde schon ausgezahlt und sie haben es ja nicht reparieren lassen...

MfG

Harri...

Hey Harri,

Du hast meines Anrecht auf die Differenz wischen Restwert alt und Restwert neu. Ob Du Dir die vom Versicherer holst oder von ihm ist doch egal.

Es bleibt wahrscheinlich die Ausnahme, ich mich kann mich Deiner Meinung nicht anschließen.

An dem Fahrzeug des TE ist kein wirtschaftlich messbarer Mehrschaden entstanden, der der Kotflügel sowieso erneuert werden musste. Folglich hat er keinen Anspruch auf nochmaligen Ersatz. Gilt auch für die Abrechnung auf Totalschadenbasis.

Anders wäre es, wenn das Fahrzeug an einer anderen Stelle, die noch nicht beschädigt war, geschädigt wurde.

In dem Falle wäre der Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung der Gebrauchsfähigkeit durch den Vorschaden erneut zu ermitteln.

Allerdings gehe ich schon auf Grund der Einlassung des TE, nämlich beim Lenken ein Geräusch zu hören, davon aus, dass das Fahrzeug nach dem 1. Unfall schon nicht mehr verkehrssicher war.

Eine schöne Woche wünscht Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Harri...

 

Wäre es angebracht, dass mit dem Unfallverursacher so unter der Hand zu klären? Denn was bringt es, wenn er von seiner Versicherung hochgestuft wird und ich eh nichts bekomme, weil die Versicherung sagt ein Totalschaden wurde schon ausgezahlt und sie haben es ja nicht reparieren lassen...

Harri...

Hi,

wenn die Versicherung nichts zahlt wird er auch nicht hochgestuft. Und selbst wenn die Versicherung ein paar € zahlt kann er den schaden einfach zurückkaufen. Er muß sich also nicht zwangsläufig mit dir rumschlagen.

Aber mach ihm doch ruhig den Vorschlag das er dir 50€ zahlt und du verzichtest auf weitere schritte, das wäre für alle das umkomplizierteste.

ich schließe mich übrigens an,wenn da beim Lenken geräusch entstehen ist das was kaput an lenkung oder fahrwerk,damit sollte man nicht spaßen und schon gar nicht herumfahren.

 

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Zitat:

Original geschrieben von Harri...

 

Wäre es angebracht, dass mit dem Unfallverursacher so unter der Hand zu klären? Denn was bringt es, wenn er von seiner Versicherung hochgestuft wird und ich eh nichts bekomme, weil die Versicherung sagt ein Totalschaden wurde schon ausgezahlt und sie haben es ja nicht reparieren lassen...

Harri...

Hi,

wenn die Versicherung nichts zahlt wird er auch nicht hochgestuft. Und selbst wenn die Versicherung ein paar € zahlt kann er den schaden einfach zurückkaufen. Er muß sich also nicht zwangsläufig mit dir rumschlagen.

Aber mach ihm doch ruhig den Vorschlag das er dir 50€ zahlt und du verzichtest auf weitere schritte, das wäre für alle das umkomplizierteste.

ich schließe mich übrigens an,wenn da beim Lenken geräusch entstehen ist das was kaput an lenkung oder fahrwerk,damit sollte man nicht spaßen und schon gar nicht herumfahren.

 

Gruß tobias

Tut mit leid, ich wüsste nicht aus welchem Grunde der Verursacher € 50,-- zahlen sollte.

Ist doch kein Schaden entstanden.

Ansonsten danke ich Dir für Deine Zustimmung hinsichtlich der Lenkung.

Grüße von Klaus

Hi,

als Verursacher wäre ich in so einem Fall gerne bereit 50€ zu bezahlen. Allein um mir den ganzen Bürokratie Stress zu ersparen :D

In diesem Fall müßte wohl ein Gutachten erstellt werden um festzustellen ob wirklich kein zusätzlicher Schaden entstanden ist. Das kostet ja auch wieder Geld,keine Ahnung ob man das als Verursacher dann ggf. auch bezahlen müßte. Wäre aber auf jeden fall deutlich teuer als 50 € ;)

Gruß Tobias

am 26. Mai 2014 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von germania47

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

 

Hey Harri,

Du hast meines Anrecht auf die Differenz wischen Restwert alt und Restwert neu. Ob Du Dir die vom Versicherer holst oder von ihm ist doch egal.

Es bleibt wahrscheinlich die Ausnahme, ich mich kann mich Deiner Meinung nicht anschließen.

An dem Fahrzeug des TE ist kein wirtschaftlich messbarer Mehrschaden entstanden, der der Kotflügel sowieso erneuert werden musste. Folglich hat er keinen Anspruch auf nochmaligen Ersatz. Gilt auch für die Abrechnung auf Totalschadenbasis.

Anders wäre es, wenn das Fahrzeug an einer anderen Stelle, die noch nicht beschädigt war, geschädigt wurde.

In dem Falle wäre der Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung der Gebrauchsfähigkeit durch den Vorschaden erneut zu ermitteln.

Allerdings gehe ich schon auf Grund der Einlassung des TE, nämlich beim Lenken ein Geräusch zu hören, davon aus, dass das Fahrzeug nach dem 1. Unfall schon nicht mehr verkehrssicher war.

Eine schöne Woche wünscht Klaus

ok, den Ansatz versteh ich zwar, aber:

Wäre es nicht denkbar, dass der Wagen nun "kaputter" (gibt es das Wort?) ist als vorher?

Ihm wurde doch der Restwert_alt abgezogen, weil das Fahrzeug auch nach dem Unfall eben doch noch einen Wert hatte.

Wieso kann es nicht sein, dass nach einem zweiten Schaden auf die gleiche Stelle eben dieser Restwert sich noch einmal mindert?

Mal ein Beispiel:

WBW 1. Unfall 1000€

RW 1.Unfall 300€ = WBW 2.Unfall

RW 2.Unfall 200€

Hierzu zwei Sätze:

1.Ansatz

Also mir in jedem Fall wäre ein Auto lieber was nur einen Unfall hatte, als eines das zwei Unfälle hatte. Insofern sollte m.E. der zweite Unfall zumindest einen gewissen kaufmännischen Effekt haben.

2.Ansatz

Nehmen wir weiter an, dass der 1. Schaden lediglich ein Streifschaden war. Für den 1. Schaden müsste auf Grund der tiefe der Lackschäden und einer kleinen Delle zwar auch der Kotflügel ausgetauscht werden, jedoch sagt sich der Geschädigter, dass er mit der Unschönheit leben kann. Meinetwegen schmiert noch ein Rostschutzmittel rauf.

Beim 2. Schaden rauscht ihm dann aber einer rein. Der Kotflügel ist komplett verformt.

In beiden Fällen müsste zur sach- und fachgerechten Instandsetzung der Kotflügel getauscht. Bei Schaden1 kann man aber noch it dem Auto fahren, bei Schaden zwei eben nciht mehr; insofern müsste auch dadurch m.E. ein niedriger RW gegeben sein.

Aber vllt. sehe ich es auch falsch.

 

Viele Grüße Phaeti

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von germania47

 

Es bleibt wahrscheinlich die Ausnahme, ich mich kann mich Deiner Meinung nicht anschließen.

An dem Fahrzeug des TE ist kein wirtschaftlich messbarer Mehrschaden entstanden, der der Kotflügel sowieso erneuert werden musste. Folglich hat er keinen Anspruch auf nochmaligen Ersatz. Gilt auch für die Abrechnung auf Totalschadenbasis.

Anders wäre es, wenn das Fahrzeug an einer anderen Stelle, die noch nicht beschädigt war, geschädigt wurde.

In dem Falle wäre der Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung der Gebrauchsfähigkeit durch den Vorschaden erneut zu ermitteln.

Allerdings gehe ich schon auf Grund der Einlassung des TE, nämlich beim Lenken ein Geräusch zu hören, davon aus, dass das Fahrzeug nach dem 1. Unfall schon nicht mehr verkehrssicher war.

Eine schöne Woche wünscht Klaus

ok, den Ansatz versteh ich zwar, aber:

Wäre es nicht denkbar, dass der Wagen nun "kaputter" (gibt es das Wort?) ist als vorher?

Ihm wurde doch der Restwert_alt abgezogen, weil das Fahrzeug auch nach dem Unfall eben doch noch einen Wert hatte.

Wieso kann es nicht sein, dass nach einem zweiten Schaden auf die gleiche Stelle eben dieser Restwert sich noch einmal mindert?

Mal ein Beispiel:

WBW 1. Unfall 1000€

RW 1.Unfall 300€ = WBW 2.Unfall

RW 2.Unfall 200€

Hierzu zwei Sätze:

1.Ansatz

Also mir in jedem Fall wäre ein Auto lieber was nur einen Unfall hatte, als eines das zwei Unfälle hatte. Insofern sollte m.E. der zweite Unfall zumindest einen gewissen kaufmännischen Effekt haben.

2.Ansatz

Nehmen wir weiter an, dass der 1. Schaden lediglich ein Streifschaden war. Für den 1. Schaden müsste auf Grund der tiefe der Lackschäden und einer kleinen Delle zwar auch der Kotflügel ausgetauscht werden, jedoch sagt sich der Geschädigter, dass er mit der Unschönheit leben kann. Meinetwegen schmiert noch ein Rostschutzmittel rauf.

Beim 2. Schaden rauscht ihm dann aber einer rein. Der Kotflügel ist komplett verformt.

In beiden Fällen müsste zur sach- und fachgerechten Instandsetzung der Kotflügel getauscht. Bei Schaden1 kann man aber noch it dem Auto fahren, bei Schaden zwei eben nciht mehr; insofern müsste auch dadurch m.E. ein niedriger RW gegeben sein.

Aber vllt. sehe ich es auch falsch.

 

Viele Grüße Phaeti

Hallo Phaeti,

Deine Ansätze sind nicht von der Hand zu weisen; es kommt aber hierbei sehr stark auf den Gerichtsstand an.

Auch finde ich Deinen Hinweis, dass er mit einer "Unschönheit" leben kann, nicht schlecht. In der Praxis ist es aber nicht durchführbar, da nicht messbar.

Auf Grund der bisher bekannten Zahlen ist doch von einer erheblichen Beschädigung bei der ersten Kollision auszugehen.

Ohne Fotos werden wir wohl zu keinem 100% Schluss kommen.

Einen schönen Feierabend wünscht Klaus

@Phaeti

Dein Beispiel passt schon.

Der Restwert ist ja bekanntlich ein Marktwert genau wie der WBW. Den kann man also ermitteln -nicht berechnen-, dass wäre falsch, denn es muss ja auch jemand für diesen Restwert gerade stehen, sprich Ihn bezahlen, sonst wäre es ja kein Marktwert.

Es muss also im zweiten Schadensfall sowohl ein Wiederbeschaffungswert und auch ein Restwert (der Restwert ist eben nicht der Wiederbeschaffungswert sondern ein Händlereinkaufswert) ermittelt werden.

In diesem Fall kann man natülich nur Kaffeesatzlesen. "Eine Delle ist dazugekommen".

An welchem Bauteil?

An einen Kotflügel der schon vor dem Unfall kaputt war?

Dann gibt es nix mehr.

Wäre der Kotflügel aber nach dem ersten Unfall noch zu retten gewesen und nach dem zweiten Unfall erneuerungswürdig, dann müsste der Kotflügel als Neuteil kalkuliert werden und ein Abzug für Wertverbeserung vorgenommen werden, da ja immer ein Fachgerechter Reparaturweg zu brücksichtigen ist.

Zu berücksichtigen ist beim Schadenersatz ja immer die Prämisse das der Zustand wieder herzustellen ist, welcher unmittelbar vor den Unfall bestanden hat.

am 26. Mai 2014 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von germania47

 

Tut mit leid, ich wüsste nicht aus welchem Grunde der Verursacher € 50,-- zahlen sollte.

Ist doch kein Schaden entstanden.

Hallo Klaus,

ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Du hast Dir vor kurzem eine Delle in Deinen Kotflügel gefahren. Während Du neben Deinem Auto stehst, komme ich dazu und trete mit voller Wucht eine weitere heftige Delle in eben jenen Kotflügel. Als Du mich entgeistert anschaust, sage ich: " Was hast Du, ist doch kein Schaden entstanden, war doch schon kaputt."

Dann gehe ich meiner Wege. :p

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus

Zitat:

Original geschrieben von germania47

 

Tut mit leid, ich wüsste nicht aus welchem Grunde der Verursacher € 50,-- zahlen sollte.

Ist doch kein Schaden entstanden.

Hallo Klaus,

ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Du hast Dir vor kurzem eine Delle in Deinen Kotflügel gefahren. Während Du neben Deinem Auto stehst, komme ich dazu und trete mit voller Wucht eine weitere heftige Delle in eben jenen Kotflügel. Als Du mich entgeistert anschaust, sage ich: " Was hast Du, ist doch kein Schaden entstanden, war doch schon kaputt."

Dann gehe ich meiner Wege. :p

Gruß

Sorry, so weit reicht meine Vorstellungskraft nicht; entspricht ja wohl auch nicht der Lebenserfahrung.

1. Ist mir in den letzten 66 Jahren nicht passiert und bin auch für die nächsten ganz optimistisch.

2. Vielleicht bin ich mit meinen Gedankengängen durch meinen alten Beruf auch versaut.

3. Dellenzaehler hat es doch auch genau auf den Punkt gebracht.

 

4. Nichts für ungut: Klaus

Moin an alle ich habe eine frage

2014 hatte ein klein Unfall Stoßstange hinten links. habe von der Gegner Versicherung dafür Geld

bekommen für eine neue Stoßstange laut Gutachter. ich habe den schaden selbst repariert schleifen und die Stele lackiert den unterschied sieht man bin kein Profi Lackierer

gestern ist mir einer wieder auf die Stoßstange drauf gefahren diesmal rechts

die frage ist was kann ich da machen den ich habe die Stoßstange nicht gewechselt wie es sein sollte

von eine Werkstat

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schaden an gleicher Stelle