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Schaden an meinem Astra J (Baujahr 2013)

Opel Astra J
Themenstarteram 7. Dezember 2016 um 8:01

Guten Morgen Zusammen,

ich melde mich bei euch, weil ich ein paar Fragen habe in der Hoffnung auf Tipps.

Anfang November wurde mein Astra beim Ausparken von einem Rentner an der Heckstoßstange beschädigt. Ich habe mir daraufhin einen Kostenvoranschlag vom FOH, zum Austausch der Stoßstange (mit Parksensoren) machen lassen, da leider auch eine kleine Ecke abgebrochen ist. Fotos findet Ihr anbei. Preis: ca. 1200,-€. Den Kostenvoranschlag habe ich der gegnerischen Versicherung zukommen lassen. Die hat mir jetzt 800,-€ überwiesen. Mehr gibt es erst nach Zusendung der Rechnung.

Jetzt meine Fragen:

- Ist das so üblich, dass der komplette Betrag erst nach Rechnungserhalt überwiesen wird?

- Macht es evtl. Sinn nur den Schaden bei zu lackieren?

Wie oben geschrieben konnte ich die Stoßstange wieder einklicken und die hält auch trotz

abgebrochener Ecke (Sieht man ja nicht)

- Der FOH meinte ca. 500 - 600 €, ist der Preis angemessen?

- Wenn ich nur bei lackieren lasse, wird man das im Nachhinein sehen?

- Wie würdet Ihr vorgehen wenn es euer Auto wäre?

Ich denke 200,-€ haben und nicht haben ist schon was.

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Beste Antwort im Thema

Der Abzug ist erstmal normal. Mwst. wird abgezogen und die vermutlich aufgeführten Verbringungekostet zum externen Lackierer. Wenn Du den Schaden kompl. behoben haben willst und der Zustand so wie vorher sein soll, dann lass es lt. Kostenvoranschlag reparieren und reich die Rechnung ein und gut ist. Optisch wird sicherlich auch eine vernünftig durchgeführte Teillackierung ausreichend sein. Das abgebrochene Teil kann ich nicht beurteulen, scheint aber im unsichtbaren Bereich zu sein. Bei einer Teilreparatur die abweichend vom KVA ist, musst Du dann mit den 800 € zurechtkommen und kannst nicht im Nachhinein nachverhandeln.

Du kannst aber froh sein, dass sich der Verursacher nicht einfach aus dem Staub gemacht hat, wie es leider bei den meisten Parkplatz Remplern passiert.

Gruß Christoph

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Das die Versicherung dir den Betrag selbst überweist ist eigentlich sehr unüblich. Im Normalfall lässt du dir ein Gutachten machen, du erhältst eine Kopie und das original geht zur gegnerischen Versicherung, danach machst du einen Termin zur reperatur in deiner Werkstatt welche dann das mit der Rechnung mit der gegnerischen Fraktion klärt, so war es bei mir 2x.

Da wir selber erst vor kurzem das Vergnügen hatten, kurz ein paar Infos dazu:

- Ab etwa 1000 € solltest du ein Gutachten erstellen lassen und nicht bloß einen KVA.

- Denn gerade an der Stoßstange können von außen nicht sichtbar weitere Schäden (Pralldämpfer, Halterungen, etc.) kaputt sein, die meist in einem einfachen KVA nicht erfasst werden können.

- Bisher hat die Versicherung mit dir fiktiv angerechnet, deshalb auch die Kürzungen der MwSt. und weiterer nicht angefallener Posten.

- Entweder fährst du in die Werkstatt, trittst den Schaden ab und die Werkstatt repariert und kümmert sich um die Erstattung. (Bei dir zu spät, da du bereits einen Teil des Geldes bekommen hast.)

- Oder du lässt jetzt reparieren und forderst die noch offene Differenz zwischen der bisherigen Abrechnung und der Rechnung noch ein.

Mein Rat: Wenn das Auto älter ist und du ihn eh bis zum Schluss fährst, dann lass es so und nimm das Geld. Wenn du ihn verkaufen willst, auch in mehreren Jahren erst, oder es dich stört, dann lass es vernünftig reparieren, dann wird es aber auch die 1200 € kosten.

Der Abzug ist erstmal normal. Mwst. wird abgezogen und die vermutlich aufgeführten Verbringungekostet zum externen Lackierer. Wenn Du den Schaden kompl. behoben haben willst und der Zustand so wie vorher sein soll, dann lass es lt. Kostenvoranschlag reparieren und reich die Rechnung ein und gut ist. Optisch wird sicherlich auch eine vernünftig durchgeführte Teillackierung ausreichend sein. Das abgebrochene Teil kann ich nicht beurteulen, scheint aber im unsichtbaren Bereich zu sein. Bei einer Teilreparatur die abweichend vom KVA ist, musst Du dann mit den 800 € zurechtkommen und kannst nicht im Nachhinein nachverhandeln.

Du kannst aber froh sein, dass sich der Verursacher nicht einfach aus dem Staub gemacht hat, wie es leider bei den meisten Parkplatz Remplern passiert.

Gruß Christoph

Ich würde folgendermassen vorgehen:

Ab zur Dekra / Tüv, ein Schadensgutachten erstellen lassen, dieses bei der Versicherung einreichen und abrechnen lassen.

Den Schaden beim Schrauber, Lackierer meines Vertrauens fachgerecht beheben lassen.

Den gesparten Betrag in ein wunderschönes Weihnachtsgeschenk fürs Frauchen investieren.

Fazit: Auto wieder Top, Frauchen glücklich

;-)

 

Tja dafür ist es bei Dir zu spät...erst Rat einholen dann aktiv werden...sonst macht das mit den Hinweisen und Tips wenig Sinn.

 

Zitat:

@LautrerJung schrieb am 7. Dezember 2016 um 09:01:02 Uhr:

[...] Preis: ca. 1200,-€. Den Kostenvoranschlag habe ich der gegnerischen Versicherung zukommen lassen. Die hat mir jetzt 800,-€ überwiesen. Mehr gibt es erst nach Zusendung der Rechnung.

Jetzt meine Fragen:

- Ist das so üblich, dass der komplette Betrag erst nach Rechnungserhalt überwiesen wird?

Der volle Betrag ja da der die Rechnung die MWst enthält und die wird nur gezahlt wenn der Schaden auch gewerblich repariert wurde!

Aber im Normalfall überweist die Versicherung ja nicht an den geschädigten wenn man keine Kommunikation hatte in der man zugestimmt hat das eine "Abrechnung nach KV/Gutachten" erfolgt.

In dem Moment wird die VS wohl auch gesagt haben das sie die Summe abzgl. MWST zahlt (wären 1008€).

Die 800e würde ich eindeutig reklamieren. Richtig ist 1008€ + Wertminderung + Nutzungsausfall (sprich Leihwagenpauschale.

Ansonsten der VS darlegen das Du dien Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren und die Diff. zu 800e über diese abrechnen lässt. Das wird dann inkl. Leihwagen/Wertminderung deutlich teurer als 1008€. Da ist man schnell bei 1400€+.

Ich habe es in einem ähnlichen Fall klar so betont und sie haben eingelenkt.

Bei mir war es genauso wie beim TE.

 

Ich habe einen Kostenvoranschlag in einer Fachwerkstatt machen lassen. Daraufhin habe ich einen Scheck von der Versicherung über ca. 95% der Schadenssumme bekommen und den Rest sollte ich beim einreichen der Rechnung überwiesen bekommen.

 

Die Tipps mit dem Dekra Gutachten sind meiner Meinung nach unsinnig, da ja bereits ein Kostenvoranschlag einer Fachwerksatt erstellt und von der Versicherung anstandslos angenommen wurde.

Und bei einem Versicherungsfall sagt der nette KFZ-Meister 'einmal alles neu'.

Das heißt auch bei einem TÜV/Dekra-Gutachten, würde man nicht mehr Geld von der Versicherung bekommen.

am 7. Dezember 2016 um 14:05

Bei einem Gutachten kann es noch Wertminderung und Ausfallkosten geben. Im KV nicht.

Viele Versicherungen schicken schnell mal ein Scheck und hoffen dass die Anspruchsteller zufrieden sind und Ruhe geben. Ist nicht richtig aber so läuft es halt.

Zitat:

@JacK2003 schrieb am 7. Dezember 2016 um 14:38:12 Uhr:

Bei mir war es genauso wie beim TE.

 

Ich habe einen Kostenvoranschlag in einer Fachwerkstatt machen lassen. Daraufhin habe ich einen Scheck von der Versicherung über ca. 95% der Schadenssumme bekommen und den Rest sollte ich beim einreichen der Rechnung überwiesen bekommen.

 

Die Tipps mit dem Dekra Gutachten sind meiner Meinung nach unsinnig, da ja bereits ein Kostenvoranschlag einer Fachwerksatt erstellt und von der Versicherung anstandslos angenommen wurde.

Und bei einem Versicherungsfall sagt der nette KFZ-Meister 'einmal alles neu'.

Das heißt auch bei einem TÜV/Dekra-Gutachten, würde man nicht mehr Geld von der Versicherung bekommen.

Du kannst "DEKRA" mit allem ersetzen das ein vernüftiges Gutachten erstellt, das von Versicherungen angenommen wird.

Eine Werbung für DEKRA und TÜV war nicht beabsichtigt.

:-)

Zitat:

@2emBeine schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:05:23 Uhr:

Bei einem Gutachten kann es noch Wertminderung und Ausfallkosten geben.

Gut, das mag sein. War mir in meinem Fall aber egal, da der Schaden von einem Nachbarn verursacht wurde und mir schon die erstellte Summe der Werkstatt unangenehm hoch vor kam.

Da ich aber auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben wollte, war es mir schon wichtig, dass es ordentlich gemacht wird.

am 7. Dezember 2016 um 14:21

Da kann man schon Werbung für die DEKRA machen. Sind (mit) die Besten!

Zitat:

@2emBeine schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:05:23 Uhr:

Bei einem Gutachten kann es noch Wertminderung und Ausfallkosten geben. Im KV nicht.

Das hängt von der VS ab - man spricht das an. Kommen die dann noch damit das sie das nur bei vorliegen eines Gutachtens machen kontert man gleich damit das "Sie dann halt auch noch das Geld für den Gutachter ausgeben".

Zitat:

Viele Versicherungen schicken schnell mal ein Scheck und hoffen dass die Anspruchsteller zufrieden sind und Ruhe geben. Ist nicht richtig aber so läuft es halt.

Yep. Und KV bzw. Gutachten schicken einige zu "Prüfungsdienstleistern"

am 9. Dezember 2016 um 7:12

Carexpert ist da ganz toll, die kürzen sogar Hersteller-Zeitangaben!

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