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Schaden an meinem Golf 6

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 24. März 2017 um 10:04

Moin Moin!

Endlich bekomme ich ein neues Auto und bin bald den alten Golf 6 los.

NATÜRLICH.... wie immer bei meinem Glück...... musste ich irgendeinen bescheuerten Schaden an den Wagen NACH der Inzahlungsnahme anrichten.....

Man stelle sich bitte folgende Situation vor:

Ich bin im Parkhaus und parke ein. Links neben mir ein großes Rohr..... ich lasse den Motor angeschaltet und gucke ob ich die Tür vorsichtig weit genug öffnen kann und stelle fest NEIN....die Tür stößt gegen dieses dämliche Rohr.....

Dämlich wie ich nunmal bin, lasse ich die Tür auf und will nur ein paar cm nach vorne rollen lassen um die Tür richtig öffnen zu können....also schalte ich in den Vorwärtsgang....denkste......ich hab nämlich in den Rückwärtsgang geschaltet......:):mad:

Es kommt wie es kommen muss..... ich nehm den Fuß von der Bremse und erwarte das der Wagen nach vorne rollt......stattdessen rollt die Karre nach hinten..... Ich hör noch krrrrrr und drück völlig panisch auf die Bremse und dann sehe ich das (spätestens jetzt müsst Ihr euch das Foto ansehen).....

Lange Rede kleiner Sinn....

So wie ich das verstanden hab, kann man das nicht mehr reparieren....eine neue Tür muss her.....

Habt Ihr Tipps? Könnt Ihr mir helfen?

Ich hab auf E-Bay Kleinanzeigen eine gebrauchte Tür gefunden. Ich glaub die würde auch passen, aber die kostet 250 € + 40 € Versand!

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Beste Antwort im Thema

Wenn die Farbe genau passt und man sie selbst umbauen kann, sollte das günstiger sein, als die Heraufstufung der Vollkasko.

Melden musst du das dem Käufer (Autohaus) aber sowieso, ansonsten wäre das ein Verschweigen eines erheblichen Mangels (Unfallwagen).

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Wenn die Farbe genau passt und man sie selbst umbauen kann, sollte das günstiger sein, als die Heraufstufung der Vollkasko.

Melden musst du das dem Käufer (Autohaus) aber sowieso, ansonsten wäre das ein Verschweigen eines erheblichen Mangels (Unfallwagen).

Themenstarteram 24. März 2017 um 10:28

Zitat:

@raymundt schrieb am 24. März 2017 um 11:08:43 Uhr:

Wenn die Farbe genau passt und man sie selbst umbauen kann, sollte das günstiger sein, als die Heraufstufung der Vollkasko.

Melden musst du das dem Käufer (Autohaus) aber sowieso, ansonsten wäre das ein Verschweigen eines erheblichen Mangels (Unfallwagen).

Auch wenn die sich den Wagen nie angeguckt haben? Der Verkäufer weiß, das es ein Unfallwagen ist (Auffahrunfall). Aber es gab nie ein Gutachten. Die haben Ihn nur Anhand des Kilometerstandes und des Fahrzeugscheins bewertet.

Zitat:

Auch wenn die sich den Wagen nie angeguckt haben? Der Verkäufer weiß, das es ein Unfallwagen ist (Auffahrunfall). Aber es gab nie ein Gutachten. Die haben Ihn nur Anhand des Kilometerstandes und des Fahrzeugscheins bewertet.

Auch dann - das Verhalten des Käufers hat damit nichts zu tun.

Abgesehen davon bist Du verpflichtet, alles wahrheitsgemäss anzugeben was über einen Bagatellschaden hinausgeht und wenn Teile getauscht werden ist das keine Bagatelle mehr.

Und immer schriftlich...

Neue Tür rein und fertig.

Bei nem Privatverkauf würd ich das erwähnen aber vorallem bei Händler Inzahlungnahme hätt ich da 0,0 schlechtes Gewissen oder sowas...

Wenn du darauf angesprochen wirst, dass die Tür schonmal draussen war (wenn man das überhaupt sieht) sagst du einfach zum Dämmen (Musikanlage) oder weil du bock drauf hattest oder wasweis ich.

Die Tür muss an den Scharnieren evtl noch eingestellt werden, ist aber relativ einfach. Schließzylinder usw natürlich übernehmen.

Beim Händler kein schlechtes Gewissen?

Wo landet der Wagen denn nach dem Händler?

Richtig, ziemlich sicher bei einem Privatkäufer.

Und der würde sich dann (zurecht!) aufregen, wenn er herausfindet ein Unfallauto gekauft zu haben.

Die Situation ist juristisch ganz ausführlich behandelt und keine Grauzone.

Man ist verpflichtet einen solchen Schaden anzugeben.

Keine Ansichtssache, kein Ermessensspielraum, keine Alternative.

Das ist ausgesprochen ärgerlich für den TE, wenn jetzt zusätzlich zur Reparatur noch ein kleiner Abzug beim Kaufpreis dazu kommt.

Aber passiert ist passiert und dumm gelaufen ist dumm gelaufen.

Wenn man es positiv sehen möchte, dann hat zumindest der neue Wagen hinterher keinen Unfallschaden.

Man kann höchstens noch beim Händler anrufen und fragen, was der Wagen ihnen mitsamt Schaden wert ist.

Evtl ist der Abzug für einen unreparierten Schaden nicht viel höher als die Reparaturkosten.

Dann kann man sich vielleicht den Aufwand schenken...

Themenstarteram 26. März 2017 um 19:14

Zitat:

@Jokener schrieb am 26. März 2017 um 17:05:32 Uhr:

Beim Händler kein schlechtes Gewissen?

Wo landet der Wagen denn nach dem Händler?

Richtig, ziemlich sicher bei einem Privatkäufer.

Und der würde sich dann (zurecht!) aufregen, wenn er herausfindet ein Unfallauto gekauft zu haben.

Die Situation ist juristisch ganz ausführlich behandelt und keine Grauzone.

Man ist verpflichtet einen solchen Schaden anzugeben.

Keine Ansichtssache, kein Ermessensspielraum, keine Alternative.

Das ist ausgesprochen ärgerlich für den TE, wenn jetzt zusätzlich zur Reparatur noch ein kleiner Abzug beim Kaufpreis dazu kommt.

Aber passiert ist passiert und dumm gelaufen ist dumm gelaufen.

Wenn man es positiv sehen möchte, dann hat zumindest der neue Wagen hinterher keinen Unfallschaden.

Man kann höchstens noch beim Händler anrufen und fragen, was der Wagen ihnen mitsamt Schaden wert ist.

Evtl ist der Abzug für einen unreparierten Schaden nicht viel höher als die Reparaturkosten.

Dann kann man sich vielleicht den Aufwand schenken...

Wie gesagt, der Wagen ist offiziell ein Unfallwagen. Das wird auch der Endkäufer wissen. Ich hab jetzt durch einen Freund einen Mechaniker kennen gelernt der mir das für 250 € reparieren wird.

Sch.... drauf

Naja, für mich als Käufer ist es schon wichtig die genaue Schadenshistorie zu kennen, wenn ich einen Wagen kaufe!

Meiner hatte beim Vorbesitzer auch einen reparierten Lackschaden.

Wenn mein Händler mir das nicht gesagt hätte, dann wäre der Kauf für mich sofort flach gefallen, als der TÜV es beim Vertrauens-Check festgestellt hat.

Und für ein paar hundert Euro jemand anderen betrügen?

Das finde ich schon ziemlich schäbig...

Zitat:

@Jokener schrieb am 26. März 2017 um 21:22:07 Uhr:

Naja, für mich als Käufer ist es schon wichtig die genaue Schadenshistorie zu kennen, wenn ich einen Wagen kaufe!

Meiner hatte beim Vorbesitzer auch einen reparierten Lackschaden.

Wenn mein Händler mir das nicht gesagt hätte, dann wäre der Kauf für mich sofort flach gefallen, als der TÜV es beim Vertrauens-Check festgestellt hat.

Und für ein paar hundert Euro jemand anderen betrügen?

Das finde ich schon ziemlich schäbig...

Wenn du wüsstest was selbst Vertragshändler bei Gebrauchtwagen machen würdest du keinen Gebrauchten mehr kaufen. Was nicht nachgewiesen werden kann wird auch nicht erwähnt. Ganz einfach

Themenstarteram 26. März 2017 um 19:39

Betrug finde ich schon sehr übertrieben. Die Tür sieht nachher genauso aus wie vorher. Ist doch alles OK. Ist doch kein Motorrschaden der verheimlicht wird.

Und wer einen 7 Jahre alten Golf auf einer Auktion erstattet, soll keinen Traumwagen erwarten.

Ich bin in einem Autohaus aufgewachsen. Bei uns WAR das anders.

Wenn wir an einem Wagen Vorschäden festgestellt haben, nachdem er schon angekauft war, dann wurde das NATÜRLICH trotzdem jedem Interessenten gegenüber erwähnt.

Schwarze Schafe gibts immer, aber Verallgemeinerungen sind weder hilfreich noch richtig.

Wenn die Lackschicht an der Tür nicht zum Rest des Wagens passt, dann reicht das als Nachweis.

Und damit gibt es eine nicht unerhebliche Rückerstattung vom Händler, oder der Kauf wird auf seine Kosten widerrufen.

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