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Schaden bezahlt aber nicht den Kostenvoranschlag

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 11:27

Hallo zusammen,

uns ist jemand in den "alten" Zweitwagen gefahren beim Rückwärtsausparken.

Kein Problem, kleine Beule... altes Auto sollte alles so bleiben....

Bei der Fachwerkstatt den Kostenvoranschlag erstellen lassen,... eingereicht zur fiktiven Abrechnung... das Geld (exkl. MwSt.) bekommen. Lediglich die Lackierkosten wurden um 50€ in irgendeiner Position von der Versicherung gekürzt. So weit so gut....

Der Schaden betrug ~900€ und die Werkstatt berechnete den Kostenvoranschlag mit 73€. Den mussten wir natürlich selber zahlen.

Dieser Betrag wurde nicht mit rückerstattet. Wieso nicht, wie kann das sein? Die HUK Hotline teilte mir heute mit, dies sei geltendes Recht und bei fiktiver Abrechnung so üblich.

Nicht dass ich wegen 73€ am Hungertuch nagen würde... aber so ganz verstehen tu ich es dennoch nicht... Ich habe mir den Schaden ja nicht ausgesucht. Ist das wirklich rechtens?

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11 Antworten

Den Kostenvorsnachlag bekommst du bei der Reperatur mit verrechnet.

Daher würde die Versicherung ja mehr bezahlen, wenn sie den auch noch zahlt...

Das du jetzt vielleicht nicht reparierst, ist deine eigene Entscheidung und betrifft nicht die Versicherung.

trotzdem doof, weil er ja ein SV-gutachten bezahlt bekäme?

Harry

Welches er ja nicht bei der Reperatur erstattet bekommen würde, zumal das Gutachten rechtlich gesehen Nachweiskraft hat.

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 12:39

Hm.

Verstehe ich das richtig:

Keine fiktive Abrechnung heisst ich verliere kein Geld und bekomme ein repariertes Auto hingestellt. Die Kosten des Kostenvoranschlages werden beglichen indem die Werkstatt sie mit abrechet.

 

Fiktive Abrechnung bedeutet (nur auf meinen Geldbeutel bezogen) ich mache 73€ Verlust für den Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Und bekomme den Betrag x für den Schaden. Ist das fair? Oder ich verstehe immer noch was verkehrt.

Zitat:

Fiktive Abrechnung bedeutet (nur auf meinen Geldbeutel bezogen) ich mache 73€ Verlust für den Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Und bekomme den Betrag x für den Schaden. Ist das fair? Oder ich verstehe immer noch was verkehrt.

Die Versicherung hat den entstandenen Schaden beglichen. Einzig ein Gutachten und Aufwände (Tel, Leihwagen) würde noch zusätzlich bezahlt werden..

Die Kosten für Kostenvoranschläge sind nirgens festgelegt und damit kaum vertretbar...

Es gibt genug Werkstätten, die verzichten auf einen. Meine wollte damals z.b. nur 10€, die ja bei Reparatur verrechnet werden..

Genauso hättest du den Wagen ja auch von einem Gutachter anschauen lassen können, wenn die Versicherung das wünschte...

Stell dir vor die Versicherung müßte die Kostenvorschläge zahlen... Wie schnell würden die Kostenvoranschläge steigen...

nein, dass ist natürlich nicht rechtens. Du hast selbstverständlich auch auf die Vergütung des KVA Anspruch.

Normalerweise hättest du hier sogar einen KFZ- Sachverständigen einschalten können. Das Gutachten hätte sicher mehr gekostet wie der KVA. 

 

Bei der Schadenhöhe hätte die HUK hier mindestens 273 Euro (freiwillig) für das Gutachten bezahlt.

 

Fordere das Geld für den KVA in jedem Fall ein, das ist dein gutes Recht.

 

Gruss Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von mavFG

Zitat:

Fiktive Abrechnung bedeutet (nur auf meinen Geldbeutel bezogen) ich mache 73€ Verlust für den Kostenvoranschlag der Werkstatt?

 

Und bekomme den Betrag x für den Schaden. Ist das fair? Oder ich verstehe immer noch was verkehrt.

Die Versicherung hat den entstandenen Schaden beglichen. Einzig ein Gutachten und Aufwände (Tel, Leihwagen) würde noch zusätzlich bezahlt werden..

 

Die Kosten für Kostenvoranschläge sind nirgens festgelegt und damit kaum vertretbar...

Es gibt genug Werkstätten, die verzichten auf einen. Meine wollte damals z.b. nur 10€, die ja bei Reparatur verrechnet werden..

 

Genauso hättest du den Wagen ja auch von einem Gutachter anschauen lassen können, wenn die Versicherung das wünschte...

 

Stell dir vor die Versicherung müßte die Kostenvorschläge zahlen... Wie schnell würden die Kostenvoranschläge steigen...

Stimmt so nicht.

 

Erstens hat die Versicherung im KH Schaden nicht zu "wünschen" ob ein KFZ- SV hier ein Gutachten erstellt. Das kann der Geschädige immer noch frei und selbständig entscheiden.

 

Bei den Kosten für den KVA handelt es sich um Schadenermittlungskosten. Diese sind angefallen und daher auch zu bezahlen.

 

Nur über den Beweiswert eines KVA kann man sich trefflich streiten.....

Der tendiert gegen Null.

 

Aber da die Versicherung hier nach KVA geleistet hat, ist das ein anderes Thema, über welches hier im Versicherungsforum schon ausführlich diskutiert wurde......

 

Kostenvoranschlag oder eine Schadenkalkulation ist nicht gleichzusetzen mit einem Angebot.

Der Versicherer will zunächst gewissheit darüber haben, daß es sich zum gemeldeten Schaden auch um eben einen Schaden handelt.

Es könnte genauso gut sein, daß hier ein neues Gartenhaus erschwindelt wird.

Reichen dem Versicherer Schadenbilder nicht aus und möchte deshalb eine Kalkulation haben, ist hier dringend geraten, die Kostenübernahme des Kostenvoranschlags bestätigt zu bekommen

Immer schriftlich

Ein Kostenvoranschlag setzt ein sehr intensives und genaues erarbeiten des Schaden vorraus.

Hier entstehen nunmal Kosten !

versagt der Versicher die Kostenübernahme einer Schadenkalkulation, welche von einer Werkstatt ausgeführt wird, so ist imemr ein Gutachter hinzu zu ziehen

Dieser kostet dann das 5 fache, die Versicherung muss in jedoch ohne wenn und aber bezahlen.

kurz um , der grösste schaden wird immer in den eigenen Reihen der Versicherer gemacht.

nach 3 jahren ist das thema wohl durch ;)

Harry, dass liegt an den "ähnlichen Themen" die unten angezeigt werden. 

 

Da schauen die meisten nur auf die Überschrift, nicht auf das Datum.....:D

 

Gruß

 

Delle

klar.

grundsätzlich ist es ja auch ein "gutes" feature bei technischen fragen.

je grundsätzlicher ein thema ist, spricht ja auch eigentlich nichts dagegen es wieder auszugraben.

ist das thema eh durchgenudelt oder sehr individuell, kanns schon anders aussehen.

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