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Schaden durch Baumaschine. Wer haftet??

Themenstarteram 13. November 2017 um 9:18

Hallo,

mein Auto wurde durch eine Baumachine (kleiner Bagger) welche selbst nicht Versichert ist beschädigt. Der Mitarbeiter hat nicht nach hinten gesehen uns ist losgefahren.

Bei meinem Auto ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zum Glück ist es noch Fahrbereit und mein Anwalt kümmert sich gereade um eine klärung. Die Problematik soll folgende sein:

Generalunternehmer A (selbst auf der Baustelle tätig) mieitet sich oben genanntes Gerät. A beautragt zur Verstärkung einen Subunternehmer B welcher wiederrum einen Subunternehmer C beauftragt.

Vom Subunternehmer C dessen Fahrer ist mir nun mit dem von A geliehenem Gerät ins Auto gefahren. Er wurde von A beauftrag die Baumaschine zu führen ohne das er dazu befugt war.

Die Baumaschine ist auch durch den Verleiher nicht versichert.

Nun dreht man sich im Kreis welche Betriebshaftpflicht nun aufkommen muss. Für mich währe Logisch die Versicherung von A als Generalunternehmer. Die kann sich ja im Regressfall das Geld woanders wiederholen. Der Fahrer ist mittlerweile untergetaucht.

Wie schätzt Ihr die Sache ein. Ich konnte keine vergleichbaren Fälle finden.

Gruß

StiloMatrix

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 17. November 2017 um 11:05

Soo es ist ein Kleines Licht am Ende des Tunnels sichtbar. A hat sich bei mir gemeldet und mitgeteilt das Sie den Schaden an ihrer Versicherung weitergeben zur Regulierung und die sich dann Intern weiterstrieten können. Wenn das nun wirklich so klappt dann kann mein Auto wohl bald repariert werden. Mein Anwalt ist auch an der Sache dran.

Ich halte euch auf den laufendem.

Gruß

StiloMatrix

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Der der dir den Schaden verursacht hat, der haftet. Daher tippe ich mal auf Subunternehmer C.

Tippen können wir hier viel - würde auch C tippen. TE dein Anwalt sollte aber in der Lage sein es dir zu erklären und dir zu deinem Recht bzw. Erstattung des Schadens verhelfen.

Zitat:

@StiloMatrix schrieb am 13. November 2017 um 10:18:48 Uhr:

Vom Subunternehmer C dessen Fahrer ist mir nun mit dem von A geliehenem Gerät ins Auto gefahren. Er wurde von A beauftrag die Baumaschine zu führen ohne das er dazu befugt war.

Hä? Widerspruch in sich!

Würde auch auf C tippen (aber das macht der Anwalt schon, damit verdient er ja sein Geld).

Gruß Metalhead

Achso ich dachte wir eröffnen hier eine Tippgemeinschaft. Schade :(

Mach es doch wie die Rechtsabteilung von Sixt:

-> Zeig alle beteiligten Personen an & fordere von jedem den Schaden und schicke jedem einen Mahnbescheid.

Vielleicht zahlt einer ganz, der zweite nochmal die hälte und den dritten verklagst du :)

Da gab es doch vor ein paar Jahren mal den Skandal das Sixt 1 Schaden an ihrem Fahrzeug von mehreren Personen eingeklagt hat obwohl es nur 1er in Wirklichkeit war. So macht man Geld ;)

Vergesst den Bauherren nicht,

der steht laut google auch sehr oft in der Pflicht.

Auch könnte sich die Berufgenossenschaft für die Verstrickungen interessieren.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 13. November 2017 um 14:40:09 Uhr:

 

Auch könnte sich die Berufgenossenschaft für die Verstrickungen interessieren.

So sieht's aus, insbesondere wenn der Bagger Führer keine Berechtigung zum bedienen des Gerätes besitzt

Hauptsache alle Personalien sind aufgenommen worden,nicht dass nachher keiner der verantwortliche war

Persönlich würde ich meinen, Subunternehmen C und dessen Betriebshaftpflicht ist zur Regulierung des Schadens heranzuziehen

wird aber bestimmt keine Schnelle Nummer,den Schaden bezahlt zu bekommen.

Gruß m

Wie stehen die Wetten? :p :D

Wir haben bei so einer kleinen Baumaschine keine Gefährdungshaftung wie beim PKW wo fahrerunabhängig erstmal die Fahrzeughaftpflicht einspringt. Also sind wir bei der Verschuldenshaftung, hier haftet ganz klar der der den Schaden verursacht hat. Sprich der Fahrer bzw. aufgrund des Angestelltenverhältnisses die Firma für die er während er den Schaden verursacht hat tätig gewesen ist. Wer was von wem geliehen und warum und ob überhaupt spielt hier schadenersatzrechtlich keine Rolle. Der der einen Schaden verursacht ist zum Schadenersatz verpflichtet - BGB.

Ich glaube auch dass sich einige für die Verstrickungen hier interessieren dürften.

A darf dem Angestellten des C wenn er ein Subunternehmer ist keine Weisungen erteilen..

Tut er das trotzdem ist der Angestellte des C dem A zuzurechnen und zwar sowohl sozialversicherungsrechtlich wie auch steuerrechtlich.

Da sind schon diverse Bauigel in Haftung genommen worden.

Schätze mal er wird dann auch für seine Handlungen verantwortlich sein,aber das sollte der Anwalt besser wissen.

In diesen Fällen ist in der Regel die Beweisfrage schwierigster Teil.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. November 2017 um 15:11:54 Uhr:

 

Der der einen Schaden verursacht ist zum Schadenersatz verpflichtet - BGB.

Ja ja, Recht haben und Recht bekommen. . .

Ich hab einen Titel in der Tasche und bekomme trotzdem nichts von der Torte,die mir ihren Einkaufswagen ins Auto hat rollen lassen.

Hat die EV abgegeben,dass sie kein Geld hat und ich mach Nase

Aber ich hab Ausdauer. Und man sieht sich immer zweimal im Leben, vor allem in bei uns in der Provinz

 

Gruß m

Ein Schelm wer denkt, dass der TE einer der Parteien "A - B - C" ist und hier mal die Lage prüfen will... aber egal. Ich schließe mich der allgemeinen Annahme an. Wenn ein Sachgegenstand beschädigt wird, ist es gegenüber dem Geschädigten, von dem zu ersetzen der es beschädigt hat. WENN sich durch etwaige Verwirrungen heraus stellt das Partei C Anspruch gegenüber Partei A hat, sollte Partei C sich das eben einfordern. Nach gesundem Menschenverstand sollte das dem Geschädigten nicht nachteilig angelastet werden da er ja nichts für den Zustand der Baustelle kann. Da wir uns im Rechssystem bewegen, ist das mit dem gesunden Menschenverstand allerdings so eine Sache.

Ich bin gespannt was heraus kommt. Ich hoffe der Schaden wird unkompliziert abgewickelt.

Zitat:

@ToastManOne schrieb am 15. November 2017 um 08:03:25 Uhr:

 

. Ich hoffe der Schaden wird unkompliziert abgewickelt.

Ja die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt

Wenn der Baggerfahrer nicht mehr auffindbar ist, gehört auch reichlich Glück dazu

Gruß m

Themenstarteram 15. November 2017 um 9:23

Hallo nochmal,

ich bin tatsächlich der Geschädigte. Bishher ist noch nichts weiter passiert. Außer das ich auf der Rechnung vom Gutachter und Leihwagen sitze. Es ist nun schon 14 Tage her.

Meinen Wagen habe ich nun, Notrepariert damit keine scharfen Kanten abstehen, wieder zurück aus der Werkstatt holen müssen.

Das kann alles nicht wahr sein.

Gruß

Stilomatrix

am 15. November 2017 um 10:28

Gibt's denn zu dem Fall denn Äußerungen von Unternehmer A?

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