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Schaden durch Händler

BMW 3er E46
Themenstarteram 30. Mai 2005 um 17:42

Hallo Leute,

Habe meinen Wagen letzte Woche beim Freundlichen gehabt, um einen Kratzer lackieren zu lassen. Beim ausclipsen des Blinkers, ist dem Lackierer die Halter, bzw. die Klammer des Blinkers kaputt gegangen.

Den Blinker hat mir der Händler nun berechnet mit der Begründung, das kann bei solchen geclipsten Sachen eben passieren.

Meiner Meinung nach ist das nicht okay, das hab ich auch gesagt, doch bezahlen musste ich den Blinker trotzdem.

Was meint ihr dazu, ist das vertretbar?

Ist zwar kein großer Betrag, aber es geht mir ums Prinzip, zudem musste ich bei Abholung meines Wagens noch 1 Std. warten. 17 Uhr war abgemacht und kurz vor 18 Uhr waren die dann fertig.

Ich überlege mir ernsthaft, BMW direkt anzuschreiben.

Danke vorab schonmal für eure Meinungen und Kommentare. Vielleicht sind hier ja auch ein paar Leute, die selbst in bei einem BMW Händler arbeiten und mir Ihre Meinung mitteilen können.

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42 Antworten

Ist eine Frechheit.

Man kann ja wohl von einem Fachmann erwarten, dass er einen Blinker beschädigungsfrei ausbaut.

Gegen solche Praktiken würde ich mich in jedem Fall wehren, vor allem weil die Werkstatt gegen solche "Missgeschicke" i.d.R. versichert ist.

Anders sieht es natürlich bei Kleinteilen aus wie Clipse und Federn für Türverkleidungen, da kann schon mal was kaputtgehen, ohne dass der Mechaniker was machen kann.

Kannst Du noch froh sein, dass sie nicht einfach behauptet haben, der Blinker sei schon gebrochen gewesen ;)

also, ich würde mir das auch nicht gefallen lassen!! so ein quatsch!! wenn der händler nicht aufpasst, dann muss er halt mal drauf legen, so ist das leben!!

gruß Klotz

am 30. Mai 2005 um 18:04

Hättest du nicht bezahlen, sondern dem Händler die Adresse eines Anwalts geben sollen - mit der Bitte, die Rechnung dort hin zu schicken...

Leider denkt man im Eifer des Gefechts nicht an so etwas, und hat ggf. auch die Adresse nicht dabei. :rolleyes:

Deshalb habe ich mir angewöhnt und eingeprägt, in derart komischen Situationen mich erst mal höflich umzudrehen und nach ruhigen Überlegungen an der frischen Luft wieder zu kommen ("nach tel. Rücksprache mit meinem Anwalt bitte ich Sie...").

Jetzt hast du leider (außer einem Schreiben an BMW) keine sehr guten Karten mehr. Oder mal um einen Termin beim Leiter der Vertretung bitten. Das kann auch helfen.

Viele Grüße, Timo

Re: Schaden durch Händler

 

Zitat:

Original geschrieben von fritz031075

Hallo Leute,

Habe meinen Wagen letzte Woche beim Freundlichen gehabt, um einen Kratzer lackieren zu lassen. Beim ausclipsen des Blinkers, ist dem Lackierer die Halter, bzw. die Klammer des Blinkers kaputt gegangen.

Den Blinker hat mir der Händler nun berechnet mit der Begründung, das kann bei solchen geclipsten Sachen eben passieren.

Meiner Meinung nach ist das nicht okay, das hab ich auch gesagt, doch bezahlen musste ich den Blinker trotzdem.

Was meint ihr dazu, ist das vertretbar?

Ist zwar kein großer Betrag, aber es geht mir ums Prinzip, zudem musste ich bei Abholung meines Wagens noch 1 Std. warten. 17 Uhr war abgemacht und kurz vor 18 Uhr waren die dann fertig.

Ich überlege mir ernsthaft, BMW direkt anzuschreiben.

Danke vorab schonmal für eure Meinungen und Kommentare. Vielleicht sind hier ja auch ein paar Leute, die selbst in bei einem BMW Händler arbeiten und mir Ihre Meinung mitteilen können.

was ne sauerei...:mad:

am 30. Mai 2005 um 18:29

bmw anschreiben , wirkt wirklich wunder

( hatte mal bei mercedes ärger mit nem verkäufer und nach ner email an mercedes bekam der richtig eins aufn deckel und hat angerufen und sich entschuldigt und alles sei nur ein missverständnis gewesen :D )

und ansonsten halt die werkstatt falls möglich wechseln denn sowas ist echt unter aller sau :(

Also da kann ich nur zustimmen.

Den Schaden musst du definitiv nicht bezahlen!

Der Händler hat bei seiner Arbeit eine Neben-/Sorgfaltspflicht verletzt und so einen Schaden verursacht. Du hast deswegen einen Schadenersatzanspruch neben der Leistung. D.h. der Händler muss dir den Schaden ersetzen, also das abgebrochene Teil tauschen und einbauen und dem eigentlich Auftrag natürlich auch noch erledigen.

Du musst dann natürlich nur für die Kosten des eigentliches Auftrags aufkommen.

Also da bist du 100%ig im Recht.

Falls du da weiter vorgehen willst, kann ich dir gern noch die Paragraphen aus dem BGB nennen, dann wirds sogar dein :) einsehen.

Hoffe, ich konnte dir helfen.

MfG

Tobi

Themenstarteram 30. Mai 2005 um 18:50

Wow, vielen Dank für eure Kommentare. ICh habe eben eine Beschwerde an BMW geschrieben, mit CC an das Autohaus.

Hier der Text:

Habe meinen Wagen (E46) letzte Woche in der BMW Werkstatt

gehabt, um einen Kratzer lackieren zu lassen. Beim ausclipsen des Blinkers,

ist dem Lackierer der Halter, bzw. die Klammer des Blinkers kaputt gegangen.

Den Blinker hat mir der Händler nun berechnet mit der Begründung, das kann

bei solchen geclipsten Sachen eben passieren. Bei Kleinigkeiten wie Türclips

kann ich das nachvollziehen, jedoch nicht bei einem Blinker.

Meiner Meinung nach ist das nicht in Ordnung, das hab ich auch gesagt, doch

bezahlen musste ich den Blinker trotzdem.

Zudem kam noch eine Wartezeitvon von einer Stunde, die ich bei der Abholung

meines Fahrzeugs auf mich nehmen musste und meinen Ärger darüber weiter

steigert.

Ich bitte Sie, sich an das Autohaus zu wenden und den Angestellten

Schulungsmöglichkeiten bezüglich Kundenverantwortung und Terminkoordination

anzubieten, denn solche Fehler auf die Rechnung des Kunden zu setzen und

wegdiskutieren zu wollen, ist für mich nicht akzeptabel.

Anmerken möchte ich noch, dass mein Standpunktes durch viele Meinungen und

Kommentare aus Deutschlands größtem Internetforum, "Motortalk", gestärkt

wird. Das Autohaus werde ich dort nicht namentlich nennen.

CC an das Autohaus

Beschwerden sind eine Chance, die Kundenunzufriedenheit zu senken und

Beschwerdezufriedenheit zu erhöhen.

 

Jetzt bin ich mal gespannt was passiert, ich lass es euch wissen.

Also,ganz so wie ihr meint ist es nicht.

Hierbei handelt es sich um einen Folgeschaden, der zum Beispiel durch poröse oder angebrochene Klipse entstanden sein kann. Ich habe damit Erfahrungen bei Gericht machen müssen. Hierbei ging es um eine abgerissene Schraube am Krümmer der dann auf meine Kosten erneuert wurde. Im Urteil wurde klar festgestellt, daß der Händler nicht für solche Folgeschäden haftbar gemacht werden kann.

Gruß

habu01

am 30. Mai 2005 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von habu01

...wurde klar festgestellt, daß der Händler nicht für solche Folgeschäden haftbar gemacht werden kann.

...sondern der Kunde, oder wie?! :eek:

Also ich meine: Entweder BMW oder die Werkstatt, was dem Kunden egal sein kann...

Bin auch gespannt. Geduld haben, aber nach spätesten 2 Wochen mal nachfassen, falls (außer einer Eingangsbestätigung nix kommt).

Gruß, Timo

Zitat:

Hierbei ging es um eine abgerissene Schraube am Krümmer der dann auf meine Kosten erneuert wurde

Wenn die Reparatur den Ausbau des Krümmers bedingte, kann ich das nachvollziehen.

Das kann man u.U. nicht vermeiden, dass beim Ausbau des Krümmers eine festkorrodierte Schraube abreisst und ausgebohrt werden muss (was extrem zeitaufwändig ist).

Wobei das Problem "u.U." ist. Wenn der Lehrling eine Schraube abreisst, wird die Werkstatt das dem Kunden kaum auf die Nase binden ...

Und darauf, dass so etwas passieren kann, sollte der Kunde bereits bei Reparaturannahme hingewiesen werden.

Im oben genannten Beispiel handelt es sich jedoch um einen Blinker, und da ist es höchst unwahrscheinlich, dass da "poröse" Haltenasen die Ursache sind. Eher der oben genannte Lehrling ... ;)

Themenstarteram 31. Mai 2005 um 20:41

Stand 31.05.05.

Eingangsbestätigung von BMW Kundenbetreuung erhalten.

Vom Autohaus noch keine Reaktion.

am 1. Juni 2005 um 7:05

TIPP ....

 

.... für alle die in zukunft eine rechnung zahlen müssen ...

AUF BEIDEN RECHNUNGEN (KUNDENEXEMPLAR & HÄNDLEREXEMPLAR) DEN VERMERK BESTÄTIGEN LASSEN



" UNTER VORBEHALT GEZAHLT "

 

am 1. Juni 2005 um 7:16

Genau. Und wenn die clips schon so unsagbar schlecht gefertigt wurden muss die Werkstatt vorher darauf hinweisen, dass das passieren kann. Frechheit. Meine Blinker werden oben von einer Schraube gehalten. Ist das mit den clips ein Facelift-Problem?

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 8:12

@maSp

Die Seitenblinkr sind im Kotflügel nur eingeclipst. Ich denke, dass das Befestigungssystem bei Facelift und Vor Facelift gleich ist.

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