Schaden durch unterscheidliche Reifengrößen bei Quattro
Ich habe grad entdeckt, das mein A6 4f 3.0 TFSI, den ich jetzt schon seid knapp über 3000km fahre,
hinten links einen falschen Reifen hatt.
Sonst rundum 265/30 20, hinten links 245/35 20.
Ergibt im Abrollumfang 202,8cm zu 208.7cm, was ca. 2% Unterscheid sind !
Da dieser kurz vor dem Verkauf anscheinend ausgetauscht wurde, weil er kaputt ging, hatt dieser eh schon größere Reifen auch noch mehr Profil da ja neuer .... also war/ist der Unterscheid vieleicht sogar eher Richtung 3%
Mir ist das leider weder beim Kauf, noch bis jetzt aufgefallen. :-(
Aber auch dem AUDI-Zentrum München, als ich Ihn noch vor meinem Urlaub zur 150.000er Inspektion abgegeben habe ist das nicht aufgefallen.
Kann dadurch irgendwas am Diff kaputt geggangen sein ?
Mit Quattro habe ich Null erfahrung. ....hatte bis jetzt immer nur Hecktriebler.... und wenn kein Sperrdiff, macht das ja nix.
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26 Antworten
wo hast du den wagen gekauft?
würde mich ganz schnell bei denjenigen melden...
Gebraucht mit 146.000km in Berlin gekauft.
Wieso bei Ihm melden?
Warum er Ihn getauscht hatt is ja nicht so wichtig, sondern ob es dem Wagen bis jetzt geschadet hatt.
Der Typ wirkte mir aber nicht so ,als hätte er Ahnung drüber.
Wichtiger ist ob das jetzt schlimm ist oder nicht ?!?
Und falls ja, hätte er das im Vertrag erwähnen müssen?
Der Unterschied ist relativ gering. Deine Felgenbreite wäre evtl. interessant. Ein Schaden ist denke ich nicht entstanden. Da Spielen viele Faktoren eine Rolle. Reifendruck, Hersteller, Verschleiß usw.
Zitat:
@Audi_S6_Avant schrieb am 19. August 2017 um 21:23:54 Uhr:
Sonst rundum 265/30 20, hinten links 245/35 20.
Ergibt im Abrollumfang 202,8cm zu 208.7cm, was ca. 2% Unterscheid sind !
Das ist wirklich ein heftiger Unterschied, erstaunlich, dass man das nicht merkt.
Das Thema hatten wir hier schon ein paar Mal, ich zitiere mal "vagtuning":
"Audi hat ne ganz klare Ansage dazu :
Der maximale Profiltiefenunterschied zwischen Vorderachse
und Hinterachse darf im Durchschnitt bei den Modellen mit selbstsperrenden
Mittendifferenzial (A4/A5/A6/A7/A8/Q5/Q7)nicht über 2mm liegen.
Heisst :
Vorne beide Reifen 3mm = Durchschnitt 3mm
HR : 3mm - HL 8mm (theoretisch neuer reifen) = Durchschnitt 5,5mm
Achsdifferenz : 2,5mm
Ersatz des einzelnen Reifen oder Achsweiser Ersatz ist NICHT ERLAUBT - Nur Satztausch zugelassen.
Schäden am Getriebe/Diff durch Abweichen von dieser Anweisung werden NICHT erstattet.
Und das kann ausnahmslos jeder Händler im Rechner nachlesen."
Wenn du keine Fehler oder Probleme hast fahr einfach beruhigt weiter und achte darauf, dass le Reifen stets ähnliche Profiltiefe haben.
Ungeachtet dessen was mein vorredner sagt, du kannst auch einzelne Reifen tauschen solange die alten Reifen nicht zu wenig Profil haben und damit die mittlere Abweichung VA/HA nicht zu groß wird.
Und es geht nicht nur um die Peofiltiefe sondern um den Gesamtabrollwiederstand:
Reifenbreite
Reifentyp
Profiltiefe
Alles muss das selbe sein.....der Nachteil.beim quattro.
Zitat:
@Audi_S6_Avant schrieb am 19. August 2017 um 23:10:37 Uhr:
Wieso bei Ihm melden?
Wichtiger ist ob das jetzt schlimm ist oder nicht ?!?
Und falls ja, hätte er das im Vertrag erwähnen müssen?
bei Ihm melden damit er diesem Mangel auf seine Kosten behebt, das klappt aber nur wenn es ein Händler ist denn privat wird meist die Gewährleistung beim Verkauf ausgeschlossen.
245/35/20 ist soweit ich weiß auf dem 4F generell nicht zugelassen (höchstens per Einzelabnahme), die 35er Höhe ist für 19 Zoll Felgen vorgesehen. Durch diese Mischbereifung wird das Torsongetriebe (Ausgleichsgetriebe) gestresst und das könnte z.B. schon das Rubbeln von Deinem anderen Thread verursachen.
Zitat:
@cepheid1 schrieb am 20. August 2017 um 08:43:37 Uhr:
Wenn du keine Fehler oder Probleme hast fahr einfach beruhigt weiter.....
Das ist definitiv nicht erlaubt, zumindest auf einer Achse müssen die gleichen Reifen montiert sein!
In diesem speziellen Fall wird zudem das Torsendifferential außerhalb der vorgesehenen Spielräume betrieben, was die Haltbarkeit sicher nicht gerade fördert.... ich würde diesen Reifen schnellstmöglich den Anderen anpassen, idealerweise sollte dies der ehemalige Verkäufer erledigen; da diese Kombination nicht zugelassen ist.
Mich wundert, dass sich ABS und ESP nicht melden.
Die müssten doch wegen dem Unterschied auch schon Alarm wie blöd machen.
Ich würde alle Reifen checken und passend neu machen.
Das kann im Zweifel der gesamte Satz sein.
Der Verkäufer sollte dazu auch eingehend befragt werden, idealerweise schriftlich. Und erst wenn er den Reifenersatz bestätigt, dann im zweiten Schritt drauf eingehen, dass Du dadurch ja jetzt Aufgrund von Audi-Vorgaben Zusatzkosten hast. Ich persönlich sehe den Reifen in diesem Fall auch nicht als Verschleißteil, aber das müsste sich wohl ein Jurist mal anhören. Konnte interessant werden, wenn er wissentlich einen falschen Reifen draufschnallen lassen hat.
Beim Audi-Zentrum solltest Du vielleicht auch mal vorstellig werden und fragen, wie das passieren kann, dass ein falscher Reifen nicht auffällt.
Bei meiner freien Werkstatt wird bei einer Inspektion jeder einzelne Reifen beschaut und das würde auffallen.
MfG
Muss man deshalb zum gleichen Thema gleich zwei Beiträge eröffnen?
Zitat:
@Dragone schrieb am 20. August 2017 um 10:29:44 Uhr:
Zitat:
@cepheid1 schrieb am 20. August 2017 um 08:43:37 Uhr:
Wenn du keine Fehler oder Probleme hast fahr einfach beruhigt weiter.....
Das ist definitiv nicht erlaubt, zumindest auf einer Achse müssen die gleichen Reifen montiert sein!
In diesem speziellen Fall wird zudem das Torsendifferential außerhalb der vorgesehenen Spielräume betrieben, was die Haltbarkeit sicher nicht gerade fördert.... ich würde diesen Reifen schnellstmöglich den Anderen anpassen, idealerweise sollte dies der ehemalige Verkäufer erledigen; da diese Kombination nicht zugelassen ist.
Ich habe jetzt gesunden Menschenverstand erwartet. Das soll natürlich heißen korrekte Bereifung drauf und weiter fahren...
Zitat:
@Dragone schrieb am 20. August 2017 um 10:29:44 Uhr:
Das ist definitiv nicht erlaubt, zumindest auf einer Achse müssen die gleichen Reifen montiert sein!
Wo steht das? Du darfst Radial- und Diagonalreifen nicht kombinieren. Du darfst bei Winterbedingungen nur passende Reifen fahren. Du darfst keine Größen fahren, die nicht freigegeben sind. Mehr Einschränkungen per Gesetz kenne ich nicht. Sind für die 245/35er entsprechende Papiere vorhanden, "darf" man sie mit 265/30ern kombinieren, denke ich.
(Völlig unabhängig von Herstellervorschlägen und Sinn/Gefahr!)
Zitat:
@Toshy schrieb am 20. August 2017 um 15:34:37 Uhr:
Zitat:
Du darfst keine Größen fahren, die nicht freigegeben sind.
Genau da liegt ja meines Erachtens der Haken, unterschiedliche Größen für die Vorder- und Hinterachse sind beim 4F (zumindest in der Serie) nicht freigegeben.... und so wie hier beschrieben, kann ich mir nicht vorstellen, dass für diese (völlig sinnfreie) Kombination hier eine eingetragene Einzelabnahme stattgefunden hat.
Was per Gesetz erlaubt ist, hat der ADAC sehr anschaulich beschrieben, dieser weist sogar noch einmal explizit auf das Problem mit dem Torsendifferential hin:
"Sonderfall Fahrzeuge mit Allradantrieb: Hier müssen unbedingt die Vorgaben in der Bedienungsanleitung befolgt werden. Eine stark unterschiedliche Profiltiefe vorne/hinten könnte hier beispielsweise zu Schäden am Mitteldifferential führen!"
Es gibt einen Unterschied zwischen legal und vom Hersteller vorgeschlagen. Rechtlich darfst Du schon mit unterschiedlichen Profiltiefen links und rechts fahren. Dass dabei dein Auto kaputt geht, ist für das Gesetz völlig egal! Darum würde ich gerne wissen, aus welcher Quelle das "Verbot" der unterschiedlichen Bereifung pro Achse stammt. Ich kenne es tatsächlich nicht und weiß auch nicht, wo der ADAC das her nimmt.
Dass man es nicht tun sollte, ist unstrittig! Dass man es nicht darf, ist mir bisher unbekannt.
Zitat:
@Toshy schrieb am 20. August 2017 um 21:30:31 Uhr:
Dass man es nicht darf, ist mir bisher unbekannt.
Ich kann dir zumindest noch eine weitere Quelle liefern:
https://www.allianz-autowelt.de/.../?...
Auch hier wird explizit von "Verbot" (sogar rot hervorgehoben ) gesprochen:
"Verschiedene Reifengrößen sind grundsätzlich verboten und nur dann erlaubt, wenn eine Betriebserlaubnis dafür in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ziffer 15) vermerkt ist. Verschiedene Reifenbreiten sind nur zulässig, wenn dies vom Hersteller freigegeben ist, etwa bei Sportwagen."
Den entsprechenden § im Gesetzestext bzw. Anlagetext überlasse ich dann deiner Suchmaschine.... das könnte ein längerfristiges unterfangen werden