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Schaden in der Waschstraße

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 7. April 2014 um 18:51

Hallo Opel Freunde

Ich war mit meinem 5 Monate alten Insignia ST in einer BP Waschstraße.

Dabei beschädigte die obere Waschbürste meine Hai-Fisch Antenne bzw. auch das Dach, siehe Foto.

Der Schaden macht über € 1000.- aus und wird von der Versicherung der Tankstelle abgelehnt.

Begründung; die Waschstraße ist im ordentlichen Zustand (d.h. regelmäßig gewartet) und es wurden am selben Tag noch zig Autos ohne Zwischenfälle gewaschen.

Laut Aushang wird keine Haftung für beschädigte oder abgerissene Seitenspiegel übernommen,

weiter's sind Antennen abzuschrauben oder einzuziehen.

Da sich eine sogenannte Hai Antenne nicht demontieren lässt, zählt dass wohl nicht.

Jetzt darf meine Kasko einspringen natürlich mit Selbstbehalt.

Wem ist schon ähnliches passiert bzw. gibt es einen Thread wo solche freundlichen Tankstellen gelistet

sind.

L.G.

Antenne
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Juni 2016 um 12:41

Urteil des Bezirksgerichts:

Das Klagebegehren wurde abgewiesen, da kein Verschulden auf Seite des Waschstraßenbetreibers nachzuweisen ist. Laut Schverständigengutachten ist ein Funktionsfehler oder allfälliger

Defekt der Waschstraße mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen!

Übrigens verlangte der Sachverständiger für sein 10 seitiges Gutachten € 2497.- dazu noch Gerichtskosten mit über € 1000.- Dies wurde zwar von meiner Rechtschutzversicherung a..g übernommen.

Zeitgleich wurde mir ein Schreiben von der a..g zugestellt.

Zum genannten Vertrag hat sich das Risiko negativ entwickelt. Frühzeitig informieren wir daher, dass wir den Versicherungsvertrag ohne weitere vorherige Informationen kündigen!!

Also für mich Hauptsache versichert.

LG

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erster Versuch einer Versicherung ist immer ....ablehnen....

du hast ein Fahrzeug im serienzustand bei getunten/ tieferen/ breiteren Fahrzeugen könnte das rauswieseln sogar klappen aber so.....

ich würd mal mit meiner Rechtsschutzversicherung nen Anwalt konsultieren

my opinion

Hi,

dazu gab es schon einmal mindestens einen Thread, siehe HIER. Ziemlich weit hinten (keine Angst, sind nur 4 Seiten) hat es auch eine Antenne erwischt.

Hallo

... einem gutem Freund mal eine " Goldwäsche " bei unserem örtlichem Benzindealer geschenkt.

Bei der Wäsche wurde der serienmäßig vorhandene Heckspoiler massiv beschädigt. Auch sofortige Ablehnung der Versicherung vom Pächter...

Erst nach einschalten eines Rechtsverdrehers wurde der komplette Schaden übernommen ...

am 8. April 2014 um 16:49

lasse dir das nicht gefallen, suche noch einmal das Gespräch mit chef der Tankstelle und wenn das nicht hilft ab zum Rechtsanwalt! Viel glück!

am 8. April 2014 um 23:45

Nicht gefallen lassen!

Hier mal ein paar Urteile.

Bei der Autowäsche entsteht ein Werkvertrag

Rechtlich gesehen handelt es sich bei dem Vertrag über die Autowäsche um einen Werkvertrag. Der Betreiber der Waschanlage hat dabei die (Neben-) Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Auto durch die Reinigung nicht beschädigt wird. Verletzt er diese Pflicht, haftet er dem Kunden für die entstandenen Schäden aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das gilt indes nur, wenn er schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Anders herum: Weist die Anlage keine Fehlfunktionen auf und wurde sie ordnungsgemäß gewartet und überwacht, muss der Betreiber für den Schaden in der Regel auch nicht aufkommen.

Beweiserleichterung für Kunden

Wird das Auto des Kunden in der Waschanlage beschädigt, ist es für ihn schwierig nachzuweisen, dass der Betreiber der Anlage den Schaden zu vertreten hat. Die Rechtsprechung hilft ihm deshalb mit einer sogenannten Beweiserleichterung: Der Kunde muss darlegen und beweisen, dass der Schaden aus dem Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers stammt, sprich in der Waschanlage verursacht wurde. Kann er das, spricht der erste Anschein für ein Verschulden des Betreibers, der dann wiederum nachweisen muss, dass die Anlage in Ordnung war. Dieser Grundsatz gilt laut einem Urteil des Landgerichts (LG) Berlin allerdings ohne Einschränkung nur für Autowaschanlagen, in denen der Fahrer seinen Wagen abstellt und der Waschvorgang automatisch abläuft. Grund: Nur bei diesen Anlagen könne der Fahrer die Bewegungen seines Wagens und den Waschvorgang nicht beeinflussen (Az.: 51 S 27/11).

Bei Waschanlagen, in denen das Fahrzeug an einer Schlepptrosse durch die Anlage gezogen wird, müsse der Kunde dagegen in vollem Umfang beweisen, dass der Schaden allein aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers herrührt, so das LG in derselben Entscheidung. Denn bei dieser Art von Anlagen könne der Schaden auch durch den Fahrer verursacht worden sein, weil der während der Wäsche im Auto sitzen bleibt. Im verhandelten Fall konnte auch ein Sachverständiger nicht klären, worauf der Schaden am Pkw zurückzuführen war, so dass die Klägerin auf ihren Kosten sitzen blieb. Genauso ging es einem Autofahrer in einem vom LG Coburg entschiedenen Fall: Der Kofferraumdeckel seines Wagens hatte sich in der Trockenhalle der (Schlepptrossen-) Anlage geöffnet und war verbogen worden. Weil er nicht nachweisen konnte, dass das aufgrund eines Fehlers der Anlage passiert war, bekam er seinen Schaden von immerhin 7.600 Euro nicht vom Betreiber ersetzt (Az.: 11 O 440/08).

Haftungsausschluss in AGB?

Kann der Betreiber der Waschanlage seine Haftung für Schäden eigentlich mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausschließen? Diese Frage wird sich stellen, wer im Schadensfall vom Betreiber oder seinen Mitarbeitern auf einen entsprechenden Aushang am Eingang zur Waschstraße oder im Kassenbereich hingewiesen wird. Insoweit gilt: Ein Haftungsausschluss, der vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Betreibers mit umfasst, ist nach dem Gesetz insgesamt unwirksam. Aber auch auf einen Haftungsausschluss für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit eingetreten sind, kann sich der Betreiber laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht berufen. Im Fall bezog sich der Haftungsausschluss zwar nur auf besonders gefährdete Außenteile wie Spiegel, Scheibenwischer etc.. Das spiele aber keine Rolle, meinte der BGH und befand die entsprechende Klausel für unwirksam. Denn der Kunde dürfe berechtigterweise darauf vertrauen, dass sein Fahrzeug unbeschädigt aus der Waschanlage komme und dass er Schadensersatz bekomme, sollte doch ein Schaden auftreten, der vom Betreiber – in welcher Form auch immer – verschuldet sei (Az.: X ZR 133/03).

Bedienungsfehler des Kunden

Selbst wenn feststeht, dass der Schaden am Fahrzeug in der Anlage entstanden ist, haftet der Betreiber nicht, wenn ein Bedienungsfehler des Kunden ursächlich war oder der Wagen sich schon vor Benutzung der Anlage nicht in ordnungsgemäßem Zustand befand. Denkbar ist z.B., dass der Kunde falsch in die Waschanlage eingefahren ist, die Antenne nicht eingeschoben hat oder der beschädigte Außenspiegel schon locker saß. Rechtlich spricht man dann von einer sogenannten Mitschuld, die der Betreiber dem Kunden nachweisen muss. Unter Umständen kann sich der Betreiber auf diese Mitschuld aber nur berufen, wenn er auf bestimmte Gefahren hingewiesen hat, so etwa, dass die Anlage nicht mit einem serienmäßigen Heckspoiler befahren werden kann (LG Köln, Az.: 9 S 437/04).

combaste

Zitat:

Original geschrieben von ankorbagan

Der Schaden macht über € 1000.- aus und wird von der Versicherung der Tankstelle abgelehnt.

Begründung; die Waschstraße ist im ordentlichen Zustand (d.h. regelmäßig gewartet) und es wurden am selben Tag noch zig Autos ohne Zwischenfälle gewaschen.

Hi, schreib mir bitte mal, mit welcher Versicherung Du es zu tun hast (geht auch per PN).

Ich habe so einen Fall schonmal durch.

Grüße

Checkup

Lass dir das nicht so einfach bieten!

Geh zu einem Anwalt. Ich denke die Erfolgschancen sind sehr hoch!

Die Antenne ist Serie und kann nicht ohne weiteres vor dem Waschvorgang demontiert werden.

Du hast absolut keine Schuld - und ich bin sicher auch jedes Gericht dieser Welt wird das so sehen...

Themenstarteram 9. April 2014 um 19:08

Die Krönung zu dem Vorfall, die Konzernzentrale gab mir erst nach 4 Tagen deren Versicherung bekannt.

Somit konnte meine Werkstatt erst am 5 Tag mit der Reparatur beginnen zwecks warten auf den Sachverständiger. Der Schaden macht nämlich ziemlich genau € 2000.- aus.

Natürlich habe ich den Vorfall meiner Rechtsschutzversicherung übergeben.

LG

Sehr gut!

Halte uns auf dem laufenden!

Ich drücke die Daumen - aber denke das wird nicht nötig sein...die Sache ist ziemlich eindeutig...

Es scheint ja nun dem verlinkten Thread nach von dem kleinen Spalt um die Flosse herum zu kommen, dass dort die Bürsten der Waschanlage 'untergreifen' und dann die Flosse hochziehen. Meint ihr, das Problem würde vermieden, wenn man keine Bürstenanlage nimmt, sondern eine dieser Textil-Anlagen? Dann wäre der Spalt ja mit seinen 1-2mm zu gering, als dass die Textilien 'untergreifen' könnten. Wie seht ihr das?

Themenstarteram 11. April 2014 um 15:05

Also bei mir ist der Schaden in einer Waschanlage mit Bürsten passiert.

Einen Spalt konnte ich nicht feststellen, meiner ist aber auch erst 5 Monate alt.

Jetzt nach der Reparatur klebt die Antenne auch fest, selbst wenn ich das Blech am Dach rund um die Antenne runterdrücke.

Bei einem Bekannten von mir (Mercedes Vito lang) drückte die obere Walze die Motorhaube ein,

habe aber keine Ahnung ob der Streit schon beigelegt ist.

Zitat:

Original geschrieben von ankorbagan

Einen Spalt konnte ich nicht feststellen, meiner ist aber auch erst 5 Monate alt.

Diesen Spalt dürfte es auch nur bis Mj.11 geben. Ab 12 ist eine bündige Gummiunterlage drunter.

Hatte diesbezüglich in der Waschanlage noch nie Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von Thy

Es scheint ja nun dem verlinkten Thread nach von dem kleinen Spalt um die Flosse herum zu kommen, dass dort die Bürsten der Waschanlage 'untergreifen' und dann die Flosse hochziehen. Meint ihr, das Problem würde vermieden, wenn man keine Bürstenanlage nimmt, sondern eine dieser Textil-Anlagen? Dann wäre der Spalt ja mit seinen 1-2mm zu gering, als dass die Textilien 'untergreifen' könnten. Wie seht ihr das?

Da gebe ich dir 100% recht.

am 11. April 2014 um 22:38

Zitat:

Original geschrieben von Thy

Es scheint ja nun dem verlinkten Thread nach von dem kleinen Spalt um die Flosse herum zu kommen, dass dort die Bürsten der Waschanlage 'untergreifen' und dann die Flosse hochziehen. Meint ihr, das Problem würde vermieden, wenn man keine Bürstenanlage nimmt, sondern eine dieser Textil-Anlagen? Dann wäre der Spalt ja mit seinen 1-2mm zu gering, als dass die Textilien 'untergreifen' könnten. Wie seht ihr das?

Bei einem angeschraubten PKW-Teil welches bündig anliegen soll kann es einen Spalt von 1-2 mm geben :confused:; das wäre ja unglaublich und im Werkunterricht der 4.Klässler mit ner Note 6 bedacht worden.

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