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Schaden nach Fahrerflucht wer zahlt?

Themenstarteram 16. März 2018 um 18:26

Hey Leute! Mir ist letzten Sommer jemand in mein geparktes Fahrzeug gefahren mit knapp 1800€ Schaden. Da ich wusste das der Polo (grün) an dem Tag meinem gegenüber stand (Einbahnstr. mit Parkmöglichkeiten längs links seitig und quer rechtsseitig) ich aber kein KZ hatte wurde die Sache polizeilich aufgenommen mit Vermessung und ca 2-3 Wochen später war die Karre wieder da und die Schäden an der Stoßstange vorn links passte von den Schleifspuren und der Höhe her wie auch die nochmals gerufene Polizei bestätigte! Irgendwann kam Post das gegen die Halterin ermittelt wird wegen Fahrerflucht und heute das schreiben von der Staatsanwaltschaft das der Fahrer nicht ermittelt werden kann da die Halterin von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch mache aber das ihr Fahrzeug in Frage kommt ! Nun zu meiner Frage: Muss ihre Versicherung trotzdem für den Scjaden aufkommen und zahlen oder ist se jetzt fein raus nur weil sie keine Namen nennt?

Beste Antwort im Thema

@berlin-paul schrieb am 28. März 2018 um 19:29:55 Uhr:

Der scheint lieber die 100,- netto Pauschvergütung für 15 Minuten mitgenommen zu haben, als sich für ca. 600,- brutto die Arbeit mit einem Klageverfahren mit Beweiserhebung zu machen. Passt leider ins Bild.

Genau so ist das wohl....

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Wenn du ggfls. per SV-Gutachten nachweisen kannst, dass die Schäden an deinem Fahrzeug von ihrem verursacht wurden (passen zu einander, Farbspuren), "darf" ihre Haftpflichtversicherung deinen Schaden zahlen und wird sie dann allerdings in Regress nehmen. Was ich richtig gut finde, dann ist sie nämlich nicht mehr fein raus.

Ich hoffe, du hast eine RS-Versicherung und auch bereits einen Anwalt beauftragt.

P.S.: Was ist ein "KZ", was du nicht hattest?

Themenstarteram 16. März 2018 um 18:53

Ich hatte bei der Schadensaufnahme von der Polizei Kein Kennzeichen von ihrem Polo. Kurios ist das ich mir am Schadenstag den Polo vormittags angeschaut habe ob die Radkästen in Ordnung sind da Schwiegermutter auch so einen hatte aber ebend gammlig. Halt Polo 6N typisch. RSV habe ich natürlich und Schadensgutachten liegt ebendfalls vor vom Gutachter welches auch schon die Versicherung der Flüchtigen hat, doch diese will erst zahlen wenn Akteneinsicht erfolgt ist. Jetzt ist die Akte zu und ich lass mich überraschen ob da was kommt.

Du hast ein Gutachten über den Schaden an deinem Fahrzeug. Aber eventuell brauchst du ein Gutachten darüber, dass die Schäden von ihrem Fahrzeug verursacht wurden. Solltest du mal mit einem Anwalt besprechen.

Und idealerweise mit einem Zollstock in der Hand die Schäden am Polo fotografieren und etwaige Lackspuren sichern. Falls das nicht die Polizei schon erledigt hatte.

Was ist denn nun das "KZ"?

Themenstarteram 16. März 2018 um 19:01

KZ ist Abkürzung für Kennzeichen! Die Schäden wurden von der Polizei an beiden Fahrzeugen vermessen und passen von der Höhe her und der Gutachter hat auch die Höhe aufgeführt incl. Foto.

Dann hoffe ich, dass das reicht. Auch Lackspuren gesichert, zumindest die an deinem Auto?

Themenstarteram 16. März 2018 um 19:08

Nö aber bissel ist noch zusehen

Bild1.jpg
20170815_112317_001.jpg

Dann warte mit der Reparatur, bis die Versicherung gezahlt hat. Falls es zur Klage kommt, kann ein SV anhand der Lackspuren so zu rund 100 % beurteilen, ob die vom Polo sind.

Themenstarteram 16. März 2018 um 19:15

Mach ich sowieso!

Viel Erfolg.

Und mach ein Foto von der Dame, wenn die Regressforderung ihrer Versicherung eingeht. Das dumme Gesicht, wenn sie richtig viel Geld loswerden soll. Recht so.

Themenstarteram 16. März 2018 um 19:22

Wohnt paar Straßen weiter hat aber ihren Stecher hier in der Straße

wie blöd ist die tante denn, das sie mit den kaputten auto wieder zum unfallort kommt.

die halterin hat von ihren aussageverweigerungsrecht gebraucht gemacht, was aber NUR dazu dient, das keine person persönlich von der polizei auf den sack bekommt (fahrerflucht ist teuer). das ändert aber nichts daran, das der versicherungsnehmer des fahrzeuges trotzdem voll zahlen darf. du weißt zwar nicht, wer gefahren ist, aber du weißt, welches auto es war. und nur das zählt. dein ansprechpartner wäre so oder so nicht der fahrer sondern der versicherungsnehmer, was ggf. auch nichtmal der halter sein könnte. (zb vater ist halter, mutter ist versicherungsnehmerin, sohn fahrer)

bevor aber irgendwer was zahlt muss ein richter die schuldfrage klären. heißt: er muss prüfen und entscheiden, ob der grüne polo dein unfallgegnerfahrzeug war oder nicht. außer natürlich, der versicherungsnehmer gibt es zu.

und das zu beweisen ist nicht ganz einfach, gerade wenn das gegnerische fahrzeug zügig repariert wurde und es darüber wenig bis keine fotos usw... gibt.

Kann sich's ja bezahlen lassen, dann tut es nicht ganz so weh. Wie hoch war denn der Schaden an deinem Auto?

Zitat:

@PayDay schrieb am 16. März 2018 um 20:23:31 Uhr:

wie blöd ist die tante denn, das sie mit den kaputten auto wieder zum unfallort kommt.

die halterin hat von ihren aussageverweigerungsrecht gebraucht gemacht, was aber NUR dazu dient, das keine person persönlich von der polizei auf den sack bekommt (fahrerflucht ist teuer). das ändert aber nichts daran, das der versicherungsnehmer des fahrzeuges trotzdem voll zahlen darf. du weißt zwar nicht, wer gefahren ist, aber du weißt, welches auto es war. und nur das zählt. dein ansprechpartner wäre so oder so nicht der fahrer sondern der versicherungsnehmer, was ggf. auch nichtmal der halter sein könnte. (zb vater ist halter, mutter ist versicherungsnehmerin, sohn fahrer)

bevor aber irgendwer was zahlt muss ein richter die schuldfrage klären. heißt: er muss prüfen und entscheiden, ob der grüne polo dein unfallgegnerfahrzeug war oder nicht. außer natürlich, der versicherungsnehmer gibt es zu.

und das zu beweisen ist nicht ganz einfach, gerade wenn das gegnerische fahrzeug zügig repariert wurde und es darüber wenig bis keine fotos usw... gibt.

Daher meine Hinweise mit den Fotos, dem Zollstock, dem Gutachten, den Lackspuren.

Und zugeben wird die Dame mit Sicherheit nicht, selbst gefahren zu sein oder wer gefahren ist. Das wird ein reiner Indizienprozess, wobei ich allerdings annehme, dass nach Akteneinsicht die Versicherung anstandslos zahlen und die Lady in Regress nehmen wird.

Themenstarteram 16. März 2018 um 20:54

Bei meinem liegt der Schaden laut Gutachter bei knapp 1800€ ! Fotos vom Wagen und der beschädigten Stoßstange habe ich da! Die hat ihre Stoßstange kurz nach der 2ten Unfallaufnahme als sie wieder bei uns rum stand bissel geschönt um kurz darauf wieder Kratzer drin zuhaben! Der oder diejenige hat keine Ahnung zufahren sagt mir mein Gefühl.

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