Schaden/Neue Motorhaube = Unfallwagen?
Liebe Community,
euer Wissen ist gefragt…
Meinem Nachbar ist ein Fremdkörper aus dem Fenster gefallen, welcher auf meiner Motorhaube gelandet ist.
Dort war eine kleine Beule und ein paar Kratzer zu sehen.
Seine Versicherung hat den Schaden mit einer komplett neuen Motorhaube bezahlt (Umsetzung durch Audi).
Frage:
Zählt das Fahrzeug nun aber nicht als Unfallfahrzeug, oder?
Laut Google ist es wohl ein Streitthema.
Im Voraus besten Dank!
LG
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18 Antworten
Meiner Meinung nach ist es jetzt ein Unfallauto.
Nicht zuletzt auch weil du jetzt eine komplett neue Haube bekommen hast.
Wie hoch war die Schadenssumme?
Ab 750 - 1.000€ ist die Bagatellschadensgrenze sowieso erreicht.
Bei einer neuen Haube sowieso Unfallauto wird man auch sofort sehen da die Schrauben unter der Motorhaube nicht neu lackiert werden und unabhängig davon eine andere Lackdicke.
Ich meine bei knapp 1000€ ist die Bagatellschadensgrenze und da bist du drüber.
“Allgemein ist das so eine Sache: Teile wie Kotflügel oder Motorhaube, früher oder später rosten die Schrauben. Du solltest dich immer selbst hinterfragen: Würdest du nicht gerne wissen, was mit dem Auto ist? Wärst du der Käufer”
Das ist ja mal überhaupt kein Problem. Ich gehe davon aus, dass du Photos gemacht hast von dem Schaden. Die bewahrst du einfach mit der Rechnung etc. auf und gut ist. Wenn du den Wagen verkaufst gibst Du das einfach dem Verkäufer mit und gibst den Schaden an. Und wenn das fachgerecht gemacht ist, dann rostet da gar nichts.
Die Bagatellgrenze ist heutzutage sehr schnell erreicht. Aber nur mal so zum nachdenken..... wenn jetzt bei der Produktion einem die Poliermaschine aus der Hand fällt und er die Motorhaube beschädigt, glaubst du die werfen den Wagen dann weg? Oder die montieren einfach ne neue Haube.....
Du kannst aber ggf. noch gegen die Versicherung eine Wertminderung geltend machen. Ich hatte übringes sowohl meinen A4 als auch meinen A3 in Zahlung gegeben und die Schäden angegeben. Beim A4 wurde damals durch nen Parkrempler das Seitenteil ausgebeult und lackiert. Das hat keinen interessiert. Der A3 hat durch nen Unfall ne neue Haube, Scheinwerfer und Windschutzscheibe bekommen, das hat auch keinen preislich interessiert. Im Gegenteil, weil bei nem 11 jahre alten Wagen ist die Windschutzscheibe und die Haube voller Steinschläge gewesen
Zitat:
@JohnConnor schrieb am 25. September 2024 um 21:07:36 Uhr:
Das ist ja mal überhaupt kein Problem. Ich gehe davon aus, dass du Photos gemacht hast von dem Schaden. Die bewahrst du einfach mit der Rechnung etc. auf und gut ist. Wenn du den Wagen verkaufst gibst Du das einfach dem Verkäufer mit und gibst den Schaden an. Und wenn das fachgerecht gemacht ist, dann rostet da gar nichts.
Die Bagatellgrenze ist heutzutage sehr schnell erreicht. Aber nur mal so zum nachdenken..... wenn jetzt bei der Produktion einem die Poliermaschine aus der Hand fällt und er die Motorhaube beschädigt, glaubst du die werfen den Wagen dann weg? Oder die montieren einfach ne neue Haube.....
Du kannst aber ggf. noch gegen die Versicherung eine Wertminderung geltend machen. Ich hatte übringes sowohl meinen A4 als auch meinen A3 in Zahlung gegeben und die Schäden angegeben. Beim A4 wurde damals durch nen Parkrempler das Seitenteil ausgebeult und lackiert. Das hat keinen interessiert. Der A3 hat durch nen Unfall ne neue Haube, Scheinwerfer und Windschutzscheibe bekommen, das hat auch keinen preislich interessiert. Im Gegenteil, weil bei nem 11 jahre alten Wagen ist die Windschutzscheibe und die Haube voller Steinschläge gewesen
Du kannst mir doch nicht sagen, dass da nichts rostet. Selbst der Fachbetrieb lackiert nie jede Schraube, die gelöst wurde, neu.
Dass die Haube nicht rostet, wenn alles gut gemacht ist, ist logisch.
Einen Unfallschaden bzw. Austausch von Teilen im Motorraum erkennst du immer an abgeplatztem Lack an den Schrauben. – die Schrauben haben fast immer Flugrost auf lange Sicht, und das ist fast gar nicht vermeidbar & haben nichts mit der Qualität der Arbeit zutun.
Unabhängig davon würde ich, wenn möglich, selbst bei Fotos und Belegen ein solches Fahrzeug meiden oder zumindest eine Wertminderung ansetzen, die ich sowieso geltend machen würde.
Und es ist ebenso logisch, dass bei einem 11 Jahre alten Fahrzeug ein Unfallschaden an Bedeutung verliert und ab einem bestimmten Alter keine Wertminderung mehr darstellt. Trotzdem muss er erwähnt werden.
Gehen wir jedoch von einem Auto aus, das 2–4 Jahre alt ist, hat ein solcher Schaden deutlich mehr Gewicht und wäre für mich, selbst mit Fotos und Belegen, ein Unfallschaden, der eine Wertminderung rechtfertigt.
PS: Ein Fahrzeug in der Produktion, bei dem die Poliermaschine ausrutscht, ist ja wohl etwas ganz anderes, als ein komplettes Teil zu tauschen. Wie ich bereits erwähnt habe, sieht man immer, wenn ganze Teile ausgetauscht wurden, wenn man ganz genau hinschaut.
Das Fahrzeug war am „Unfalltag“ (August 24) noch kein Jahr alt.
Ich habe es mir schon gedacht, dass das Auto nun als Unfallwagen deklariert werden muss.
Bezüglich dem Minderwert werde ich mich schlau machen.
Danke vielmals für eure Nachrichten!
Würde definitiv über die Versicherung eine Wertminderung geltend machen bei so einem jungen Fahrzeug.
Mein Auto hatte leider auch einen Parkrempler, obwohl es noch kein Jahr alt war.
Die andere Partei ist zum Glück dort geblieben und hat auf mich gewartet. Die hintere Stoßstange musste erneuert werden. Die Wertminderung betrug 400 €.
Jetzt Unfallauto. Joa vielen Dank für die Blumen kann man da nur sagen. Aber ich sehe es ähnlich, dass es nach einem Jahrzent an Bedeutung verliert.
Man muss seine Autos einfach mal lange genug fahren. Sowieso - eigentlich.
Zitat:
@Tom999 schrieb am 26. September 2024 um 05:53:58 Uhr:
Mein Auto hatte leider auch einen Parkrempler, obwohl es noch kein Jahr alt war.
Die andere Partei ist zum Glück dort geblieben und hat auf mich gewartet. Die hintere Stoßstange musste erneuert werden. Die Wertminderung betrug 400 €.
Jetzt Unfallauto. Joa vielen Dank für die Blumen kann man da nur sagen. Aber ich sehe es ähnlich, dass es nach einem Jahrzent an Bedeutung verliert.
Man muss seine Autos einfach mal lange genug fahren. Sowieso - eigentlich.
Wie lief dies denn ab?
Muss man einen Antrag auf Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung stellen und diese berechnen dies nach bestimmten Werten ohne sich quer zu stellen?
Oder besser einen Gutachter bestellen?
Danke im Voraus.
Es gibt leider sehr viele Wege, eine Wertminderung zu berechnen.
Man muss davon ausgehen, dass jede gegnerische Versicherung immer den für sich günstigsten Weg wählt.
Ich weiß leider nicht, wie der Ablauf nun für dich ist, da dein Schaden, so wie ich es lese, ja schon repariert ist?
Ich war mit der kaputten Stoßstange beim Gutachter, noch bevor ich irgendetwas anderes getan habe.
Der berechnet das immer gleich mit ein.
Die gegnerische Versicherung hat mir dann sogar bei einer Audi-Werkstatt einen Termin besorgt und mir einen Ersatzwagen vom gleichen Typ bereitgestellt.
Also in meinem Fall lief alles reibungslos. Die Wertminderung hatte ich noch, bevor mein Auto repariert war, auf meinem Konto.
Insgesamt unschön aber ich will mich nicht beklagen. Da kenne ich schlimmeres.
Ich persönlich würde erst einmal freundlich auf die Versicherung zugehen und dort nachhaken, da der Schaden bereits behoben ist und du kein Gutachten hast, was bei dieser Art von Beträgen auch sehr oft normal ist, da die Kosten des Gutachters den Schaden übersteigen.
Eventuell ist die Versicherung ja so kulant.
Ich weiß nicht, ob du einen kostenlosen Ersatzwagen während der Zeit bereitgestellt bekommen hast, ansonsten hast du auch hier Anspruch auf eine Mietwagenentschädigung pro Tag. Viele verzichten auf ein Fahrzeug und nehmen lieber das Geld.
Na dann viel Glück! Bei der Wertminderung.
Hatte ein Gutachten, mit Schadenssumme in Höhe von 1800 €. Wertminderung 200 €
Versicherung sagt nein. Anwalt, Gericht weiterer Gutachter usw. 4200 € Anwalts und Gerichtskosten.
Ergebnis: es gibt nichts, Revision nicht zugelassen und das Beste: im Urteil stand, bei einem Verkauf ist der Schafen anzugeben
Zitat:
@wgp_b4 schrieb am 26. September 2024 um 08:18:52 Uhr:
Na dann viel Glück! Bei der Wertminderung.
Hatte ein Gutachten, mit Schadenssumme in Höhe von 1800 €. Wertminderung 200 €
Versicherung sagt nein. Anwalt, Gericht weiterer Gutachter usw. 4200 € Anwalts und Gerichtskosten.
Ergebnis: es gibt nichts, Revision nicht zugelassen und das Beste: im Urteil stand, bei einem Verkauf ist der Schafen anzugeben
Wie gesagt es gibt Versicherungen die gehen damit kulant um.
Wie gesagt bei einem Auto unter einem Jahr und bei einem Wert von 40.000€ spricht man da schnell von 1000€
ich finde dieses ganze Vorgehen und die Skepsis bei einem "Unfallwagen" total übertreiben. Mich würde es beim Kauf Null interessieren, ob da nun die Haube neu ist oder nicht. Wenn es Rechnungen gibt, und die Reparatur bei einer offiziellen Fachwerkstatt vom Hersteller gemacht wurde, wär's mir komplett egal.
Mein letzter Passat war vorher ein Mietwagen, der Golf davor hatte einen fetten Frontschaden, der aber von VW fachmännisch repariert wurde. Hat mich nicht gejuckt.
Ich finde, man muss mal echt die Kirche im Dorf lassen, und sich nicht wegen jeder kleinen Beule oder einem ausgetauschten Teil so anstellen.
Zitat:
@bjoern_krueger schrieb am 5. Oktober 2024 um 16:52:31 Uhr:
ich finde dieses ganze Vorgehen und die Skepsis bei einem "Unfallwagen" total übertreiben. Mich würde es beim Kauf Null interessieren, ob da nun die Haube neu ist oder nicht. Wenn es Rechnungen gibt, und die Reparatur bei einer offiziellen Fachwerkstatt vom Hersteller gemacht wurde, wär's mir komplett egal.
Mein letzter Passat war vorher ein Mietwagen, der Golf davor hatte einen fetten Frontschaden, der aber von VW fachmännisch repariert wurde. Hat mich nicht gejuckt.
Ich finde, man muss mal echt die Kirche im Dorf lassen, und sich nicht wegen jeder kleinen Beule oder einem ausgetauschten Teil so anstellen.
Ne aber der Wert des Fahrzeugen ändert sich Extrem