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Schaden selbst zahlen.

Themenstarteram 20. August 2015 um 17:30

Hallo, leider ist mir letzte Woche ein kleines Disaster passiert, bin beim einparken jemanden hinten leicht zu nahe gekommen und er hat KEINE beulen, nur ein paar Ratscher von mir, der Punkt an der Sache ist der, das SEIN Fahrzeug selbst schon etliche Dellen und Kratzer hatte ( mit anderen Farben etc ) und das sieht man eindeutig ! Ich habe viele Fotos vom Unfall , auch noch als mein Fahrzeug in seinem Auto stand ( von allen Perspektiven) von daher ist es für mich einfach nachweisbar, was ich war und was nicht. Der Mann hat sich gestern gemeldet und meinte er will das unbedingt über die Versicherung laufen lassen ( ich gehe davon aus er will mir andrehen das ich alles dort wa ! ) Nunja egal, ist es möglich den Schaden sprich lackierer SELBST zu bezahlen ohne Versicherung? weil ich nicht runtergestuft werden möchte für den ca 100-200€ Schade. Das Problem ist, er will es über die Versicherung machen.

MfG

Beste Antwort im Thema

Der Geschädigte ist berechtigt, deine Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Du bist nicht berechtigt, das zu verweigern.

Der Geschädigte benötigt auch keine Einwilligung dazu von dir.

Du kannst aber deiner Versicherung deine Feststellungen mitteilen.

Später kannst du ggf. den Schaden zurückkaufen.

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Der Geschädigte ist berechtigt, deine Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Du bist nicht berechtigt, das zu verweigern.

Der Geschädigte benötigt auch keine Einwilligung dazu von dir.

Du kannst aber deiner Versicherung deine Feststellungen mitteilen.

Später kannst du ggf. den Schaden zurückkaufen.

Themenstarteram 20. August 2015 um 17:55

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. August 2015 um 19:47:11 Uhr:

Der Geschädigte ist berechtigt, deine Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Du bist nicht berechtigt, das zu verweigern.

Der Geschädigte benötigt auch keine Einwilligung dazu von dir.

Du kannst aber deiner Versicherung deine Feststellungen mitteilen.

Später kannst du ggf. den Schaden zurückkaufen.

Vielen Dank !

Siehe den Beitrag von @Oetteken . Du kannst ihm die Übernahme des Schadens (privat) anbieten, er kann das annehmen oder nicht. Wenn du aber ein ungutes Gefühl bezüglich der Forderungen des Unfallgegners hast, kann dir die Versicherung helfen. Diese werden selbst versuchen unbegründete Forderungen abzulehnen. Voraussetzung ist, dass du deine Beobachtungen und Fotos der Versicherung meldest und zugänglich machst.

Um nicht höher eingestuft zu werden kannst du nachträglich den Schaden zurück kaufen. Kannst dann einfach nachrechnen, was sich lohnt, Rückkauf oder Hochstufung.

Hallo,

wichtig ist noch das du der Versicherung auch die Bilder schickst von den Unfall. Damit die auch sieht was für ein Schaden war. Da ist es wahrscheinlich sogar besser es erstmal über die Verisicherung laufen zu lassen. Diese muß auch Unberechtigte Ansprüche abwehren. Ich würde noch garnichts davon sagen as du den Schaden zurück kaufen möchtest. Normalerweise ist es so das bei einem Gutachten die Reparatur des gesamten Schadens berechnet wird an einem Bauteil, und die Altschäden dann im Abzug gebracht werden.

MfG

Mike

100-200 Euro? Ich fürchte du wirst negativ überrascht sein wenn du den Schaden von der Versicherung zurückkaufen möchtest...

am 21. August 2015 um 10:13

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. August 2015 um 19:47:11 Uhr:

Der Geschädigte ist berechtigt, deine Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Du bist nicht berechtigt, das zu verweigern.

Der Geschädigte benötigt auch keine Einwilligung dazu von dir.

Du kannst aber deiner Versicherung deine Feststellungen mitteilen.

Später kannst du ggf. den Schaden zurückkaufen.

Er kann durchaus versuchen ein Regulierungsverbot bei seiner Versicherung zu erwirken.

Wenn diese sich daran hält, dann haftet er selber direkt für die Ansprüche.

Zitat:

@MalerMe schrieb am 21. August 2015 um 12:13:32 Uhr:

 

Wenn diese sich daran hält, dann haftet er selber direkt für die Ansprüche.

Das ist auch ohne Regulierungsverbot so.

am 21. August 2015 um 10:31

Das natürlich schon.

Aber soweit wird es nicht kommen, da in diesem Fall vorher die Versicherung den Schaden bezahlen wird.

am 21. August 2015 um 15:51

Zitat:

@MalerMe schrieb am 21. August 2015 um 12:13:32 Uhr:

 

Er kann durchaus versuchen ein Regulierungsverbot bei seiner Versicherung zu erwirken.

Wenn diese sich daran hält, dann haftet er selber direkt für die Ansprüche.

Ein Regulierungsverbot ist nach marktgängingen Bedingungen vertraglich in der Regel nicht verankert. Es ist usus, dass der Versicherer das anbietet, aber dieser ist grundsätzlich Regulierungsbevollmächtigt (kraft AKB) und muss sich nicht darauf einlassen.

Zudem sollte man auch die richtige Rechtsfolge aufzeigen, wenn ein solches Verbot ausgesprochen wird.

Natürlich haftet er so oder so. Mit der Haftung hat das also schon mal gar nichts zu tun. Desweiteren wird auch bei ausgesprochem Regulierungsverbot Leistung vom Versicherer erbracht. Das Kostenrisiko besteht in den Mehrkosten, die dadurch entstehen. Wenn also das Gericht letztlich das offentsichtliche feststellt und der versicherer zur zahlung verpflichtet wird, wird diese leistung auch erbracht. Sein Risiko besteht in (unnötigen) Gerichts-, Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten.

Das nun erst einmal gerade gerückt.

Aber warum sollte er ein Regulierungsverbot aussprechen. Das Regulierungsverbot entkräftet nicht den Direktanspruch. Es entkräftet lediglich die Reglierungsbevollmächtigung. Der Schädiger wird also letztlich (gezwungenermaßen) über den Klageweg beim Versicherer seine Ansprüche geltend machen.

Letztlich hat der TE schon alles richtig gemacht. Einfach alle Fotos, die da sind, einreichen und bedenken äußern. Klare Worte sind hier trumpf. Sage dem Schadenregulierer ruhig, dass Du den Eindruck hast, dass er sich bereichern will. Die haben da auch eine Antenne für.

gruß

am 21. August 2015 um 21:01

Zitat:

@ChrisCross123 schrieb am 20. August 2015 um 19:30:54 Uhr:

Hallo, leider ist mir letzte Woche ein kleines Disaster passiert, bin beim einparken jemanden hinten leicht zu nahe gekommen und er hat KEINE beulen, nur ein paar Ratscher von mir, der Punkt an der Sache ist der, das SEIN Fahrzeug selbst schon etliche Dellen und Kratzer hatte ( mit anderen Farben etc ) und das sieht man eindeutig ! Ich habe viele Fotos vom Unfall , auch noch als mein Fahrzeug in seinem Auto stand ( von allen Perspektiven) von daher ist es für mich einfach nachweisbar, was ich war und was nicht. Der Mann hat sich gestern gemeldet und meinte er will das unbedingt über die Versicherung laufen lassen ( ich gehe davon aus er will mir andrehen das ich alles dort wa ! ) Nunja egal, ist es möglich den Schaden sprich lackierer SELBST zu bezahlen ohne Versicherung? weil ich nicht runtergestuft werden möchte für den ca 100-200€ Schade. Das Problem ist, er will es über die Versicherung machen.

MfG

Er will die Versicherung bescheißen ganz klar

letztes Jahr hat meine Frau ein Mercedes leicht berührt es war wirklich nichts,nicht mal ein Kratzer

er hat von unsere Versicherung 1300€ kassiert.

am 22. August 2015 um 4:48

Zitat:

@Guest77 schrieb am 21. August 2015 um 23:01:14 Uhr:

 

Er will die Versicherung bescheißen ganz klar

letztes Jahr hat meine Frau ein Mercedes leicht berührt es war wirklich nichts,nicht mal ein Kratzer

er hat von unsere Versicherung 1300€ kassiert.

Ich wäre vorsichtig mit solchen Äußerungen, die jemandem Betrug unterstellen. Anders wie in deinem Fall gibt es hier einen Schaden, die Größe sei erstmal dahingestellt und somit sind die Ansprüche erstmal gerechtfertigt. Auch den Weg zu wählen es über die Versicherung laufen zu lassen ist sein Recht. Die Versicherung wird ungerechtfertigte Ansprüche abweisen oder Vorschäden zum Abzug bringen.

Zu deinem Schaden, du glaubst nicht wirklich das deine Versicherung einen Cent gezahlt hätte wenn kein Schaden gewesen wäre, irgend einen Grund wird es für die Regulierung schon gegeben haben oder gibt es einen richtigen Beweis für Betrug in deinem Falle?

Fährt Deine Frau einen blauen A4?

Dann könnte es mein Mercedes gewesen sein :)

Mir wurden von der Dame 100 € angeboten ("is ja kein neuer Benz") ich wollte 500 €.

Dann halt Gutachter, Gutachten über 1800 €, nach Gutachten abgerechnet (bissl was hat die A...z abgezogen) und Schaden mit Einsatz von 300 € selbst behoben.

Ich fühlte mich danach nicht wie ein Betrüger.

am 22. August 2015 um 14:21

Zitat:

@servicetool schrieb am 22. August 2015 um 07:14:34 Uhr:

Fährt Deine Frau einen blauen A4?

Dann könnte es mein Mercedes gewesen sein :)

Mir wurden von der Dame 100 € angeboten ("is ja kein neuer Benz") ich wollte 500 €.

Dann halt Gutachter, Gutachten über 1800 €, nach Gutachten abgerechnet (bissl was hat die A...z abgezogen) und Schaden mit Einsatz von 300 € selbst behoben.

Ich fühlte mich danach nicht wie ein Betrüger.

Nein meine frau fährt ein Schwarzen Bmw E90 325i und außerdem das war letztes Jahr

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