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Schaden von Versicherung ausbezahlen lassen?!

Themenstarteram 18. Mai 2009 um 20:36

Ich hatte vor ca 1 1/2 Wochen einen (unverschuldeten) Autounfall. Der Verursacher hat rechts vor links nicht beachtet und ist mir in die Fahrertüre gedonnert. Ich habe einen älteren Twingo, Baujahr 99.

Schuldfrage ist natürlich definitiv geklärt. Ich hab direkt einen unabhängigen Gutachter eingeschaltet, der auf einen Schaden von rund 1.700€ kam.

Da ich ohnehin an die Anschaffung eines neuen Autos denke, würde ich mir das Geld gerne ausbezahlen lassen. Wie muss ich da bnun weiter verfahren? Die Versicherung anschreiben? Anrufen? Warten bis die auf mich zukommen? Was kann ich zudem noch finanziell geltend machen (Aufwandsentschädigung, Ausfallszahlungen, etc.?).

Was mache ich, wenn die Versicherung sich weigert, den ausgerechneten Betrag, bzw. die Kosten des Sachverständigen zu bezahlen (hab schon gehört, dass gerade diese spezielle Versicherung da ein harter Brocken sein soll).

Wäre über Tipps, wie ich weiter verfahren kann/soll/muss, sehr dankbar!!!

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11 Antworten

Hi Twingo25,

eigentlich brauchst Du nur bei der Versicherung anrufen:

Du teilst mit, dass Du den Schaden gemäß dem vorgelegten Gutachten abrechnen möchtest und gibst Deine Bankverbindung durch.

Wenn der Wagen nicht mehr fahrbereit ist und Du keinen anderen Wagen zur Verfügung hast, kannst Du noch Nutzungsausfall geltend machen.

Außerdem gibt´s noch eine Kostenpauschale, in der Regel 25 EUR.

Wenn Du Dich besser fühlst, kannst Du das alles auch schriftlich machen. Ist aber nicht wirklich nötig.

Über die möglichen Schwierigkeiten bei der Unfallregulierung solltest Du Dir erst einen Kopf machen, wenn sie wirklich auftreten.

Dann kannst Du ja hier nochmal nachfragen.

Im Netz wird (aus unterschiedlichsten Interessen) sehr viel Panik gemacht, was das angeht.

Die weit überwiegende Anzahl von Unfallschäden wird aber völlig problemlos wie oben beschrieben abgewickelt.

Viel Erfolg

Hafi

am 18. Mai 2009 um 21:39

Hallo Hafi,

wenn der TE nicht reparieren lässt bekommt er doch auch nicht die vollen 1700 Euro.

Nicht das sein nächster Thread heißt. Hilfe die Mehrwertsteuer fehlt oder so ähnlich. :D

Gruß

Frank

Hallo Frank,

 

hast natürlich vollkommen Recht:

Entschädigung erfolgt bei fiktiver Abrechnung zunächst immer netto.

Irgendwie war ich gleich von einem steuerneutralen Totalschaden ausgegangen, als  ich Twingo ´99 und "in die Tür gedonnert" gelesen hab:D

 

Gruß

Hafi

am 19. Mai 2009 um 4:28

Moin,

aber immerhin ist doch eine Neuanschaffung geplant.

Der angesprochene Nutzungsausfall sollte doch auch im Gutachten vermerkt sein.

Im Übrigen:

Was wurden denn - neben den Rep-Kosten - für Werte ermittelt?

  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 19. Mai 2009 um 19:54

Also das mit der Mehrwertsteuer war mir klar, hatte mich hier schon etwas schlau gelesen.

Ich hab das Gutachten jetzt nicht hier, aber soweit ich mich erinnere war bei "Wiederbeschaffungswert" 2.500€ angegeben, mit dem Vermerk, dass das Auto so idR nicht mehr auf dem Markt vorhanden sei.

Mich hats übrigens auch gewundert, dass das kein wirtschaftlicher Totalschaden war.

Ich denk, ich werd der Versicherung direkt mal nen Brief schreiben (is mir irgendwie lieber). Dann schreib ich da wegen dem Gutachten und den 25€ Pauschale rein, aber wie mach ich das mit dem Nutzungsausfall? Im Gutachten sind 3-4Tage für die Werkstatt angegeben. Kann ich das jetzt mal quasi pauschal als Nutzungsausfall deklarieren? Und wenn die es nicht zahlen, dann halt nicht?

Unfälle machen nur Ärger... *grml*

Danke schonmal für die guten Tipps und Hilfen... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Twingo25

Also das mit der Mehrwertsteuer war mir klar, hatte mich hier schon etwas schlau gelesen.

Ich hab das Gutachten jetzt nicht hier, aber soweit ich mich erinnere war bei "Wiederbeschaffungswert" 2.500€ angegeben, mit dem Vermerk, dass das Auto so idR nicht mehr auf dem Markt vorhanden sei.

Mich hats übrigens auch gewundert, dass das kein wirtschaftlicher Totalschaden war.

Ich denk, ich werd der Versicherung direkt mal nen Brief schreiben (is mir irgendwie lieber). Dann schreib ich da wegen dem Gutachten und den 25€ Pauschale rein, aber wie mach ich das mit dem Nutzungsausfall? Im Gutachten sind 3-4Tage für die Werkstatt angegeben. Kann ich das jetzt mal quasi pauschal als Nutzungsausfall deklarieren? Und wenn die es nicht zahlen, dann halt nicht?

Unfälle machen nur Ärger... *grml*

Danke schonmal für die guten Tipps und Hilfen... ;-)

Hallo,

wie schon beschrieben bekommst du bei der fiktiven Abrechnung die Umsatzsteuer nicht ausgezahlt. Diese wird erst gezahlt, wenn auch USt. anfällt.

Es kann sein, dass die gegnerische Versicherung bei der fiktiven Abrechnung Verbrinungskosten und UPE-Aufschlag kürzen wird - alles in allem etwa 100-150 €.

Nutzungsausfall/Mietwagen wird erst gezahlt, wenn das Auto repariert wird! Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ungeachtet dessen ob ein neues Auto zugelassen wird oder nicht.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!

am 21. Mai 2009 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Es kann sein, dass die gegnerische Versicherung bei der fiktiven Abrechnung Verbrinungskosten und UPE-Aufschlag kürzen wird - alles in allem etwa 100-150 €.

diese kürzungen kann ein gescheiter anwalt (der dem te kostenfrei zusteht!) allerdings für nichtig erklären, sodass das geld aufs konto gezahlt wird......

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

diese kürzungen kann ein gescheiter anwalt (der dem te kostenfrei zusteht!) allerdings für nichtig erklären

Das wäre mir neu.

 

Da überschätz Du die Möglicchkeiten der Anwaltschaft aber gehörig.

Der Anwalt kann argumentieren, warum er der Ansicht ist, dass eine Nachzahlung zu erfolgen habe.

Der Versicherer kann sich der Argumentation anschließen oder er kann es bleiben lassen.

 

Wird man sich nicht einig, kann der Anwalt Klage erheben und man wird sehen, wie der Richter zu dem Thema steht.

 

Verliert der Versicherer, trägt er die Kosten. Verliert der Kläger, zahlt er selbst (oder er hat eine RS-Vers, die Deckung zugesagt hat) und zwar dann auch die Kosten seines Anwalts, die Kosten des Anwalts der Versicherung und die Gerichtskosten. Das muss es einem schon wert sein.

 

Gruß

Hafi

 

 

am 21. Mai 2009 um 14:40

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Der Anwalt kann argumentieren, warum er der Ansicht ist, dass eine Nachzahlung zu erfolgen habe.

dass das da nicht mit nem 0815textbaustein getan ist, sondern schon entsprechende wortwahl des anwaltes vorraussetzt, meinte ich mit "gescheit"....ausreichend urteile das diese kosten dem geschädigten zustehen, gibt es ja....

am 21. Mai 2009 um 15:07

Hallo,

mag ja sein - aber ich vermute, dass Hafi darauf hinaus wollte, dass ein Anwalt zwar vieles "für nicht erklären" kann - das aber noch lange nicht verbindlich ist. Es ist auch nicht die Aufgabe des Anwaltes.

Dieser hat zu argumentieren - zu "erklären" hat ein Gericht ;)

Grüße

Schreddi

so isses

:)

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