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Schadenbelasteter SFR durch bessere Sondereinstufung ersetzen?
Hallo,
ich würde gerne wissen ob folgende Überlegung umsetzbar ist.
Habe zwei KFZ versichert, bei unterschiedlichen Versicherungen.
Einer davon hat durch einen Haftpflichtschaden nur noch die SF Klasse 1/2. Dieses KFZ soll nun getauscht werden.
Nun habe ich bei Berechnungen des neuen KFZ gesehen, dass mir meine andere KFZ Versicherung, bei einem Zweitwagen, SF 3 leiht.
Kann man das so einfach machen, oder gibt es vielleicht ein Verzeichnis wo mein eigener Rabatt (SF 1/2) vermerkt ist, und ich diesen auch weiterführen muss?
Wäre super, wenn sich jemand damit auskennt und mir eine kurze Rückmeldung gibt.
Grüße
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5 Antworten
Zitat:
@Slovvmo schrieb am 24. Februar 2025 um 16:55:59 Uhr:
Kann man das so einfach machen, oder gibt es vielleicht ein Verzeichnis wo mein eigener Rabatt (SF 1/2) vermerkt ist, und ich diesen auch weiterführen muss?
Nein, das ist ein eigenständiger Vertrag. Und es kann dich keine Versicherung zwingen diesen bei einem anderen Fahrzeug fortzusetzen wenn das vorherige abgemeldet wurde.
Das kannst Du so machen, ja.
Musst halt warten bis Du regulär kündigen kannst bei der bisherigen Versicherung bei der der Schaden war.
Edit: nach einem Schaden gibt es allerdings ein Sonderkundigungsrecht.
Weiß nur nicht genau wie lange nach einem Schaden man dieses ausüben kann.
Das steht in den AKB, die jedem Versicherungsvertrag beiliegen sollten.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 24. Februar 2025 um 19:23:06 Uhr:
Musst halt warten bis Du regulär kündigen kannst bei der bisherigen Versicherung bei der der Schaden war.
Muß er nicht da er das Auto vermutlich abmeldet und verkauft. Da bedarf es keiner regulären Kündigung, durch das abmelden endet das Vertragsverhältnis.
Das stimmt. Bei einem Fzg.wechsel braucht er natürlich keine Extra Kündigung aussprechen.