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Schadenfreie Jahre bei Eheleuten

Themenstarteram 19. September 2016 um 10:44

Wie sieht es eigentlich aus bei Eheleuten die sich Trennen?

Es gab 20 Jahre lang 2 Autos die auf den Ehemann zugelassen und versichert waren.

Die Ehefrau hat also im Prinzip nach 7 Jahren ihre vorher erfahrenen Prozente verloren und in den nächsten 13 auch keine erfahren.

Gibt es da bei den Versicherung Sondereinstufungen wenn die Ehefrau zwar regelmäßig mit ihrem PKW gefahren ist, die Versicherung aber als Zweitwagen des Mannes lief?

Oder muss die Frau jetzt wegen der Trennung wie ein Fahranfänger einsteigen?

Beste Antwort im Thema

@ Zille

Sollte ein Falschfährtenleger das als häufiges Scheidungsproblem bestätigen und als Posten für den Zugewinnausgleich aufmachen, dann könnte man schon mal das Popcorn bereit stellen. :)

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Nein, das Einverständnis des Mannes vorausgesetzt kann ihr ein SFR übertragen werden.

am 19. September 2016 um 10:47

Der Ehemann könnte Ihr die SF von einem Wagen übertragen.

Falls er das nicht machen möchte, muss sie wohl bei den meisten Versicherungen von vorne anfangen.

Glaube kaum, dass es da einen Versicherer auf den Markt gibt, der Ihr SF für die 20 Jahre anerkennt, wenn keine Übertragung erfolgt.

Themenstarteram 19. September 2016 um 10:52

Ok, danke erstmal.

Na das kann ja lustig werden :D

am 19. September 2016 um 10:59

Ja, das ist bei Scheidungen oft ein Problem.

Deshalb ist es schon ratsam während der guten Zeit in der Ehe darauf zu achten, dass jeder seinen eigenen SF besitzt.

Trennt man sich nicht im guten, so ist dann die Übertragung meistens ein Problem und einer der beiden geht dabei leer aus.

Evtl. könnte man sich vor Gericht noch um einen finanziellen Ausgleich für den SF streiten, wenn eine Zugewinngemeinschaft besteht. Schließlich wurde der gemeinschaftlich "erwirtschaftet".

Ich schätze der Schadensfreiheitsrabatt ist in dem Fall von eher geringer Bedeutung.

Da laufen ganz andere Probleme auf.

Und ja, ich kann da mittreden.

Gruß

Themenstarteram 19. September 2016 um 12:18

Nein, es ist ein Puzzelteil von vielen. Und ob ich mit 20 Jahren SFR fahre oder mit 0 ist ein nicht unerheblich Unterschied.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. September 2016 um 14:18:46 Uhr:

Nein, es ist ein Puzzelteil von vielen. Und ob ich mit 20 Jahren SFR fahre oder mit 0 ist ein nicht unerheblich Unterschied.

Sicher richtig mit dem Puzzleteil.

Nach 20 Jahren Ehe kommen trotzdem ganz andere Summen auf den Tisch. Leider.

Bei den meisten steht dann da ein Haus welches sicherlich den Wert einer Versicherungsprämie mit 100% drastisch übersteigt.

Alleine die Zahlen die als Unterhalt aufgerufen werden stellen Versicherungsprämien locker in den Schatten.

Gruß

Themenstarteram 19. September 2016 um 12:31

Zitat:

@Maschinenschaden schrieb am 19. September 2016 um 14:28:51 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. September 2016 um 14:18:46 Uhr:

Nein, es ist ein Puzzelteil von vielen. Und ob ich mit 20 Jahren SFR fahre oder mit 0 ist ein nicht unerheblich Unterschied.

Sicher richtig mit dem Puzzleteil.

Nach 20 Jahren Ehe kommen trotzdem ganz andere Summen auf den Tisch. Leider.

Bei den meisten steht dann da ein Haus welches sicherlich den Wert einer Versicherungsprämie mit 100% drastisch übersteigt.

Alleine die Zahlen die als Unterhalt aufgerufen werden stellen Versicherungsprämien locker in den Schatten.

Gruß

Das ist aber das Problem des Ehemannes in diesem Fall. Das juckt die Frau herzlich wenig. Aber der SFR den sie vom Unterhalt zu zahlen hat, juckt sie schon mehr.

Man sollte halt im Vorfeld so viele Informationen sammeln, damit man einzuschätzen weis, was auf einen zukommt. Vergessen tut man noch genug.

@ Zille

Sollte ein Falschfährtenleger das als häufiges Scheidungsproblem bestätigen und als Posten für den Zugewinnausgleich aufmachen, dann könnte man schon mal das Popcorn bereit stellen. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. September 2016 um 14:33:06 Uhr:

@ Zille

Sollte ein Falschfährtenleger das als häufiges Scheidungsproblem bestätigen und als Posten für den Zugewinnausgleich aufmachen, dann könnte man schon mal das Popcorn bereit stellen. :)

???

Versteh ich nicht.

Auch nach mehrmaligem lesen.

Gruß

PS: Ist geklärt; Danke

https://www.anwalt.de/.../...-prozente-nach-einer-trennung_060726.html

Themenstarteram 19. September 2016 um 17:02

"Fast ausschließlch vollständig allein genutzt"

Was eine Formulierung :rolleyes:

Danke für den Link

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. September 2016 um 18:50:51 Uhr:

https://www.anwalt.de/.../...-prozente-nach-einer-trennung_060726.html

Dann hätte meine Regierung aber ausgesprochen Pech. Spätestens wenn der Tank leer ist, das Auto gewaschen oder gewartet werden muss, "darf" ich es fahren.

In der Regel gibt es eine Kutsche als Haushaltsgegenstand. Und damit ist dann ein Anspruch auf Übertragung auch schon ausgeschlossen. Freiwillig geht es immer. Erzwingen ... naja, Schwamm drüber.

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