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Schadenfreiheitsrabatt vom Vater übernehmen
Hallo zusammen, habe versucht mich im Netz schlau zu machen aber irgendwie check ich das alles nicht
Mein Schwiegervater gibt sein Führerschein ab und könnte somit sein SFR ( 35( an seine Tochter übergeben.
Sie selber hat aber schon das Maximum an SFR ( 22) was sie haben kann ( Haftpflicht)
Hat Vollkasko eine eigene SFR Tabelle ? Den meine Frau hat bisher noch kein Vollkasko angemeldet gehabt und demnach würde es sich wenigstens lohnen diese SFR zu übernehmen um wenigstens seine SFR für die Vollakso zu sichern
Dann hätte sie SFR und für Haftplicht und Vollkasko gleich
Den Wagen bekommen wir von Ihm Geschenkt und diesen wollte ich auf meinen Namen Anmelden und meine Versicherung nutzen.
Der Wagen war vorher bei HUk versichert und und wenn ich ihn auf mich anmelde wäre er bei der LVM Versichert
hab noch was im Netz gefunden was ich nicht genau verstehe
Zitat:
In diesen Fällen ist es nicht sinnvoll
Bei einem PKW, der selbst weitergenutzt werden soll: Wenn du dein Fahrzeug weiterhin nutzen willst, lohnt sich eine Übertragung der SF-Klasse nicht, da du ja dann wieder in die niedrigste Klasse eingestuft wirst.
Fragen über Fragen und ich bin total verwirrt. Kann jermand Licht ins dunkle bringen ?
danke & LG
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30 Antworten
Bestand bisher keine VK so wird im Falle des Einschlusses der VK die SF von der Haftpflicht übernommen.
Lass deine Frau das Auto vom SchwiPa übernehmen und sie schließt eine NEUE !!! HP/TK/VK auf das übernommene Auto im eigenen Namen unter Übernahme der SF aus SchwiPas Altvertrag ab. Deine Frau hat dann zwei Erstverträge, den eigenen aufs derzeitige Auto mit der SF22 und SchwiPas Auto mit dem was aus der SF35 nach ihrer FS-Dauer dann übrig bleibt (mindestens eine SF22).
Wenn sie in der Haftpflicht SF22 hat, wird beim Einschluss der VK, der VKSF an den HPSF angepasst.
Wenn du länger den FS hast, sollte man die SF35 dirübertragen.
Oder der Vater lässt sich eine Bescheinigung gem §5 Pflichtversicherungsgesetz ausstellen. Dann kann man die später mal benutzen
Ich würde meinem Sohn das Auto ohne Ummeldung und Versichererwechsel geben und den SFR so lange wie möglich nutzen, bevor durch den Wechsel jetzt 13 SFR-Jahre verloren gehen.
Ich hab nur SF 15 da ich mein Führerschein erst 2008 gemacht hatte. Würde sich nicht lohnen. Zudem soll es wohl auch schwierig sein an den Schwiegersohn übertragen zu lassen
Verstehe ich das also richtig wenn meine Frau ein Auto mit VK anmelden würde, würde sie auch SF 22 bei der VK erhalten demnach lohnt es sich nicht für Sie für ihren Erstwagen die SF Von ihrem Vater zu übernehmen
Sie könnte sich aber die SF ihres Vaters sichern für ihren zweit wagen
Dann hätte sie auf dem ersten Wagen und Zweitwagen die gleichen Prozente dann hätte Sie
1 Wagen : Haftpflicht - SF 22 & Vollkasko SF22
2 Wagen : Haftpflicht - SF 22 & Vollkasko SF22
Ist das dann so richtig?
Beim geschenkten Wagen ist zu prüfen ob es nicht sinnvoll ist diesen NICHT umzumelden, sondern den bisherigen Halter (Vater) zu belassen. Also Versicherungsnehmerin Deine Frau und Halter Dein Schwiegervater; könnte günstiger sein ...
Und wenn die Beiträge in 2025 steigen ist ein Wechsel ggf. noch vor dem 01.01.2025 sinnvoll ..
Das ist ja das, was ich vorher geschrieben habe, vielleicht hätte ich statt "Sohn" "Tochter" (die ich nicht habe) schreiben sollen, dann wäre das vom TE auch sicher verstanden worden.
Übernahme vom Schwiegersohn ist in der Regel kein Problem. Ich gehe von einem fortgeschrittenen Alter des bisherigen VN/Halter aus, da macht es schon Sinn auf eine jüngere Person zu überschreiben. Das gilt auch bei Verlust von ein paar SF!
Wer Halter ist macht kaum einen Unterschied aus.
Ja Hotti das kannst du so machen, beide mit SF22 auf die Frau.
Zitat:
@Hotti schrieb am 9. Dezember 2024 um 13:12:25 Uhr:
...
Sie könnte sich aber die SF ihres Vaters sichern für ihren zweit wagen
Dann hätte sie auf dem ersten Wagen und Zweitwagen die gleichen Prozente dann hätte Sie
1 Wagen : Haftpflicht - SF 22 & Vollkasko SF22
2 Wagen : Haftpflicht - SF 22 & Vollkasko SF22
Ist das dann so richtig?
Ja, genau so ist es korrekt.
Gibt’s denn einen Vorteil, wenn ich bei der gleichen Versicherung bleibe ? wollte eigentlich den Wagen auf eine andere Versicherung anmelden. Bei dem unser anderes Fahrzeug bereits gemeldet ist
Die SF-Übertragung klappt dann meistens besser wenn es im Hause bleibt. Normalerweise sollte es auch bei einem Versichererwechsel klappen. Aber rechnet den ganzen Zauber doch erstmal online durch und entscheidet euch dann.
Wusste gar nicht das man sowas auch online durchrechnen kann. Also das die Versicherungen es anbieten. Hab sowas immer per Telefon beim Berater direkt gemacht
Der Wagen ist 2007 das letzte Mal angemeldet worden. Jetzt steht er auf meiner Einfahrt und ich kann ihn nicht hier abmelden, und kann nun diese Woche noch einmal 40 km zurück fahren und ihn an seiner melde Stadt abmelden.
Ich könnt kotzen
Du kannst das Fahrzeug auf jeder Zulassungsstelle abmelden, bzw. im Zuge der Ummeldung passiert das.
Wenn der schon mindestens 17 Jahre alt ist und du den jetzt auf deinen oder der Frau ihren Namen ummeldet, wird der Beitrag ziemlich happig sein, trotz SF22.
Puh schonmal gut das ich nicht dahin fahren muss.
Mein Schwiegervater hat bei der HUK 133 € vierteljährlich bezahlt mit SF 33