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Schadenminderungspflicht : Reparaturauftrag ohne Deckungszusage beginnen

Themenstarteram 5. September 2016 um 18:23

Hallo zusammen,

ich hatte vor inzwischen über 2 Monaten ein Unfall den ich nicht verursacht hatte ( Gegner rückwärts in den fließenden Verkehr, in mich, gefahren )

Ich habe fast einen Monat gewartet bis ich das Auto zum Freundlichen gebracht habe, da ich nicht das Geld für die Reparatur habe und die Deckungszusage abwarten wollte. Ich dachte mir jedoch, noch länger warten ist bestimmt nicht richtig, aber da wusste ich noch nichts von dieser Schadenminderungspflicht und der unverzüglichen Reparatur.

Beim Freundlichen habe ich in Erwartung der baldigen Deckungszusage ein Häckchen gemacht bei "falls keine Kostenübernahme bei Fertigstellung vorliegt, zahlt Kunde selbst".

Bis heute warte ich auf die Deckungszusage, trotz anwaltlichen Beistandes.

Meine Frage ist nur, welche andere Möglichkeit gäbe es denn in der Vergangenheit, den Schaden reparieren zu lassen ? Denn aus meiner Logik heraus, kann ich nicht reparieren lassen, wenn ich kein Geld habe. Auf der anderen Seite bin ich doch verpflichtet den Schaden unverzüglich zu reparieren-> Schadenminderungspflicht. Ist das richtig ? Oder wollte mir der Freundliche diese andere Option nicht erläutern ? Oder gibt es diese doch nicht ? Hätte ich nicht zugesagt, selber zu zahlen, hätte der mich doch mit dem Wagen wieder weggeschickt oder Wagen wäre so lange auf deren Hof geblieben, bis die Deckungszusage gekommen wäre ( Gutachter stellte eine Verkehrsuntauglichkeit bei meinem Auto fest )

Jedenfalls habe ich für die Dauer der Reparatur eine Nutzungsausfallentschädigung vom Anwalt zugesprochen bekommen. Da das Auto aber nun weiterhin beim Freundlichen bleibt, müsste diese nicht auch für diesen Zeitraum bis zur Deckungszusage der Versicherung weiterbestehen oder habe ich durch mein Kreuz bei " Kunde zahlt selbst " dies verwirkt ?

Der Anwalt hat letzte Woche, als die Reparatur bereits seit einer Woche erledigt war, der gegn. Versicherung mitgeteilt, dass ich "mittellos" bin, eine Kreditaufnahme ist mir auch nicht möglich, dies habe ich heute von meiner Bank erfahren.

Meine Fragen in kurz:

Kann / muss ich ein Auto ( als Haftpflichtgeschädigter ) reparieren lassen auch ohne Geld zu haben, weil es meine Pflicht ist ?

Kann ich für den Zeitraum, der verwirkten Kreditaufnahme bis zum Zeitpunkt der Deckungszusage trotz meiner Zusage "Kunde zahlt selbst", eine Nutzungsausfallentschädigung fordern ( über die eigentliche Reparaturdauer hinaus ).

Grüße

Zitat:

OLG Hamm v. 18.01.1984:

Die Schadensminderungspflicht verbietet dem Geschädigten, das wirtschaftliche Risiko eines zu erteilenden Kfz.-Reparaturauftrags dadurch auf den Schädiger abzuwälzen, dass er von dessen Haftpflichtversicherer zuvor eine Kostenübernahmeerklärung zu erlangen sucht.

oder auch

Zitat:

OLG Brandenburg v. 09.11.2006:

Unternimmt der Geschädigte ungeachtet seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrages nichts, sondern wartet einfach so lange ab, bis der Versicherer signalisiert, die Reparaturkosten würden übernommen, muss er sich einen Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht vorhalten lassen, zumal ansonsten auch sein Nutzungswille, der grundsätzlich Voraussetzung für die Zuerkennung einer Nutzungsausfallentschädigung ist zweifelhaft sein kann.

Beste Antwort im Thema

Es ist einfach gesünder im Rahmen seiner Möglichkeiten zu bleiben.

Wenn ich mir kein Auto leisten kann, kaufe ich keins.

Habe ich kein Geld für eine Reparatur, dann gebe ich die nicht in Auftrag.

Will man Stress, ignoriert man den gesunden Menschenverstand oben...

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War das Fahrzeug nach den Unfall noch verkehrstüchtig?

Wozu einen Anwalt, wenn die Schuldfrage klar ist? Oder ist sie es doch nicht zu 100%?

Der Anwalt hat keine Ahnung, warum die Versicherung nicht reagiert?

Warum nimmt man sich einen Anwalt und fragt gleichzeitig in einem Forum nach Rat?

In meinen Augen hat Dein Fall zur Schadenminderungspflicht nichts zu tun.

Wie wäre es, wenn der RAW mal Druck macht beim Versicherer ?

Deine Pflicht ist es nicht ein Auto zu reparieren lassen. Kannst es sogar verkaufen und oder das Geld ( aus dem gutachten) nehmen ohne zu reparieren.

Schadenminderungspflicht bedeutet das du unnötige kosten vermeiden musst. Zum Bsp. Der Schaden beträgt nur 500euro aber du beauftragst ein Gutachter bzw es wird ein Gutachten abgerechnet obwohl ein Kostenvoranschlag gereicht hätte..

Themenstarteram 5. September 2016 um 19:02

@situ Nein, war es nicht. Das habe ich aber erst erfahren, als ich den Reparaturauftrag unterschrieben habe und kurz danach der Gutachter sich den Wagen angeschaut hat.

Die Schuldfrage ist, laut Polizei klar, nur hat der Unfallgegner bis heute den Schaden seiner Versicherung nicht gemeldet. Die können / wollen aber erst zahlen, wenn dieser sich meldet bzw. wenn Sie das angeforderte Polizeiprotokoll haben.

@bandit Der Anwalt hat jetzt geschlossen =)

@corsa Naja, er setzt Schreiben auf, teilt mit, dass ich mittellos bin, nun setzt eine Klageschrift auf.

@vanguardboy Ah ok. Ich hatte es so verstanden, dass wenn ich mit einer gebrochenen Hinterachse rumfahre, ich diese besser gleich als spät repariere da sonst noch mehr kaputt gehen kann.

Also ich habe bislang nur der gegnerischen Versicherung den Schaden gemeldet, der Unfallverursacher nicht. Nach 1 1/2 Monaten warten, hat die gegn. Versicherung das Polizeiprotokoll angefordert und nun warte ich bis Sie das haben, sehen wer der andere ist, wobei ich Ihnen das ja mitgeteilt habe, sehen, dass ich nicht schuld habe und mir den Schaden bezahlen ( + Gutachten, Anwalt, Nutzungsausfall )

Grüße

Rechtsanwälte und Ärzte sind die Berufsgruppen, die sich ganz besonders freuen, wenn ihre Kundschaft mit dem Argument kommt "...Das habe ich aber im Internet gelesen...". Genau so endet eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ;)

Themenstarteram 5. September 2016 um 19:19

Ich wollte meinen Anwalt nicht mit "Aber" begegnen und ihn nicht mit naiven Fragen die Zeit stehlen.

Warum hast du nicht gleich die Werkstatt deines Vertrauens befragt ob

Zitat:

Hallo, ich habe damals meinen Zuheizer durch meine VW-Werkstatt des Vertrauens zur Standheizung aufrüsten lassen. Zur Zeit benutze ich die T91. Ist es möglich und macht es Sinn, sich eine T100 zuzulegen?

sondern zuerst hier ?

btt

Das Gutachten entscheidet ob es verkehrstauglich ist oder nicht , oder irre ich mich? Und dann wird bei einer gebrochen Achse sicher das Auto als nicht Verkehrssicher eingestuft. Und dann darfst du eh nicht mehr damit fahren. Gehört also schon dazu ;)

Zitat:

@der.typ schrieb am 5. September 2016 um 20:23:36 Uhr:

....

Meine Fragen in kurz:

Kann / muss ich ein Auto ( als Haftpflichtgeschädigter ) reparieren lassen auch ohne Geld zu haben, weil es meine Pflicht ist ?

Nein, wenn Du die Mittel nicht hast und keinen Kredit von der Bank oder dem Schädiger bekommst, dann gibt's eben den Nutzungsausfall bis die Kohle da ist + Reparaturzeit. Dass das für den Schädiger teuer wird ... ist halt so. ;)

Zitat:

@der.typ schrieb am 5. September 2016 um 20:23:36 Uhr:

....

Meine Fragen in kurz:

....

Kann ich für den Zeitraum, der verwirkten Kreditaufnahme bis zum Zeitpunkt der Deckungszusage trotz meiner Zusage "Kunde zahlt selbst", eine Nutzungsausfallentschädigung fordern ( über die eigentliche Reparaturdauer hinaus ).

Ja natürlich.

Es ist einfach gesünder im Rahmen seiner Möglichkeiten zu bleiben.

Wenn ich mir kein Auto leisten kann, kaufe ich keins.

Habe ich kein Geld für eine Reparatur, dann gebe ich die nicht in Auftrag.

Will man Stress, ignoriert man den gesunden Menschenverstand oben...

Themenstarteram 5. September 2016 um 19:57

@tomold

die Aussage widerspricht nun aber der vorherigen Aussage.

Auch wenn ich grundsätzlich deiner Argumentation folge, ist es keine "mein Auto ist kaputt ich muss es reparieren" Situation sondern ein Haftpflichtschaden. Vielleicht möchte ich auch keinen Kredit aufnehmen, da ich Sorge habe, die Zinsen und die Bearbeitungsgebühren von der gegn. Versicherung zu erhalten.

Ich habe Zweifel, dass das Forum dir besser als der Anwalt helfen kann, die Situation zu klären und dich schneller zum Geld kommen lassen kann.

Themenstarteram 5. September 2016 um 20:12

Ich habe da auch meine Zweifel, aber das war eigentlich auch gar nicht mein Ziel. wMich haben nur einige Hintergrundaspekte interessiert die mich so nicht getraut hätte den Anwalt zu fragen ( naive Fragen ) , so zB auch, benötigt der Versand der Polizeiakte wirklich über 2 Wochen ? Sind die noch nicht online einsehbar ? Wieso meldet der andere den Schaden nicht ? Wieso reicht der gegn. Versicherung nicht dieser kleine A5 Zettel um zu erkennen, dass es wirklich 2 Personen waren die am Unfall beteiligt waren ?

Grüße

So eine Regulierung dauert zwischen 2 Wochen und mehreren Jahren. Kommt eben drauf an, wie sich die Beteiligten über die Tatsachen und die Folgen verständigen können. Und auch das kann Dir dein Anwalt alles ganz im Detail am ehesten beantworten und da brauchst Du keine Hemmungen zu haben.

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