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schadensabrechnung / wiederbeschaffung
ein freundliches hallo ins forum. der gutachter hat einen schaden von ~20.100,- festgestellt, der wiederbeschaffungswert beträgt 19.500,-. es liegt ein verbindliches kaufangebot von 9400,- vor.
soeben kam ein check mit der "abrechnung des schadens" rein.
ich zitiere: die abrechnung des schadens nehmen wir wie folgt vor:
wiederbeschaffungswert: 19.500,-
mehrwertsteuer: -3113,45
restwerte: -9400,00
vertraglicher selbstbehalt: -300,00
endsumme: 6686,55
nun ergeben aber 6686,55 + 9400,00 keine 19200,- steine.
1.) wie soll man sich da was wiederbeschaffen?
2.) kann mir mal jemand erklären, warum da die mehrwertsteuer rausgerechnet wird, so als wenn bei einer "wiederbeschaffung" der nettopreis bezahlt werden müsste?
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14 Antworten
Kannst Du die Vorsteuer absetzen?
na, du fragst sachen - keine ahnung... aber als privatperson denke ich mal nicht.
es sind auch keine angebote mit separat ausgewiesener mwst. vorhanden.
Die Mwst wird dir erst erstattet wenn du an irgendjemand die Mwst gezahlt hast.
Sprich: Du musst bei einem Händler kaufen und das Auto muss mit ausgewiesener Mwst verkauft werden. Dann bekommst du die Steuer welche auf dem Kaufvertrag steht bis zu der im Gutachten errechneten Summe gezahlt.
Grüße
Steini
sorry für die dumme frage, aber was ist denn in meinem fall die "im gutachten errechnete summe" - 19.500, - (abzüglich 300 sb)? und warum muss ich bei einem händler kaufen? nicht, dass ich das prinzipiell ablehne aber auch händler scheinen für unter 22.000 nichts im angebot zu haben...
Die im Gutachten errechnete Summe ist WBW minus RW.
Hiervon werden noch die EUR 300 als Selbstbehalt abgezogen.
Den Rest regeln deine Vertragsbedingungen.
Dort ist vermutlich geregelt, dass die Mehrwertsteuer dann ausbezahlt wird, wenn Sie bei Ersatzkauf auch tatsächlich angefallen ist.
Somit siehe Posting Steini111: Du musst ein Ersatzfahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kaufen, dann wird dir diese Mehrwertsteuer bis maximal des abgezogenen Betrages nachbezahlt.
danke - es ist in etwa verständlich. aber wenn die versicherung die schon für das geschrottete kfz entrichtete mehrwertsteuer einbehält, erschliesst sich mir -unter berücksichtigung der jahresbeiträge - der sinn einer vollkasko nicht im geringsten. zumal ich dann noch etwas kaufen muss, was nicht verkauft wird.
Das ganze ist in der Tat verwirrend und wohl unserem Steuerrecht "geschuldet" Die Versicherung interessiert nicht die damalige Steuer sondern nur den jetzigen Zeitpunkt. Da darf die Versicherung wohl auch gar nicht die Steuer übernehmen ohne das sie jetzt gezahlt wurde.
Was jetzt ein anderer Ansatzpunkt wäre ist das Gutachten. Gibt es dein Fahrzeug nicht mit ausgewiesener Steuer so müsste der Gutachter mir mal erklären wie er auf den WBW gekommen ist.
Da geb ich dann aber auch den Ball an Delle ab.
Grüße
Steini
ist ja nicht so, dass es überhaupt nichts gibt - aber alles in so 'ner hässlichen farbe und nur als vorführ- oder probefahrtenauto, was niemals die gelegenheit hatte, "eingefahren" zu werden - denn als firmanwagen holt sich sowas keiner.
also mein "Delle" ist schon ok. hat mir, als es zu "komplikationen" in der abwicklung kam richtig gut unter die arme gegriffen... und mir kommt ein fahrzeugmarkenwechsel auch gerade recht.
womit wir auch schon wieder beim nächsten thema wären: haftplichtschaden. jemand fährt (beim wenden aus der rechten spur, in einer sechsspurigen strasse, in einem strassenabschnitt mit richtig dicker durchgezogener mittellinie) in mich rein. zeugen - vorhanden. polizei - "vermutet", dass die schuld bei meinem unfallgegener liegt. feuerwehr - schneidet seine stosstange aus meiner a-säule und nicht umgekehrt. fahrer labert aber etwas von "der kam da viel zu schnell angeflogen" (im zentrum berlins, an einem wochentag um 19:00h ) ... der vorfall ist schon eine woche her, schadensmeldung hat er an seine versicherung noch nicht gemacht... aber darüber, dass ich versehentlich auch den gegnerrischen fahrzeugschein mitgenommen habe (den ich am selben abend noch bei der rennleitung vorbeigebrachte), weiss die versicherung bescheid.
gutachten (auf eigeninitiative bei einem unabhängigen gutachter) anfertigen lassen - ich zitiere:
reparaturkosten ohne mwst: ~7,500.-
gesamtbetrag: ~7.500,-
mwst: 1.400,-
gesamtbetrag inkl. mwst: 8.900,-
reparaturdauer: 5 tage
wiederbeschaffungsdauer: 14 tage
wiederbeschaffungswert: 9.900,-
wertminderung merkantil (steuerneutral): 300,-
restwert (INKL. MWST): 3.000,-
nutzungsausfallentschädigung / tag: 50,-
gutachter meint (zumindest hab' ich ihn so verstanden), dass wenn ich die kiste reparieren lasse, mir die gesamten 8.900,- ausgezahlt werden, wenn eine rechnung auf der die mwst. ausgewiesen ist vorgelegt wird. wobei man nicht unbedingt alles reparieren lassen muss - teilreparatur reicht. ist das so? bejahendenfalls: gilt das auch, wenn ich im ausland reparieren lasse (in ländern, wo der arbeitslohn angenommenerweise niedriger, die mwst. aber höher als in der brd ist)? hintergrund der zusatzfrage ist der, dass die kiste eine ausfuhrzulassung hat(te), noch am selben tag ausgeführt werden musste und aktuell auch nicht nach d-land rein darf.
ausgehend davon, dass repariert wird - stehen mir 50 steine / tag für den zeitraum der reparaturdauer zu oder sind die schon mit drin? was ist mit jetzt - solange der knabe den schaden seiner versicherung nicht meldet?
der restwert ist genau der selbe, wie das von einem händler unterbreitete angebot. wenn ich ihm den karren für 3.300,- verkaufe bekomme ich von der versicherung dann noch 7.500,-?
was ist, wenn ich mir 'nen gebrauchten kotflügel besorge, den selbst drannpappe und ihn mir in einer fachwerkstatt zwecks quittung mit mehrwertsteuer lackieren lasse - den händler wird das nicht stören - von dem bekomme ich immernich 3.300,- und von der versicherung... aufgrund der abgeführten mwst. 8.900,- ?
letzte frage: wie lange hat der zeit seine "schadensmeldung" zu machen? was ist, wenn er die nicht macht? was ist, wenn er sich dazu entschliesst auch weiterhin jede schuld von sich zu weisen - wie lange kann es dauern, bis über den fall (erst- und zweitinstanzlich) entschieden wird?
eigentlich hatte ich dieses jahr noch was anderes vor, als in werkstätten, postämtern, versicherungsgesellschaften usw. rumzugammeln. ich will doch einfach nur weg hier - aber wie komm' ich jetzt am schnellsten weiter?
Moin,
wenn die Gegnervers. von dem Schaden Kenntnis hat, wird sie ihn auffordern die Sachlage zu schildern. Kommt er der Aufforderung nicht nach (nachdem er Erinnert wurde), werden ihm rechtliche Maßnahmen angedroht.
Aber die Bearbeitung zieht sich in die Länge.
Von der Vers. bekommst Du maximal nur den Betrag ersetzt, der im GA steht, wenn Du den defekten Wagen für mehr RW verkaufen kannst, bekommst Du entsprechend weniger von der Vers..
ich nehme an, maximal 7.500,- ... ok.
aber das angebot für die 3.300,- ist nur bis zum 06.062012 begrenzt... und wie soll ich bitte entscheiden, ob ich verkaufe oder nicht, solange der noch nicht mal seine schadensmeldung gemacht hat?
gehe ich recht in der annahme, dass wenn mir irgendwann mal recht zugesprochen wird, ich dann aber keine 3.300,- mehr bekomme, die versicherung trotzdem maximal 7.5k bezahlt, so nach dem motto "hättest halt damals verkaufen sollen"? wie lange kann sich sowas denn maximal hinziehen?
was ist mit dem fuffi pro tag?
Ich an Deiner Stelle, würde den Wagen erst dann verkaufen, wenn die Vers. die Sachlage geklärt hat.
Könnte ja auch sein, dass die Versicherung die Sachlage anders sieht und dann ist Dein Beweis weg.
ich habe mich schon erkundigt, ob zweifel an der richtigkeit des gutachtens vorliegen und die versicherung dazu aufgefordert, ihren gutachter viorbeizuschicken, solange das fahrzeug sich noch in grenznähe befindet. aber danke für den hinweis - ich denke ich werde das nochmal schriftlich machen und damit einhergehend eine frist setzen. wobei es bis zum 06.06. keine 14 tage mehr sind...
auch wenn meine fragen so gut wie alle unbeantwortet bleiben - trotzdem danke.