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Schadensabtretung bei Verkauf an Autohaus

Themenstarteram 27. Juli 2021 um 10:13

Hallo zusammen,

 

ich habe schon das Netz etwas durchsucht, jedoch nicht wirklich was zu meinem konkreten Fall gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand ein wenig weiterhelfen.

Zu meinem konkreten Fall :

Ich hatte den Umstieg auf ein anderes Auto bereits geplant (wegen Nachwuchs), dann kam mir jetzt vor kurzem der Hagel dazwischen. Das Gutachten der Versicherung beläuft sich auf 9100€ Schaden (netto). Die Versicherung (HUK) hat das ganze bereits nach wenigen Tagen fiktiv abgerechnet und mir den Betrag ausgezahlt.

Nun besteht u.a. die Möglichkeit das ich das Auto mit Schaden an die Werkstatt verkaufe bzw. in Zahlung gebe und dafür eine Schadensabtrittserklärung an das Autohaus mache. Mir ist klar das der Händler den Schaden dann über meine Versicherung abrechnet und ich somit erstmal raus bin, das Auto ist zu dem Zeitpunkt logischerweise ebenfalls im Besitz des Händlers.

Was ich mich aber nun frage :

Angenommen das Autohaus repariert den Schaden, rechnet mit der Versicherung jetzt aber 12000€ netto ab anstatt der im Gutachten genannten 9100€ und die HUK will den Mehrbetrag nicht zahlen... Wer hat dann das Problem? Das Autohaus, an welches ich den Schaden abgetreten habe? Oder ich, weil es ja weiterhin über meine Versicherung läuft? Oder kann das Autohaus dann in dem Fall den Fehlbetrag von mir zurückfordern?

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23 Antworten

Wann hat die Versicherung denn das Geld an dich überwiesen?

Du hast doch deinen Schaden schon bezahlt bekommen?

Warum lässt du dir vom Autohaus nicht einen Preis ohne Schadensabtrittserklärung machen? Dann hast du auch keinen Stress mehr.

Es kommt drauf an, je nachdem wann, ob und wie das Fahrzeug verkauft wird….

Du könntest dich vertraglich gegen Nachforderungen des Käufers absichern.

Mit dem Kauf des neuen Autos hat man gegen die Kasko Anspruch auf die fehlende USt aus der fitktiven Abrechnung. Die ankaufende Werkstatt sollte nur den Restwert aus dem Gutachten als Kaufpreis zahlen (anrechnen).

Dass man bei fiktiver Abrechnung eines Hagelschadens mit dem Versicherungsgutachten gewöhnlich über den Tisch gezogen wird, hat sich offenbar noch nicht so rumgesprochen. Man sollte sowas auf Kosten der TK reparieren und erst später einen Verkauf vornehmen.

Themenstarteram 27. Juli 2021 um 14:55

Erstmal danke für die vielen Antworten bis dahin.

Also das Gutachten wurde am 12.07. erstellt, am 17.07. hatte ich schon die Post von der HUK das es fiktiv abgerechnet wurde, kurze Zeit später war auch schon das Geld auf meinem Konto. Mich hat das auch gewundert, normal lassen die sich da viel mehr Zeit in jeder Hinsicht.

Zum Verkaufszeitpunkt, der neue würde ein Bestellfahrzeug werden, würde meinen also in dem Zustand noch vsl. bis Anfang nächstes Jahr fahren.

Ich war inzwischen bei mehreren Autohäusern und hab ihn bewerten lassen, die waren alle ganz scharf drauf das über die Schadensabtretung zu machen. Das hat mich auch etwas stutzig gemacht, ging auch davon aus das die vom Kaufpreis halt die 9000€ oder etwas mehr abziehen und fertig. Also ziehen die Autohäuser scheinbar einen Vorteil aus dieser Abtretung, ist zumindest mein Verdacht.

Mit wurde zwar schon von mehreren Leuten geraten das Auto auf diese Weise zu verkaufen, mittlerweile bin ich mir da auch nicht mehr so sicher ob das wirklich so klug ist. Hatte das Auto auch schon bei einem sehr guten Instandsetzer, der meinte die Dellen könnte man alle rausdrücken, und dem vertraue ich auch in der Hinsicht. Wenn ich den also dort machen lasse und danach quasi schadensfrei verkaufe dann sollte der Wertverlust eigentlich nicht allzu groß sein?! Klar, ich muss zwar angeben das er einen Hagelschaden hatte, aber wenn nix mehr zu sehen ist und auch nix getauscht wurde...?!

Die Autohäuser würde halt alle laut Gutachten reparieren, also neue Motorhaube, 2 neue Kotflügel, Dach spachteln und lackieren, Heckklappe spachteln und lackieren und alle 4 Türen Dellen entfernen. Das geht also sicher auch mit entsprechendem Wertverlust einher.

Ein gewisses Risiko bleibt für mich halt immer glaub ich, egal was man jetzt auch weiter macht...

Der Wagen wird nicht mehr schadenfrei.

Einem Käufer musst Du den Hagelschaden mitteilen.

Themenstarteram 27. Juli 2021 um 18:54

Ich schrieb "quasi schadensfrei", also keine optisch sichtbaren Mängel. Und im folgenden Satz dass ich den Hagelschaden natürlich bei einem Verkauf trotzdem angeben muss.

Wo ist jetzt da der Unterschied @windelexpress ??

also ich würde das auto an deiner stelle nicht mit einer abtretung an das autohaus verkaufen. damit bescheißt du dich nur selbst, da du dann nicht mehr die mehrwertsteuer der reparaturkosten durch deine ersatzbeschaffung verlangen kannst, wenn die werkstatt das auto repariert und dann die rechnung mit deiner abtretung vorher an die versicherung schickt.

aber um fundiert antworten zu können, müsstest du mal die netto- und bruttoreparaturkosten sowie den wiederbeschaffungs- und restwert mitteilen.

Nur meine Meinung: bloß keine Schadensabtrittserklärung unterschreiben. Das Autohaus stellt eine höhere Rechnung aus und den Rest bezahlst dann Du.

Themenstarteram 28. Juli 2021 um 7:24

@beachi

Also die Reparaturkosten kann ich dir schon nennen : Netto = 9196€, Brutto = 10943€

Die beiden anderen Werte würden mich auch interessieren, besonders der Restwert. Wie kann man an die Zahlen kommen? Wertgutachten erstellen lassen?

Konnte neulich nur einen Blick auf die Papiere beim Händler erhaschen, da war der Händlereinkaufspreis bei 25.900€ (also ohne Vorschäden etc.)

@Neacle

Genau das ist eben meine Befürchtung, deswegen hab ich den Thread hier aufgemacht. Weil ich eben nicht weiß ob es in dem Fall wirklich so wäre. Werd das Autohaus auf jeden Fall nochmal drauf ansprechen, was die dazu sagen. Die HUK hab ich auch zu dem Thema angeschrieben, bin mal gespannt was die antworten werden.

Habe zur Zeit das gleiche Problem. Zwar wurde das Auto nicht verkauft, aber die Versicherung will die zu hohe Rechnung vom Autohaus nicht komplett bezahlen. Also Vorsicht

dann wurde offenbar kein wiederbeschaffungswert ermittelt. dann würde es nur um die steuer von ca. 1750 euro gehen, welche du bei einer ersatzbeschaffung noch erhalten würdest. das wäre bei einer abtretung an die werkstatt dein verschenktes geld. überleg es dir daher gut..

Themenstarteram 28. Juli 2021 um 8:04

@Neacle @beachi

Danke an euch beide! Das heisst dann wohl umplanen für mich. Dann werde ich für das Geld wohl die Dellen rausdrücken lassen, da ist der Wertverlust auf jeden Fall geringer als der Tausch diverser Teile und Lackierung. Und dann muss man halt weitersehen... Irgendein Nachteil wird halt immer bleiben bei solchen Sachen.

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